Auswirkungen der Koalitionsbeschlüsse zur Zeitarbeit auf die Tarifverträge Referent: Stefan Sudmann

Ähnliche Dokumente
Die Tarifänderungen und die Koalitionsvorhaben zur Zeitarbeit

Änderung des AÜG. igz-mitgliedertreffen Schwerin, 14. Juni Stefan Sudmann, Leiter Referat Arbeits- und Tarifrecht

Gesetzliche Änderungen im AÜG: Eckpunkte und Fakten

Änderung des AÜG. igz-regionalkreistreffen Münster, 24. Mai Stefan Sudmann, Leiter Referat Arbeits- und Tarifrecht

Rechtliche Aspekte bei der Beschäftigung von Fremdpersonal. IHK Südthüringen. Suhl, 04. Februar 2015

Änderung des AÜG. igz-mitgliedertreffen Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Erfurt Ass. Jur. Marcel René Konjer, igz-verbandsjurist

Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Gesetzliche Änderungen im AÜG: Eckpunkte und Fakten

AÜG Reform RA / FAArbR Stefan Leubecher

Fragen und Antworten zum neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Änderungen im AÜG 2017 Grundlagen und Praxisfragen

Alexander Schalimow Stellv. Leiter Abteilung Recht - Internationales beim BAP

Gesetzliche Änderungen im AÜG: Grundlagen und Praxisfragen

Die AÜG-Reform 2017 RA Kevin Woicke

Das Bundeskabinett hat sich am 1. Juni 2016 auf den Gesetzentwurf für das Gesetz zur Änderung

igz-mitgliedertreffen Hessen Judith Schröder igz-rechtsreferat

Tarifliche Antworten auf die Änderungen im AÜG TV BZ und TV LeiZ

Tarifliche Antworten auf die Änderungen im AÜG TV BZ und TV LeiZ

AÜG-Reform Einführung einer Höchstüberlassungsdauer ( alter Wein in neuen Schläuchen ):

Die AÜG Reform RA Jörg Hennig HK2 Rechtsanwälte Hausvogteiplatz 11A Berlin

Neuregelung von Leiharbeit und Werkverträgen. Für Sie zusammengefasst.

Bewertung der Neuregelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Vortrag auf dem 5. Potsdamer Rechtsforum zur Zeitarbeit des igz am 6.

Die AÜG-Reform. Die wichtigsten Änderungen im Überblick Stichtag 01. April Liebe Interessierte,

Kundeninformationen zu den geplanten Änderungen des AÜG

Arbeitsrecht: Was ändert sich nach der Bundestagswahl?

Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes u.a. Am 1. April 2017 treten zahlreiche Änderungen insbesondere des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Informationen zu den geplanten Änderungen des AÜG für Kundenunternehmen der Zeitarbeit

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze

Rechtliche Bewertung der zentralen Änderungen des AÜG nach dem Referentenentwurf (RefE) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)

Neuregelung AÜG Rechtsanwalt Marc-Yaron Popper

Die geplante Neuregelung der Personalgestellung und Arbeitnehmerüberlassung. 22. Januar 2016 Dr. Christian Mehrens

Zeitarbeit hilft Wirtschaft und Arbeitsmarkt

Das neue Recht der Arbeitnehmerüberlassung Darstellung der wesentlichen Änderungen zum

Zeitarbeit und Werkverträge - Verhandlungssituation und Gesetzgebungsverfahren

Änderungen bei Leiharbeit und Werkverträgen - Die neuen gesetzlichen Regelungen

Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze

Gute Zeitarbeit Fakten-Check. Birgit Brown, igz-regionalkreisleiterin

Informationen zu den Änderungen des AÜG für Kundenunternehmen

Neue Gesetzgebung zu Werkverträgen und Leiharbeit Spielräume für Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

AÜG-Reform 2017 Neuerungen im AÜG und Auswirkungen auf die BR-Arbeit. BLC Business & Law Consulting

Änderungen im AÜG 2017

Aktuelle Veränderungen in der Zeitarbeit Rückblick und Ausblick

Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Was bleibt, was ändert sich?

Tipps für Einsatzunternehmen und Personaldienstleister

MERKBLATT LEIHARBEIT: ÄNDERUNGEN ZUM 1. APRIL 2017

Seminar Die AÜG-Reform und andere Neuerungen in Zeitarbeit und Recht. Kathrin Hü+lein, Niederlassungsleiterin Herbert Pfeiffer Personalmanagement

VIV-Personalleitertreffen am Wesentliche Änderungen zur Arbeitnehmerüberlassung

BEWERTUNG KOALITIONSVERTRAG

Weiterentwicklung der Zeitarbeit im Fokus der Politik

Herzlich Willkommen zum Landeskongress NRW. Gute Zeitarbeit Bleibt alles anders?!

