Informationsbroschüre, Februar 2014. SEPA Single Euro Payments Area



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Transkript:

Informationsbroschüre, Februar 2014 SEPA Single Euro Payments Area

INHALTSVERZEICHNIS EINFÜHRUNG 3 ZIELE, ÜBERSICHT UND ZEITPLAN 4 SEPA-RAUM 5 NEUE STANDARDS 6 IBAN 6 BIC 6 ISO 20022 SEPA- Zahlungsanweisung (SEPA Credit Transfer) 7 SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit) 8 SEPA-Basislastschrift (Direct Debit Core) 9 COR 1 10 SEPA-Firmenlastschrift (Direct Debit Business to Business ) 10 Mandat 11 Pre-Notification 12 Creditor ID (CID) 12 LINKSAMMLUNG ZU SEPA 13 AKTIVES MANAGEMENT MALERealer Kapitalerhau 2

EINFÜHRUNG Mit Stichtag 1. Februar 2014* findet der endgültige Umstieg auf die neuen Standards des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums statt. Die Single Euro Payments Area (SEPA) schafft harmonisierte Rahmenbedingungen für den europäischen Zahlungsverkehr. Ab diesem Datum können ausschließlich nur mehr die folgenden beiden, in den offiziellen Bestimmungen festgelegten Zahlungsverfahren verwendet werden die SEPA-Zahlungsanweisung und das SEPA-Lastschriftverfahren. Bestehende nationale Verfahren, wie die Überweisung und die herkömmlichen Lastschriften, werden dadurch abgelöst. Die Umstellung auf die geänderten Normen bringt Chancen, aber auch Herausforderungen mit sich. Besonders Unternehmen und Institutionen sind mit vielschichtigen Auswirkungen von SEPA konfrontiert. Diese gehen über die Berücksichtigung von IBAN und BIC zur Kennzeichnung der Konto- und Bankverbindung hinaus. Bitte beachten Sie, dass die praktische Umsetzung von SEPA Aspekte und Fragestellungen aufwirft, welche geschäftsbereichsübergreifend einer Lösung zugeführt werden müssen. Die erforderlichen Maßnahmen betreffen neben der Organisation von Geschäftsprozessen auch die technische/it-relevante und betriebswirtschaftliche Sphäre in Ihrem Unternehmen und sollten vorausplanend in Angriff genommen werden. Vor allem das neue SEPA-Lastschriftverfahren mit den beiden geregelten Ausprägungsformen der SEPA-Basislastschrift und der SEPA- Firmenlastschrift unterliegt speziellen Regelungen. Es weist gegenüber dem derzeit gültigen nationalen Lastschriftverfahren Unterschiede und Besonderheiten auf, welche in der Abwicklung möglichst frühzeitig beachtet werden müssen. Wenn Sie Fragen dazu haben sind wir gerne für Sie da, kontaktieren Sie dazu einfach Ihren Berater. * Neuerung im Februar 2014: Es wurde eine 6-monatige Übergangsfrist gewährt. 3

ZIELE, ÜBERSICHT UND ZEITPLAN Ein grundlegendes Ziel der Wirtschafts- und Währungsunion ist es, einen einheitlichen Binnenmarkt innerhalb der EU zu schaffen, in dem keine Differenzen zwischen nationalen und internationalen Transaktionen erkennbar sind. Dieses Anliegen führte zur Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums, Single Euro Payments Area SEPA. Durch diesen Schritt in Richtung Gemeinschaft wird einerseits die Dynamik, als auch die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Wirtschaftsraumes gesteigert. Mit der am 30. März 2012 veröffentlichten EU-Verordnung Nr. 260/2012 und gleichzeitigen Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 wurde der Grundstein für dieses ehrgeizige Ziel gesetzt. Die wesentlichen Rahmenbedingungen regeln wie folgt: SEPA-Lastschriftverfahren. Euro-Transaktionen innerhalb der Europäischen Union per Lastschrift oder Überweisung. Nicht betroffen sind Eilzahlungen, Wechsel, Schecks, Zahlungen über Großbetragszahlungssysteme sowie Fremdwährungen (Devisen). Ab 01.02.2014 gilt nur mehr die IBAN als maßgebliche Kundenkennung sowie der BIC als internationale Bankleitzahl/Swift Code Ab 01.02.2014 werden nationale Zahlungen ohne BIC abgewickelt, für internationale Zahlungen gilt dies ab 01.02.2016. Nutzung des ISO 20022 XML Formates für SEPA betreffende Transaktionen. 4

