IHK für München und Oberbayern Veranstaltung. Vorsprung durch Vorsorge Rezepte für eine langfristige Unternehmenssicherung



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Transkript:

RAe Pöhlmann Früchtl Oppermann Gewürzmühlstr. 11 80538 München Gewürzmühlstr. 11 80538 München Tel +49 (89) 2 38 06 0 Fax +49 (89) 2 38 06 120 mail@pfo-anwaelte.de www.pfo-anwaelte.de St.Nr. 146/235/20332 ID-Nr. DE814569129 Dr. jur. Werner Pöhlmann Steuerberater Vereidigter Buchprüfer Christian Früchtl Herbert Holzbock Münchner Bank BLZ 701 900 00 Konto 91 200 IBAN DE45 7019 0000 0000 0912 00 BIC (SWIFT) GENODEF1M01 IHK für München und Oberbayern Veranstaltung Vorsprung durch Vorsorge Rezepte für eine langfristige Unternehmenssicherung am 17. Juli 2012 Keynote Wie vernichte ich mein Vermögen - Existenzielle Risiken früh erkennen und erfolgreich gegensteuern! von Dr. Werner Pöhlmann,, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, Testamentsvollstrecker, Aufsichtsrat, Vors. d. Vorstands der W. Lutz Stiftung, München HypoVereinsbank München BLZ 700 202 70 Konto 657 035 777 IBAN DE04 7002 0270 0657 0357 77 BIC (SWIFT) HYVEDEMMXXX Dr. rer. pol. Anne Buchholtz 2 Christine Prießmann 2, 5 Daniel Pongratz Büro Nürnberg: Dürrenhofstr. 4 90402 Nürnberg Tel +49 (911) 9 46 46 0 Fax +49 (911) 9 46 46 48, 49 mail@anwaelte-bayern.com www.anwaelte-bayern.com Dr. jur. Stefan Oppermann 1 Klaus Müller 4 Alexander Bergfeld 1 Sabine Bamberger 5, 6 Sonja Falcke-Oppermann Alexander Kubusch 1, 3 Peter Janowitz Malgorzata Berezowska-Sojer 1 Magister d. poln. Rechts Nicola Kastner-Hippel Ariane Müller Fachanwalt / Fachanwältin (1) für Insolvenzrecht (2) für Bank- und Kapitalmarktrecht (3) für Handels- und Gesellschaftsrecht (4) für Steuerrecht (5) für Arbeitsrecht (6) für Verkehrsrecht

Seite 2 des Schreibens vom 17. Juli 2012 1. Horaz, römischer Dichter, Oden III, 16,17: Crescentem sequitur cura pecuniam. Dem wachsenden Wohlstand folgt die Sorge. Ziel der heutigen Veranstaltung ist es, aus unser aller langjähriger Praxis von den häufig unterschätzten Gefährdungen für Unternehmen und Vermögen zu berichten und Wege aufzuzeigen, wie man verantwortlich vorsorgt und Vermögensminderungen oder gar Existenzgefährdungen vermeidet. Ich möchte Ihnen nur ein paar erste Stichworte zurufen. 2. Woher kommt die Sorge? Geht es Deutschland, seinen Unternehmen und uns nicht gut? Vordergründig: Angst vor Schmälerungen oder Ausfall von Geldanlagen, (gefühlter) Inflation, Währungs-, Wirtschafts- und Eurokrise, erst auf den zweiten Blick und manchmal zu spät werden Gefahren für Unternehmen und Privatvermögen wahrgenommen, die sich teilweise leicht hätten erkennen lassen. 3. Ausgangspunkt: Analyse der Unternehmenssituation, der Vermögensstruktur und von Risikoursachen (das Erkennen ): a) Struktur: Größe, Markt und Vertrieb (Internet), Eigenkapital und Finanzierung, Mitarbeiter, Rechtsform (z.b. SE, Stiftung & Co. mit Steuerbelastungsvergleich), Produkte und Zyklus, Immobilienlastigkeit, Liquidität (Zahlungsfähigkeit) und Forderungsmanagement, Nachfolgeplanung, individuelle Risiken identifizieren, Versicherungen vernünftig planen, b) Befassung mit dem Thema ist Chefsache, auch wenn als unangenehm oder gar lästig empfunden, c) Klare Ziele bestimmen! Notwendige Entscheidungen treffen und in operative Teilschritte umsetzen, Maßnahmenplan verabschieden, d) Ergebnisse laufend überwachen und fortentwickeln. 4. Unternehmen und Sicherungsmaßnahmen: Extrem wichtig: Auswahl des geeigneten Managements, das dem Unternehmen, den Mitarbeitern sowie den Werten und den Interessen der Eigner verpflichtet ist! Prämien für Nachhaltigkeit. Aufsichtsgremien: qualifizierte Beiräte und Aufsichtsräte einsetzen. Mechanismen zur Vermeidung von Gesellschafterstreitigkeiten in die Gesellschaftsverträge implementieren (gestaffelte Mehrheiten), Stimmbindungsverträge, Sperrminorität, Einziehungsklauseln vorsehen. Gesellschaftsrecht geht vor (!) Erbrecht, Klauseln die viel Geld kosten können: Abfindungen (Bandbreite zwischen Buchwert und Ertragswert) mit Beispiel, (qualifizierte) Nachfolgeklauseln, Eintrittsrecht von Erben mit Vermeidung zu großer Gesellschafterzahl, Holdingbildung mit Nachfolge lediglich in eine Gesellschaft! Privatvermögen gegen Zugriff abschotten, Rechtsform zur Haftungsvermeidung, möglichst keine unbeschränkte Haftung im Privatbereich (Bürgschaften oder Verpfändung von Privatvermögen, Bestellung von Grundschulden) übernehmen, Beispiel, dazu werden wir heute ja noch Näheres hören. Vermögensrisiken für Manager: Schäden der Gesellschaft werden bei ihnen geltend gemacht, Insolvenzverursachungshaftung, verspätete Insolvenzantragstellung, Eigenkapitalersatz u.a.

