Das ist ein Blindtext Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen Stuttgart, den WeGebAU Das ist ein Blindtext
Förderinstrumente Förderung der beruflichen Weiterbildung von gering qualifizierten beschäftigten Arbeitnehmern durch Arbeitsentgeltzuschuss sowie ggf. Übernahme der Weiterbildungskosten Förderung von beschäftigten Arbeitnehmerin in klein- und mittelständischen Unternehmen durch Übernahme anteiliger Weiterbildungskosten 1
Grundsätzliche Fördervoraussetzungen Durch die Teilnahme an der Weiterbildung wird Arbeitsleistung in einem bestehenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis ganz oder teilweise nicht erbracht und Der Arbeitnehmer wird unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die Dauer der Weiterbildung von der Arbeitsleistung freigestellt. Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich durch den Arbeitgeber und rechtzeitig vor dem Maßnahmebeginn 2
Grundsätzliche Fördervoraussetzungen Die Weiterbildung muss über eine arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinausgehen, außerhalb des Betriebes stattfinden 3
Förderung der beruflichen Weiterbildung gering qualifizierter Beschäftigter 81 SGB III Gering qualifizierte Beschäftigte sind: - Beschäftigte ohne Berufsabschluss, die mind. 3 Jahre beruflich tätig sind, oder - Beschäftigte mit Berufsabschluss, die seit mehr als 4 Jahren berufsfremd in an oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt sind. Wir fördern: - Maßnahmen die zu einem Berufsabschluss führen ((über-) betriebliche Umschulung, Vorbereitung auf Externenprüfung) - Teilqualifikationen (im Sinne der BA!!) 4
Förderung der beruflichen Weiterbildung gering qualifizierter Beschäftigter 81 SGB III Maßnahmendauer: - in der Regel 24 Monate bei Umschulungen und - 2 bis 6 Monate bei Teilqualifikationen 5
Ausgeschlossen von der Förderung sind: Sprachkurse jeglicher Art Gabelstaplerschein ADR Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen 6
Höhe des Arbeitsentgeltzuschusses für gering qualifizierte Beschäftigte Gültig für Betriebe mit Betriebssitz im Agenturbezirk Stuttgart : Die Arbeitsagentur kann 50 bis 100% Zuschuss zum Arbeitsentgelt gewähren für die weiterbildungsbedingte Ausfallzeit bei Qualifizierungen außerhalb Ihres Betriebes sowie Übernahme der Maßnahmekosten, sofern es sich um eine nach der AZWV/AZAV zertifizierten Maßnahme handelt. Rechtsgrundlage: 81 SGB III Sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 20 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts. Die Förderhöhen werden ggf. tagaktuell angepasst, d.h. nur bei einer Zusage zu einem konkreten Förderfall ist die Arbeitsagentur an dieses Angebot für die Dauer von maximal 2 Monaten gebunden. 7
Übernahme der Weiterbildungskosten von qualifizierten Arbeitnehmer/innen Rechtsgrundlage: 82 und 131 SGB III Voraussetzung: Arbeitgeber ist ein kleines / mittleres Unternehmen, das weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt und nicht den Status eines verbundenen Unternehmens erfüllt. d.h. ein Betrieb muss im Gesamtunternehmen weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen. Zum Gesamtunternehmen zählen Betriebsstätten, Partnerunternehmen und Konzernzugehörigkeit. Es können Lehrgangskosten bis zu 50% ( 82 unter 45 Jährige) bzw. bis zu 75% ( 131a über 45 Jährige) übernommen werden; Der Arbeitgeber stellt den Mitarbeiter für die Dauer der Weiterbildung unter Gehaltsfortzahlung frei. 8
Übernahme der Weiterbildungskosten von qualifizierten Arbeitnehmer/innen Rechtsgrundlage: 82 und 131 SGB III Maßnahmendauer: mindestens 4 Wochen oder 160 Unterrichtseinheiten / UE 9
Übernahme der Weiterbildungskosten Übernahme der Weiterbildungskosten im Bildungsgutscheinverfahren Rechtsgrundlage: 81 SGB III Voraussetzung für das Bildungsgutscheinverfahren ist die Zertifizierung der Weiterbildungsmaßnahme nach AZAV. (AZAV: Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) Zu den Weiterbildungskosten können zählen: - Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung - Fahrkosten - Kosten für die auswärtige Unterbringung und Verpflegung - Kosten für die Betreuung von Kindern 10
Exkurs: Weiterbildung und Zertifizierung Informationsmöglichkeiten über Weiterbildungsangebote www.kursnet-finden.arbeitsagentur.de
Ihre Ansprechpartner: Kontaktdaten zu Ihren WeGebAU-Berater/innen: Für Arbeitgeber aus Stuttgart: Hotline: 08004 5555 20 oder per E-Mail: Stuttgart.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de Für Arbeitgeber aus dem Landkreis Böblingen: Hotline: 08004 5555 20 oder per E-Mail Boeblingen.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de 13