ÄNDERUNGEN AÜG April 2017

360 Steuern und Recht für Kommunale Unternehmen Teil 16: Novellierung des Rechts der Arbeitnehmerüberlassung

Alexander Schalimow Stellv. Leiter Abteilung Recht / Tarif und Internationales

Personal gesucht? Chancen und Risiken von Fremdpersonaleinsatz

Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit. in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 24. Mai Zwischen

Die Zukunft der Zeitarbeit

Änderungen im AÜG 2017

Neue Bußgeldvorschriften im AÜG

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS)

Zeitarbeit VORSCHAU NÄCHSTE AUSGABE:

Übersicht zu den rechtlichen Details

Leiharbeit in Deutschland: aktuelle Situation und Debatten

Ergänzung der Erläuterungen zum Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit (TV LeiZ) für Betriebe ohne Tarifbindung ( ot )

ÜBERBLICK ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG 2.0

Tarifvertrag über. Branchenzuschläge

Wichtige Änderungen zur Arbeitsnehmerüberlassung, auch Leihoder. Zeitarbeit genannt, sind nunmehr am in Kraft. getreten.

Chancen und Risiken für die Zeitarbeit

Das ist Gute Zeitarbeit

Wichtige Informationen zum Thema Branchenzuschläge

Gesetzesentwurf zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen

Neues zu den Branchenzuschlagstarifen Landeskongress Ost, 10. Mai Stefan Sudmann, Leiter Arbeits- und Tarifrecht

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie. (TV BZ Druck gewerblich)

Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Papier erzeugenden Industrie. (TV BZ PE gewerblich)

Neue Branchenzuschlagstarifverträge 2017 Übersicht über die Änderungen

Erste Hinweise zum neuen Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit (TV LeiZ)

Neue Regeln für den Einsatz von Fremdpersonal in Deutschland

Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit


Tarifvertrag zur Leih-/ Zeitarbeit

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE. für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugenden Industrie (TV BZ PE - gewerblich)

AUG Reform. Änderungen ab dem 01. April 2017

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit

Entschließung des Bundesrates zur Begrenzung der Leiharbeit und gegen den Missbrauch von Werkverträgen

Überblick über die zeitarbeitsrelevanten Mindestlöhne (Stand: )

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

9. Tübinger Arbeitsrechtstag. Die gestiegene Personalverantwortung des Betriebsrats bei Leiharbeit und Fremdpersonaleinsatz

Donnerstag, um 09:30 Uhr hbw Haus der Bayerischen Wirtschaft, ConferenceArea, Europasaal Max-Joseph Straße 5, München

Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit. für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 2. Februar 2017 / 22. Mai 2017.

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie. (TV BZ PE gewerblich)

Überblick über die zeitarbeitsrelevanten Mindestlöhne (Stand: )

Gesetzliche und / oder tarifliche Weiterentwicklung der Zeitarbeit? 19. Januar 2016 (Bottrop)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie. (TV BZ PE gewerblich)

Rechtsänderungen Prüfungsstand 2018 Frühjahrs- und Herbstprüfung

Die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ab ( ) Gerd Denzel, ver.di-bundesverwaltung Ressort 11, Leiharbeit

Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen

Transkript:

Auswirkungen der Koalitionsbeschlüsse zur Zeitarbeit auf die Tarifverträge 1

Ergebnisse Koalitionsverhandlungen Zeitarbeit Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Gleichstellung beim Arbeitsentgelt ab 10. Monat 18 Monate Höchstüberlassungsdauer Gleichstellung von Scheinwerkverträgen mit unerlaubter AÜ Einsatzverbot in bestreikten Betrieben Berücksichtigung der Zeitarbeitnehmer bei Schwellenwerten des Betriebsverfassungsgesetzes Keine Änderungen im Befristungsrecht Kein Verbot der Konzernleihe 2

8,50 Mindestlohn keine Auswirkungen auf die Zeitarbeit Tarifverträge der Zeitarbeit voraussichtlich nicht betroffen: Koalitionsvertrag sieht vor, dass tariflich vom gesetzlichen Mindestlohn abgewichen werden kann, wenn ein zum Zeitpunkt des Abschlusses der Koalitionsverhandlungen gültiger Tarifvertrag bis spätestens 31.12.2016 das Mindestlohnniveau erreicht. igz-dgb-tarifvertrag sieht für das Tarifgebiet Ost bereits ab dem 01.06.2016 einen Tariflohn von 8,50 Euro vor 3

Equal Pay ab dem 10. Monat - Umsetzung Equal Pay nicht Equal Treartment! Mehrere Umsetzungsmöglichkeiten: 1. Erfüllung des Koalitionsbeschlusses durch Branchenzuschlagstarifverträge in der bisherigen Form (mildere Regelung): Tarifparteien erhalten seitens der Politik den Auftrag, ergänzend zu den bestehenden Branchenzuschlagstarifverträgen einen Auffangtarifvertrag für alle bisher nicht erfassten Branchen zu vereinbaren 2. Gesetzliches Equal Pay ab dem 10. Monat: Die 5. Stufe im jeweiligen Branchenzuschlagstarifvertrag wäre dann Equal Pay. Tarifverträge müßten entsprechend angepasst werden (vgl. aber nächste Folie) 4

