Teilleistungstabelle Objektplanung Gebäude HOAI 1996/2002 und 2009 Bewertung HOAI 2013 Bewertung



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Transkript:

Teilleistungstabelle Objektplanung Gebäude HOAI 996/00 und 009 Bewertung HOAI 03 Bewertung Leistungsphase 3 Leistungsphase a) Klären der Aufgabenstellung,0-,0 a) Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers b) Ortsbesichtigung b) Beraten zum gesamten Leistungsbedarf -,0 c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf c) Formulieren von Entscheidungshilfen für die -,0 d) Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter d) Zusammenfassen der -,0 e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Leistungsphase 7 Leistungsphase 7 a) Analyse der Grundlagen -,0 a) Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten b) Abstimmen der Zielvorstellungen -,0 b) Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf (Randbedingungen, Zielkonflikte) Zielkonflikte c) Aufstellen eines planungsbezogenen Zielkatalogs -,0 (Programmziele) d) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich 3,0-4,5 c) Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten und Bewerten von Varianten nach gleichen nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Darstellung und Bewertung, zum Beispiel Größe des Objekts versuchsweise zeichnerische Darstellungen, Strichskizzen, gegebenenfalls mit erläuternden Angaben f) Klären und Erläutern der wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen, energiewirtschaftlichen (zum Beispiel hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen, sowie der Belastung und Empfindlichkeit der betroffenen Ökosysteme e) Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter g) Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die i) Kostenschätzung nach DIN 76 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht -,0 d) Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche) -,0 e) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen bis,0 f) Vorverhandlungen über die -,0 g) Kostenschätzung nach DIN 76, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen 3,5 h) Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs j) Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse bis i) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Leistungsphase 3 Leistungsphase 3 5 a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (zum Beispiel hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energie) und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf,0-3,0 a) Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlichrechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. 0 d) Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, 4,0-6,0 Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab :00, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab :50 bis :0

d) Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, zum Beispiel durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- und/oder Entwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe des Bauvorhabens; bei Freianlagen: im Maßstab :500 bis :00, insbesondere mit Angaben zur Verbesserung der Biotopfunktion, zu Vermeidungs-, Schutz-, Pflegeund Entwicklungsmaßnahmen sowie zur differenzierten Bepflanzung; bei raumbildenden Ausbauten: im Maßstab :50 bis :0, insbesondere mit Einzelheiten der Wandabwicklungen, Farb-, Lichtund Materialgestaltung), gegebenenfalls auch Detailpläne mehrfach wiederkehrender Raumgruppen b) Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter 4,0-6,0,0-,5 b) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen c) Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung e) Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die f) Kostenberechnung nach DIN 76 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht g) Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung -,0 c) Objektbeschreibung bis,0 d) Verhandlungen über die,0-,5 e) Kostenberechnung nach DIN 76 und Vergleich mit der Kostenschätzung - f) Fortschreiben des Terminplans 0,75 h) Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen bis g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der,5 Leistungsphase 4 6 Leistungsphase 4 3 a) Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlichrechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden 4,0-5,0 a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der b) Einreichen dieser Unterlagen bis b) Einreichen der Vorlagen c) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis,5 c) Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen 0,75 Leistungsphase 5 5 Leistungsphase 5 5 a) Durcharbeiten der der Leistungsphase 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (zum Beispiel hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung b) Zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, zum Beispiel endgültige, vollständige Ausführungs-, Detailund Konstruktionszeichnungen im Maßstab :50 bis : d) Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung 6,5-8,0 a) Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen 4,0-6,0 b) Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maß- stab :50 bis :, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab :0 bis : bis,5 c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungen d) Fortschreiben des Terminplans 6 4,5

e) Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung d) Fortschreiben des Terminplans,0-,5 e) Fortschreiben der Ausführungsplanung aufgrund 0,75 der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung f) Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom,5 Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung Leistungsphase 6 0 Leistungsphase 6 0 a) Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen unter Verwendung der b) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen c) Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten 3,0-4,0 a) Aufstellen eines Vergabeterminplans 5,0-6,5 b) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter -,5 c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten d) Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung 7 Leistungsphase 7 4 Leistungsphase 7 4 a) Zusammenstellen der Vergabe- und - Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche d) Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen bis a) Koordinieren der Vergaben der Fachplaner der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken b) Einholen von Angeboten bis b) Einholen von Angeboten c) Prüfen und Werten der Angebote einschließlich,5-,0 c) Prüfen und Werten der Angebote einschließlich,5 Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen unter Mitwirkung aller während der Leistungsphasen 6 und 7 fachlich Beteiligten Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise e) Verhandlung mit Bietern bis d) Führen von Bietergesprächen e) Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche f) Kostenanschlag nach DIN 76 aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote -,5 g) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung -,0 g) Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenrechnung h) Mitwirken bei der Auftragserteilung bis h) Mitwirken bei der Auftragserteilung 0,75 Leistungsphase 8 3 Leistungsphase 8 3 a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften b) Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach 50 Absatz Nummer und auf Übereinstimmung mit den Standsicherheitsnachweis 6,0-8,0 a) Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik bis,5 b) Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis,5-3,0 c) Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten c) Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten d) Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen bis,0 e) Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes,0-,5 d) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines,5 (Balkendiagramm) Terminplans (Balkendiagramm) f) Führen eines Bautagebuches -,0 e) Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel 8 -

