Bahnlärm ohne Ende? Vortrag von Dr. Walter Feldt. 22. Oktober 2013. Friends of the Earth Germany



Ähnliche Dokumente
Friends of the Earth Germany

DB Lärm-Management Halbierung des Schienenverkehrslärms bis 2020

DB Lärm-Management Halbierung des Schienenverkehrslärms bis Deutsche Bahn AG Ying Löschel DB Umwelt Düsseldorf,

Protokoll der Mitgliederversammlung vom 16. Juli 2011, Uhr Ort: Hannover, Heuerstr. 12

Bewertung des Konzepts des lärmabhängigen Trassenpreissystems entsprechend der Eckpunktevereinbarung BMVBS / DB AG

17. Internationaler Tag gegen Lärm am in Düsseldorf

Maßnahmen der Deutschen Bahn zur Lärmminderung an Schienenwegen. DB Netz AG I.NP-N-Q Silke Konermann Bremen,

Schutz gegen Verkehrslärm durch den Einsatz leiserer Fahrzeuge. Michael Jäcker-Cüppers, Arbeitsring Lärm der DEGA (ALD)

Sächsische Zeitung. sz-online.de. Nur wenige Anrainer haben beim Bahnstreckenausbau einen Rechtsanspruch auf Lärmschutz - aber viele sollten

Leise Bahn. Wie geht das?

Was bezeichnen wir als Lärm?

Lärmsanierung an kommunalen Straßen im Rahmen des Konjunkturpakets II. Dr. Elke Stöcker-Meier

DB Lärm-Management Halbierung des Schienenverkehrslärms bis Deutsche Bahn AG Ines Jahnel DB Umwelt Ort, Datum

Lärmsanierung in der Schweiz

Güterzugstrecke 2324 Geschichte und Hintergrund

RWE Power SIEBEN FRAGEN ZUM KRAFTWERK IBBENBÜREN. Unsere Planungen für die Zukunft nach der Zechenschließung.

Die Positionen der Verkehrs- und Lärmschutzverbände zur Bekämpfung des Schienenverkehrslärms

Bewertung flugbetrieblicher Maßnahmen anhand der Gesamtlärmbelastung

Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung in Nordrhein-Westfalen

Nächtlicher Schienen-Güterverkehr Möglichkeiten einer Lärmminderung

Beteiligung schafft Akzeptanz für Erneuerbare Energien. Erkenntnisse aus Forschung und Praxis Energiekonferenz 2012, Strausberg, 6.

Lärmschutz auf der Schiene Halbierung des Schienenverkehrslärms bis 2020

Lärmsanierung der Eisenbahnen: wie weiter?

Hannover, den Planungsdialog Südschnellweg. Rechtliche Grundlagen der Planung

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Juni 2012: Rechtliche Einschätzung

Der Bereitschaftsdienst

Richtlinie. Förderung für den Erwerb der zivilen Lenkberechtigung der Klasse C. Erwerb des Feuerwehrführerscheines

Hilfe für psychisch kranke Beschäftigte

Schutz vor Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Fragen und Antworten zur EG-Badegewässerrichtlinie 2006/7/EG

Projekt Schiene Nord Anforderungen an den Lärmschutz M. Jäcker-Cüppers Stellv. Vorsitzender des Arbeitsrings Lärm der DEGA ALD

Workshop zur Lärmaktionsplanung - Lübeck

Lärmschutz an der Schiene

BetrSichV (Fassung vom ): Eine Gegenüberstellung Stand:

Lärmaktionsplanung und Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes

Lärmschutz bei Eisenbahnen im europäischen Kontext

Möglichkeiten zur Minderung des Schienenverkehrslärms

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude. Technische Qualität Technische Ausführung Schallschutz BNB_BN

Schallschutzanforderungen nach LSV und SIA 181. Markus Strobel, dipl. Arch. FH, dipl. Akustiker SGA Planteam GHS AG, Sempach-Station

Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes im Landverkehr

Lärm in Deutschland Haben wir nicht wichtigere Probleme?