Seite 3 des Schreibens vom 17. Juli 2012 5. Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht a) Rechtzeitige Nachfolgeregelung treffen, wichtiger Baustein für Finanzierungen: Psychologisches Problem der Hemmung, sich mit der eigenen Endlichkeit auseinanderzusetzen! Testament ist schnell geschrieben! Aber: Quidquid agis, prudenter agas et respice finem! Überlege vor der Tat, damit nichts Törichtes daraus entstehe. Grund aa): ich habe das ewige Leben. Geht immer schief, weil diese Option rein statistisch gegen 0 tendiert. Und wenn s zu spät ist (Schlaganfall oder Tod), entsteht ungeordneter, streitträchtiger Zustand, Erbengemeinschaft birgt erhebliches Risikopotential: zum Teil werden erhebliche Teile des Erbes für die Kosten der Auseinandersetzung verbraucht! Grund bb): keiner kann das so gut wie ich alle anderen sind unfähig: man lässt die (Schwieger-)Kinder, sofern vorhanden, nicht zum Zuge kommen. Endet dann wie aa. Auch an externe Dritte denken, Unternehmensverkauf kann die bessere Variante sein! Grund cc): wollen wir die Leute mal gegeneinander ausreizen und sehen was in ihnen steckt. Manipulation bis zum bitteren Ende, artet meist in Chaos aus; leider verpasst man das Ende für gewöhnlich. Stilvariante dd): Deus ex machina. Man setzt aus heiterem Himmel irgendjemanden - möglichst Unbeliebten den bisher designierten Nachfolgern vor die Nase. Garantiert zwar nicht gute Kooperation, aber bestimmt spannende Unterhaltung. b) Erbengemeinschaften vermeiden! Ehescheidungen sind gegen Streit zwischen Erben harmloses Kasperltheater, Dauer, Kosten, unsicherer Ausgang c) Palette der erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten unbekannt, Beispiel Testamentsvollstreckung, Stiftung & Co. oder Vor-/Nacherbschaft, Teilungsanordnung, Holding bei Vielzahl von Gesellschaften, d) Vermeidung von hoher Erbschaftsteuer durch kurzfristige Übertragung zu Lebzeiten innerhalb der nächsten Monate, gewaltige Verschlechterung in der nächsten Legislaturperiode zu erwarten, Vermeidung doppelten Übergangs (nicht erst auf Ehepartner, sondern gleich auf Kinder), Versorgung des überlebenden Partners über Niessbrauch, Berliner Testament führt zur Enterbung der Kinder und zur Bindung des überlebenden Ehegatten, der keine Möglichkeit der Reaktion auf unterschiedliche Vermögensentwicklung bei Kindern hat; Überlebender wird Vollerbe, der alles verleben kann! Gerade bei Patchwork-Familien: Falls Schutz der Kinder gewünscht ist, Vor- und Nacherbschaft nutzen! e) Pflichtteilsansprüche vermeiden, Pflichtteilsverzichtsverträge! f) Vollmacht über den Tod hinaus für Bankkonten u.a. bis zur Erteilung des Erbscheins g) Risiko-Lebensversicherungen.