f) Führen eines Bautagebuches -,0 e) Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch) g) Gemeinsames Aufmass mit den bauausführenden,0-,5 f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden,5 Unternehmen Unternehmen i) Rechnungsprüfung,5-,0 g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der,5 Aufmaße der bauausführenden Unternehmen h) Vergleich der der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen o) Kostenkontrolle durch Überprüfen der -,0 i) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen j) Kostenfeststellung nach DIN 76 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht -,0 j) Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 76 h) Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln k) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran l) Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle m) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche n) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel,5-,5 k) Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber bis l) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran m) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen des Objekts bis n) Übergabe des Objekts bis o) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche -,5 p) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel Leistungsphase 9 3 Leistungsphase 9 b) Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen für Mängelan-sprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von vier Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten a) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen d) Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen des Objekts Dipl. Ing. (FH) Heinz Simmendinger -,5 a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen -0,75 b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen bis c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen -,0 www.hoai-gutachter.de

Teilleistungstabelle Objektplanung Freianlagen HOAI 996/00 und 009 Bewertung HOAI 03 Bewertung Leistungsphase 3 Leistungsphase 3 a) Klären der Aufgabenstellung,0-,0 a) Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers oder vorliegender Planungs- und Genehmigungsunterlagen b) Ortsbesichtigung b) Beraten zum gesamten Leistungsbedarf -,0 c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf c) Formulieren von Entscheidungshilfen für die -,0 d) Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter d) Zusammenfassen der - e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der,5 Leistungsphase 0 Leistungsphase 0 a) Analyse der Grundlagen -,0 a) Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten b) Abstimmen der Zielvorstellungen -,0 b) Abstimmen der Zielvorstellungen (Randbedingungen, Zielkonflikte) c) Aufstellen eines planungsbezogenen Zielkatalogs -,0 (Programmziele) h) Erfassen, Bewerten und Erläutern der,0-3,0 c) Erfassen, Bewerten und Erläutern der ökosystemaren Strukturen und Zusammenhänge, zum Beispiel Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen- und Tierwelt, sowie Darstellen der räumlichen und gestalterischen Konzeption mit erläuternden Angaben, insbesondere zur Geländegestaltung, Biotopverbesserung und -vernetzung, vorhandenen Vegetation, Neupflanzung, Flächenverteilung der Grün-, Verkehrs-, Wasser-, Spiel- und Sportflächen; ferner Klären der Randgestaltung und der Anbindung an die Umgebung Wechselwirkungen im Ökosystem f) Klären und Erläutern der wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen, energiewirtschaftlichen (zum Beispiel hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen, sowie der Belastung und Empfindlichkeit der betroffenen Ökosysteme -,0 d) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung, zum Beispiel versuchsweise zeichnerische Darstellungen, Strichskizzen, gegebenenfalls mit erläuternden Angaben e) Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter g) Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die 3,0-4,5 d) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen unter Berücksichtigung zum Beispiel der Topographie und der weiteren standörtlichen und ökologischen Rahmenbedingungen, der Umweltbelange einschließlich der natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen und der vegetationstechnischen Bedingungen, der gestalterischen und funktionalen Anforderungen Klären der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der - bis 4 e) Darstellen des Vorentwurfs mit Erläuterungen und Angaben zum terminlichen Ablauf i) Kostenschätzung nach DIN 76 oder nach dem -,5 f) Kostenschätzung nach DIN 76, Vergleich mit den wohnungs-rechtlichen Berechnungsrecht finanziellen Rahmenbedingungen j) Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse bis g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der 0,75

Leistungsphase 3 5 Leistungsphase 3 6 a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (zum Beispiel hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energie) und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf e) Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die b) Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter d) Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, zum Beispiel durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- und/oder Entwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe des Bauvorhabens; bei Freianlagen: im Maßstab :500 bis :00, insbesondere mit Angaben zur Verbesserung der Biotopfunktion, zu Vermeidungs-, Schutz-, Pflegeund Entwicklungsmaßnahmen sowie zur differenzierten Bepflanzung c) Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung f) Kostenberechnung nach DIN 76 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht g) Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung 3,5-4,5 a) Erarbeiten der Entwurfsplanung auf Grundlage der Vorplanung unter Vertiefung zum Beispiel der gestalterischen, funktionalen, wirtschaftlichen, standörtlichen, ökologischen, natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen bis,0 - Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der b) Abstimmen der Planung mit zu beteiligenden Stellen und Behörden 5,5-7,0 c) Darstellen des Entwurfs zum Beispiel im Maßstab :500 bis :00, mit erforderlichen Angaben insbesondere zur Bepflanzung, zu Materialien und Ausstattungen, zu Maßnahmen aufgrund rechtlicher Vorgaben, zum terminlichen Ablauf -,0 d) Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,0-,5 e) Kostenberechnung, zum Beispiel nach DIN 76 einschließlich zugehöriger Mengenermittlung - f) Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung h) Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen bis g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der 5 7 Leistungsphase 4 6 Leistungsphase 4 4 a) Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlichrechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden,5-4,0 a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der b) Einreichen dieser Unterlagen - b) Einreichen der Vorlagen c) Vervollständigen und Anpassen der bis 0,75 c) Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, 0,75 Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter Beschreibungen und Berechnungen d) Prüfen auf notwendige Genehmigungen, Einholen von Zustimmungen und Genehmigungen bis,5 3 Leistungsphase 5 4 Leistungsphase 5 5 a) Durcharbeiten der der Leistungsphase 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (zum Beispiel hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung b) Zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, zum Beispiel endgültige, vollständige Ausführungs-, Detailund Konstruktionszeichnungen im Maßstab :50 bis :, bei Freianlagen je nach Art des Bauvorhabens im Maßstab : 00 bis :50, insbesondere Bepflanzungspläne, mit den erforderlichen textlichen Ausführungen 6,0-7,5 a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen 3,0-5,0 b) Erstellen von Plänen oder Beschreibungen, je nach Art des Bauvorhabens zum Beispiel im Maßstab :00 bis :50 d) Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der bis,0 c) Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der,5 7 7

d) Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung bis,0 c) Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der d) Darstellen der Freianlagen mit den für die 8 Ausführung notwendigen Angaben, Detail- oder Konstruktionszeichnungen, insbesondere zu Oberflächenmaterial, -befestigungen und -relief, zu ober- und unterirdischen Einbauten und Ausstattungen, zur Vegetation mit Angaben zu Arten, Sorten und Qualitäten, zu landschaftspflegerischen, naturschutzfachlichen oder artenschutzrechtlichen Maßnahmen e) Fortschreiben der Angaben zum terminlichen Ablauf,5 e) Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung,0-,0 f) Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung Leistungsphase 6 7 Leistungsphase 6 7 a) Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen unter Verwendung der b) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen c) Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten a) Zusammenstellen der Vergabe- und Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche,0-3,0 a) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen 3,0-5,0 b) Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grundlage der Ausführungsplanung,5 -,0 c) Abstimmen oder Koordinieren der Leistungsbeschreibungen mit den an der Planung fachlich Beteiligten d) Aufstellen eines Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse e) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse f) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung - g) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen Leistungsphase 7 3 Leistungsphase 7 3 b) Einholen von Angeboten bis a) Einholen von Angeboten c) Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen unter Mitwirkung aller während der Leistungsphasen 6 und 7 fachlich Beteiligten,5-,0 b) Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen. Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise,5 d) Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen bis der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken e) Verhandlung mit Bietern bis c) Führen von Bietergesprächen d) Erstellen der Vergabevorschläge Dokumentation des Vergabeverfahrens e) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen f) Kostenanschlag nach DIN 76 aus Einheits- oder -,0 Pauschalpreisen der Angebote g) Kostenkontrolle durch Vergleich des -,0 f) Kostenkontrolle durch Vergleichen der Kostenanschlags mit der Kostenrechnung Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung h) Mitwirken bei der Auftragserteilung bis g) Mitwirken bei der Auftragserteilung Leistungsphase 8 9 Leistungsphase 8 30 a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften b) Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach bis 4,0-7,0 a) Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik 6

b) Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach 50 Absatz Nummer und auf Übereinstimmung mit den Standsicherheitsnachweis bis c) Koordinieren der an der Objektüberwachung bis,0 fachlich Beteiligten d) Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen bis,0 e) Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm) Technik b) Überprüfen von Pflanzen- und Materiallieferungen c) Abstimmen mit den oder Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten -,0 d) Fortschreiben und Überwachen des Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse f) Führen eines Bautagebuches -,0 e) Dokumentation des Bauablaufes (zum Beispiel Bautagebuch), Feststellen des Anwuchsergebnisses g) Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden,0-,5 f) Mitwirken beim Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen Unternehmen i) Rechnungsprüfung g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen h) Vergleich der der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen h) Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln k) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran l) Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle n) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel m) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche o) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag j) Kostenfeststellung nach DIN 76 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht,0-,5 i) Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber,5 bis j) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran, bis k) Übergabe des Objekts bis,5 l) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel bis m) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche n) Überwachen der Fertigstellungspflege bei vegetationstechnischen Maßnahmen -,5 o) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen p) Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 76 q) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen des Objekts Leistungsphase 9 3 Leistungsphase 9 b) Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen für Mängelansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von vier Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten a) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen d) Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen des Objekts Dipl. Ing. (FH) Heinz Simmendinger -,5 a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen -0,75 b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen bis c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen -,0 www.hoai-gutachter.de