Für Tempo 30 innerorts

DB Lärm-Management Halbierung des Schienenverkehrslärms bis Deutsche Bahn AG Hans-Georg Zimmermann Dialogforum Schiene Nord Celle,

Allgemeine Möglichkeiten des Schallschutzes. DB Netz AG Henning Schwarz I.NVS 4 Wächtersbach

Zwangsbehandlung in der Psychiatrie. Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung Dr. Rolf Marschner Mainz

AUFKLÄRUNG VOR EINER MED. BEHANDLUNG

Philipp Graf von und zu Egloffstein. Rechtsanwalt

Bundesamt für Verkehr

Lebensqualität für zukunftsfähige Städte und Dörfer. - Was kommt auf uns zu? - Was kann und muss man tun?

Auf dem Weg zum 40 %-Klimaziel: Mehr Wind an Land und Photovoltaik - warum die Deckelung keine Kosten spart

Anmerkungen zu den Karten für die Darstellung von Belastungen durch Eisenbahnlärm

MA Stellungnahme barrierefreies Wahlrecht

nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch rechtlich erlaubt oder sollte gar erlaubt werden.

hier: Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten bei Rückführungsmaßnahmen

Umgebungslärm und dessen Minderung

Befragung zur Belästigung und zu Schlafstörungen durch Schienenverkehrslärm im Mittelrheintal und Rheingau/Rheinhessen

Schallschutz bei der Deutschen Bahn. Rosenheim, Dr. Bernd Asmussen; DB Netz AG, Frankfurt; I.NVS4 - Umweltschutz

Psychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung

Vorbemerkung / Ermächtigungsgrundlage für Verfahrensvereinfachungen

Empa, Abteilung: Akustik / Lärmminderung 2 Auftraggeber: Bafu, Bern Bericht-Nr

Fallbearbeitung Klausur WiSe 2010/11 Fr. Busse

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht -

Der Anspruch auf Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld endet

Lärmschutz beim Verkehrswegbau. Verbandsdirektor Dr. Gerd Hager

Leitlinien für den Big Data-Einsatz -

UMFRAGE VERMÖGENSBESTEUERUNG

Überblick über das neue Widerrufsrecht

Rauchmelder in gemeinschaftlichen Bereichen. - Sicherheitsaspekte und Vorgaben der Landesbauordnungen -

Benützungsrecht des Mieters

Die (neue) Arbeitsstättenverordnung. Peter Bork Gewerbeaufsicht des Landes Bremen

Lärm in der Schule. Befragung von PflichtschullehrerInnen in Wien fcg-wiener lehrerinnen und Arge Zuhören November 2008

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Abschnitt Neckarsulm. DB Netz AG I.NG-W-N(4)

Anmerkungen des ALD zur Lärmaktionsplanung 2018 in Berlin M. Jäcker-Cüppers Vorsitzender des Arbeitsrings Lärm der DEGA (ALD)

Lärmvorsorge an Bundesautobahnen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bei einseitig zuschaltbarem Standstreifen

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie

!!!! !!!!!! Blutdruckwerte

Arbeitsmedizinische Vorsorge - Betriebsarzt

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Nacht, die Wissen schafft 22 April 2016 NICHT/SCHLECHT/HÖREN

Fachthema. Trittschallschutz im Treppenhaus. Tronsole: Durchgehender Schallschutz für alle Verbindungen zwischen Treppe, Wand und Podest.

Forum Immobilienwirtschaft Makler-Pflichten nach dem Geldwäschegesetz Koblenz, 12. Mai Rudolf Koch IVD Bundesverband

Geräusche und Felder. Warum es knistern und brummen kann

Und bist Du nicht (frei-)willig, dann brauch ich Gewalt? -Prinzipien des helfenden Handelns-

Zusammenfassung. Prof. Dr. Jacob Joussen Fusion Nordkirche Anlage 1

2.5 Jugendarbeitsschutzgesetz

1716/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten?

Umfrage. Bürgerbeteiligung zur Ortsumgehungsstraße Waren an der Müritz. Ergebnisbericht. Juli TNS Emnid. Political Social

Neue Fluggastrechteverordnung der EG (Verordnung 261/2004)

Sport und Bewegung. Körperliche Aktivität. Das Potenzial körperlicher Aktivität. Das Potenzial körperlicher Aktivität

Prof. Dr. Rüdiger Krause WS 2009/2010. Übungsfälle zur Veranstaltung Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht

Pflege vor Ort gestalten und verantworten

Bahnlärm mindern: - 30 db(a) sind machbar!

