Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt fördern Doppelstrukturen vermeiden



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Transkript:

Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt fördern Doppelstrukturen vermeiden Stellungnahme zum Referentenentwurf Nationaler Aktionsplan 2.0 zur UN- 13. Mai 2016 Zusammenfassung Die BDA begrüßt es grundsätzlich, dass mit dem Nationalen Aktionsplan (NAP) 1.0 und der geplanten Weiterentwicklung zum NAP 2.0 ein breites Paket an Aktivitäten der wichtigen Arbeitsmarktakteure und finanzieller Förderung geschaffen wurde, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung weiter zu verbessern. Diese Stellungnahme zum Referentenentwurf des NAP 2.0 bezieht sich auf die Teilbereiche Arbeit und Beschäftigung, Bildung, Prävention, Rehabilitation und Pflege und auf das übergreifende Thema Barrierefreiheit. Die Arbeitgeber unterstützen das Ziel, Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe, Selbstbestimmung und Entfaltung zu ermöglichen. Die Wirtschaft wird ihr Engagement, u. a. mit der wirtschaftsseitigen Initiative Inklusion gelingt! und dem Beratungsprojekt Wirtschaft inklusiv mit großem Einsatz weiterführen. Das bisherige Engagement sollte auch im Kapitel Wirtschaft und Gesellschaft des NAP 2.0. erscheinen. Mit ihrem Einsatz leistet die Wirtschaft einen wesentlichen Beitrag, um Unternehmen für das Thema Inklusion von Menschen mit Behinderungen aufzuschließen und sie über bestehende Unterstützungsangebote und Fördermöglichkeiten aufzuklären auch zur Barrierefreiheit. Hier ist nicht nur die Wirtschaft, sondern sind insbesondere weiterhin auch die Sozialversicherungsträger, Integrationsämter und weitere Akteure gefragt. Nach wie vor gibt es einen Bedarf, dass Unternehmen, die Menschen mit Behinderung einstellen wollen, bereits beschäftigen oder ausbilden, besser über Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten informiert werden. Unterstützungsleistungen müssen mit möglichst wenig Bürokratie für die Unternehmen verbunden sein. Die Verbesserung der Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger und eine bessere Koordinierung von Leistungen, wie sie mit dem Bundesteilhabegesetz angestrebt werden, sind daher gerade auch für Arbeitgeber wichtig. Das auch im NAP 2.0 angesprochene und ebenfalls im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes umzusetzende Budget für Arbeit kann ein wichtiges Instrument sein, um Zugänge in und Übergänge aus der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) in den ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Kritisch sieht die BDA die geplanten Rechtsänderungen zur Stellung der Schwerbehindertenvertretung, da diese unverhältnismäßig sind, Doppelstrukturen, unnütze Bürokratie und Kosten schaffen. Die BDA unterstützt die Auffassung des NAP, dass eine flächendeckende und umfassende Berufsorientierung gerade auch für junge Menschen mit Behinderungen wichtig ist. Die inklusive Bildung und Pädagogik müssen noch weiter vorangebracht werden.

