Auftragschancen trotz EU-Vergaberecht ( und Konjunkturpaket II) 19.03.2009 Seminar BDBiol / VSÖ VSÖ Verband selbstständiger Biologen Hamburg (Geschäftsführer der ) Ehrenamtlicher Beisitzer Vergabekammer SH
Vorstellung der Etwas Werbung Serviceeinrichtung der IHK und HWK in Schleswig-Holstein Bieterdatei für Ausschreibungen (11000 Unt./ 900 Anfragen) Zubenennung aus 4 VOL Kostenfrei für Unternehmen: Information, Beratung und Unterstützung bei Bearbeitung des Öffentlichen Marktes (180 Beratungen p.a.) Kostenloser Informationsbrief Auftragswesen Aktuell >>> info@abst-sh.de Serviceangebote: Ausschreibungsrecherche / Angebotsbearbeitung Seminare / Informationsveranstaltungen >>> 23.03. Freihändige Vergabe Bundesweites Netzwerk: www.abst.de 2
Grundsätze Vergabe Die wichtigsten bestimmenden Prinzipien Wettbewerbsgrundsatz Wirtschaftlichkeit Transparenz / Gleichbehandlung Nachverhandlungsverbot Auftragsvergabe an fachkundige, lieferfähige, zuverlässige Unternehmen Mittelständische Interessen vornehmlich durch Fach- und Teillose angemessen berücksichtigen Vergabe ist kein Gnadenakt, sondern ein profaner ökonomischer Vorgang. Dr. Ute Jasper; Vergaberecht; Einführung; dtv 2007 3
Dominanz EU-Recht? Was kommt neu? EU-Koordinierungsrichtlinie GWB 97-129 (13.02.2009) Vergabeverordnung (Bis Mai?) Verdingungsordnungen VOB (Entwurf bekannt) VOL VOF (in Arbeit (in Arbeit?) Kein Entwurf bekannt) 1. Abschnitt: Basisparagrafen -National- 2. Abschnitt Basis + a-paragrafen -EU-weit- 3. Abschnitt Basis + b-paragrafen SektorenAG national 4. Abschnitt SKR-Paragrafen Sektoren EU Energie/ Verkehr/ Trinkwasser 1. Abschnitt: Basisparagrafen -National- 2. Abschnitt Basis + a-paragrafen -EU-weit- 3. Abschnitt Basis + b-paragrafen SektorenAG national 4. Abschnitt SKR-Paragrafen Sektoren EU Energie/ Verkehr/ Trinkwasser Sollen ausgegliedert werden 4
Statistik: 260 Mrd VOL VOB VOF % Anteil Vergabearten 60 % 39 % 1 % % Anteil EU-weiter Ausschreibung 5 % 1 % Anwendung nur oberhalb Schwelle % Anteil nationaler Ausschreibung 95 % 99 % Davon*: -Öffentlich -Beschränkt -Freihändig 23 % 13 % 64 % Einführung Bagatellgrenze 7.500 am Beispiel VOL Unterhalb Bagatell- Grenze (ohne Verfahren) Oberhalb Bagatellgrenze / unterhalb EU- Schwellenwert Oberhalb EU- Schwellenwert % Anteil 54 % 41 % 5 % Quellen: Statist. Analyse der öffentl. Auftragsvergabe; Wegweiser GmbH Berlin; 2004; * Ramboll Gutachten 2007 5
Rechtliche Besonderheiten in SH Tariftreuegesetz 2006 (nur Bauaufträge; SPNV; Abfallwirtschaft) Nur Landesbehörden: Tariflohn am Ort der Erbringung Prüfung ungewöhnlich niedriger Angebote ( - 10 % und mehr) 2008: Nicht mehr einfordern Mittelstandsförderungsgesetz 2004 Anwendung VOL / VOB / VOF Fachlose / Teillose Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung Neu 26.02.2009 Wertgrenzen: Öffentliche / Beschränkte / Freihändige Verfahren rigides Controlling durch Bekanntmachung nach Auftrag Landesbeschaffungsordnung 2008 Frauenförderplan erst ab AW 100.000 Alle Texte via : info@abst-sh.de 6
Konjunkturpaket II EU-Kommission 19.12.2008 für die Jahre 2009 und 2010 gilt aufgrund der besonderen Wirtschaftslage bei größeren Projekten die Annahme der Dringlichkeit. Fristverkürzung im Nicht-offenen Verfahren von 37 Kalendertagen auf 10 Kalendertage möglich Bund: Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung des Vergaberechts Befristet auf 2 Jahre Länder und Kommunen werden aufgefordert, ihre Vergabeverfahren ebenfalls zu erleichtern Die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bleiben unberührt. Die Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsbekämpfung ist zu beachten Erhöhung der Wertgrenzen Ex-Post Transparenz in VOL und VOB ab definierten Auftragswerten 7
Seit 27.01.2009 Wertgrenzen Bund (bis Ende 2010) Vergabeart VOL VOB VOF Freihändig bis.* 100.000 100.000 ohne Anwendung VOF bis 206.000 Beschränkt bis * 100.000 1.000.000 Öffentlich ab. 100.001 1.000.001 Aber: Grundsätze des HH-Recht -Wirtschaftlichkeit Weitere Regelung 3 und 7 VOL/A Bekanntgabe nach Zuschlag 3 VOB/A Bekanntgabe nach Zuschlag -Transparenz -Gleichbehandlung EU: beschleunigtes Verfahren gerechtfertigt Nach Zuschlag sind zu veröffentlichen: VOL: ab 25 T VOB: Freihändig ab 50 T Beschränkt ab 150 T -Name AG -Vergabeverfahren -Auftragsgegenstand -Ort -Name des AN -Name AG -Vergabeverfahren -Auftragsgegenstand -Ort -Name des AN 8