Equal Pay ab dem 10. Monat Eingriff in bestehende Tarifverträge Equal Pay nicht Equal Treartment! Die TV BZ und das AÜG definieren Equal Pay unterschiedlich. Ein gesetzliches Equal ab dem 10. Monat griffe daher in die Tarifverträge ein. Das wäre verfassungsrechtlich bedenklich. Die Tarifverträge gelten bekanntlich bis 2017. 5

Höchstüberlassungsdauer 1. 18 Monate Höchstüberlassungsdauer Mitarbeiter muss aus Kundenbetrieb nach 18 Monaten abgezogen werden (und darf erst nach einer Karenzzeit von x Monaten dorthin wieder überlassen werden). 2. Abweichung durch Tarifvertrag / Öffnungsklausel Der Koalitionsvertrag sagt, dass hiervon durch Tarifvertrag abgewichen werden kann. Denkbar ist, dass eine künftige gesetzliche Regelung zulässt, dass eine längere Überlassung in Tarifverträgen vereinbart werden kann. Denkbar ist auch, dass tarifliche Regelungen zu Übernahmeangeboten (z.b. TV Leiz) erlaubt bleiben werden. Ein (indirekter) Eingriff in bestehende Tarifverträge kommt in Betracht und wäre verfassungsrechtlich fragwürdig. 6

Höchstüberlassungsdauer Bezogen auf das Kundenunternehmen insgesamt oder auf den konkreten Arbeitsplatz? Kundenbezogen und arbeitnehmerbezogen: Derselbe Arbeitnehmer darf an dasselbe Kundenunternehmen / denselben Kundenbetrieb nicht länger als 18 Monate überlassen werden. Arbeitsplatzbezogen und arbeitnehmerbezogen: Derselbe Arbeitnehmer darf wohl an denselben Kunden, jedoch nicht auf denselben Arbeitsplatz länger als 18 Monate überlassen werden. Ein anderer Arbeitnehmer darf nach einer Karenzzeit (in der der Arbeitsplatz von Zeitarbeitnehmern nicht besetzt werden darf) auf denselben Arbeitsplatz überlassen werden. - Vorbild für das zweite Modell: mehrere europäische Staaten 7

Höchstüberlassungsdauer versus Dauerarbeitsplatz LAG-Rechtsprechung/in Ansätzen BAG (10.7.2013): Überlassung auf sogenannte Dauerarbeitsplätze unabhängig von einer Zeitkomponente nicht möglich; also: ist ein Arbeitsplatz als dauerhaft zu bezeichnen, ist eine Überlassung von Vornherein ausgeschlossen = rein arbeitsplatzbezogene Sichtweise. Gesetzgeber: Höchstüberlassungsdauer = zeitliche Befristung der Überlassung, unabhängig davon, ob es sich um einen Dauerarbeitsplatz handelt oder nicht. These: Eine zeitlich befristete Überlassung auf 18 Monate ist für die Zeitarbeit immer noch besser als ein Verbot der Überlassung auf Dauerarbeitsplätze. 8

Höchstüberlassungsdauer zulässig und erforderlich? Erforderlich wegen Arbeitnehmerschutz? Wenn künftig ab dem 10. Monat flächendeckend Equal Pay gilt, wie rechtfertigt sich dann eine Höchstüberlassungsdauer überhaupt noch? (besser dauerhaft bei einem seriösen Zeitarbeitsunternehmen als fest angestellt bei der Schmuddel-GmbH ) Zulässig angesichts EU-Recht? Der EuGH (C-533/13) prüft aufgrund der Vorlage durch ein finnisches Arbeitsgericht vom 9.10.2013 derzeit, ob ein längerfristiger Einsatz vor dem Hintergrund der Zeitarbeitsrichtlinie überhaupt verboten werden darf. Gesetzgeber sollte nichts regeln, was sich alsbald als europarechtswidrig erweisen könnte. 9

Gleichstellung von Scheinwerkverträgen mit unerlaubter AÜ Die Überlassungserlaubnis soll nur noch dann Wirkung entfalten, wenn die, die einen Vertrag abgeschlossen haben, ihn als Arbeitnehmerüberlassung gekennzeichnet haben; Scheinwerkverträge = verdeckte AÜ wären daher von der Erlaubnis nicht mehr abgedeckt 10

Sonstige Beschlüsse Verbot der Überlassung in bestreikte Betriebe: Ein solches Verbot sehen die DGB-Tarifverträge in der Zeitarbeit seit jeher (2003) vor Berücksichtigung von Zeitarbeitnehmer bei Schwellenwerten nach dem Betriebsverfassungsgesetz: dies muss aufgrund einer BAG- Rechtsprechung berücksichtigt werden (Gesetz erübrigt sich) keine Änderungen im Befristungsrecht wie ursprünglich angedacht Kein Verbot der Konzernleihe wie ursprünglich angedacht 11

Zeitschiene Umsetzung Koalitionsbeschlüsse Es bestehen Anhaltspunkte, dass mit einem Gesetzesentwurf bezüglich der zeitarbeitsrelevanten Themen nicht vor der 2. Jahreshälfte gerechnet werden kann, da das zuständige Bundesarbeitsministerium zunächst die Rententhemen auf den Gesetzesweg bringen will. 12

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 13