Seite 4 des Schreibens vom 17. Juli 2012 6. Speziell Unternehmensnachfolgeplanung Chefaufgabe! Falls nicht geregelt, hohes Risikopotential! a) Stand feststellen b) Gespräche mit Familie, Management, Schwiegerkindern, Rechts- und Steuerberater, Psychologe! Auch über Eignung zur Nachfolge!! c) Zielbestimmung, an Führungsverantwortung (!) für das Unternehmen denken, was bedeutet Gleichbehandlung? d) Auch Erben können sterben, an alternative Geschehensabläufe denken! e) Maßnahmenkonzept entwerfen, Pattsituationen (50:50) vermeiden, führen zu Handlungsunfähigkeit! f) Einzelmaßnahmen schon zu Lebzeiten umsetzen und nicht unter Hinweis auf Wichtigeres verschieben, g) Daueraufgabe! Permanente Anpassung! Service: Zweijahrescheck. h) Unbedingt Vollmacht über den Tod hinaus erteilen, für Prokuristen und Buchhaltung im Zeitraum bis zur Erteilung eines TV-Zeugnisses wichtig, z.b. um die Löhne auszuzahlen, andernfalls Gefahr existenzbedrohender Situation (kann bis zur Insolvenzgefahr gehen) Familienrecht: in Eheverträgen: modifizierte Zugewinngemeinschaft statt Gütertrennung, Klauseln zum Surrogat mit Beispiel! 7. Fatales Hauptmotiv Steuern sparen, wenn schon ich nicht, dann erst recht nicht der Staat: Steuersparmodelle und ihr Schicksal, steuerliche Optimierung am Ende von Gestaltungsüberlegungen, nicht umgekehrt! 8. Keine oder nicht ausreichende Versicherungen abgeschlossen? (Versorgung der Familie während der Aufbauphase, Berufliche Haftungs-Risiken als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat (Insolvenzantragspflichten, Verantwortung gegenüber der Gesellschaft aus Währungswetten u.a., Vermögensschadenhaftpflicht z.b. D&O; Betriebsunterbrechung; Ausland) Durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) wurden im November 2005 einzelne Bestimmungen des AktG geändert. Die Business Judgement Rule ergibt sich nunmehr aus dem neu eingeführten 93 Abs. 1 Satz 2 AktG. Hiernach liegt eine Pflichtverletzung nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln. Diese Bestimmung definiert haftungsausschließendes, pflichtkonformes Verhalten des Vorstands. Voraussetzungen für eine Innenhaftung des Vorstands gegenüber seiner Gesellschaft sind: Pflichtverletzung: ist ein Verstoß gegen die allgemeine Pflicht einer ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsausübung ( 93 Abs. 1 Satz AktG, 43 Abs. 1 GmbHG und 34 Abs. 1 GenG) und

Seite 5 des Schreibens vom 17. Juli 2012 Verschulden: es genügt bei Vorständen bereits einfache Fahrlässigkeit bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Organs und Schaden: ist jede Beeinträchtigung des Gesellschaftsvermögens. Hierzu gehören auch Aufwendungen, die ihren eigentlichen Zweck verfehlen, entgangener Gewinn ( 252 BGB) oder pflichtwidrige Begründung von Gesellschaftsschulden und Kausalität: Die Pflichtverletzung muss für den Schaden ursächlich sein, ein Mitverursachen reicht aus. 9. Otto von Bismarck: Die erste Generation schafft Vermögen, die zweite verwaltet Vermögen, die dritte studiert Kunstgeschichte und die vierte verkommt vollends. Am Ende seines Lebens war Bismarck zwar einer der größten Grundbesitzer Deutschlands, aber keineswegs der reichste: er folgte dem Rat seines Bankiers Bleichröder, der seinerseits als der reichste Mann Preußens galt, oft, aber nicht oft genug. Sie sehen: Rat ist wichtig, guter Rat ist nicht wirklich teuer, wenn man damit das unternehmerische Vermögen sichert und mehrt. Wir möchten Ihnen heute durch insgesamt 8 weitere äußerst qualifizierte und praxiserfahrene Experten einige Rezepte zur langfristigen Unternehmenssicherung mitgeben. Ich wünsche Ihnen bei der Umsetzung der Unternehmenssicherung viel Erfolg und stehe für Rückfragen gerne zu Ihrer Verfügung! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Werner Pöhlmann Steuerberater Vereidigter Buchprüfer München