Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sucht Standorte zur dauerhaften Unterbringung von Asylbewerbern (Stand )

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Transkript:

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sucht Standorte zur dauerhaften Unterbringung von Asylbewerbern (Stand 19.02.2015) Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sucht zur dauerhaften Anmietung Wohnungen und Immobilien, welche entweder als Wohnheim nutzbar sind oder zu einem solchen hergerichtet werden könnten. Die Objekte sollen zur Unterbringung von Asylbewerbern genutzt werden. Darüber hinaus sucht der Landkreis Grundstücke, die sich zur Aufstellung von Containern eignen. Interesse besteht auch an Angeboten zur eigenständigen Errichtung von Wohnheimstandorten. Zudem sucht der Landkreis Wohnungen zur dauerhaften Anmietung. Angebote können an nachfolgende Kontakte gegeben werden: E-Mail: asyl@landratsamt-pirna.de, Tel.: 0151/11348894 Wie kann ich mich ehrenamtlich für Asylbewerber engagieren? Dafür gibt es viele Möglichkeiten. Sofern es in Ihrem Ort bereits einen Integrationsbeirat gibt, ist dieser Ihr Ansprechpartner. Außerdem können Sie sich an die Caritas Dresden wenden, von wo Sie an die Flüchtlingssozialarbeiter vermittelt werden. Mit Ihren Fragen, Hilfsangeboten usw. können Sie sich auch an die AG Asylsuchende des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge oder die Koordinierungsstelle zur Unterbringung von Asylbewerbern wenden. Kontakte: Caritas Dresden / Christiane Körner Mobil: 0152 37734576 E-Mail: koerner@caritas-pirna.de AG Asylsuchende Sächsische Schweiz/Osterzgebirge Gartenstraße 13 01796 Pirna Tel.: 03501 58 22 89 Mobil: 0174 9919432 E-Mail: info@ag-asylsuchende.de http://www.ag-asylsuchende.de Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Koordinierungsstelle zur Unterbringung von Asylbewerbern Mobil: 0151 11348894 E-Mail: asyl@landratsamt-pirna.de Wie viele Sozialarbeiter sind im Landkreis für die Flüchtlingssozialarbeit zuständig? Derzeit arbeiten 11 Personen (8,7 Vollzeitstellen) der Caritas für uns in der Flüchtlingssozialarbeit. Die Sozialarbeiter sind auf die Kommunen aufgeteilt und auch deren Vertretung ist geregelt. Die Koordination erfolgt zentral durch eine Mitarbeiterin, die im Landratsamt ihren Sitz hat. Kontakt: Christiane Körner, Tel.: 0152 37734576, E-Mail: koerner@caritas-pirna.de.

Welche Aufgaben obliegen den Flüchtlingssozialarbeitern? Ziel der Beratung und Betreuung durch den Caritasverband ist es, Unterstützungsmaßnahmen für die Asylbewerber einzuleiten, die eine Verbesserung der Lebenssituation für den Einzelnen ermöglichen. Dazu gehören u. a. folgende Hilfen: persönliche und individuelle Beratung und Begleitung bei sozialen, familiären, finanziellen und psychischen Problemen, Beratung und Aufklärung zu Rechten und Pflichten entsprechend der ausländerrechtlichen bzw. asylverfahrensrechtlichen Angelegenheiten, Vermittlung bei spezifischen Problemen an Fachdienste, Unterstützung bei Konfliktbewältigung, Förderung der Orientierung im Alltag, präventive Beratung zur Vermeidung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Nutzung der Kleiderkammer. Weiterhin werden Maßnahmen ergriffen, die zum Kennenlernen und besseren Verständnis zwischen Asylbewerbern und der einheimischen Bevölkerung beitragen. Ebenso die Koordinierung von Hilfeleistungen durch kommunale Integrationsbeiräte. Wie viele Asylbewerber leben derzeit im Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge? Derzeit leben 1026 Asylbewerber im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Sie kommen aus 30 Ländern; der größte Teil aus Syrien, Russische Föderation, Eritrea und Tunesien. Insgesamt leben rund 5.775 Ausländer (inkl. der Asylbewerber) im Landkreis. Dies ist ein Anteil von 2,3% (Ausländer gesamt im Verhältnis zu den Einwohnern des Landkreises) bzw. 0,4 % (Asylbewerber im Verhältnis zu den Einwohnern). Prozentuale Verteilung der Hauptnationen: 13,76 % Syrien 11,01 % Pakistan 9,28 % Tunesien 9,07 % Indien Welche und wie viele Asylbewerber kommen noch in den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge? Konkrete Zahlen wurden dem Landkreis bisher nicht übermittelt. Wir rechnen in diesem Jahr mit der Schaffung von ca. 1000 weiteren Plätzen, so dass Ende des Jahres ca. 2000-2500 Asylbewerber im Landkreis leben könnten. Diese Zahl kann sich jedoch noch ändern.