Werkstattordnung der Holzwerkstatt I und der Holzwerkstatt II der Hochschule für Bildende Künste Dresden. Vom

Lärmschutz beim Ausbau Transeuropäischer Netze (TEN) des Schienengüterfernverkehrs

Beantwortung der Anfrage

Dr. Volker Sieger. Mobilität (IbGM) Mainz

ABS Oldenburg - Wilhelmshaven, Ausbaustufe II Umfahrung Sande. DB ProjektBau GmbH Frank Heuermann I.BV-N-P (2)

Transkript:

Bahnlärm ohne Ende? Vortrag von Dr. Walter Feldt 22. Oktober 2013

Bahnlärm stellt Umweltfreundlichkeit der Bahn in Frage Das Hauptproblem sind die lauten Güterzüge. Veraltete Güterzüge mit Graugussklotz-Bremsen sind acht mal so laut wie ein moderner Personenzug mit Scheibenbremsen Solche Güterzüge emittieren über 100 db(a) und belasten damit Anwohner erheblich: Lärmimmissionen von etwa 90 db(a) in angrenzenden Wohngebieten sind die Folge. Anwohner werden selbst mit kostspieligen Lärmschutzwänden und Schallschutzfenstern nur unzureichend geschützt.

Gesundheit von über 100.000 Anwohnern durch Bahnlärm gefährdet An 4.000 5.000 km des deutschen Streckennetzes werden Anwohner durch eine gemittelte Lärmbelastung von 60-80 Dezibel (A) gesundheitlich gefährdet. Hannover leidet aufgrund des hohen Bahngüterverkehrs besonders unter dem zu hohem Bahnlärm. Gemäß maßgeblicher Rechtsprechung gilt eine durchschnittliche Lärmexposition von mind. 60 db(a) in der Nacht (22.00 6.00 h) als gesundheitsgefährdend. Die Lärmwirkungsforschung (vgl. UBA) geht bereits bei einer durchschnittlichen Lärmbelastung von 55 db(a) während der Nacht ruhe von einer möglichen Gefährdung der Gesundheit aus. Stress, Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Bluthochdruck, Herz- Kreislauf Erkrankungen mit erhöhtem Herzinfarktrisiko u. V. m. sind die Folgen

Bahnlärm in Hannover nachts

Ursachen des Lärmproblems Das Verursacherprinzip wird nicht angewendet, weil Bahnunternehmen als Lärmverursacher nicht ausreichend zur Verantwortung gezogen werden, denn der Lärm ist großenteils vermeidbar. Verantwortliche Politiker drücken sich vor notwendigen Entscheidungen einer schnellen Lärmsanierung und notwendiger Lärmvorsorge. Offensichtlich sollen Belastungen für den Bundeshaushalt ebenso vermieden werden wie für die bundeseigene Deutsche Bahn.

Lärmsanierung viel zu schleppend Das 1999 aufgelegte Lärmsanierungsprogramm an Schienenwegen des Bundes wird derartig schleppend umgesetzt, dass bei bisherigem Tempo beim Bau von Lärmschutzwänden bzw. Einbau von Schallschutzfenstern eine Sanierung noch 30 Jahre dauern würde. Wenn der dabei bisher berücksichtigte Schienenbonus in einigen Jahren wegfällt, wonach bei der Berechnung der Lärmbelastung bisher ein Abzug von 5 db(a) vorgenommen wurde, werden nicht nur mehr als 1.000 km Bahnstrecken zusätzlich in das Sanierungsprogramm aufzunehmen sein. Dadurch entsteht für einen Großteil der bereits lärmsanierten Streckenabschnitte (auch in Hannover) neuer Sanierungsbedarf, weil zu knapp auf Basis der bald überholten Grenzwerte saniert wurde.

Überfällige Güterzugsanierung wurde fahrlässig verschoben Obwohl sich die Politik seit vielen Jahren parteiübergreifend bei der Notwendigkeit der Sanierung lauter Güterzüge durch Umrüstung der lauten Bremsen einig ist, wurde die bereits seit 2003 zugelassene K- Sohle aus Kostengründen kaum genutzt. Politik und Bahn haben zu Lasten der Lärmbetroffenen auf die erst am 31. Mai 2013 zugelassene billigere L-Sohle gewartet. Dennoch erfolgt die überfällige Lärmsanierung nur schleppend (in den routinemäßigen Wartungsintervallen). Es fehlen verbindliche Vorgaben, bis wann die Sanierung bei den Eisenbahnunternehmen vollzogen sein soll!