Im Einzelnen Arbeit und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung fördern Initiativen im Rahmen des NAP engagiert fortführen Die BDA steht nach wie vor hinter den im NAP vereinbarten Initiativen, wie der Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung und selbstverständlich den wirtschaftsseitigen Initiativen Inklusion gelingt! und dem Beratungsprojekt Wirtschaft inklusiv der Bundesarbeitsgemeinschaft ambulante berufliche Rehabilitation. Diese Initiativen wird die Wirtschaft mit großem Engagement weiterführen, um noch mehr Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erreichen und den Bewusstseinswandel, dass Behinderung nicht automatisch mit Leistungsminderung gleichzusetzen ist, weiter zu verbreiten. Im Referentenentwurf zum NAP 2.0 wird im Kapitel Wirtschaft und Gesellschaft allein auf das UnternehmensForum als Akteur aus der Wirtschaft verwiesen. Das UnternehmensForum leistet als branchenübergreifender Zusammenschluss von Konzernen und mittelständischen Firmen einen entscheidenden Beitrag, um Menschen mit gesundheitlicher Einschränkung die volle Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen und zu verdeutlichen, dass gerade in Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen eine Frage der Wettbewerbsfähigkeit ist. An dieser Stelle sollte aber zusätzlich noch auf das Engagement der Spitzenverbände der Wirtschaft hingewiesen werden. BDAseitig ist neben der genannten Initiative und gleichnamigen Website Inklusion-gelingt und dem arbeitgeberseitigen Beratungsprojekt Wirtschaft inklusiv auch die Herausgabe von verschiedenen Broschüren und Leitfäden mit vielfältigen Best-Pratice-Beispielen aus der Wirtschaft zu nennen, die Veranstaltungsreihe Zusammen erfolgreich in Arbeit in Kooperation mit dem Bundesarbeitsministerium sowie die Kooperation mit dem UnternehmensForum beim Inklusionspreises der Wirtschaft für mehr Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes grundsätzlich richtig Das im NAP 2.0 erwähnte und im Rahmen des Bundesteilhabgesetzes geplante Budget für Arbeit ermöglicht Menschen mit Behinderungen, ein Arbeitsverhältnis außerhalb einer Werkstatt für behinderte Menschen einzugehen, da dem Arbeitgeber die geringere wirtschaftliche Leistung mithilfe des Budgets für Arbeit teilweise ausgeglichen oder auch eine notwendige Assistenz am Arbeitsplatz mit einem Teilbetrag des Budgets eingekauft werden kann. Das Budget setzt richtige Anreize und ist eine Möglichkeit, damit voll erwerbsgeminderte Menschen den Sprung auf den ersten Arbeitsmarkt schaffen. Insofern ist es richtig, dass das Budget für Arbeit jetzt mit dem Bundesteilhabegesetz eingeführt werden soll. Auch die Zulassung alternativer Anbieter von Werkstattleistungen hat die BDA bisher immer begrüßt. Hier dürfen allerdings keine Abstriche bei der Qualität und Qualitätssicherung gemacht werden. Die im Rahmen des Bundesteilhabgesetzes geplanten Verschärfungen der Regelungen zur Schwerbehindertenvertretung bringen dagegen in erster Linie neue Kosten und mehr Bürokratie, z. B. durch zusätzliche Freistellungen der Vertrauensperson oder die Einführung eines eigenen Anspruchs der Schwerbehindertenvertretungen auf Bürokräfte. Damit ist weder den Menschen mit einer Schwerbehinderung, ihren Vertretungen noch den Unternehmen geholfen. Die Vorschläge konterkarieren vielmehr die Bereitschaft der Betriebe, Schwerbehinderte einzustellen. Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schwerbehindertenvertretung und Arbeitgeber ist keine Änderung der Regelungen zur Schwerbehindertenvertretung notwendig. 13. Mai 2016 2