Teilleistungstabelle Objektplanung Ingenieurbauwerke HOAI 996/00 und 009 Bewertung HOAI 03 Bewertung Leistungsphase Leistungsphase a) Klären der Aufgabenstellung -,0 a) Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers b) Ermitteln der vorgegebenen Randbedingungen bis b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leistungsbedarf h) Ermitteln des Leistungsumfangs und der bis erforderlichen Vorarbeiten, zum Beispiel Baugrunduntersuchungen, Vermessungsleistungen, Immissionsschutz i) Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl bis c) Formulieren von Entscheidungshilfen für die anderer an der Planung fachlich Beteiligter Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter c) Bei Objekten nach 40 Nummer 6 und 7, die eine d) bei Objekten nach 4 Nummer 6 und 7, die eine - Tragwerksplanung erfordern: Klären der Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet der Tragwerksplanung Tragwerksplanung erfordern: Klären der Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet der Tragwerksplanung d) Ortsbesichtigung bis e) Ortsbesichtigung e) Zusammenstellen der die Aufgabe beeinflussenden bis Planungsabsichten f) Zusammenstellen und Werten von Unterlagen bis g) Erläutern von Planungsdaten bis j) Zusammenfassen der bis f) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Leistungsphase 5 Leistungsphase 0 a) Analyse der Grundlagen -,0 a) Analysieren der Grundlagen b) Abstimmen der Zielvorstellungen auf die Randbedingungen, die insbesondere durch Raumordnung, Landesplanung, Bauleitplanung, Rahmenplanung sowie örtliche und überörtliche Fachplanungen vorgegeben sind -,5 b) Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlichrechtlichen Randbedingungen sowie Planungen Dritter c) Untersuchungen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit,0-6,0 c) Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit d) Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten bis,0 d) Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten e) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der 4,0-0,0 e) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der 0 f) Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen g) Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die, gegebenenfalls über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung h) Mitwirken bei Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Bürgerinnen und Bürgern und politischen Gremien i) Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen j) Bereitstellen von Unterlagen als Auszüge aus dem Vorentwurf zur Verwendung für ein Raumordnungsverfahren -,0 f) Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen -,0 g) Vorabstimmen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die, gegebenenfalls Mitwirken bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung - h) Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an bis zu Terminen, -,0 i) Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen - k) Kostenschätzung,0-,0 j) Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen l) Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse -,0 k) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der 4,5

Leistungsphase 3 30 Leistungsphase 3 5 a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf 4,0-8,0 a) Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Darstellung im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Integration und Koordination der Fachplanungen d) Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs 0,0-5,0 b) Erläuterungsbericht,0-3,0 b) Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter c) Fachspezifische Berechnungen, ausgenommen,0-8,0 c) fachspezifische Berechnungen, ausgenommen Berechnungen des Tragwerks Berechnungen aus anderen Leistungsbildern e) Finanzierungsplan, Bauzeiten- und Kostenplan, Ermitteln und Begründen der zuwendungsfähigen Kosten sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung, Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Bürgerinnen und Bürgern und politischen Gremien, Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs auf Grund von Bedenken und Anregungen f) Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die -,0 d) Ermitteln und Begründen der zuwendungsfähigen Kosten, Mitwirken beim Aufstellen des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung e) Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten an bis zu 3 Terminen, Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs auf Grund von Bedenken und Anregungen,0-,0 f) Vorabstimmen der mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten g) Kostenberechnung,0-3,0 g) Kostenberechnung einschließlich zugehöriger,5 Mengenermittlung, Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung h) Kostenkontrolle durch Vergleich der -,0 Kostenberechnung mit Kostenschätzung h) Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebes während der Bauzeit i) Bauzeiten- und Kostenplan i) Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen -,5 j) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der 5 4 Leistungsphase 4 5 Leistungsphase 4 5 a) Erarbeiten der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der,0-3,0 a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren oder Genehmigungsverfahren einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der b) Einreichen dieser Unterlagen bis c) Grunderwerbsplan und Grunderwerbsverzeichnis - b) Erstellen des Grunderwerbsplanes und des Grunderwerbsverzeichnisses unter Verwendung der f) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter -,5 c) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter e) Verhandlungen mit Behörden - d) Abstimmen mit Behörden g) Mitwirken beim Erläutern gegenüber Bürgerinnen und Bürgern bis e) Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme an bis zu 4 Erläuterungs-, Erörterungsterminen h) Mitwirken im Planfeststellungsverfahren einschließlich der Teilnahme an Erörterungsterminen sowie Mitwirken bei der Abfassung der Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen bis f) Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen in bis zu 0 Kategorien,5

Leistungsphase 5 5 Leistungsphase 5 5 a) Durcharbeiten der der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung b) Zeichnerische und rechnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben 4,0-8,0 a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung 4,0-8,0 b) Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung gehörige Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben 6 6 c) Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung d) Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung,0-,0 c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung,0-,0 d) Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung,5,5 Leistungsphase 6 0 Leistungsphase 6 3 a) Mengenermittlung und Aufgliederung nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter b) Aufstellen der Verdingungsunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen c) Abstimmen und Koordinieren der Verdingungsunterlagen der an der Planung fachlich Beteiligten 4,0-5,0 a) Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter 3,0-5,0 b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen -,5 c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten d) Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen -,5 d) Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen f) Fortschreiben der Kostenberechnung -,0 e) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse g) Kostenkontrolle durch Vergleich der - f) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer fortgeschriebenen Kostenberechnung mit der Kostenberechnung (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung a) Zusammenstellen der Vergabe- und Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche - g) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen 5 4 Leistungsphase 7 5 Leistungsphase 7 4 b) Einholen von Angeboten bis a) Einholen von Angeboten c) Prüfen und Werten der Angebote einschließlich,5-3,0 b) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen des Aufstellen eines Preisspiegels Preisspiegels d) Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen bis c) Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken e) Mitwirken bei Verhandlungen mit Bietern bis d) Führen von Bietergesprächen e) Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen g) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung h) Mitwirken bei der Auftragserteilung bis h) Mitwirken bei der Auftragserteilung Leistungsphase 8 5 Leistungsphase 8 5 a) Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, soweit die Bauoberleitung und die örtliche Bauüberwachung getrennt vergeben werden, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, insbesondere Prüfen auf Übereinstimmung und Freigeben von Plänen Dritter b) Aufstellen und Überwachen eines Zeitplans (Balkendiagramm),0-5,0 a) Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe,0-3,0 b) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm) c) Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen -,5 c) Veranlassen und Mitwirken daran, die ausführenden Unternehmen in Verzug zu setzen j) Kostenfeststellung,0-,0 d) Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssumme k) Kostenkontrolle durch Überprüfen der -,0 Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und der fortgeschriebenen Kostenberechnung 4,5