Die Zuweisung von Asylbewerbern auf die Landkreise erfolgt nach einem festgelegten Schlüssel, dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Demnach muss der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 6,08 Prozent aller in Sachsen ankommenden Asylbewerber aufnehmen. Eine Prognose der Landesdirektion Sachsen, wie viele Asylbewerber der Landkreis in diesem Jahr aufnehmen muss, liegt aktuell noch nicht vor. Über das Asylverfahren an sich entscheidet nicht der Landkreis sondern das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Wer also in Deutschland Asyl beantragt, wird erst einmal einer Erstaufnahmeeinrichtung zugeteilt, für Sachsen ist dies die Erstaufnahmeeinrichtung in Chemnitz. Nach spätestens drei Monaten wird den Asylbewerbern nach dem Königsteiner Schlüssel ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt zum Aufenthalt zugewiesen. Wer konkret in den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge kommt, steht erst vier bis fünf Tage im Voraus fest, manchmal auch erst einen Tag vorher. Wie werden Asylbewerber im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge untergebracht? Derzeit verfügen wir über 2 Gemeinschaftsunterkünfte mit 160 und 120 Plätzen. Alle anderen Asylbewerber und Geduldeten sind dezentral in Wohnungen oder kleinteiligen Wohnformen (z. B. Pensionen) untergebracht. Die Wohnungssuche und damit die Verteilung im Landkreis erfolgt entsprechend der Größe der Einwohner der Kommune. Aufgrund der derzeitig hohen Zuweisungszahlen durch die Landesdirektion an unseren Landkreis, war die Schaffung einer eine Notunterkunft im Hotel Leonardo in Freital mit der Möglichkeit der Unterbringung von bis zu 200 Personen erforderlich. Wo werden Asylbewerber untergebracht? Zunächst werden sie in der zentralen Erstaufnahmeunterkunft in Chemnitz untergebracht. Danach werden sie auf die verschiedenen Landkreise und Kreisfreien Städte in Sachsen verteilt, die wiederum dann die Asylbewerber in Asylheimen oder Wohnungen unterbringen. Wo gibt es Asylbewerberheime im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge? Derzeit gibt es zwei Gemeinschaftsunterkünfte: Schmiedeberg (160 Plätze) Langburkersdorf (120 Plätze) Und eine Notunterkunft in Freital mit max. 200 Plätzen. Wer sorgt für die Sicherheit der Asylbewerber und der Anwohner? Beim Thema Sicherheit arbeiten Landkreis, Polizei und Betreiber eng zusammen. Im Heim selber sorgt ganztägig das Heimpersonal dafür, dass die Hausordnung eingehalten wird. Die Betreiber haben eine 24-stündige Erreichbarkeit. In den Gemeinschaftsunterkünften ist darüber hinaus ein Wachschutzunternehmen vor Ort. Die meisten Asylbewerber verhalten sich völlig unauffällig. Die teilweise traumatisierten Menschen wollen Ruhe und Sicherheit, um ihr künftiges Leben wieder eigenständig organisieren zu können.

