Barrierefreiheit im Straßenraum

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BARRIEREFREIES BAUEN

Transkript:

Barrierefreiheit im Straßenraum - eine Einführung Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 1 Hilke Groenewold Dipl.-lng. Architektin Sachverständige für Barrierefreiheit in Stadtraum und Architektur www.barrierefreiheit-architektur.de Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 2 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 1

Barrierefreies Bauen Gliederung Gesetzliche Grundlage Behinderungen und Bedarfe Blinden-Norm Bodenindikatoren Querungen / Plätze Sehbehinderten-Norm Shared Space / Begegungszone Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 3 Gesetzeshierarchie Öffentliches Recht Bundesgesetzte UN BRK Landesgesetze Berichte und Aktionspläne Grundgesetz Art.3 Verfassungen der Länder BGG Landesgleichstellungsges. BBauG BauO der Länder FStrG Straßengesetze der Länder Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 4 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 2

Gesetze Grundgesetz Grundgesetz / Art. 3 Gleichheit vor dem Gesetz ( ) Abs. 3 ( ) Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (Satz 2 / 1994 hinzugefügt) Verfassungen der Länder Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 5 Gesetze BGG (2002) BGG 4 Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, (...) sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 6 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 3

Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 7 Gesetze BGG (2002) Bauliche Anlagen [ ] bauliche oder andere Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen [ ] sind [ ] barrierefrei zu gestalten. (BGG 8 Abs. 2 Satz 1) Landesgleichstellungsgesetze äquivalent auf Bauten des Landes Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 8 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 4

Gesetze Brandenburgisches Straßeng. 9 Straßenbaulast (1) ( ) Dabei sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die Belange des Fußgänger-, Rad- und Behindertenverkehrs, des öffentlichen Personennahverkehrs, des Wirtschaftsverkehrs, des Umweltschutzes und der Stadtentwicklung sowie insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen, auch bei Bundesfernstraßen, angemessen zu berücksichtigen. ( ) Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 9 Gesetze Berliner Straßengesetz 7 Straßenbaulast (1) ( ) (2) ( ) Dabei sind auch die Funktion der Straße als Aufenthaltsort, das Stadtbild und die Belange des Denkmal-und Umweltschutzes, der im Straßenverkehr besonders gefährdeten Personen sowie von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. ( ) Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 10 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 5

Barrierefreiheit im Verkehrswesen Regelwerke H BVA - Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen 2011 FGSV: Forschungsgesellschaft für Straßenund Verkehrswesen, Köln (Hierbei stehen die Buchstaben E für Empfehlung, M für Merkblatt und R für Richtlinie) DIN: Deutsches Institut für Normung e. V. DB AG: Deutsche Bahn AG VDV: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen Quelle: Handbuch Barrierefreie Verkehrsraumgestaltung, Sozialverband VdK, Bonn, S. 11 Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 11 Regelwerke der FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) RIN Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (R1) 2008 RASt 06 Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (R1) 2006 RiLSA Richtlinien für Lichtsignalanlagen (R1) 2010 R-FGÜ 01 Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R1) 2001 RSA Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straße (R1) 1995/2009 EFA Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanl.(R2) 2002 EAR 05 Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (R2) 2005 ERA Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (R2) 2010 H BVA Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (W1) 2011 Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 12 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 6

FGSV Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen Vermittlung von Leitlinien und Prinzipien zur barrierefreien Gestaltung Verkehrsanlagen (Möglichkeiten, W1) Ziel der Hinweise Zusammenstellung der notwendigen Anforderungen nach aktuellem Wissensstand Konkretisierung der Richtlinien z.b. für die Anlage von Stadtstraßen, der Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen und auch Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehr Vorgabe von Leitlinien und Prinzipien einer barrierefreien Gestaltung von Verkehrsanlagen Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 13 DIN 18024 Teil 1 zu DIN 18040-Teil 3 DIN 18024-1: 1998-01 Barrierefreies Bauen Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen DIN 18040-3 Barrierefreie Verkehrs- und Freiräume in Bearbeitung DIN 18040-1 Abschn. 4.2 Äußere Erschließung auf dem Grundstück DIN 18030-1: 2006-01 Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen (zurückgezogen) Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 14 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 7

