AUFKLÄRUNG VOR EINER MED. BEHANDLUNG

Ähnliche Dokumente
Aufklärung/ informed consent. Rechtsdienst Dr.iur. Jürg Müller-Stähelin

ARZT UND RECHT ZAHNARZT UND PATIENT. Allgemeines zur Haftung

Kompetenzzentrum Medizin Ethik Recht Helvetiae (MERH) Aktuelle Rechtslage und Entwicklungen der bundesgerichtlichen Rechtsprechung

Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Kröll, PLL. M, MA

Zur ärztlichen Aufklärung vor Errichtung einer Patientenverfügung

Ihre Rechte als Patient/in. Aufgeklärte Patienten Hilfe bei Behandlungsfehlern. KKF-Verlag

--- Die Beweislastregeln im Haftungsprozess ( 630h BGB)

Medizinische Forschung am Menschen

Ethische Orientierungspunkte Oder: Wie gelangt man zu einer ethisch gut begründeten Entscheidung?

AUFKLÄRUNG VON PATIENTINNEN UND PATIENTEN

Was haben ArbeitsmedizinerInnen beim Impfen aus rechtlicher Sicht zu beachten?

Ist Selbstbestimmung erlaubt? Medizinische Behandlung aus juristischer Sicht

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) München, 29.3.

Entscheidungen vor dem Hintergrund des Patientenrechtegesetzes

PATIENTENVERFÜGUNG (Formulierungsvorschlag / nicht Zutreffendes streichen)

Patientenrechte. von Gregor Bornes. gesundheitsladen köln e.v.

Notfallforschung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten - Rechtslage in Österreich

Information über die Bekanntgabe von Personendaten an Dritte und über die Aufnahme von Beratungs- oder Therapiegesprächen auf Bild- und Tonträgern

Ärztliche Versorgung Minderjähriger nach sexueller Gewalt ohne Einbezug der Eltern

Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung SS08 Teil 12. Teil 12

Ratgeber Rund um die IGEL-Leistungen. Warum dieser Ratgeber?

Die Arzthaftung. Prof. Dr. Corinne Widmer Lüchinger Vorlesung SeniorenUni 22./23. Mai Beispiele. Prof. Dr. C. Widmer Lüchinger 1

Herzlich Willkommen! Patientenrechte. Ein Überblick zu den Möglichkeiten für Patienten

Einwilligungen und Vollmachten in der Sozialhilfe

14 Allgemeine Informationen. Juristische Aspekte

Aufklärung von Patientinnen und Patienten

SRH Ärztebefragung SRH Zentralklinikum Suhl

Hinweise zur Antragstellung für Studien, die nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen

Medizinische Versorgung unbegleiteter minderjähriger Ausländer aus Sicht der Kinder und Jugendärzte

Eigenes Geld für Assistenz und Unterstützung

Fallzusammenführung wegen Komplikationen aktuelle Rechtsprechung

Patientenwille. die Patientenverfügung. weiterhilft... RECHTSANWALTSKAMMER KOBLENZ. Behörde, von Ihrer Bank, Ihrer Kirchengemeinde

$DDNummer K L A G E. Herr Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl, Bischof-von-Henle-Str. 2a, Regensburg

Die ärztliche Aufklärungspflicht

MIT DER PATIENTENVERFÜGUNG IST DIE ETHIK BEIM EINZELNEN

April 2010,

PhysioPlus. Ihr Gratis-Gesundheits-Check

Die außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.

Faktenbox Medikamentöse Therapie bei Generalisierter Angststörung

BGB AT - Fall 2. Lösungsskizze. Grundfall

Off-Label Use in der Rheumatherapie

Berufsverband österreichischer Psychologinnen und Psychologen Möllwaldplatz 4/4/ Wien. Unterbringungs- und Heimaufenthaltsgesetznovelle 2010

Patientenrechtegesetz

Wertigkeit von Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht

Tag der Arbeitssicherheit Vortragsreihe Arbeitsmedizin Sicht eines Sozialpartners

Medizinische Forschung an Strafgefangenen

Tiroler. Behandlungsfehler. Rechtliche Möglichkeiten für PatientInnen

Einstellungen von Vormundschaftsrichterinnen und -richtern und Ärztinnen und Ärzten im Umgang mit lebenserhaltenden Maßnahmen

Das "Gesetz über Patientenverfügungen" und Sterbehilfe

Stomatherapie. Versorgung, die passt

Einverständniserklärung. Leiter der Sektion II Recht und gesundheitlicher Verbraucherschutz

Schweizerisches Zivilgesetzbuch

Wie können ethisch gut begründete Entscheidungen am Lebensende getroffen werden?