SEPA-RAUM Derzeit umfasst der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) die folgenden europäischen Staaten: die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die drei Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Liechtenstein, Island und Norwegen, die Schweiz, Monaco und San Marino. Hierbei wurde die Mitgliedschaft ebenso auf Länder ausgedehnt, welche den Euro (noch) nicht als Landeswährung eingeführt haben. Dadurch entsteht ein Gebiet, in dem über 500 Millionen Bürger und ungefähr 20 Millionen Unternehmen beheimatet sind. Allerdings gilt für die Nicht-EWR Mitglieder Schweiz und Monaco die Sonderregelung, dass sie zwar die SEPA-Regelwerke befolgen müssen, nicht jedoch die EU-Richtlinien. Ebenso ist zu beachten, dass die Länder Kosovo, Montenegro, Andorra und Vatikanstadt nicht an SEPA teilnehmen, obwohl sie den Euro als Landeswährung führen. 5

NEUE STANDARDS IBAN Die International Bank Account Number IBAN ist ein standardisierter Code, welcher im Rahmen der SEPA für nationale und internationale Zahlungen verwendet wird und die europaweite Identifikation von Konten ermöglicht. Sie setzt sich aus der bekannten Kontonummer und der Bankleitzahl zusammen, wird jedoch noch um den Ländercode sowie zwei Prüfziffern ergänzt. Dadurch können Fehlüberweisungen fast gänzlich ausgeschlossen werden, da es der Bank möglich ist, schon vor der Überweisung zu prüfen, ob die Prüfziffer der IBAN zu der darin enthaltenen Kontonummer und Bankleitzahl passt. Zu beachten ist, dass die IBAN je nach Land über unterschiedlich viele Stellen verfügt. In Österreich sind dies exakt 20 Stellen. AT 00 00000 00000000000 Länderkennzeichen Prüfziffer 5-stellige Bankleitzahl 6 11-stellige Kontonummer ACHTUNG! Bitte verwenden Sie keine Programme zur Errechnung der IBAN. Die Wahrscheinlichkeit einer falsch errechneten IBAN ist sehr hoch und in diesem Fall können aufwändige und kostenintensive Rückleitungen bzw. Schadensfälle entstehen. Für die korrekte Angabe der Kontoverbindung ist der Zahlungsempfänger verantwortlich. BIC Beim BIC handelt es sich um den Business Identifier Code, welchen man auch als international einheitliche Bankleitzahl eines Kreditinstitutes bezeichnet. Er besteht aus 8 oder 11 Stellen und wird auch als Swift-Code bezeichnet. SPAE AT 2S Name der Bank Land Ort ISO 20022 ISO 20022 wird auch als UNIFI-Standard (UNIversal Financial Industry message scheme) bezeichnet. Einfach gesagt, ist es ein neuer weltweiter Standard für elektronische Kommunikation im Finanzwesen. Dies bringt eine Reihe von technischen Vorteilen in den Bereichen Zahlungsverkehr, Treasury, Wertpapier sowie in der Außenhandelsfinanzierung, da alle Finanznachrichten über eine gemeinsame Plattform abgewickelt werden.