Barrierefreies Bauen Gliederung Gesetzliche Grundlage Behinderungen und Bedarfe Blinden-Norm Bodenindikatoren Querungen / Plätze Sehbehinderten-Norm Shared Space / Begegungszone Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 15 Behinderung Geht uns alle an Definition mobilitätseingeschränkte Menschen im engeren Sinn (Behinderung). Personen, mit einer dauerhaften Behinderung. Gehbehinderte Menschen, sehbehinderte Menschen, blinde Menschen, hörgeschädigte Menschen, greifbehinderte Menschen, Menschen mit geistiger Behinderung, Analphabeten, im weiteren Sinn (Einschränkung). Personen, mit einer vorübergehenden Behinderung. Kinder, werdende Mütter, ältere Menschen, fremdsprachige Menschen, Personen mit Gepäck, Personen mit Kinderwagen, Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 16 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 8

Behinderungen Arten Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 17 Demograf. Wandel Alternde Gesellschaft Verteilung der Altersgruppen mit GdB 50 29 % - über 75 46 % - 55-75 23 % - 18-55 2 % - bis 18 Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 18 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 9

Barrieren In der gebauten Umwelt Räumliche Barrieren Horizontal Vertikal Ergonomisch Sensorische Barrieren Information, Orientierung- und Leitung Visuell/Optisch Akustisch Taktil Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 19 Motorische Behinderungen Begegnungsmaße Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 20 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 10

Motorische Behinderungen Bedarfe Bewältigung von Niveauunterschieden bereits ab 2-3 cm problematisch Verminderte Gehgeschwindigkeit (bis 0,6 m/ s) Gefahr, hinter Sichthindernissen zu verschwinden (Rollstuhl) Stolpergefahr bei unebenen Oberflächen Anforderung an Bedienelementen Größere Bewegungsräume beachten Schaffung von Regenerationsflächen Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 21 Motorische Behinderungen Anforderungen an die Straßenraumgestaltung Niveaugleiche Flächen Für sehr gute Sichtverhältnisse bei Überquer- ungsvorgängen (z. B. Rollstuhl) sorgen Gesicherte Überquerungsstellen, die auch langsame Gehgeschwindigkeit gestatten Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 22 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 11

Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen Seitenraumbreite 2,70 m* *) Lt. Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen 2 m nutzbare Gehwegbreite FGSV, Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 23 Sensorische Behinderungen Sehen 80-90 % der menschlichen Wahrnehmung über das Sehen Zwei Gruppen von Behinderungen Sehbehinderte (orientieren sich noch visuell) Blinde (hauptsächliche Orientierung über Hörsinn, Tastsinn und Gleichgewichtssinne und manchmal auch über den Geruchssinn) Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 24 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 12

100 % Visus Grauer Star Makula Degeneration Retinitis Pigmentosa Grüner Star Diab. Rethinopathie Beuth-Hochschule 01.11.2012 Quelle: www.absv.de Folie 25 Sensorische Behinderungen Sehen Volker König Orientierung mit Langstock taktil - akustisch (Zwei Sinne Prinzip) Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 26 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 13

Sensorische Behinderungen Sehen Bedarfe: Können nur schwer oder keinen Blickkontakt aufnehmen (Kommunikation) Nutzen oft den Langstock als verlängerten Arm Benötigen Orientierungsmerkmale Visuell, Taktil und Akustisch Leuchtdichtekontraste / Große Schriften / Blendfreie und ausreichende Beleuchtung Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 27 Sensorische Behinderungen Sehen Anforderungen an Straßenraumgestaltung: Durchgängig ertastbaren/erkennbaren (strukturierten) Wegeverlauf taktil/akustisch erkennbar visuell erkennbar Gesicherte Überquerungsstellen Taktile/akustische Hilfen zum Auffinden sicherer Überquerungsstellen Innere Leitlinie (Gebäude, Kantsteine) zur Orientierung Äußere Leitlinie (Trennung zu anderen Verkehrsflächen ) als Absicherung Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 28 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 14

