Was leistet die EU für den Ausbau der Breitbandnetze? BREKO Breitbandmesse Mainz, 4. September 2012 Robert Klotz Mayer Brown is a global legal services provider comprising legal practices that are separate entities (the "Mayer Brown Practices"). The Mayer Brown Practices are: Mayer Brown LLP and Mayer Brown Europe-Brussels LLP both limited liability partnerships established in Illinois USA; Mayer Brown International LLP, a limited liability partnership incorporated in England and Wales (authorized and regulated by the Solicitors Regulation Authority and registered in England and Wales number OC 303359); Mayer Brown, a SELAS established in France; Mayer Brown JSM, a Hong Kong partnership and its associated entities in Asia; and Tauil & Chequer Advogados, a Brazilian law partnership with which Mayer Brown is associated. "Mayer Brown" and the Mayer Brown logo are the trademarks of the Mayer Brown Practices in their respective jurisdictions.
Politische Prioritäten und ihre Marktauswirkungen Digital Agenda for Europe: bis 2020 erhebliche Erweiterung schneller Internetzugänge für alle Haushalte und Betriebe über zahlreiche Einzelinitiativen Smart Grid Task Force: Vorschläge für weiteren Ausbau und der intelligenten Stromnetze durch Einsatz der digitalen Technologie, Förderung gemeinsamer Projekte Connecting Europe Facilities: erhebliche finanzielle EU- Fördermittel als Anreize für private/öffentliche Investoren in TK- und Energieinfrastruktur Zunehmende Konvergenz zwischen TK- und Energiesektor: Neue Chancen für Unternehmen als Komplett-Versorger (Stadtwerke) oder über vertragliche Kooperation
Digital Agenda - Breitband Hauptverantwortung für Umsetzung der Strategie liegt bei Mitgliedstaaten durch konkrete Pläne über Breitbandausbau und Investitionen (bis Ende 2012) KOM-Arbeitspapier über erste Bewertung bisher vorgelegter nationaler Pläne (März 2012), Konsultation über Vorschläge zur Kostensenkung beim Breitbandausbau (April 2012) EU-Fördermittel aus Konjunkturpaket 2009/10: 1 Mrd. Euro über EFRE/ELER, nur geringe Nutzung durch Bundesländer Connecting Europe Facilities 2014-2020: 9,2 Mrd. Euro als Eigenkapital, Schuldtitel, Garantien, Zuschüsse (Annahme erwartet für Anfang 2013)
Smart Grids - Aktuelle Trends Förderung des Ausbaus der Stromnetze mit digitaler Zwei- Wege-Übertragung, insbesondere in Grenzregionen Leitlinien für trans-europäische Energie- und TK-Netze: KOM-Vorschläge (Okt. 2011), noch in Abstimmung Auf dieser Grundlage: Ermittlung sog. projects of common interest (PCI) für beide Sektoren (Ende 2012) Vorschläge für PCI, Bewertung durch Regulierer/CEER und Smart Grid Task Force, Annahme durch KOM (2013)
Wettbewerb durch Regulierung der Netze Netzbetreiber müssen Wettbewerbern auch Breitbandzugang zu kostenorientierten Vorleistungspreisen gewähren: KOM- Empfehlung über regulierten NGA-Zugang (Sept. 2010) Breitbandzugang als Vorleistung (Markt 4): wenn es marktmächtige Betreiber gibt, ist Regulierung nötig, seit 2011 auch über strukturelle Trennung von Netz und Diensten Energienetze ebenfalls spezifisch reguliert: strikte Entflechtung zwischen Netz und Diensten, Netzzugang, kostenorientierte Entgelte, Investitionsplanung
Rechtsrahmen für Kooperationen Fusionskontrolle: vorherige Freigabe erforderlich bei Kontrollerwerb (zb. Schaffung eines Gemeinschaftsunternehmens mit wirtschaftlicher Vollfunktion) Auch rein vertragliche Kooperationsabsprachen zwischen unabhängigen Unternehmen können gegen EU-/nationales Wettbewerbsrecht verstoßen Verboten: Absprachen zwischen Wettbewerbern (Preise, Mengen, Kundengruppen, Marktgebiete), Vereinbarungen über gemeinsame Tätigkeiten (zb. Netzausbau) können zulässig sein Bei Verstoß droht Geldbuße, keine behördliche Freistellung möglich, Selbsteinschätzung durch Unternehmen notwendig
Kriterien zur Bewertung von Kooperationen Relevanter Markt: Breitbandanschlüsse für Endkunden in Deutschland (Bitstromzugang, entbündelter TAL-Zugang, alternative Technologien) Beteiligte Unternehmen: jeweilige Marktposition, Zahl und Größe unbeteiligter Dritter Art und Weise der Kooperation: paralleler oder komplementärer Netzausbau, Zugang für Dritte? Stand des Wettbewerbs im Ausbaugebiet: weiße, graue oder schwarze Flecken? Bessere Breitbandversorgung für Verbraucher?
EU-Beihilfeaufsicht Staatliche Förderung des Breitbandausbaus kann der besseren Versorgung dienen, aber auch Wettbewerb verzerren und Investitionsanreize verringern Beihilfeverbot mit Ausnahmen: Abwägung der positiven und negativen Auswirkungen durch KOM, auf Anmeldung durch Mitgliedstaat (Regelfall) oder von Amts wegen Unrechtmäßig gewährte Beihilfen sind von der gewährenden Stelle zurückzufordern bzw. vom Empfänger zurückzuzahlen
Breitband-Beihilfen KOM-Leitlinien (Sept. 2009): Keine Beihilfe bei marktwirtschaftlich handelndem Kapitalgeber oder Ausgleichszahlungen für Betrauung mit Diensten von allg. wirtschaftlichen Interesse Vereinbarkeit von Beihilfen: Kategorisierung in weiße, graue und schwarze Gebiete (Mitgliedstaaten erstellen Gebietskarte) Checkliste: Marktbefragung, offenes Verfahren, wirtschaftlichstes Angebot, technologieneutral, Drittzugang, Benchmark-Preise, Rückforderungsmechanismus Überprüfung der Leitlinien (Vorschläge Juli 2012): bessere Förderung des NGA-Ausbaus, Ausweitung des Drittzugangs, mehr Transparenz, Erleichterungen bei Rückabwicklung
Fazit und Ausblick Durch Breitband- und Smart Grid-Ausbau nähern sich TKund Energiemärkte auch in rechtlicher Hinsicht an: neue Marktchancen für Unternehmen Die EU schafft hierfür rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen, die es zu verfolgen und zu nutzen gilt Gleiches gilt für Spielräume aufgrund der Regulierung der Netzbetreiber, der Wettbewerbs- und Beihilfeaufsicht und des Vergaberechts Der Blick nach Brüssel lohnt sich für alle Marktteilnehmer!
Besten Dank! Robert Klotz Rechtsanwalt, Partner Mayer Brown Europe-Brussels LLP Avenue des Arts 52, 1000 Bruxelles Tel: 00322/5515975 Email: rklotz@mayerbrown.com