der fortgeschriebenen Kostenberechnung d) Abnahme von Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme,0-3,0 e) Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme -,0 f) Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage -,5 g) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran -,5 h) Übergabe des Objekts h) Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage e) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran f) Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Abnahmeniederschriften und Prüfungsprotokolle i) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche bis i) Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche g) Zusammenstellen von Wartungsvorschriften für das Objekt -,0 j) Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften Leistungsphase 9 3 Leistungsphase 9 b) Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Mängelansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von vier Jahren seit Abnahme der Leistungen auftreten a) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen,0-,0 a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen,0-,0 b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen bis c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen d) Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen des Objekts Dipl. Ing. (FH) Heinz Simmendinger bis www.hoai-gutachter.de

Teilleistungstabelle Objektplanung Verkehrsanlagen HOAI 996/00 und 009 Bewertung HOAI 03 Bewertung Leistungsphase Leistungsphase a) Klären der Aufgabenstellung -,0 a) Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers b) Ermitteln der vorgegebenen Randbedingungen bis b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leistungsbedarf h) Ermitteln des Leistungsumfangs und der bis erforderlichen Vorarbeiten, zum Beispiel Baugrunduntersuchungen, Vermessungsleistungen, Immissionsschutz i) Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl bis c) Formulieren von Entscheidungshilfen für die anderer an der Planung fachlich Beteiligter Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter d) Ortsbesichtigung bis d) Ortsbesichtigung e) Zusammenstellen der die Aufgabe beeinflussenden Planungsabsichten bis e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der f) Zusammenstellen und Werten von Unterlagen bis g) Erläutern von Planungsdaten bis j) Zusammenfassen der bis Leistungsphase 5 Leistungsphase 0 d) Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten bis,0 a) Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten a) Analyse der Grundlagen -,0 b) Analysieren der Grundlagen b) Abstimmen der Zielvorstellungen auf die Randbedingungen, die insbesondere durch Raumordnung, Landesplanung, Bauleitplanung, Rahmenplanung sowie örtliche und überörtliche Fachplanungen vorgegeben sind -,5 c) Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlichrechtlichen Randbedingungen sowie Planungen Dritter c) Untersuchungen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit e) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der,0-6,0 d) Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit 4,0 bis 0,0 e) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung von bis zu 3 Varianten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter 4 0 Überschlägige verkehrstechnische Bemessung der Verkehrsanlage; Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanlage an kritischen Stellen nach Tabellenwerten; Untersuchen der möglichen Schallschutzmaßnahmen, ausgenommen detaillierte schalltechnische Untersuchungen, insbesondere in komplexen Fälle f) Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen g) Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die, gegebenenfalls über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung h) Mitwirken bei Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Bürgerinnen und Bürgern und politischen Gremien i) Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen j) Bereitstellen von Unterlagen als Auszüge aus dem Vorentwurf zur Verwendung für ein Raumordnungsverfahren Überschlägige verkehrstechnische Bemessung der Verkehrsanlage, Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanlage an kritischen Stellen nach Tabellenwerten Untersuchen der möglichen Schallschutzmaßnahmen, ausgenommen detaillierte schalltechnische Untersuchungen -,0 f) Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen -,0 g) Vorabstimmen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die, gegebenenfalls Mitwirken bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung - h) Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an bis zu Terminen, -,0 i) Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen - j) Bereitstellen von Unterlagen als Auszüge aus der Voruntersuchung zur Verwendung für ein Raumordnungsverfahren k) Kostenschätzung,0-,0 k) Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen l) Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse -,0 i) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der,5