SEPA-ZAHLUNGSANWEISUNG (SEPA CREDIT TRANSFER) Auf Basis der EU Standardüberweisung wurde die SEPA-Zahlungsanweisung (SCT) weiterentwickelt. Sie kann sowohl für inländische als auch für grenzüberschreitende Euro-Zahlungen innerhalb der SEPA-Teilnehmerländer genutzt werden. Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) unterliegen der EU-Verordnung 924/2009 und werden zu Inlandskonditionen abgewickelt; außerhalb des EWR kommen die Auslandsspesen zur Verrechnung. Die SEPA-Zahlungsanweisung wird ab 01.02.2014 die jetzt geläufige Überweisung im nationalen Format komplett ersetzen. Die wichtigsten Merkmale sind: Die Zahlungsanweisung erfolgt ausschließlich in Euro und nur innerhalb der SEPA-Teilnehmerländer. Der Auftraggeber und der Begünstigte werden nur mehr durch die IBAN identifiziert. Der Betrag wird ohne Abzug von Spesen weitergeleitet und die Gebühren werden separat belastet. Auftraggeber und Begünstigter tragen jeweils ihre eigenen Kosten. Es gibt keine Betragsbegrenzungen. Der Verwendungszweck umfasst 140 Zeichen anstatt den bisher 980 Zeichen. Der Name des Begünstigten ist mit 70 Zeichen begrenzt. Falls eine Zahlungsreferenz vorhanden ist, ersetzen diese 35 alphanumerischen Zeichen den Verwendungszweck. Die Zahlung zwischen Auftraggeber und Begünstigtem erfolgt im Falle eines korrekt angelieferten elektronischen Auftrags innerhalb eines Bankarbeitstages, bei beleghaften Aufträgen innerhalb von 2 Tagen. IZV bisher: SEPA: Verwendungszweck 980 Zeichen Verwendungszweck 140 Zeichen Referenz und Verwendungszweck Referenz oder Verwendungszweck 7

SEPA-LASTSCHRIFT (SEPA DIRECT DEBIT) Die SEPA-Lastschrift steht seit November 2009 sowohl Konsumenten als auch Unternehmen zur Verfügung. Sie ersetzt durch ihre Wirksamkeit das österreichische Lastschrift- und Einzugsverfahren und eröffnet die Möglichkeit von grenzüberschreitenden Lastschriften. Achtung: bei der Auswahl des Fälligkeitsdatums (Due Date) sind keine Tage auszuwählen, welche im Land des Zahlungsempfängers oder Zahlungspflichtigen Feiertage sind. Um eine zeitgerechte Durchführung zu ermöglichen, ist unsere Cut off Zeit 15:30 Uhr zu beachten. Zahlungspflichtigen wird das Recht eingeräumt, bei Lastschriften bestimmte Zahlungsempfänger zu sperren oder explizit zuzulassen. Ebenso haben diese die Möglichkeit, Zahlungsbeträge und Einlösezeitpunkte zu beschränken. Um unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden, stehen drei Varianten der SEPA-Lastschriftverfahren zur Verfügung: SEPA-Basislastschrift (Direct Debit Core) COR 1 SEPA-Firmenlastschrift (Direct Debit B2B) 8

SEPA-BASISLASTSCHRIFT (DIRECT DEBIT CORE) Im Grunde ähnelt die SEPA-Basislastschrift dem Einzugsverfahren, das heißt, dass der Zahlungsempfänger (Creditor) vom Zahlungspflichtigen (Debitor) dazu ermächtigt wird, Lastschriften einzuziehen. Dabei kann der Zahlungspflichtige sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Die wichtigsten Daten im Überblick: Die Ermächtigung wird durch ein Mandat (Autorisierungsvereinbarung) erteilt, welches genau definierte Bestandteile aufweisen muss. Der Zahlungsempfänger (Creditor) benötigt eine standardisierte Gläubiger Identifizierungsnummer (Creditor Identifier) Ein Widerspruch ist bis zu 8 Wochen nach der Belastung möglich. Wenn kein oder kein gültiges Mandat besteht sogar bis zu 13 Monate nach dem Due Date (Belastungsdatum). Die Lastschrift muss bei einer Erst- oder Einmallastschrift mindestens 6 Bankwerktage und bei einer wiederkehrenden Lastschrift mindestens 3 Bankwerktage vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungsempfängers vorliegen. Lastschriften können frühestens 14 Kalendertage vor dem Fälligkeits tag angeliefert werden. Zahlungen sind ausschließlich in Euro möglich. Die Kontoidentifikation erfolgt über IBAN und BIC. Die Rückgabe muss spätestens fünf Tage nach Fälligkeit durch die Bank des Zahlungspflichtigen erfolgen (z.b. bei mangelnder Deckung). 9