Sensorische Behinderungen Hören Schwerhörende Personen evtl. mit Hilfsmittel: Hörgerät (ab Hörverlust von 40% ratsam) Chochlea Implantat (ab Hörverlust von 90%) Gehörlose Personen vor dem Spracherwerb ertaubt (ca. 5 Jahre) nach dem Spracherwerb ertaubt visuelle Orientierbarkeit im Verkehrsraum = Bedarf von sehbehinderten Menschen Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 29 Barrierefreiheit Zwei Sinne Prinzip Informationskanäle: Visuell (Sehen) Auditiv (Hören) Taktil (Tasten durch Hände, Füße und Haut) statt sehen hören und tasten / fühlen statt hören sehen und fühlen / tasten Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 30 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 15

Zwei Sinne Prinzip Beispiele Rillenplatte Blitz-Leuchte I.L.I.S. Handlaufbeschriftung Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 31 Taktile / akustische Leitsysteme Taktil und akustische Signalgeber an LSA Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 32 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 16

Taktile Leitsysteme Tastpläne BLISTA I.L.I.S. Leitung zum Tastplan Braille- und Profilschrift Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 33 Elektro-akustische Leitsysteme RFID - GPS Wird sich in den nächsten Jahren standardisieren Barrierefreie Architektur / Joachim Fischer, Philipp Meuser Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 34 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 17

Kognitive Behinderungen Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 35 Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 36 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 18

Einschränkungen Bedarfe von Kinder (1) Bedarfe: Kognitiv eingeschränkte Wahrnehmung Impulsive und spontane Bewegungsabläufe Mangelnde Kenntnisse über Verkehrsregeln Leicht ablenkbar durch vielfältige Umweltreize Eingeschränkte Kommunikationsfähigkeit mit übrigen Verkehrsteilnehmern Besonderes Schutzbedürfnis (Unfälle!) Zu Fuß: 6 bis 10-jährige Kinder Mit dem Fahrrad: 10-15-jährige Kinder Schulwegsicherung! Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 37 Einschränkungen Bedarfe von Kinder (2) Anforderungen an die Straßenraumgestaltung: Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugverkehrs muss nachhaltig gesenkt werden Sichere (gesicherte) Überquerungsstellen Sehr gute Sichtverhältnisse insbesondere an Überquerungsstellen Lückenloses, sicheres Radverkehrsnetz Ausreichende Seitenräume (Benutzungspflicht Gehweg junge Radfahrer) Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 38 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 19

Einschränkungen Ältere Menschen (1) Bedarfe Heterogene Zielgruppe aufgrund individuell breit gestreuter Leistungsfähigkeit Verschiedene Mobilitätseinschränkungen, tendenziell Verschlechterung der sensorischen Informationsaufn. verringerte Aufmerksamkeitsleistungen, verringerte Reaktionszeiten, verringerte motorische Fähigkeiten. Anforderungen abhängig von Einschränkung Schwere Bewältigung komplexer Situationen Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 39 Einschränkungen Ältere Menschen (2) Anforderungen an die Straßenraumgestaltung Verkehr verlangsamen ( Entschleunigen ) Komplexe Verkehrssituationen vermeiden Sichere Überquerungsstellen schaffen Anforderungen überlagern sich je nach Einschränkung mit den Anforderungen anderer Gruppen mobilitätseingeschränkter Menschen Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 40 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 20

Barrierefreies Bauen Gliederung Gesetzliche Grundlage Behinderungen und Bedarfe Blinden-Norm Bodenindikatoren Querungen / Plätze Sehbehinderten-Norm Shared Space / Begegungszone Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 41 DIN 32984:2011-10 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum (63 Seiten) Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 42 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 21