Leider sind auch unter den Asylbewerbern vereinzelt Personen, die sich nicht an die hier geltenden gesellschaftlichen Regeln halten - ganz bewusst oder zum Teil auch aus Unwissenheit. Verstöße werden entsprechend den geltenden Regelungen der deutschen Gesetzgebung geahndet. Der prozentuale Anteil ist aber nicht höher, als bei der hiesigen Bevölkerung. Der überwiegende Anteil von Problemen entsteht erfahrungsgemäß durch Konflikte zwischen Asylbewerbern, die oftmals religiöse oder gesellschaftspolitische Hintergründe haben. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass ein gutes Miteinander zwischen Asylbewerbern und Anwohnern möglich ist. Viele Kommunen haben einen Integrationsbeirat gegründet und arbeiten sehr eng mit der Behörde, den Betreibern und den Flüchtlingssozialarbeitern zusammen und ermöglichen eine gute Integration in den Ort. Wer betreibt ein Asylbewerberheim? Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat die Betreibung seiner Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen an private Unternehmen übergeben. Als Gegenleistung erhalten die Unternehmen ein vertraglich vereinbartes Entgelt für eine feste Anzahl von Asylbewerbern. Gibt es eine Rechtsgrundlage, um im Stadt- oder Gemeinderat darüber abzustimmen, ob und in welcher Anzahl Asylbewerber in einer Kommune untergebracht werden? Nein. Asylbewerber unterzubringen ist Pflichtaufgabe und das Sächsische Flüchtlingsaufnahmegesetz regelt in 6 Abs. 4 " die kreiseigenen Gemeinden sind verpflichtet, die unterzubringenden Ausländer aufzunehmen." Warum kommen so viele Menschen zu uns nach Deutschland? Das Recht auf Asyl ist im deutschen Grundgesetz festgeschrieben. Die Gründe, warum Menschen Asyl in Deutschland beantragen, sind vielfältig. Dazu gehört u. a. die Verfolgung aufgrund Religion oder politischer Überzeugung, Nationalität oder Geschlecht. Viele Asylbewerber kommen aus Krisen- und Kriegsregionen bzw. aus Ländern, in denen kriegsähnliche Zustände herrschen. Viele kommen jedoch auch mit der Hoffnung, dass es ihnen im Vergleich zu ihrer Heimat bei uns besser geht. Dies ist jedoch kein Asylgrund. Auch diese Menschen erhalten ein reguläres Asylverfahren. Wer erteilt die Aufenthaltsgenehmigung? Bürger aus Staaten, die nicht zur EU, dem EWR und der Schweiz gehören, müssen sich bei allen Fragen zum Aufenthaltsrecht an die Ausländerbehörde ihrer Stadt oder Gemeinde wenden. Diese Behörde ist für alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten einschließlich der Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit zuständig und erteilt die Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis. Wer entscheidet über die Anerkennung des Asylgesuches? Über die Asylgesuche entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Es ist nach Maßgabe dieses Gesetzes auch für ausländerrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen zuständig. Das Bundesministerium des Innern bestellt den Leiter des Bundesamtes. Dieser sorgt für die ordnungsgemäße Organisation der Asylverfahren. (weitere Informationen unter dem unten stehenden Link) www.bamf.de Was geschieht nach der Bewilligung eines Asylantrages? Anerkannte Asylbewerber erhalten einen Aufenthaltstitel und damit die Erlaubnis, eine Arbeit in Deutschland anzunehmen. Finden sie keine Arbeit, so sind sie Hartz-IV-Empfänger, das heißt, sie erhalten Leistungen nach SGB II sowie eine Wohnung. Was ist eine Duldung? Eine Duldung besagt, dass der Antrag auf Asyl abgelehnt wurde und der Betreffende ausreisepflichtig ist. In vielen Fällen kann jedoch eine Rückführung (Abschiebung) in die betreffenden Heimatländer nicht durchgeführt werden. Dafür kann es viele Gründe geben, wie zum Beispiel: ein Abschiebungsstopp für Kriegs- oder Krisenländer dringende humanitäre oder persönliche Gründe fehlende Papiere. Viele Menschen leben daher mit einer solchen Duldung jahrelang in Deutschland. Was passiert im Fall einer Ablehnung? Wird der Antrag auf Asyl abgelehnt, ist der Betroffene zur Ausreise verpflichtet. Kommt er dem nicht nach und gibt es auch keine Abschiebungshindernisse wie beispielsweise Reiseunfähigkeit oder fehlende Papiere, wird er zwangsweise in das Heimatland rückgeführt (sogenannte Abschiebung). Wie viel Geld erhält ein Asylbewerber? Ein Asylbewerber erhält monatlich 336 Euro, jedes weitere Mitglied einer Familie bekommt 303 Euro (Kinder entsprechend ihrem Alter weniger). Davon müssen u. a. Nahrung, Bekleidung, Hygieneartikel, Bustickets und ähnliches bezahlt werden. Es gibt keine zentrale Versorgung. Asylbewerber müssen sich selbst versorgen. Wie viel Geld erhält der Landkreis für jeden Asylbewerber? Im Jahr bekommt der Landkreis 6000 Euro pro Asylbewerber. Davon werden die monatlichen Regelleistungen bezahlt, auch die Unterbringung mit allen Nebenkosten, ebenso die medizinische Leistungen akut wie chronisch als auch Sonderbedarfe, wie z. B. die Erstausstattung bei der Geburt eines Kindes oder Zuschüsse für eine Projektfahrt der Schule. Wie werden Asylbewerber medizinisch versorgt? Asylbewerber haben nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen einen Anspruch auf medizinische Behandlung. Dafür benötigen sie vorab einen Behandlungsschein.