Zum aktuellen Referentenentwurf zum Bundesteilhabgesetz wird die BDA noch eine ausführliche Stellungnahme gegenüber dem Bundesarbeitsministerium abgeben, in der auch die weiteren dort geplanten Änderungen im SGB IX insbesondere auch die in Kapitel 3.3 genannten Themen (Stärkung des Verfahrensrechts im SGB IX, Erbringung der Leistungen wie aus einer Hand durch die Rehabilitationsträger, trägerunabhängige Beratung) bewertet werden. Chancen von Arbeiten 4.0 insbesondere auch für Menschen mit Behinderungen nutzen Bisher wird im Rahmen der aktuellen Diskussionen zum Arbeiten 4.0 und der Digitalisierung der Arbeitswelt nicht speziell in den Blick genommen, welche Chancen damit gerade für Menschen mit Behinderungen verbunden sein können. Insofern ist es richtig, dass das Bundesarbeitsministerium jetzt eine Kurzexpertise zu diesem Thema in Auftrag geben möchte. Berufsorientierung für Jugendliche mit Behinderung wichtig Die BDA teilt die im NAP 2.0 formulierte Einschätzung, dass eine konsequente, flächendeckende und umfassende Berufsorientierung gerade auch für junge Menschen mit Behinderungen wichtig ist, damit einerseits der Übergang von der Förderschule eben nicht immer in die Werkstatt für behinderte Menschen führt bzw. inklusiv beschulte Kinder frühzeitig alternative Möglichkeiten aufgezeigt bekommen, die sie nach Abschluss der Schule nutzen können. Dass hierfür ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, ist richtig. Allerdings dürfen die Bundesländer nicht aus ihrer Verantwortung für die berufliche Orientierung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen entlassen werden. Mit einer Öffnung der Ausgleichsabgabemittel auch für diesen Zweck sollten, wie es auch im NAP 2.0 nochmals deutlich gesagt wird, nur die Aktivitäten der Kulturressorts der Länder ergänzt werden. Eine Öffnung der Ausgleichsabgabemittel für neue Zwecke geht immer zu Lasten der Aufgaben, die bereits jetzt durch die Mittel der Ausgleichsabgabe finanziert werden. Nach Auslaufen der Inklusionsinitiative II AlleImBetrieb werden die mit den zusätzlichen Millionen aus dem Ausgleichsfonds aufgebauten Integrationsprojekte weiterer Förderung bedürfen, die dann aus der Ausgleichsabgabe erfolgen muss. All dies darf jedenfalls nicht zu der Schlussfolgerung führen, dass deshalb eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe etwa über eine Erhöhung der Pflichtquote erforderlich ist. Barrierefreiheit durch gute Beispiele verbreiten Die fortschreitende Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ist begrüßenswert. Auch viele Unternehmen haben erkannt, dass eine barrierefreie Arbeitsgestaltung allen Beschäftigten zugutekommen und neue Kundengruppen ansprechen kann. Barrierefreiheit und inklusive Konzepte können jedoch einen großen organisatorischen Aufwand und hohe Kosten mit sich bringen. Der Arbeitgeberservice der Arbeitsagenturen, Integrationsämter und Integrationsfachdienste können zwar kostenlos beraten und teilweise die Kosten für den Umbau übernehmen. Diese Angebote müssen aber noch bekannter und leichter verständlich gemacht werden. Die Wirtschaft trägt mit ihrer Website www.inklusiongelingt.de zur Verbreitung gute Beispiele von Barrierefreiheit in Unternehmen bei. Grundsätzlich gilt: Die Belange der Beschäftigten und betriebliche Anforderungen müssen miteinander in Einklang gebracht werden, Win-Win-Situationen müssen geschaffen werden, möglichst in einem Gesamtkonzept, z. B. auch mit anderen Diversity- Maßnahmen. Dabei müssen die Maßnahmen aber immer verhältnismäßig sein. Aufwändige Umbauarbeiten oder andere Maßnahmen, die gar nicht benötigt werden, helfen niemandem und verursachen hohe Kosten. 13. Mai 2016 3