EE/LS SDD Core SDD B2B Durchführungszeitpunkt auf Sicht am Fälligkeitstag am Fälligkeitstag Einreichzyklen Rückrechnungsfrist: ohne Angabe von Gründen bei Mandatsbestreitung Pre-Notification Zahlungspflichtiger Keine D-6 / D-3 Optional: D-2 D-2 8 Wochen 8 Wochen keine 13 Monate 13 Monate 13 Monate Vorher Verbraucher Unternehmen 14 Tage vor Fälligkeit Verbraucher Unternehmen 14 Tage vor Fälligkeit Unternehmen Creditor-ID / Mandatsreferenz Geltungsbereich Optional Verpflichtend Verpflichtend Österreich SEPA-Länder (inkl. Österreich) SEPA-Länder (inkl. Österreich) COR 1 Hierbei handelt es sich um eine Lastschrift vom Typ Core aber mit verkürzten Einreichfristen von zwei Bankwerktagen. Die verkürzte Vorlagefrist wird österreichweit im April 2013 eingeführt, andere Länder werden folgen. SEPA-FIRMENLASTSCHRIFT (DIRECT DEBIT BUSINESS TO BUSINESS) Anders als bei der SEPA-Basislastschrift findet die SEPA-Firmenlastschrift ausschließlich bei Forderungen zwischen Unternehmen Verwendung. Gegenüber der Direct Debit Core sind folgende Merkmale zu beachten: Erfolgt eine autorisierte Belastung, besteht keine Möglichkeit auf Rückgabe wegen Widerspruchs. Die Bank des Schuldners ist verpflichtet, die SEPA-Firmenlastschrift gegen das bei ihr hinterlegte Mandat zu prüfen. Die Einreichfristen betragen bei Erst-, Einmal- sowie Folgelastschriften zwei Tage vor Fälligkeit (Due Date). Die Rückgabe muss spätestens zwei Tage nach Fälligkeit durch die 10 Bank des Zahlungspflichtigen erfolgen (z.b. bei mangelnder Deckung).

MANDAT Bei einem sogenannten Mandat handelt es sich um eine Autorisierungsvereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Begünstigten. Für den Einzug einer SEPA Basis- oder Firmenlastschrift ist das Mandat vom Zahlungspflichtigen zu unterschreiben. Die wichtigsten Merkmale des SEPA-Mandats sind: Zahlungen sind ausschließlich in Euro möglich Der Creditor erstellt ein Mandat, welches er dem Debitor zur Unterschrift übermittelt. Es muss danach vom Creditor mindestens 14 Monate nach der letzten Durchführung archiviert werden, um es im Zweifel vorlegen zu können. Das Layout kann vom Zahlungsempfänger frei gewählt werden. Dennoch muss eine Creditor-ID und eine Mandatsreferenz (z.b. Kundennummer, Rechnungsnummer) enthalten sein, welche maximal aus 35 alphanumerischen Zeichen besteht. Mandate verfallen bei Nichtnutzung nach 36 Monaten, sie können aber auch jederzeit vom Schuldner widerrufen werden. Das Mandat enthält explizit eine Einlöseanweisung an die Bank des Debitors. Mandate sind innerhalb Österreichs in deutscher Sprache zu estellen. Falls es sich um eine grenzüberschreitende Transaktion handelt, muss es zweisprachig vorliegen, einerseits in der Sprache des Zahlungs pflichtigen sowie in Englisch. Der Debtor ist im Falle einer SEPA-Firmenlastschrift verpflichtet, seine kontoführende Bank über jedes signierte Mandat zu unterrichten, da seitens der Bank eine Prüfpflicht besteht. Geschieht dies nicht, werden Lastschriften ohne Vorhandensein eines gültigen, signierten Mandats umgehend rückgeleitet. 11