Notwendige Sofortmaßnahmen: 1. Sanierung der alten Güterzüge durch Umrüstung der Grauguss- Bremsen auf Verbundkunststoff (K-Sohle oder L-Sohle) bis 2015. 2. Ersatz der alten lauten Diesellocks durch leisere, wenn möglich Elektrolocks bis 2014. 3. Neuanschaffungen von Schienenfahrzeugen generell nur mit Stand der Lärmminderungstechnik, also auch bei Güterzügen mit Scheibenbremsen, Drehgestellen u.s.w. 4. Beschleunigte Umsetzung des Schienenlärmsanierungsprogramms des Bundes ohne Schienenbonus. 5. Bessere Wartung der Schienenwege und Nutzung aller technischen Lärmvermeidungsmöglichkeiten.

Bisher kaum genutzte Lärmminderungspotentiale: Quelle: Emissionsdatenbank sonrail CH, Betonschwelle, Schiene UIC 60 Quelle: Michael Jäcker-Cüppers, Arbeitsring Lärm der DEGA, VDEI Symposium Lärmschutz, Berlin 26.02.2012 9

Bahnlärm ohne Ende? Was können wir dagegen tun? 1. Bei verantwortlichen Politikern Druck machen 2. Verantwortliche Behörden in die Pflicht nehmen 3. Notfalls: Die Lärmverursacher zur Verantwortung ziehen

Verantwortung der Politik Abschaffung des Schienenbonus mit sofortiger Wirkung. Die Mitglieder des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages müssen die erforderlichen Finanzmittel für die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen zur Verfügung stellen. Wirksame Erhöhung der lärmabhängigen Trassenpreise, um den ursprünglich erhofften Anreiz für leisere Schienenfahrzeuge zu erreichen. Verbot unnötig lauter Schienenfahrzeuge (10 db(a) über Stand der Technik) spätestens ab 2020. Rechtsvorgabe zur Neubeschaffung von Schienenfahrzeugen gemäß Stand der Lärmminderungstechnik ab 2014.

Verantwortliche Behörden Das Eisenbahnbundesamt (EBA) ist nicht nur Zulassungsbehörde für den Ausbau der Bahnstrecken und für die dort verkehrenden Schienenfahrzeuge. Gemäß 5 a Allg. Eisenbahngesetz hat das EBA auch Gefahren im Schienenverkehr abzuwehren. Bei den Gesundheitsgefahren durch Lärm wäre Abhilfe durch verbindliche Vorgaben des EBA an die Verursacher möglich und angesichts des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 GG) geboten, - unterbleibt aber weitgehend. Somit besteht ein eklatantes Vollzugsdefizit durch einseitige und eingeschränkte Aufgabenwahrnehmung.

Landeshauptstadt Hannover Neben der massiven Belästigung und Gesundheitsgefährung der durch Bahnlärm betroffenen Bevölkerung werden Grundstücke und Immobilien in Hannover um einen hohen zweistelligen Millionenbetrag im Wert gemindert. Die Zuständigkeit der Stadt Hannover für die europarechtlich vorgegebene Lärmaktionsplanung könnte viel stärker genutzt werden, um die Lärmverursacher zur Vermeidung von Lärm zu bewegen. - Bei gesundheitsgefährdender Lärmexposition ist die Stadt dazu m. E. sogar verpflichtet. Beim Bahnlärm ist deshalb ein wesentlich konsequenteres Handeln gegenüber den Verantwortlichen Bahnunternehmen und dem EBA als Aufsichtsbehörde geboten.

Optionen der Lärmbetroffenen Weiterhin jammern und leiden? oder sich endlich wehren? Möglichkeiten das jahrelange Hinhalten der Lärmgeplagten und das Verzögern der notwendigen Abhilfemaßnahmen zu beenden: durch Fortsetzung von Gesprächen mit den Verantwortlichen durch Prüfung möglicher Klageoptionen

Juristische Optionen Lärmvermeidung z. B. durch Geschwindigkeitsbegrenzung zur Wahrung des Grundrechtsschutzes bis ausreichend wirksame technische Maßnahmen greifen. Entschädigung gemäß 1004 und 906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Überprüfung von Planfeststellungs- oder Genehmigungsverfahren (Nachbesserung). Eine juristische Einschätzung dazu wird gleich Rechtsanwalt Dr. Niederstadt geben

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Walter Feldt Wissenschaftlicher Beirat Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Niedersachsen e. V.