Leitung im Öffentlichen Raum Das Prinzip Stop Warnen Achtung Informieren / Entscheiden Leiten Geh Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 43 Bodenindikatoren DIN 32984 Typen Sperrfeld (Rippen quer) Stop Einstiegsfeld (Rippen quer) Abzweigfeld (Noppen) Aufmerksamkeitsfeld (Noppen) Achtung Auffindestreifen a) Gehen (Rippen l.), b) Achtung (Noppen) Richtungsfeld (Rippen längs) Geh Leitstreifen (Rippen längs) Begleitstreifen Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 44 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 22

Bodenindikator Geh! Rillen Rippen Begleitstreifen Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 45 Bodenindikator Stop! Bordsteinkante parallele Struktur zur Gefahr Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 46 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 23

Bodenindikator Achtung! Noppen- oder Rautenstruktur Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 47 Bodenindikatoren Querung Bordhöhe 3 cm Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 48 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 24

Fußgängerverkehrsanlagen Zielkonflikt Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 49 Bodenindikatoren Getrennte Querung Achtung und Ausrichtung Stopp Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 50 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 25

Auszug aus Aachener Standards (1) geteilte Überwege Bsp. Borngasse 3 cm Kante Nullabsenkung Sperrfeld (aus weißen Noppen- Platten) Gehwegbelag (aus grauem Betonstein) Aufmerksamkeitsf. (aus weißen Noppen) Richtungsfeld (aus weißen Rippen-Platten) Leitstreifen (aus Basalt-Kleinpflaster) (Quelle: Auszug aus dem Status Bericht vom 2010-08-10, vorgestellt im Mobilitätsausschuss Stadt Aachen.pdf, S.4 Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 51 Ausbildung von Treppen Noppen U-Bhf. Rathaus Steglitz Aufmerksamkeitsfeld Stufenkantenmarkierung (Foto: Karl-Dieter Wüstermann) Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 52 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 26

Bodenindikatoren techn. Qualitäten Entwässerung/Vereisung Reinigung / Kontrastwerte zu halten Nachhaltigkeit (Vandalismus, Schneeräumung, Frostschutz u. ä.) Verschmutzung (Kontraste) Rutschfestigkeit Ästhetik Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 53 Blindenleitsystem Leitlinien innere - äußere mittige bes. Gehwegbelag Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 54 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 27

Blindenleitsystem Besonderer Bodenbelag links Fritzlar rechts Aachener Standards Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 55 Blindenleitsystem Leitlinien Flächenentwässerungsrinne (BIRCO) Muldenrinne Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 56 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 28

Barrierefreies Bauen Gliederung Gesetzliche Grundlage Behinderungen und Bedarfe Blinden-Norm Bodenindikatoren Querungen / Plätze Sehbehinderten-Norm Shared Space / Begegungszone Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 57 DIN 32975:2009-12 Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung (24 Seiten) Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 58 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 29

Kontrastanforderungen DIN 32975 (2009) Priorität 1: 0,83 < K 0,99 Warnungen, Notfälle mind. 0,7 / bei s-w 0,8 hoher Kontrast 70-90% Priorität 2: 0,50 < K 0,83 Entscheidungsfunktionen mind. 0,4 guter Kontrast 40-70% Priorität 3: 0,28 < K 0,50 Leitfunktion mind. 0,4 guter Kontrast 40-70% Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 59 Visuelle Gestaltung Sehobjektgröße Betrachtungsabstand und -winkel Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 60 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 30

Visuelle Gestaltung Sehobjektgröße Quelle: Verbesserung der visuellen Informationen im öffentlichen Raum, Bundesministerium für Gesundheit, 1996 Neu: DIN 32975, 2009-02 Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 61 Visuelle Gestaltung Schriftform DIN 32 975 (Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung) Serifenlos (ohne Ober- und Unterstriche) halbfett oder fett Groß- und Kleinschreibung 90 Grad Abstand der Zeichen mind. 1,2 Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 62 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 31