Diesen stellt das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aus. Das gilt allerdings nicht für Notfälle. Ihnen ist die Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstige zur Genesung, Besserung oder Linderung von Krankheiten- und folgen erforderliche Leistungen (z.b. Heilmittel) zu gewähren. In diesem Rahmen dürfen auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnet werden, eine Zuzahlungspflicht bei Verordnungen von Arznei-, Verband-. Heil- und Hilfsmitteln besteht nicht. Sprechstundenbedarf kann für diese Patienten geordert werden, da die Asylbewerber aushilfsweise über die AOK versorgt (und abgerechnet) werden. In den Erstaufnahmeeinrichtungen sollen Asylbewerber umfangreich medizinisch untersucht werden, bevor sie den Landkreisen zugewiesen werden, so u. a. auch auf ansteckende Krankheiten. Dürfen Asylbewerber arbeiten? Asylbewerbern ist es in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts nicht erlaubt zu arbeiten. Danach benötigen sie die Zustimmung durch die Ausländerbehörde. Diese prüft gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, ob der Arbeitsplatz vorrangig einem deutschen Staatsbürger oder einen EU-Bürger zur Verfügung zu stellen ist. Kommunen oder gemeinnützige Träger können Asylbewerber für 1,05 Euro pro Stunde für gemeinnützige und zusätzliche Tätigkeiten beschäftigen. Dafür ist keine Arbeitserlaubnis notwendig. Müssen / dürfen Kinder von Asylbewerbern in die Kita und in die Schule gehen? Asylbewerber haben für ihre Kinder im Krippen- oder Kindergartenalter einen Betreuungsanspruch. In Deutschland müssen Kinder ab 6 Jahren in die Schule gehen. Diese Schulpflicht gilt auch für Asylbewerberkinder. Wann / wie können Asylbewerber Deutsch lernen? Solange das Asylverfahren dauert, gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Deutschkurs. Es gibt jedoch Ehrenamtliche, die Deutschkurse für Asylbewerber anbieten. Ab 2015 können wir in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Deutschkurse anbieten, diesbezügliche Vorbereitungen laufen derzeit. Was passiert mit straffälligen Asylbewerbern? Für Asylbewerber, welche in Deutschland Straftaten begehen, gilt das deutsche Strafrecht. Die Entscheidung über eine Ausweisung auf Grund begangener Straftaten obliegt der Zentralen Ausländerbehörde in Chemnitz. Bei der Entscheidung ist diese an Recht und Gesetz gebunden, das heißt, eine Ausweisung kann nur erfolgen, wenn das deutsche Recht dies zulässt.

Was sind syrische Kontingentflüchtlinge? Als Kontingentflüchtlinge bezeichnet man die Syrier, die der Bund wegen des Bürgerkrieges gezielt nach Deutschland holt. Sie müssen keinen Asylantrag stellen, aber ein Visum beantragen. Syrische Kontingentflüchtlinge wohnen nicht in Asylbewerberheimen, sondern in eigenen Wohnungen. Sie dürfen arbeiten und Integrationskurse besuchen. Aus Syrien kommen jedoch auch viele Flüchtlinge ohne Einreisegenehmigung der Bundesrepublik ins Land. Diese Menschen stellen in Deutschland einen Antrag auf Asyl und sind damit Asylbewerber. Links: Wo erhalte ich weitere Informationen über Asylrecht, Asylverfahren und über die Gründe der Asylbewerber, nach Deutschland zu kommen? Asylverfahrensgesetz Aufenthaltsgesetz Asylbewerberleistungsgesetz Beauftragte für Integration und Migration Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Der Sächsische Ausländerbeauftragte www.lds.sachsen.de/soziales Sächsischer Landtag Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Bundesministerium des Innern Bundeszentrale für politische Bildung www.ag-asylsuchende.de www.saechsischer-fluechtlingsrat.de Allgemeine Erklärung der Menschenrechte UNHCR Jugendmigrationsdienst Pirna - Arbeitshilfe - Migranteneltern in Kita, Schule und Beruf http://jmd-pirna.de/arbeitshilfe/