TEIL 13: DIE EINFACHE LINEARE REGRESSION

Schutz vor Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Die Würde des Menschen ist unantastbar

ARZTHAFTPFLICHT «Juristen und Ärzte sind auch nur Menschen»

4. Augsburger Forum für Medizinprodukterecht am 25. September 2008

Chiropraktik Fürstenfeldbruck- Heil und Chiropraktiker Robert Kastenberger. Neuanmeldung

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Auszug)

Prof. Dr. Volker Lipp. Patientenautonomie. in der Rettungsmedizin. Prof. Dr. iur. Volker Lipp. Zentrum für Medizinrecht, Universität Göttingen

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht -

Das Aufklärungsgespräch und die Vermittlung von komplexen Informationen. Carola Riedner 17.Oktober 2013 PG Mammakarzinom

Ethische Grundsätze für die medizinische Forschung am Menschen verabschiedet von der

Schmerzzentrum. Schmerzambulanz / Schmerztagesklinik Stationäre Behandlung. Zur Behandlung chronischer Schmerzen

Deutsche Lebens-Rettungs Gesellschaft

14. Hamburger MS Forum Kritisch unterwegs im MS-Versorgungsdschungel: Wo finde ich vertrauenswürdige Informationen?

Der betreute Mensch als Patient. Erkner, 9. Mai 2018 Dr. Andrea Diekmann Vizepräsidentin des Kammergerichts, Berlin

No Blame Culture vs. Behandlungsfehler vor Gericht (wie) passt das zusammen?

Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages

Ratsuchende Person. Berater: Name, Vorname: Straße: PLZ, Ort: Name, Vorname: Information Beratung (zusätzl. Beratungsprotokoll) Weitervermittelt

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Sachverständigen Adam Bublik

Normales Altern oder Demenz? Abklärung Beratung Therapie in der Memory Klinik, Station U1

Einstellungen Jugendlicher zum Thema Organspende

STARTHILFE. für die Basalinsulintherapie

Klare ANTWORTEN auf wichtige Fragen

Ethik in der Gesundheitspolitik. Patientenautonomie in der Psychiatrie

Aus Fehlern lernen. Hinweise zum Patientenrechtgesetz. Ärztliche Organisationsfehler aus rechtlicher Sicht. 7. Februar 2013

Patientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen

Vorname Nachname Geburtsdatum. PLZ, Wohnort Straße, Haus-Nr. Telefon

FÄLLE UND FALLEN. Prof.Dr.med.Prof.h.c.Dr.h.c. ALEXANDER T.TEICHMANN

BPtK-Checkliste für Psychiatrie und Psychosomatik 1 :

Zum Verständnis...3. Der Begriff Patientenverfügung Die gesetzliche Regelung...4. Überlegungen vor der Abfassung...5-6

Organspende. Hilfreiche Informationen zu Ihrer Nierengesundheit

Bereich. Der Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen:

B e g r ü n d u n g :

"Ich bilde mir den Schmerz doch nicht ein!"

Die außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen ( 510 Abs 3 ZPO).

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte

BGB 1896 Voraussetzungen BGB 1897 Bestellung einer natürlichen Person

Verbraucherschutz im Gesundheitsbereich

Fragen und Antworten zum Verzögerungsgeld nach 146 Abs. 2b AO

Einverständniserklärung

Wie kommuniziert man mit Menschen mit geistiger Behinderung? Art. 12 Abs. 1 UN-BRK. Art. 25 UN-BRK

Fachgespräch: Von Betroffenen zu Beteiligten PatientInnen stärken und beteiligen

Die außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen ( 510 Abs 3 ZPO).

Grenzen setzen Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?

P A T I E N T E N V E R F Ü G U N G

Hilfeleistungspflicht und Ablehnung der Hilfeleistung

Transkript:

AUFKLÄRUNG VOR EINER MED. BEHANDLUNG Die ärztliche Aufklärung im Spannungsfeld zwischen der Aufklärungspflicht des Chirurgen über Diagnose, Prognose, Operation, Komplikationen, zeitlichem Ablauf, alternativen Methoden und dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Angelika Hausner RdBG Klagenfurt

Grundsatz: Eine ärztliche Heilbehandlung, die mit einer Verletzung der körperlichen Integrität verbunden ist, ist rechtswidrig, wenn die Einwilligung des Patienten nicht gegeben ist Körperverletzung. Erst die Zustimmung des Patienten rechtfertigt den Eingriff. Hohe Ansprüche an Information und Therapie stehen der Unkenntnis über medizinische Zusammenhänge gegenüber.

Die Bandbreite der anzutreffenden Vorinformation bspw. durch das Internet und des medizinischen Laienverständnisses ist also groß. Kann das juristisch gebotene Aufklärungsgespräch allen Patienten gerecht werden, oder ist das Scheitern vorprogrammiert? Die hilfsweise neben dem Behandlungsfehlervorwurf erhobene Aufklärungsrüge findet sich in über 40% der Fälle. Dies erklärt sich aus der besonderen Rolle, die die Aufklärungsrüge bei der Durchsetzung behaupteter Ansprüche gegen den Arzt spielt.