Auch können Maßnahmen zur Inklusion im Allgemeinen und zur Barrierefreiheit im Speziellen nur dann erfolgreich durchgeführt werden, wenn der oder die Beschäftigte zur Mitwirkung bereit ist. Und für beide Seiten gilt: Eine vertrauensvolle Kommunikation vor Ort ist Gold wert und besser als starre Regelungen. Es ist daher grundsätzlich der richtige und auch nachhaltige Weg, über praxisorientierte Leitfäden, gute Beispiele und Informationsangebote Unternehmen, insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen, für das Thema Barrierefreiheit von Arbeitsstätten zu sensibilisieren und entsprechende Hilfestellungen anzubieten. Zudem wird mit der Schaffung der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit im Zuge der Reform des Behindertengleichstellungsrechts eine Stelle geschaffen, die auch die Wirtschaft zur Umsetzung von Barrierefreiheit beraten soll. Einen Bedarf für weitergehende gesetzliche Regelungen zur Umsetzung sieht die BDA derzeit daher nicht. Inklusive Bildung weiter voranbringen Obwohl Bildung im Zuständigkeitsbereich der Länder liegt, enthält der NAP auch ein Handlungsfeld Bildung. Die Bundesregierung will hierbei vor allem das erforderliche empirische und Handlungs-Wissen zur Verfügung stellen. Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen sei besorgt, insofern der Großteil der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in Deutschland gesonderte Förderschulen besucht, und empfiehlt, mit einen Aktionsplan den Zugang zu einem inklusiven Bildungssystem zu ermöglichen und das Förderschulsystem abzubauen. In dieser Pauschalität ist dies nicht der richtige Ansatz sicherlich können mehr Kinder und Jugendliche mit Behinderung als bisher in der Regelschule beschult werden, dennoch sind auch weiterhin differenzierte sonderpädagogische Bildungseinrichtungen sinnvoll und notwendig, je nach Behinderungsart und -grad: So viel gemeinsames Lernen wie möglich, so viel spezifische Förderung wie nötig, muss nach Meinung der BDA das Leitprinzip sein. Es ist daher zu begrüßen, dass der NAP diese Sicht des Ausschusses nicht aufgreift, sondern stattdessen unterstreicht, dass es aktuell noch an gesichertem Wissen fehle, auf welche Weise inklusive Bildung in den unterschiedlichen Bildungseinrichtungen realisiert werden könne und welche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen erforderlich seien, um die Lernenden zu unterstützen. Forschungsbedarf bestehe in Bezug auf die adäquate Aus- und Fortbildung pädagogischer Fachkräfte für inklusive Bildung in Kita, Schule, beruflicher und hochschulischer Bildung. Inklusive Bildung ist im vorschulischen Bereich bereits weitestgehend realisiert: 87 % der Kinder mit Beeinträchtigungen werden in regulären Tageseinrichtungen betreut, nur 13 % in Tageseinrichtungen für behinderte Kinder. Im Schulbereich besuchen dagegen nur 28 % der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischer Förderung allgemeine Schulen, wobei sich dieser Anteil zwischen 2003 und 2012 bereits um 10 Prozentpunkte vergrößert hat. Schüler mit geistigen Beeinträchtigungen besuchen selten eine allgemeine Schule. Ausländische Kinder werden überproportional häufig an die Förderschule verwiesen, ihr Anteil beträgt hier 11,2 % (2012/13) bei 7,3 % Anteil an der Gesamtschülerschaft; deutlich mehr Jungen (13,5 %) als Mädchen (4 %) besuchen Förderschulen, vor allem mit dem Schwerpunkt emotional-soziale Entwicklung. In Deutschland studieren etwa 450.000 Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Von diesen berichteten 95.000 Studierende (ca. 4 % aller Studierenden) von schwereren Beeinträchtigungen, die zu Schwierigkeiten im Studium führen. Inklusive Pädagogik verbessern Bund und Länder wollen gemeinsam eine strukturelle und inhaltliche Verbesserung des gesamten Prozesses der Lehrerbildung, insbesondere für inklusive Pädagogik, fördern. Die Teilhabeforschung soll stärker implementiert und die Datenlage zum Thema Studium mit Behinderung verbessert werden. Der Bund will Forschungsvorhaben zur in- 13. Mai 2016 4

klusiven Bildung mit Förderrichtlinien unterstützen, die den Fokus auf inklusive Lernarrangements für Lernende mit Behinderungen legen. Konkret wird der Bund zudem die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) beim Deutschen Studierendenwerk (DSW) weiter fördern bzw. von 2015 bis 2018 auf rd. 460.000 p. a. erhöhen. Die IBS informiert und berät Studierende, Studieninteressierte, Berater/innen, Lehrende und Akteure aus Politik, Verbänden und Verwaltung. Auch die erneute bundesweite Befragung behinderter und chronisch kranker Studierender an deutschen Hochschulen zu Hochschulzugang, Barrieren und Nachteilsausgleiche im Studium und bei Prüfungen wird vom Bund finanziert. Als Bund-Länder-Maßnahme verabreden Kultusministerkonferenz, Bundesbildungsministerium und Bundesarbeitsministerium einen regelmäßigen Austausch zur Umsetzung der inklusiven Bildung auf allen Bildungsebenen zur Identifikation von weiteren Handlungserfordernissen. Diese vorgeschlagenen Maßnahmen im Bereich der Bildung, Bildungsberatung und - forschung sind sehr zu begrüßen. Ansprechpartner: BDA DIE ARBEITGEBER Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Arbeitsmarkt T +49 30 2033-1400 arbeitsmarkt@arbeitgeber.de 13. Mai 2016 5

Die BDA ist die sozialpolitische Spitzenorganisation der gesamten deutschen gewerblichen Wirtschaft. Sie vertritt die Interessen kleiner, mittelständischer und großer Unternehmen aus allen Branchen in allen Fragen der Sozial- und Tarifpolitik, des Arbeitsrechts, der Arbeitsmarktpolitik sowie der Bildung. Die BDA setzt sich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene für die Interessen von einer Mio. Betrieben mit ca. 20 Mio. Beschäftigten ein, die der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden sind. Die Arbeitgeberverbände sind in den der BDA unmittelbar angeschlossenen 50 bundesweiten Branchenorganisationen und 14 Landesvereinigungen organisiert. 13. Mai 2016 6