Leistungsphase 3 30 Leistungsphase 3 5 a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf 4,0-8,0 a) Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Darstellung im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Integration und Koordination der Fachplanungen d) Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs 4,0-8,0 b) Erläuterungsbericht,0-3,0 b) Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter c) Fachspezifische Berechnungen, ausgenommen,0-8,0 c) fachspezifische Berechnungen, ausgenommen Berechnungen des Tragwerks Berechnungen aus anderen Leistungsbildern e) Finanzierungsplan, Bauzeiten- und Kostenplan, Ermitteln und Begründen der zuwendungsfähigen Kosten sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung, Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Bürgerinnen und Bürgern und politischen Gremien, Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs auf Grund von Bedenken und Anregungen f) Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die -,0 d) Ermitteln der zuwendungsfähigen Kosten, Mitwirken beim Aufstellen des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung e) Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten an bis zu 3 Terminen, Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs auf Grund von Bedenken und Anregungen,0-,0 f) Vorabstimmen der mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten g) Kostenberechnung,0-3,0 g) Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung, Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung h) Kostenkontrolle durch Vergleich der -,0 Kostenberechnung mit Kostenschätzung i) überschlägige Festlegung der Abmessungen von Ingenieurbauwerken; Zusammenfassen aller vorläufigen Entwurfsunterlagen; Weiterentwickeln des vorläufigen Entwurfs zum endgültigen Entwurf; Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanlage nach Tabellenwerten; Festlegen der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen an der Verkehrsanlage, gegebenenfalls unter Einarbeitung der detaillierter schalltechnischer Untersuchungen und Feststellen der Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen an betroffenen Gebäuden; rechnerische Festlegung der Anlage in den Haupt- und Kleinpunkten; Darlegen der Auswirkungen auf Zwangspunkte, Nachweis der Lichtraumprofile; überschlägiges Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung während der Bauzeit 4,0-8,0 h) Überschlägige Festlegung der Abmessungen von Ingenieurbauwerken i) Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanlage nach Tabellenwerten; Festlegen der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen an der Verkehrsanlage, gegebenenfalls unter Einarbeitung der detaillierter schalltechnischer Untersuchungen und Feststellen der Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen an betroffenen Gebäuden j) Rechnerische Festlegung des Objekts k) Darlegen der Auswirkungen auf Zwangspunkte l) Nachweis der Lichtraumprofile m) Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebes während der Bauzeit n) Bauzeiten- und Kostenplan j) Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen -,5 o) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der 4,5

Leistungsphase 4 5 Leistungsphase 4 8 a) Erarbeiten der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der,0-3,0 a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren oder Genehmigungsverfahren einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der b) Einreichen dieser Unterlagen bis c) Grunderwerbsplan und Grunderwerbsverzeichnis - b) Erstellen des Grunderwerbsplanes und des Grunderwerbsverzeichnisses unter Verwendung der f) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter -,5 c) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter e) Verhandlungen mit Behörden - d) Abstimmen mit Behörden,5 g) Mitwirken beim Erläutern gegenüber Bürgerinnen und Bürgern bis e) Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme an bis zu 4 Erläuterungs-, Erörterungsterminen,5 h) Mitwirken im Planfeststellungsverfahren einschließlich der Teilnahme an Erörterungsterminen sowie Mitwirken bei der Abfassung der Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen bis f) Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen in bis zu 0 Kategorien,5,5 Leistungsphase 5 5 Leistungsphase 5 5 a) Durcharbeiten der der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung b) Zeichnerische und rechnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben 4,0-8,0 a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung 4,0-8,0 b) Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung gehörige Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben 6 6 c) Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung d) Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung,0-,0 c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung,0-,0 d) Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung,5,5 Leistungsphase 6 0 Leistungsphase 6 0 a) Mengenermittlung und Aufgliederung nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter b) Aufstellen der Verdingungsunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen c) Abstimmen und Koordinieren der Verdingungsunterlagen der an der Planung fachlich Beteiligten 4,0-5,0 a) Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter 3,0-5,0 b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen -,5 c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten d) Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen -,5 d) Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen f) Fortschreiben der Kostenberechnung -,0 e) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse g) Kostenkontrolle durch Vergleich der - f) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer fortgeschriebenen Kostenberechnung mit der Kostenberechnung (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung a) Zusammenstellen der Vergabe- und Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche - g) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen 4 3 Leistungsphase 7 5 Leistungsphase 7 4 b) Einholen von Angeboten bis a) Einholen von Angeboten c) Prüfen und Werten der Angebote einschließlich,5-3,0 b) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen des Aufstellen eines Preisspiegels Preisspiegels d) Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen bis c) Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken e) Mitwirken bei Verhandlungen mit Bietern bis d) Führen von Bietergesprächen e) Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation

e) Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen g) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung h) Mitwirken bei der Auftragserteilung bis h) Mitwirken bei der Auftragserteilung Leistungsphase 8 5 Leistungsphase 8 5 a) Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, soweit die Bauoberleitung und die örtliche Bauüberwachung getrennt vergeben werden, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, insbesondere Prüfen auf Übereinstimmung und Freigeben von Plänen Dritter b) Aufstellen und Überwachen eines Zeitplans (Balkendiagramm),0-5,0 a) Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe,0-3,0 b) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm) c) Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen -,5 c) Veranlassen und Mitwirken daran, die ausführenden Unternehmen in Verzug zu setzen j) Kostenfeststellung,0-,0 d) Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssumme k) Kostenkontrolle durch Überprüfen der -,0 Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und der fortgeschriebenen Kostenberechnung d) Abnahme von Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme,0-3,0 e) Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme -,0 f) Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage -,5 g) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran -,5 h) Übergabe des Objekts h) Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage e) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran f) Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Abnahmeniederschriften und Prüfungsprotokolle i) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche bis i) Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche 4,5 g) Zusammenstellen von Wartungsvorschriften für das Objekt -,0 j) Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften Leistungsphase 9 3 Leistungsphase 9 b) Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Mängelansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von vier Jahren seit Abnahme der Leistungen auftreten a) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen,0-,0 a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen,0-,0 b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen bis c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen d) Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen des Objekts Dipl. Ing. (FH) Heinz Simmendinger bis www.hoai-gutachter.de