Wann kann eine unzureichende oder fehlende Aufklärung im Fall einer sich schicksalshaft verwirklichten Komplikation Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche begründen, wenn der Eingriff lege artis erfolgt ist? Die Beweislast trägt im Haftungsprozess nicht der Patient, sondern der Arzt bzw. die Krankenanstalt. Vorsicht beim Aufklärungsverzicht! Der Verzicht kann sich nur auf den Teil der Behandlung beziehen, der für den Patienten in den Auswirkungen und Folgen absehbar ist.

Wie kommt eine wirksame Einwilligung zustande? Voraussetzung ist, dass der Patient einen ausreichenden Wissensstand aufweist, sohin eine ausreichende Basis für die Entscheidung vorhanden ist. Die Aufklärung soll ihn in die Lage versetzen, sich nach seinen eigenen Maßstäben für oder gegen den Eingriff entscheiden zu können. Das Selbstbestimmungsrecht gibt dem Patienten auch das Recht zu einer- aus ärztlicher Sichtunvernünftigen Entscheidung.

Worüber ist aufzuklären? Schwere und Richtung des konkreten Spektrums der allgemeinen Eingriffsrisiken, nicht hingegen über alle möglichen Komplikationen. Der Patient ist über speziell dem geplanten Eingriff anhaftende typische Risiken, die ihn im Fall der Verwirklichung in seiner weiteren Lebensführung in besonderem Maße belasten würden, auch dann aufzuklären, wenn sie sich nur sehr selten verwirklichen. Je weniger eilig der Eingriff ist, desto umfangreicher muss die Aufklärung sein

Dabei zu beachten ist insbesondere: Die Persönlichkeitsstruktur des Patienten Sein Bildungsstand, seine Vorkenntnisse und sein Auffassungsvermögen Die psychische Verfassung/ Belastbarkeit des Patienten Wünsche und Fragen Die medizinische Indikation des Eingriffs Die Dringlichkeit Die Vorhersehbarkeit einer Operationserweiterung

Rechtzeitigkeit: Dem Patienten hat eine angemessene Überlegungsfrist zur Verfügung zu stehen, deren Dauer vom Einzelfall abhängig ist. Der Patient muss zumindest die Möglichkeit haben, eine Nacht darüber zu schlafen. Pflicht zur Aufklärung über den Wechsel des Operateurs, wenn ein bestimmter Arzt erwartet werden durfte.

Material und Methoden: Aufklärungsbögen animationsunterstützte Aufklärungsvideos Aufklärungsgespräch zwischen Arzt und Patient Zeitaufwand: Hängt vom Einzelfall ab. Gegenüberstellung der Situation ohne Behandlung/ mit Behandlung. Keine Verharmlosung.

Einwilligungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen: Entscheidend ist nicht die Volljährigkeit, sondern die natürliche Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit, die im Einzelfall schon mit 16 Jahren gegeben sein kann. Bei der Behandlung von Minderjährigen besteht die Aufklärungspflicht gegenüber dem einwilligenden Elternteil (Obsorgeberechtigter).

Grundsatz: Die Einwilligung des mj. Patienten alleine genügt umso weniger, je schwerwiegender, je weniger dringlich Risiken und Folgen des med. Eingriffes sind. Willigen Jugendlicher und Eltern nicht ein, darf die Behandlung nicht durchgeführt werden. Ersatz der elterlichen Einwilligung durch das Gericht.

Die fehlerhafte Patientenaufklärung und die damit verbundenen straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen sind ein fortlaufend aktuelles Thema. Vor jeder Behandlung ist die Einwilligung des Patienten erforderlich, die wiederum nur auf der Grundlage einer exakten Aufklärung wirksam ist. Sie ist Ausdruck des Respekts gegenüber dem Patienten.

Zwischen dem Patienten einerseits und dem Arzt/ der Krankenanstalt andererseits wird durch die Behandlung ein Vertrag abgeschlossen. Der Arzt ist aufgrund dieses Vertrages zur Erbringung der vereinbarten Leistung verpflichtet. Er schuldet die ärztliche Behandlung lege artis, nicht aber den Eintritt eines Heilungserfolges. Neben den allgemeinen Operationsrisiken muss über die speziellen Risiken aufgeklärt werden.

In der Regel sollte der Arzt, der die Operation durchführt, auch die Aufklärung vornehmen. Ist dies nicht möglich, so kann sie an einen erfahrenen Arzt delegiert werden. Die Aufklärung darf jedoch nicht auch nicht partiell- vom medizinischen Hilfspersonal durchgeführt werden. Die Vorbereitung oder einführende Information durch standardisierte Aufklärungsbögen ist zulässig, sie ersetzt jedoch nicht das persönliche Aufklärungsgespräch zwischen Arzt und Patient.

Was erwarte ich mir vom Sachverständigen im Prozess? Aufklärung über die speziell dem durchgeführten Eingriff anhaftenden Risiken, alternativen Methoden und möglichen Komplikationen. Keine Wertung des Zeitaufwandes, keine Beurteilung des Aufklärungsbogens. Keine Beurteilung, ob die Aufklärung ausreichend erfolgt ist oder nicht! DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!