Barrierefreies Bauen Gliederung Gesetzliche Grundlage Behinderungen und Bedarfe Blinden-Norm Bodenindikatoren Querungen / Plätze Sehbehinderten-Norm Shared Space / Begegungszone Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 63 Shared Space Gemeinschaftsstraße Selbsterklärende Straßen Shared Space Gemeinschaftsstraße Begegnungszone (50 km/h) (4-10 o. 30 km/h) (0 km/h) (4-10 km/h) (0 km/h) (20 km/h) CH Verkehrsberuhigter Bereich (Wohnstr., Spielstr.) Verbot für Fahrzeuge aller Art Kinderspiel auf Fahrbahn oder Seitenstreifen Fußgängerbereich Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 64 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 32

Shared Space (1) Definition: ( gemeinsam genutzter Raum ) Innerhalb eines schilder- und regelungsfreien Straßenraums soll eine konfliktfreie(re) Nutzung durch alle Verkehrsteilnehmende stattfinden. Hinweiszeichen eines Shared-Space-Bereichs mit den Logos der Partner des EU-Projekts Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/shared_space 23.04.2011 10:15 Uhr Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 65 Shared Space (2) Quelle: http://www.bohmte.de/staticsite/staticsite.php?menuid=123&topmenu=123&keepmenu=inactive, 25.09.2012 11:15 Uhr Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 66 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 33

Shared Space (3) Shared Space ist Nicht barrierefrei Quelle: http://www.bohmte.de/staticsite/staticsite.php?menuid=123&topmenu=123&keepmenu=inactive, 25.09.2012 11:15 Uhr Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 67 Shared Space Barrierefreiheit? Sehen und Gesehen werden ist essentiell wichtig kognitiven Einschränkungen Durchqueren und Orientieren für B und SB höhengleiche Ausgestaltung keine gesonderten Fl. zum Parken Keine LSA oder ges. Querungen Keine Schilder o. Markierungen Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 68 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 34

Shared Space Barrierefrei aber wie? Längenbegrenzung für einen Leitstreifen auf eine Strecke von 250 m Visuelle und taktile Trennung von Straße und Bürgersteig Kennzeichnung der Bereiche zum Parken Schaffung gesicherter Überquerungsstellen Barrierefreie Ausbildung von HST des ÖPNV Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 69 Gemeinschaftsstraßen Straßenräume mit besonderem Querungsbedarf Zentrale Bereiche mit vielfältigen Nutzungen Mindeststärke an Passanten und Radfahrenden Max. 500 m Länge FGSV (keine Regelwerke und Empfehlungen) Blinde und Sehbehinderte sowie Ältere und Kinder müssen berücksichtigt werden Mischflächen nicht zwingend Mindestmaß an Parken / wenige Verkehrszeichen Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 70 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 35

Gemeinschaftsstraße Aachen Templergraben (1) Templergraben: Blick auf Bibliothek - Auszug aus Entwurf 2009- Juni Quelle: http://ratsinfo.aachen.de/bi/ tmp/tmp/45081036221918570/221918570/00060900/00-anlagen/ 03/03_Dokumentation_Workshop_Sherad_Space.pdf 23.04.2011 10:15 Uhr Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 71 Gemeinschaftsstraße Aachen Templergraben (2) Leitlinie mit 3 cm taktil und kontrastreicher Kante Bus Wartestand mit 16 cm Bordsteinkante abgesenkt Quelle: http://ratsinfo.aachen.de/bi/ tmp/tmp/45081036221918570/221918570/00060900/00-anlagen/ 02/02_Erleuterungsbericht_Teil_1_04.06.2009.pdf 21.09.2012 15:15 Uhr Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 72 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 36