Seit 26.02.2009 Wertgrenzen am Beispiel SH (bis 24.11.2010) Vergabeart VOL VOB VOF Freihändig bis.* 100.000 (+ 400 %) 100.000 (+ 333%) ohne Anwendung VOF bis 206.000 Beschränkt bis * 100.000 (+100%) 1.000.000 Ohne TNW (+1.000%) Öffentlich ab. 100.001 1.000.001 Aber: Grundsätze des HH-Recht -Wirtschaftlichkeit Weitere Regelung 3 und 7 VOL/A Bekanntgabe nach Zuschlag 3 VOB/A Bekanntgabe nach Zuschlag -Transparenz -Gleichbehandlung EU: beschleunigtes Verfahren gerechtfertigt * Markterkundung durch möglich Ex-post Transparenz wie Bund ohne Nennung AG Ex-post Transparenz wie Bund 9
Reaktionen Schnell das Geld ausgeben Kieler Nachrichten vom 24.01.2009 Verstärkte Investitionen im öffentlichen Bereich (insbesondere Infrastruktur) werden begrüßt DIHK / ZDH Vergabe öffentlicher Aufträge jetzt am Stammtisch? BVMB Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen Januar 2009 Verwilderung der Sitten Zentralverband des Deutschen Baugewerbes nach Behördenspiegel Februar 2009 Schnelligkeit ohne Transparenz provoziert Vorwürfe und Streitigkeiten Hauptverband der Deutschen Bauindustrie a.a.o. Lockerungen ermöglichen die schnelle Umsetzung vorliegender kommunaler Schubladenpläne in Bereich Kindergarten, Schulen und Straßen DStGB Internet 10
Chancen für den Mittelstand? Vereinfachung und Modernisierung des deutschen Vergaberechts Arbeitsauftrag Bundesregierung an BMWI und BMVBS vom 28.06.2006 überflüssige bürokratische Vorgaben sind zu streichen. Prozesskosten jährlich 19 Mrd. ; davon 10,2 Mrd. bei Unternehmen* Vorschlag: Zentrale Ausschreibungsplattform z.b. www.bund.de Vielzahl von Ausschreibungsplattformen im Unterschwellen-Bereich Recherchekosten Unternehmen: 810 Mio. Vorschlag: VOL/A erst ab 500 AW Einsparpotential: 655 Mio. Vorschlag: Ausbau der evergabe unter Bebehaltung Papierform Einsparpotential: 985 Mio. * Alle Zahlen aus Ramboll Gutachten 2007 11
Chancen für den Mittelstand? Einführung eines einheitlichen Vergabehandbuchs VOL für Schleswig-Holstein Vorbild: Vergabehandbuch des Kreises Pinneberg www.vol-vergabehandbuch.de Verbindliche Ausschreibungsplattform Land z.b. www.gmsh.de Bereits heute Vernetzung mit Hamburg Beispiel: HAD Hessische Ausschreibungsdatenbank www.had.de Stärkung der Bietergemeinschaft Konzentrationsprozess auf Beschafferseite Statt Rückzug der Unternehmen Blick über den Zaun Beachtung 25 VOL/A bzw. VOB/B Zwingender Ausschluss bei Verspätung / Fehlender Unterschrift / Unvollständigkeit (Nachweise) / Änderung der Unterlagen etc. 12
Exkurs: VOF Öffentlicher Auftrageber? Dienstleistung oder Liefer-(Waren)leistung? Dienstleistung freiberuflich (im Wettbewerb mit Freiberuflern) i.s. VOF Geistig-schöpferische Tätigkeit / Eindeutig beschreibbare Leistung? Anhang I A VOF: Untern.beratung / Architektur / Werbung Anhang i B VOF: Rechtsber. / Arb.vermittlg. / Kultur 13
VOF auf einen Blick ( 1 VOF) 14
2 VOF Eindeutig und erschöpfend beschreibbare Leistung nach VOL Geistig-schöpferisch / planerische Leistung nach VOF Resultat steht nicht fest Lösung wird durch Leistung entwickelt Planerische Umsetzung ermöglicht eindeutige Beschreibung 15
2 VOF 16
5 VOF Generell Verhandlungsverfahren Mit / ohne Bekanntmachung Mehrere Phasen möglich, wenn angegeben Ohne Bekanntmachung, wenn unverhergesehenes Ereignis Vollendung des ursprünglichen Auftrags ermöglicht 17
5 VOF 18
10 VOF Bewerberauswahl nach Anforderungen aus 12 und 13 Ausschluss nach 11 Nicht unter drei Qualitätsnormen gleichwertig 19
11 VOF 20
16 VOF Aufforderung zur Verhandlung in Textform Aufgabenbeschreibung Auftragskriterien / Gewichtung Vertrag: aufgrund der ausgehandelten Auftragsbedingungen. die bestmögliche Leistung erwarten lässt. 21
16 VOF 22
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! und zu Chancen und Risiken am öffentlichen Markt fragen Sie die.. / Bergstrasse 2 / 24103 Kiel Tel.: 0431 / 98 651 30 Fax.: 0431 / 98 651 40 Mail: info@abst-sh.de Internet: www.abst-sh.de