Teilleistungstabelle Fachplanung Tragwerksplanung HOAI 996/00 und 009 Bewertung HOAI 03 Bewertung Leistungsphase 3 Leistungsphase 3 a) Klären der Aufgabenstellung auf dem Fachgebiet Tragwerksplanung im Benehmen mit dem Objektplaner (bei Gebäuden) a) Klären der Aufgabenstellung auf dem Fachgebiet Tragwerksplanung im Benehmen mit dem Objektplaner (bei Ingenieurbauwerken nach 40 Nummer 6 und 7) 3 a) Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner 0 b) Zusammenstellen der die Aufgabe beeinflussenden Planungsabsichten c) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Leistungsphase 0 Leistungsphase 0 a) Bei Ingenieurbauwerken nach 40 Nummer 6 und 7: Übernahme der aus Leistungsphase der Anlage b) Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der Belange der Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit c) Mitwirken bei dem Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der Lösungsmöglichkeiten des Tragwerks unter gleichen Objektbedingungen mit skizzenhafter Darstellung, Klärung und Angabe der für das Tragwerk wesentlichen konstruktiven Festlegungen für zum Beispiel Baustoffe, Bauarten und Herstellungsverfahren, Konstruktionsraster und Gründungsart a) Analysieren der Grundlagen,0-5,0 b) Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der Belange der Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit 4,0-9,0 c) Mitwirken bei dem Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der Lösungsmöglichkeiten des Tragwerks unter gleichen Objektbedingungen mit skizzenhafter Darstellung, Klärung und Angabe der für das Tragwerk wesentlichen konstruktiven Festlegungen für zum Beispiel Baustoffe, Bauarten und Herstellungsverfahren, Konstruktionsraster und Gründungsart,5 6 d) Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die e) Mitwirken bei der Kostenschätzung; bei Gebäuden und zugehörigen baulichen Anlagen nach DIN 76 bis,5 bis,5 d) Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die e) Mitwirken bei der Kostenschätzung und bei der Terminplanung f) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Leistungsphase 3 Leistungsphase 3 5 a) Erarbeiten der Tragwerkslösung unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum konstruktiven Entwurf mit zeichnerischer Darstellung b) Überschlägige statische Berechnung und Bemessung c) Grundlegende Festlegungen der konstruktiven Details und Hauptabmessungen des Tragwerks für zum Beispiel Gestaltung der tragenden Querschnitte, Aussparungen und Fugen; Ausbildung der Auflagerund Knotenpunkte sowie der Verbindungsmittel,5-5,0 a) Erarbeiten der Tragwerkslösung, unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum konstruktiven Entwurf mit zeichnerischer Darstellung,0-6,5 b) Überschlägige statische Berechnung und Bemessung,5-4,5 c) Grundlegende Festlegungen der konstruktiven Details und Hauptabmessungen des Tragwerks für zum Beispiel Gestaltung der tragenden Querschnitte, Aussparungen und Fugen; Ausbildung der Auflagerund Knotenpunkte sowie der Verbindungsmittel d) Überschlägiges Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen im Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbau d) Mitwirken bei der Objektbeschreibung bis e) Mitwirken bei der Objektbeschreibung bzw. beim Erläuterungsbericht e) Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und bis,5 f) Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die f) Mitwirken bei der Kostenberechnung, bei Gebäuden bis,75 g) Mitwirken bei der Kostenberechnung und bei der und zugehörigen baulichen Anlagen: nach DIN 76 Terminplanung g) Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich bis h) Mitwirken beim Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung der Kostenschätzung i) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der 3,5 4 3 0,75 Leistungsphase 4 30 Leistungsphase 4 30 a) Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnungen für das Tragwerk unter Berücksichtigung der vorgegebenen bauphysikalischen Anforderungen b) Bei Ingenieurbauwerken: Erfassen von normalen Bauzuständen 6,0-5,0 a) Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnungen für das Tragwerk unter Berücksichtigung der vorgegebenen bauphysikalischen Anforderungen,0-5,0 b) Bei Ingenieurbauwerken: Erfassen von normalen Bauzuständen -