PRE-NOTIFICATION Bevor eine SEPA-Basis- oder Firmenlastschrift eingereicht wird, ist es erforderlich, den Debtor über die bevorstehende Belastung zu informieren. Dabei handelt es sich um eine simple Benachrichtigung, welche frei erfolgen kann (z.b. per Brief, Telefon, SMS, E-Mail etc. ) Sie weist folgende Inhalte auf: Betrag Fälligkeitstermin Creditor ID Mandatsreferenz Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung, muss die Pre-Notification mindestens 14 Kalendertage vor Fälligkeitsdatum versandt werden. Allerdings ist die Bank nicht verpflichtet zu prüfen, ob eine Benachrichtigung erteilt wurde. Im Falle von wiederkehrenden Einzügen mit gleichbleibendem Betrag, z.b. Miete, genügt eine einmalige Unterrichtung des Debtors mit Angabe der Fälligkeitstermine. Einen Verzicht auf die Pre-Notification sehen die SEPA-Regelwerke nicht vor. CREDITOR ID (CID) Hierbei handelt es sich um eine standardisierte Identifikationsnummer (Creditor Identifier), mit der jeder Creditor registriert wird. In Österreich erfolgt die Vergabe kostenpflichtig durch die Österreichische Nationalbank. Sie enthält: Ländercode Prüfziffer Geschäftsbereichskennung (Business Area Code) Nationales Identifikationsmerkmal AT 00 ZZZ 01234567890 ISO Ländercode Prüfziffer Business Area Code Nationales Identifikationsmerkmal 12

LINKSAMMLUNG ZU SEPA Seite www.oenb.at/sepa www.stuzza.at Stuzza Methoden und Normen für den Zahlungsverkehr www.europeanpaymentscouncil.eu www.europeanpaymentscouncil.eu/content. cfm?page=sepa_b2b_dd_ mandate_translations www.europeanpaymentscouncil.eu/video_audio. cfm?tid=4 www.swift.com www.swift.com/cgi www.sepa.eu ec.europa.eu/internal_market/payments/sepa/index_ de.htm Beschreibung Österreichische Nationalbank Allgemeine Informationen über SEPA European Payments Council Offizielle Seite der Interessenvertretung der europäischen Kreditwirtschaft European Payments Council Beispiele für internationale Mandate laut SEPA Direct Debit B2B European Payments Council Einführungsvideo zu SEPA SWIFT Offizielle Seite der SWIFT CGI www.iso20022.org ISO 20022 www.austrianpaymentscouncil.at/391_de.htm Informationen über die Common Global Implementation Europäische Zentralbank Informationen zu SEPA der EZB Europäische Kommission Informationen sowie Verordnungen zum europäischen Zahlungsverkehr Informationen zu ISO-20022 Austrian Payments Council (APC) Vereinigung österreichischer Kreditinstitute, der OeNB, der WKÖ, dem VÖBB sowie der Sparte Bank und Versicherung 13

Diese Informationsbroschüre wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, etwaige Fehler und Irrtümer bleiben vorbehalten. Impressum Bankhaus Carl Spängler & Co. Aktiengesellschaft, 5020 Salzburg, Schwarzstraße 1, Postfach 41, Tel +43 662 8686-0, Fax +43 662 8686-158, bankhaus@spaengler.at, www.spaengler.at S.W.I.F.T.-Code / BIC SPAEAT2S, Bankleitzahl 19530, DVR 0048518, FN 75934v / LG Salzburg, Sitz Salzburg, UID-Nr. ATU 33972706