Gemeinschaftsstraße Aachen Templergraben (3) Kleinpflaster Basalt 8*8 cm Straßenquerschnitt im Bereich der Bushaltestelle Kleinpflaster Basalt 12*12 cm Einfassung, Aufkantung 18 cm Taktiler Leitstreifen (mit 3 cm kontrastreicher Kante) Bus Wartestand mit 16 cm Bordsteinkante abgesenkt Quelle: http://ratsinfo.aachen.de/bi/ tmp/tmp/45081036221918570/221918570/00060900/00-anlagen/ 02/02_Erleuterungsbericht_Teil_1_04.06.2009.pdf 21.09.2012 15:15 Uhr Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 73 Selbsterklärende Straße / Begegnungszone Quelle: Barrieren in Stadtquartieren überwinden, 2012, Seite 63, Architekten Mühlich, Fink & Partner Fotos: Wolfgang Haller von SHP Ingenieure Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 74 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 37

Begegnungszone (CH) Wohn- oder Geschäftsbereichen, auf denen die Fußgänger die ganze Verkehrsfläche benutzen dürfen. Sie sind gegenüber den Fahrzeugführern vortrittberechtigt, dürfen jedoch die Fahrzeuge nicht unnötig behindern. Signal (Verkehrszeichen) Begegnungszone Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/begegnungszone 21.09.2012 Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 75 Barrierefreies Bauen Zusammenfassung Gesetzliche Grundlage Behinderungen und Bedarfe Blinden-Norm Bodenindikatoren Querungen / Plätze Sehbehinderten-Norm Shared Space / Begegungszone Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 76 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 38

Baustellensicherung Anforderungen (1) Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer darf im Bereich von Arbeitsstellen nicht beeinträchtigt werden Auf Personen mit Kinderwagen, Sehbehinderte, Rollstuhlnutzende und Kinder ist besondere Rücksicht zu nehmen Geh- und Radwege sind weiterzuführen, ggfs. über Notwege. Ansonsten sind Überquerungshilfen anzuordnen (z.b. Fußgängerüberwege FGÜ) oder eine Umleitung einzurichten Notsteige und Überleitungen müssen immer entsprechend gesichert werden Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 77 Baustellensicherung Anforderungen (2) Überleitungen müssen barrierefrei gestaltet sein (ohne Stufe, max. 20% Neigung bzw. mit einem Seitenverhältnis von 1:5 bei kurzer Überleitung) Beschilderung der Geh- und Radwege einschl. Notwege müssen entsprechend ihrer Bestimmung sein Zusatzschild Radfahrer absteigen darf nicht mehr verwendet werden Lichtehöhe der Schilder mind. 2,30 m anbringen Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 78 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 39

Baustellensicherung Anforderungen (3) Abmessungen der Geh- und Radwege (Quelle: VdK Übungsheft zum Handbuch Barrierefreie Verkehrsraumgestaltung S. 55) Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 79 Baustellensicherung Gute Praxisbeispiele 1 2 3 4 5 6 7 8 (Beispiele, Stadt Münster, Tiefbauamt - Quelle: VdK Übungsheft zum Handbuch Barrierefreie Verkehrsraumgestaltung S. 61) Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 80 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 40

Baustellensicherung häufigste Fehler Fehlende Absicherung durch Absperrband Unzureichende Höhe der Absicherung Fehlende Tastleisten oder Tastkanten Fehlende Keile oder Rampen als Bordsteinabsenkung Mangelnder Abstand der Absperrschranken zur Baugrube Nicht ausreichend verbleibende Gehwegbreite Nicht mehr nutzbare Querungsstellen Fehlende bzw. nicht ausreichende Beleuchtung Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 81 Baustellensicherung RSA DIN 18030 Quelle: Übungsheft zum Handbuch / Barrierefreie Verkehrsraumgestalung VdK 2009 Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 82 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 41

Zeichnung: Dr. Petra Zadel-Sodtke (nach Prof. Philippen) Die Vielfalt Vielen des Menschen Dank für ist das Ihre Maß Aufmerksamkeit! für Gebäude, Außenraum und Städtebau Haben Sie noch Fragen? Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 83 Hilke Groenewold Dipl.-lng. Architektin Sachverständige für Barrierefreiheit in Stadtraum und Architektur www.barrierefreiheit-architektur.de Beuth-Hochschule 01.11.2012 Folie 84 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit 01.11.2012 Folie 42