Bahnausbau Südostbayern Ausbaustrecke (ABS) 38 München Mühldorf Freilassing



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Transkript:

P l anungsabschni tt 3 Bahnausbau Südostbayern Ausbaustrecke (ABS) 38 München Mühldorf Freilassing DB Netz AG, DB Station & Service AG DB Energie GmbH, DB ProjektBau GmbH Laufen, 06.10.2015

Vorstellung des Vorhabens Europäische Magistrale im Bereich Rhein-Donau-Korridor Transeuropäisches Verkehrsnetz ABS 38 München Mühldorf Freilassing Planungsabschnitt 3 Tüßling Freilassing 2 Quelle: Europäische Kommission

Vorstellung des Vorhabens Aufstellung der Einzelmaßnahmen 2-gl. Ausbau Markt Schwaben Ampfing ESTW Dorfen IBN 2003 2-gl. Ausbau Ampfing Altmühldorf IBN 2010 Truderinger Kurve 2-gl. Ausbau Altmühldorf Tüßling 1. BA Baubeginn 08/2013 IBN 12/2016 2. BA Baubeginn 03/2015 IBN 12/2017 Ehringer Innbrücke IBN 2011 Elektrifizierung Markt Schwaben Burghausen ESTW Altötting Burghausen IBN 2011 Umfahrung Berg am Laim IBN 2003 Elektrifizierung Tüßling Freilassing Teilausbau Tüßling - Freilassing & 2-gl. Ausbau Kirchweidach - Tittmoning-Wiesmühl Legende: Projekt in der Planung realisierte Projekte 3. Gleis Freilassing Grenze D/A 1. BA Baubeginn 08/2012 - Fertigstellung 12/2013 2. BA Baubeginn vsl. 2015 - IBN vsl. 12/2017 3

Vorstellung des Vorhabens ABS 38 Markt Schwaben Ampfing zweigleisiger Ausbau und Erhöhung der Streckengeschwindigkeit auf bis zu 160 km/h durchgehende Elektrifizierung Markt Schwaben Freilassing Tüßling Burghausen Tüßling Freilassing Erhöhung der Streckengeschwindigkeit auf bis zu 160 km/h Kirchweidach Tittmoning Wiesmühl zweigleisiger Ausbau zweigleisiger Ausbau Ampfing Altmühldorf (in Betrieb seit 2010) zweigleisiger Ausbau Altmühldorf Tüßling (im Bau seit 8/2013) 4

Vorstellung des Vorhabens Verkehrliche Ziele: Erhöhung der Kapazitäten im Personen- und Güterverkehr zwischen München und Salzburg Quantitative Steigerung des Angebots im SPNV möglich. Verkürzung der Reisezeiten durch Anhebung der Streckenhöchstgeschwindigkeit auf bis zu 160 km/h. Sicherstellung einer marktgerechten Anbindung des bayerischen Chemiedreiecks, durch Schaffung von Trassenkapazitäten. Entlastung der Brennerzulaufstrecke München- Kufstein im Streckenabschnitt München Rosenheim. 5

Vorstellung des Vorhabens Technische Ziele zweigleisiger Teilausbau der Strecke durchgehende Elektrifizierung Anpassung von Bahnsteiganlagen Verlängerung der Güterzugnutzlängen Bau der eingleisigen Verbindung Truderinger Kurve einschließlich Elektrifizierung 6

Vorstellung des Vorhabens Zusätzliche Variante durchgängige Zweigleisigkeit Planungsbeginn: August 2015 Tüßling Markt Schwaben Ampfing zweigleisiger Ausbau und Erhöhung der Streckengeschwindigkeit auf bis zu 160 km/h durchgehende Elektrifizierung Markt Schwaben Freilassing Tüßling Burghausen Tüßling Freilassing zweigleisiger Ausbau und Erhöhung der Streckengeschwindigkeit auf bis zu 160 km/h zweigleisiger Ausbau Ampfing Altmühldorf (in Betrieb seit 2010) zweigleisiger Ausbau Altmühldorf Tüßling (im Bau seit 8/2013) Freilassing 7

Vorstellung des Vorhabens EKrG Was ist eine Kreuzung? Eine Kreuzung liegt vor, wenn sich zwei Verkehrswege überschneiden und an der Kreuzungsstelle die gleiche Grundstücksfläche benötigen. 5 Abschluss von Vereinbarungen Über Art, Umfang, Durchführung und Verteilung der Kosten schließen die Beteiligten nach 5 eine Vereinbarung ab. Kreuzungsvereinbarung (KrV) Durch die Unterzeichnung der KrV bekennen sich beide Beteiligte zu der Baumaßnahme! 8

Vorstellung des Vorhabens EKrG Kostentragung bei geänderten Kreuzungen (EÜ/SÜ) 12 (1) Ein Beteiligter verlangt eine Änderung Verlangender zahlt! 100 % 12 (2) Straße und Schiene verlangen Änderungen Jeder zahlt seinen eigenen Anteil! z. B. 58 % z. B. 42 % 9

Vorstellung des Vorhabens EKrG Kostentragung bei Maßnahmen am Bahnübergang 13 33,3 % 33,3 % 33,3 % 10

Planübersicht der Strecke 5723 von Tüßling Freilassing, von Streckenkilometer 7,8 bis 65,0 6 Bahnhöfe u./o. Haltepunkte 4 Bahnübergänge 75 Eisenbahnüberführungen 22 Straßenüberführungen 11

Planübersicht der SCHALLSCHUTZ 2 Schalltechnische Voruntersuchung stellt fest in welchen Bereichen grundsätzlich ein Anspruch auf Schallschutz ausgelöst wird Erwartete Auswirkungen aus schalltechnischer Sicht werden abgeschätzt! 12

Planübersicht der SCHALLSCHUTZ beinhaltet nicht 2 detaillierte Einzelpunktberechnungen Kosten-Nutzen-Analyse (um Verhältnismäßigkeit zu überprüfen) detaillierte Beschreibungen (Lage, Höhe, Dimensionierung) 13

Planübersicht der SCHALLSCHUTZ Bereiche mit voraussichtlichem Anspruch auf Lärmvorsorge bei Eingleisigkeit! 14

Stadt Laufen ABS 38 München Mühldorf Freilassing Planübersicht der SCHALLSCHUTZ Bereiche mit voraussichtlichem Anspruch auf Lärmvorsorge bei Eingleisigkeit Gemeinde Saaldorf-Surheim 15

Planübersicht der Übersichtskarte SÜ km 51,467 EÜ km 52,229 BÜ km 53,575 EÜ km 55,623 EÜ km 50,630 Bf Laufen km 53,55 SÜ km 52,785 EÜ km 50,566 EÜ km 50,996 EÜ km 53,821 EÜ km 54,143 EÜ km 55,240

Stadt Laufen ABS 38 München Mühldorf Freilassing Planübersicht der Übersichtskarte EÜ km 58,422 EÜ km 56,884 EÜ km 61,132 EÜ km 57,687 Gemeinde Saaldorf-Surheim EÜ km 59,018 EÜ km 59,395

EÜ km 50,566 Straßenbaulastträger: Stadt Laufen Bestand 18

EÜ km 50,566 Kostentragung nach dem EKrG Bei dieser Kreuzung liegt eine Besonderheit vor: Der bestehende Feld- und Waldweg ist öffentlich gewidmet. Er ist im Sinne des bayrischen Straßenund Wegegesetzes nicht ausgebaut. Nach 54 Abs. 1 BayStrWG sind die Träger der Straßenbaulast diejenigen, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden. Die Erhaltungslast des Weges liegt damit bei den in der Widmung bezeichneten Grundstückseigentümern der Flurstücke. Daher folgt, dass diese Grundstückseigentümer auch die Kreuzungspartner für die Kreuzungsmaßnahme sind. Die Grundstückseigentümer unterzeichnen die Kreuzungsvereinbarung als Träger der Straßenbaulast. Es liegt kein Verlangen der Straßenbaulastträger vor, daher handelt es sich um ein einseitiges Verlangen der DB Netz AG nach 12 Absatz 1 EBKrG. Die DB Netz AG trägt die Kosten der Maßnahme. 19

EÜ km 50,630 Bestand 20

EÜ km 50,996 Straßenbaulastträger: Stadt Laufen Die Kreuzung mit der gewidmeten Gemeindeverbindungsstraße Von der B 20 nach Straß unterliegt dem EKrG. Bestand Die Stadt Laufen hat kein Verlangen zur Aufweitung der Kreuzung. Daher trägt die DB Netz AG nach 12 Absatz 1 EKrG die Kosten der Maßnahme. 21

SÜ km 51,467 Straßenbaulastträger: Stadt Laufen Bestand 22

SÜ km 51,467 Die DB Netz AG verlangt den Neubau der Straßenüberführung auf Grund der erforderlichen größeren lichten Höhe für die Elektrifizierung. Die Stadt Laufen hat kein Verlangen. Es handelt sich um eine Maßnahme nach 3 in Verbindung mit 12 Absatz 1 EKrG. Beispielhafte Berechnung zur Erläuterung: Kreuzungsbedingte Kosten Kostenanteil der DB Netz AG an den kb. Kosten: Kostenanteil der Stadt Laufen an den kb. Kosten: 1.550.000 Euro 1.550.000 Euro 0 Euro Der Stadt entstehen durch den Neubau Vorteile, die nach ABBV abzulösen sind: Der anteilige Vorteil beträgt (hier beispielhaft) ca. 1.000.000 Euro. Damit entfallen auf die Kreuzungsbeteiligten folgende Kostenanteile: DB Netz AG: 1.550.000 Euro 1.000.000 Euro 550.000 Euro Stadt Laufen: 0 Euro + 1.000.000 Euro 1.000.000 Euro Zur Beachtung: Die Berechnungen basieren auf ganz groben Kostenabschätzungen, die im Zuge der weitergehenden Planungen auf Basis der Planungsvereinbarungen vertieft werden. In den Berechnungen konnten daher keine Aufteilungen in die einzelnen Bauteile bzw. Bestandteile der Kosten gemacht werden. Die Kostenverteilungen sind als Tendenz zu verstehen. Gilt nur bei Variante Eingleisigkeit 23

SÜ km 51,467 Möglichkeit: Auflassung der Kreuzung Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Straßenüberführung aufzulassen. Im Falle der Anbindung von Straß von der B 20 her bestehen zwei Eisenbahnüberführungen in km 50,996 und km 52,229. Vorteil: Auf die Stadt Laufen entfallen deutlich geringere Kosten. Die Umwege sind, da zu beiden Seiten von Straß Kreuzungen vorhanden sind, nicht zu groß. Nachteil: Die Eisenbahnüberführungen haben eingeschränkte lichte Weiten und lichte Höhen. Die Kosten des Rückbaus der Straßenüberführung sind nach EKrG 14 hälftig von Stadt und DB Netz AG zu tragen. 24

EÜ km 52,229 Straßenbaulastträger: Stadt Laufen Die Kreuzung mit der gewidmeten Gemeindeverbindungsstraße von Letten nach Harpfetsham unterliegt dem EKrG. Die Stadt Laufen hat kein Verlangen zur Aufweitung der Kreuzung. Bestand Daher trägt die DB Netz AG nach 12 Absatz 1 EKrG die Kosten der Maßnahme. 25

SÜ km 52,785 Straßenbaulastträger: Stadt Laufen Die Kreuzung mit der gewidmeten GVS unterliegt dem EKrG. Die Stadt Laufen hat kein Verlangen zur Aufweitung der Kreuzung. Die Situation ist wegen des Zusammenhangs mit den Planungen zur B 20 neu nicht eindeutig. Im Falle, dass die Kreuzung erhalten bleibt, würde die für die Elektrifizierung erforderliche lichte Höhe durch das Absenken der Gleise erreicht werden. Die DB Netz AG trägt nach 12 Absatz 1 EKrG die Kosten der Maßnahme. Bestand 26

EÜ km 53,028 Straßenbaulastträger: Stadt Laufen Die Kreuzung mit dem beschränkt öffentlich gewidmeten Fußweg Biburger Weg (Fußweg am Bf) unterliegt dem EKrG. Die Stadt Laufen hat kein Verlangen zur Aufweitung der Kreuzung. Die DB Netz AG trägt nach 12 Absatz 1 EKrG die Kosten der Maßnahme. 27

EÜ km 53,821 Straßenbaulastträger: Änderungsverlangen: Staatliches Bauamt Traunstein lichte Höhe 4,70 m, lichte Weite 9,50 m Bestand Nachrichtlich: Das Staatliche Bauamt Traunstein hat für die St 2103 geäußert, ein Verlangen stellen zu wollen. Eine entsprechende Planungsvereinbarung wurde dem Staatlichen Bauamt überreicht. Die bisherigen Abstimmungen sehen eine lichte Weite von 9,50 m und eine lichte Höhe von 4,50 m vor. 28

EÜ km 54,143 Straßenbaulastträger: Landkreis Berchtesgadener-Land Bestand Nachrichtlich: Der Landkreis Berchtesgadener Land hat für die Kreisstraße die Absicht geäußert, ein Verlangen stellen zu wollen. Eine entsprechende Planungsvereinbarung wurde übergeben. Die Abmessungen sind bislang noch nicht abgestimmt. 29

EÜ km 55,240 Straßenbaulastträger: Stadt Laufen Bestand Die Kreuzung mit der gewidmeten Gemeindeverbindungsstraße Nr. 136 "Alte Bahnstraße von Kletzling nach Lepperding unterliegt dem EKrG. Die Stadt Laufen hat kein Verlangen zur Aufweitung der Kreuzung. Daher trägt die DB Netz AG nach 12 Absatz 1 EKrG die Kosten der Maßnahme. 30

EÜ km 55,240 Lageplanausschnitt: Neubau EÜ km 55,240 31

EÜ km 55,623 Straßenbaulastträger: Stadt Laufen Die Kreuzung mit der gewidmeten Gemeindeverbindungsstraße Nr. 130 "Lepperdinger Hölle" unterliegt dem EKrG. Die Stadt Laufen hat kein Verlangen zur Aufweitung der Kreuzung. Daher trägt die DB Netz AG nach 12 Absatz 1 EKrG die Kosten der Maßnahme. Bestand 32

EÜ km 56,884 Straßenbaulastträger: Stadt Laufen Die Kreuzung mit der gewidmeten Gemeindeverbindungsstraße Nr. 132 Von Niederheining nach Abtsdorf unterliegt dem EKrG. Die Stadt Laufen hat kein Verlangen zur Aufweitung der Kreuzung. Bestand Daher trägt die DB Netz AG nach 12 Absatz 1 EKrG die Kosten der Maßnahme. 33

Detailplan Station: Laufen 34

Weiteres Vorgehen und Kontakt abs38@deutschebahn.com www.abs38.de 35