Bauzuständen Bauzuständen c) Anfertigen der Positionspläne für das Tragwerk oder Eintragen der statischen Positionen, der Tragwerksabmessungen, der Verkehrslasten, der Art und Güte der Baustoffe und der Besonderheiten der Konstruktionen in die Entwurfszeichnungen des Objektsplaners (zum Beispiel in Transparentpausen),0-4,0 c) Anfertigen der Positionspläne für das Tragwerk oder Eintragen der statischen Positionen, der Tragwerksabmessungen, der Verkehrslasten, der Art und Güte der Baustoffe und der Besonderheiten der Konstruktionen in die Entwurfszeichnungen des Objektsplaners d) Zusammenstellen der Unterlagen der -,5 d) Zusammenstellen der Unterlagen der Tragwerksplanung zur bauaufsichtlichen Genehmigung Tragwerksplanung zur Genehmigung e) Verhandlungen mit Prüfämtern und Prüfingenieuren -,5 e) Abstimmen mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder Eigenkontrolle f) Vervollständigen und Berichtigen der Berechnungen bis,5 f) Vervollständigen und Berichtigen der Berechnungen und Pläne und Pläne 4 Leistungsphase 5 4 Leistungsphase 5 40 a) Durcharbeiten der der Leistungsphasen 3 und 4 unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen b) Anfertigen der Schalpläne in Ergänzung der fertig gestellten Ausführungspläne des Objektplaners c) Zeichnerische Darstellung der Konstruktionen mit Einbau- und Verlegeanweisungen, zum Beispiel Bewehrungspläne, Stahlbaupläne, Holzkonstruktionspläne (keine Werkstattzeichnungen) d) Aufstellen detaillierter Stahl- oder Stücklisten als Ergänzung zur zeichnerischen Darstellung der Konstruktionen mit Stahlmengenermittlung 6,0-3,0 a) Durcharbeiten der der Leistungsphasen 3 und 4 unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen 0,0-8,0 b) Anfertigen der Schalpläne in Ergänzung der fertig gestellten Ausführungspläne des Objektplaners,0-,0 c) Zeichnerische Darstellung der Konstruktionen mit Einbau- und Verlegeanweisungen, zum Beispiel Bewehrungspläne, Stahlbau- oder Holzkonstruktionspläne mit Leitdetails (keine Werkstattzeichnungen) bis 3,0 d) Aufstellen von Stahl- oder Stücklisten als Ergänzung zur zeichnerischen Darstellung der Konstruktionen mit Stahlmengenermittlung e) Fortführen der Abstimmung mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder Eigenkontrolle 0 0 5 3 Leistungsphase 6 3 Leistungsphase 6 a) Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen in Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbau als Beitrag zur Mengenermittlung des Objektplaners b) Überschlägiges Ermitteln der Mengen der konstruktiven Stahlteile und statisch erforderlichen Verbindungs- und Befestigungsmittel im Ingenieurholzbau c) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen als Ergänzung zu den Mengenermittlungen als Grundlage für das Leistungsverzeichnis des Tragwerks Dipl. Ing. (FH) Heinz Simmendinger,0-,0 a) Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen in Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbau als Ergebnis der Ausführungsplanung und als Beitrag zur Mengenermittlung des Objektplaners -,5 b) Überschlägiges Ermitteln der Mengen der konstruktiven Stahlteile und statisch erforderlichen Verbindungs- und Befestigungsmittel im Ingenieurholzbau bis,75 c) Mitwirken beim Erstellen der Leistungsbeschreibung als Ergänzung zu den Mengenermittlungen als Grundlage für das Leistungsverzeichnis des Tragwerks www.hoai-gutachter.de

Teilleistungstabelle Fachplanung Technische Ausrüstung HOAI 996/00 und 009 Bewertung HOAI 03 Bewertung Leistungsphase 3 Leistungsphase a) Klären der Aufgabenstellung der Technischen Ausrüstung im Benehmen mit dem Auftraggeber und dem Objektplaner oder der Objektplanerin, insbesondere in technischen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen,5-,5 a) Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und gegebenenfalls zur technischen Erschließung b) Zusammenfassen der -,0 c) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Leistungsphase Leistungsphase 9 a) Analyse der Grundlagen - a) Analysieren der Grundlagen Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten b) Erarbeiten eines Planungskonzepts mit überschlägiger Auslegung der wichtigen Systeme und Anlagenteile einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit skizzenhafter Darstellung zur Integrierung in die Objektplanung einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung c) Aufstellen eines Funktionsschemas beziehungsweise Prinzipschaltbildes für jede Anlage d) Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen e) Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die f) Mitwirken bei der Kostenschätzung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 76 3,5-6,0 b) Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören zum Beispiel: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf,0-3,5 c) Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage,0-,0 d) Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen - e) Vorverhandlungen mit Behörden über die und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur 0,75-,0 f) Kostenschätzung nach DIN 76 (.Ebene) und bei der Terminplanung g) Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse - g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der 4,5 Leistungsphase 3 5 Leistungsphase 3 7 a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum vollständigen Entwurf 5,0-7,5 a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf b) Festlegen aller Systeme und Anlagenteile 0,7-,0 b) Festlegen aller Systeme und Anlagenteile c) Berechnung und Bemessung sowie zeichnerische Darstellung und Anlagenbeschreibung 4,0-5,5 c) Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen 5 d) Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen) 0,6-,0 d) Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchführungsplänen) 6

e) Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die f) Mitwirken bei der Kostenrechnung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 76 g) Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung 0,-0,4 e) Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die,0-3,5 f) Kostenberechnung nach DIN 76 (3. Ebene) und bei der Terminplanung 0,-0,5 g) Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung h) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Leistungsphase 4 6 Leistungsphase 4 a) Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlichrechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden 3,0-3,5 a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen, einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden b) Zusammenstellen dieser Unterlagen -,0 c) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen,5-,0 b) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen Leistungsphase 5 8 Leistungsphase 5 a) Durcharbeiten der der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachleistungen bis zur ausführungsreifen Lösung b) Zeichnerische Darstellung der Anlagen mit Dimensionen (keine Montage- und Werkstattzeichnungen) 4,0-7,0 a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung 7,0-8,0 b) Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne) Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA- Funktionslisten Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern c) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen 3,5-4,0 c) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen 4 d) Fortschreibung des Terminplans d) Fortschreibung der Ausführungsplanung auf den,5-,5 e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibensergebnisse Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen f) Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung 4 4 7 Leistungsphase 6 6 Leistungsphase 6 7 a) Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter b) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen,0-3,5 a) Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter,5 3,5-4,0 b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit 3 Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke c) Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten d) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen