Inklusive Bildung in Köln

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Transkript:

Der Oberbürgermeister Inklusive Bildung in Köln Information für Eltern

Seite 3 Liebe Leserinnen und liebe Leser, liebe Eltern! Kinder und Jugendliche können je nach Situation neugierig und fordernd, aber auch schüchtern und zurückhaltend sein. Mal sind sie aufgeregt und ausgelassen, mal beeindruckend mutig, dann wieder eher ängstlich. Nur eines kommt im Grunde nie vor: dass sich junge Menschen einfach normal verhalten, normal entwickeln. Denn ein normales Mädchen, ein normaler Junge die mag es vielleicht in der Statistik geben, nicht aber im echten Leben. Jedes Kind hat seine besonderen Stärken, jedes hat aber auch seine noch ungenutzten Entwicklungspotenziale. Dieser Einsicht wollen wir in den Kindertagesstätten und Schulen in unserer Stadt noch besser gerecht werden als bisher. Wir nehmen das Thema Inklusion sehr ernst, und wir wollen in Köln das gemeinsame Lernen und Leben aller Kinder und Jugendlichen ob mit oder ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf möglichst gut gestalten. Diese Umstellung ist anspruchsvoll für alle Beteiligten, für Lehrerinnen und Lehrer, für Eltern und Kinder. Auch die Städte als Träger von Kindertagesstätten und Schulen werden dadurch vor logistische wie finanzielle Herausforderungen gestellt. Die infrastrukturellen Voraussetzungen für inklusives Lernen müssen erst geschaffen werden. Und nicht alles, was wir für wünschenswert und wichtig erachten, kann dabei sofort realisiert werden. Doch vergessen wir nicht: Inklusion also die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben beginnt in den Köpfen. Und mit dieser Umstellung sind auch große Chancen für unsere Kinder verbunden. Schließlich sind Kindertagesstätten und Schulen Orte, wo junge Menschen nicht bloß miteinander, sondern noch viel stärker voneinander lernen. Unterschiedliche Fähigkeiten können dabei von Vorteil sein und alle bereichern. Für die Einen ist es hilfreich, ein Vorbild zu haben; für die Entwicklung der Anderen ist es gut, Rücksicht zu nehmen und Unterstützung leisten zu können. Vor allem aber ist es für alle Jungen wie Mädchen wichtig, von Anfang an zu erfahren: Es ist völlig in Ordnung, unterschiedlich zu sein! Ulrike Heuer Amt für Schulentwicklung

Seite 4 Gleichberechtigtes Zusammenleben Rechtliche Grundlagen Seit März 2009 ist die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen auch in Deutschland geltendes Recht. Damit ist Deutschland verpflichtet, Maßnahmen in allen Bereichen der Gesellschaft (zum Beispiel Wohnen, Bildung, Arbeit, Kultur, Sport) zu treffen, die ein gleichberechtigtes Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung ermöglichen. Für den Bereich Bildung bedeutet dies, ein inklusives Bildungssystem zu gewährleisten, in dem das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung der Regelfall wird. Am 1. August 2014 trat das 9. Schulrechtsänderungsgesetz in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Mit diesem Gesetz hat das Land Nordrhein-Westfalen den Auftrag der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen umgesetzt und die ersten Schritte auf dem Weg zur inklusiven Bildung an allgemeinen Schulen gesetzlich verankert. Den Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung soll grundsätzlich immer ein Platz an einer allgemeinen Schule angeboten werden. Eltern sollen jedoch für ihr Kind auch weiterhin die Förderschule wählen können. Quellen: Aktionsplan der Landesregierung Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, Landesregierung NRW www.mais.nrw.de/04_soziales/2_menschenmitbehinderungen/003_nrw-inklusiv/index.php Bildungsportal NRW Inklusion Rechtliches www.schulministerium.nrw.de/docs/schulsystem/inklusion/rechtliches/index.html

Seite 5 Gemeinsames Lernen in der allgemeinen Schule Gemeinsames Lernen bedeutet, dass Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf gemeinsam in einer Schulklasse unterrichtet werden. Manche Kinder benötigen besondere Hilfen und zusätzliche Unterstützung, um die schulischen Anforderungen zu bewältigen. Hier spricht man von Sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Wird bei einem Kind ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt, schlägt die Schulaufsicht den Eltern mit Zustimmung des Schulträgers mindestens eine allgemeine Schule vor, an der ein geeignetes Angebot des Gemeinsamen Lernens eingerichtet ist. Dabei steht dieses Recht derzeit noch unter einem Realisierungsvorbehalt. In besonderen Ausnahmefällen kann die Schulaufsicht die Förderschule statt der allgemeinen Schule oder die allgemeine Schule statt der Förderschule festlegen, wenn die personellen und sächlichen Voraussetzungen am gewählten Förderort nicht erfüllt sind und auch nicht mit vertretbarem Aufwand erfüllt werden können ( 20 Absatz 4 SchulG NRW) *. Was benötigt ein Kind im Gemeinsamen Lernen? Neben dem Anspruch auf einen qualitativ hochwertigen Unterricht haben Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf einen Anspruch auf angemessene Vorkehrungen, wie zum Beispiel Ausstattung mit geeigneten Lehr- und Lernmitteln Gewährung von Nachteilsausgleichen Assistenz Angemessene Kommunikationsmöglichkeiten Sicherstellung der Barrierefreiheit Gemeinsames Lernen bedeutet Arbeit im Team Gemeinsames Lernen erfordert die Arbeit im Team, das heißt, dass die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer zusätzliche Unterstützung durch eine Lehrkraft aus dem Bereich der Sonderpädagogik erhält. Auch Integrationshelferinnen und Integrationshelfer oder Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen können bei Bedarf Teil eines solchen Teams sein. Von dieser Teamarbeit profitieren alle Schülerinnen und Schüler. Dadurch erhalten alle Kinder mehr Aufmerksamkeit und Unterstützung. Dabei gehört Fort- und Weiterbildung zum schulischen Alltag in allen Schulformen. Im Rahmen der Inklusion werden viele Angebote zur Fort- und Weiterbildung für die unterschiedlichen pädagogischen Aufgaben, auf kommunaler Ebene und auf der Ebene der Bezirksregierung angeboten und genutzt. * Bildungsportal NRW Inklusion Rechtliches www.schulministerium.nrw.de/docs/schulsystem/inklusion/rechtliches/

Seite 6 Verschiedensein ist normal Warum ist Gemeinsames Lernen wichtig? Der Gemeinsame Unterricht ermöglicht auch Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in der Regel eine möglichst wohnortnahe Beschulung. Kontakte zu gleichaltrigen Kindern, zu Nachbarn und Freunden die im Laufe der Jahre aufgebaut wurden, werden so weiterhin unterstützt. Zudem erspart man den Schülerinnen und Schülern lange Schulwege, die häufig zu Lasten der Freizeit gehen. Ein Kind mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf kann im Gemeinsamen Unterricht viel durch das Vorbild seiner Mitschülerinnen und Mitschüler lernen. Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf erleben, wie Kinder und Lehrerinnen und Lehrer mit Schwierigkeiten und Unterschiedlichkeit umgehen und zu Lernerfolgen kommen. Sie erfahren von Anfang an, dass es normal ist, verschieden zu sein. Schließlich hat jedes Kind seine individuellen Stärken und Schwächen unabhängig vom festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf. Vom Grundsatz her sind daher viele Lernangebote auf eine individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler ausgerichtet. Das Erleben und die Erkenntnis, dass jedes Kind über unterschiedliche Kompetenzen und Stärken verfügt und ein wertvolles Mitglied der Lern- und Klassengemeinschaft ist, kann wesentlich dazu beitragen, dass sich bei den Kindern nachhaltig ein soziales Verantwortungsbewusstsein entwickelt. Was kann Gemeinsames Lernen bewirken? Internationale Studien belegen, dass Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in inklusiven Schulen im Bereich kognitiver Kompetenzen mehr und besser lernen; dass Kinder und Jugendliche ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in der inklusiven Schule im Bereich kognitiver Kompetenzen nicht weniger lernen und Kinder und Jugendliche ohne Unterstützungsbedarf im Bereich des sozialen Lernens im inklusiven Unterricht mehr lernen. Bessere Lernerfolge und die sozialen Kontakte von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erhöhen die Chancen im Berufsleben und auf eine selbstbestimmte und möglichst unabhängige Lebensführung. Die gemeinsame Erziehung und Bildung von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf fördert erheblich den selbstverständlichen Umgang miteinander und bildet die Grundlage einer humanen Gesellschaft, in der jeder Mensch willkommen ist und geachtet wird. Gemeinsames Lernen in der Primarstufe Wir lernen, spielen und lachen gemeinsam! Unter diesem Motto wird bereits an vielen Kölner Grundschulen das Gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung praktiziert. Die Vielfalt aller Schülerinnen und Schüler wird im Gemeinsamen Lernen als Chance verstanden, mit den Fähigkeiten jedes einzelnen Kindes so umzugehen, dass es seine individuellen Möglichkeiten nutzen und erweitern kann.

Seite 7 Wenn möglich, lernen alle Kinder einer Klassengemeinschaft überwiegend in den gleichen Räumen an den gleichen Themen, mit unterschiedlichen Anforderungen und individuell angepassten Aufgaben. So arbeiten sie zum Beispiel an demselben Thema oder Projekt. Dabei erreichen sie abhängig von ihren Fähigkeiten individuell ganz unterschiedliche Lernziele. Der Umfang des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs kann stark variieren, bei Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in der Schule unterscheidet man zwischen: Kindern, die aufgrund eines diagnostizierten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs in den Förderschwerpunkten Lernen oder Geistige Entwicklung nach den Richtlinien der entsprechenden Förderschule zieldifferent unterrichtet werden. Die schulischen Leistungen dieser Kinder werden anders als die der Regelschüler bewertet und benotet. Kindern, die aufgrund eines diagnostizierten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs zielgleich (d.h. nach den Richtlinien der allgemeinen Schule) unterrichtet werden (in den Förderschwerpunkten Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, körperlich-motorische Entwicklung, Sehen, Hören). Ihre Leistungen werden wie die der Regelschülerinnen und Regelschüler bewertet und benotet. Gemeinsamer Unterricht kann also zielgleich oder zieldifferent erfolgen, je nachdem, welche Lernziele und Lehrpläne für ein Kind gelten. Auch die Angebote des offenen Ganztags, in denen die Kinder auch nachmittags eine verlässliche Betreuung und Förderung erhalten, stehen allen Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf offen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Fachberatung Gemeinsames Lernen am Schulamt für die Stadt Köln (siehe Seite 10).

Seite 8 Gemeinsames Lernen in der Sekundarstufe I Mit dem Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule ist das Gemeinsame Lernen in Köln nicht beendet. Viele weiterführende Schulen aller Schulformen in Köln haben sich der Inklusion geöffnet und inklusive Konzepte entwickelt. Hier ist das Gemeinsame Unterrichten von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf bereits pädagogischer Alltag geworden. Für die zielgleich unterrichteten Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf haben die Richtlinien der allgemeinen Schule Gültigkeit. Beim Übergang von Klasse vier in die Sekundarstufe I erhalten diese Schülerinnen und Schüler eine Schulformempfehlung. Auch für das Gemeinsame Lernen an weiterführenden Schulen gilt weiterhin, dass für zieldifferent unterrichtete Kinder die Richtlinien und Abschlüsse der jeweiligen Förderschule ( Lernen oder Geistige Entwicklung ) gelten. In Köln bieten im Schuljahr 2015/16 alle Gesamtschulen, alle Haupt- und Realschulen sowie sechs Gymnasien Gemeinsames Lernen an. Die Inklusionskoordination des Schulamtes für die Stadt Köln erhebt jedes Jahr den Bedarf an Schulplätzen im Gemeinsamen Lernen und koordiniert den Übergang aus der Primarstufe in die Sekundarstufe I für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Auch in der Sekundarstufe I sind für einen erfolgreichen Gemeinsamen Unterricht, analog zur Primarstufe, besondere pädagogische Maßnahmen und Bedingungen notwendig. Dabei gilt auch hier der Grundsatz: So viel Unterricht wie möglich gemeinsam im Klassenraum nur soviel in getrennten Gruppen, wie unbedingt nötig. Diese äußere Differenzierung kann notwendig und sinnvoll sein zur Vertiefung der Unterrichtsinhalte und zur selbstständigen niveaudifferenzierten Arbeit von Schülerinnen und Schülern. Dieser wichtige Baustein individueller Förderung kann für alle Schülerinnen und Schüler angewandt werden, nicht nur für die Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Entscheidend sind dabei gemeinsame Lernerfahrungen am gleichen Unterrichtsgegenstand, jedoch mit unterschiedlichen Lernzielen und Lernergebnissen. Leistungsbewertungen und Abschlüsse Grundsätzlich ist jede erbrachte Leistung das individuelle Ergebnis einer bewältigten Aufgabe. Alle Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf haben in einem inklusiven Unterricht Anspruch auf Würdigung ihrer individuellen Leistungs- und Entwicklungsfortschritte. Die erreichten Arbeitsergebnisse und Leistungsentwicklungen werden in Form von Schulnoten, Lernentwicklungsberichten, Rückmeldegesprächen, Zeugnissen oder anderen Formen dokumentiert. Im Förderschwerpunkt Lernen sowie im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung werden die Schülerinnen und Schüler zu eigenen Abschlüssen geführt. Im Förderschwerpunkt Lernen ist unter bestimmten Voraussetzungen der Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschlusses möglich. Eltern haben einen Anspruch darauf, regelmäßig über die Ergebnisse des zielgleichen oder zieldifferenzierten Unterrichts und die verschiedenen Leistungsbewertungen informiert zu werden.

Seite 9 Der Übergang in die Arbeitswelt Der Übergang in die Arbeitswelt stellt für alle Beteiligten noch einmal eine Herausforderung dar. Grundsätzlich gilt auch hier, dass den Jugendlichen und ihren Eltern bei der Entscheidung über den Fortgang der beruflichen Bildung und Ausbildung Beratung angeboten wird. Häufig bedarf der Übergang unterstützender und begleitender Maßnahmen verschiedener Institutionen. Weitere Informationen erhalten Sie durch die Inklusionskoordination und weitere Ansprechpartner (siehe Seite 10/11).

Seite 10 Gemeinsames Lernen Ansprechpartnerin und Ansprechpartner in Köln Schulaufsicht für Inklusion in der Schule Wolfram Bockschewsky Stadthaus Deutz Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Tel. 0221 / 221-29 26 1 wolfram.bockschewsky@stadt-koeln.de Fachberatung Gemeinsames Lernen in der Primarstufe Information und Beratung zum Gemeinsamen Lernen in der Grundschule Ulrike Schreckenberger Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Tel. 0221 / 221-29 16 8 inklusion.schulamt@stadt-koeln.de Inklusionskoordinatoren Information und Beratung zum Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule Brigitta Steuer Stadthaus Deutz Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Tel. 0221 / 221-21 23 5 brigitta.steuer@stadt-koeln.de Michael Blatzheim Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Tel. 0221 / 221-29 26 0 michael.blatzheim@stadt-koeln.de

Seite 11 Stadt Köln Amt für Schulentwicklung Regionale Bildungslandschaft Köln Inklusion Allgemeine Informationen zur Inklusionsentwicklung in der Regionalen Bildungslandschaft Köln Bettina Albrot Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Tel. 0221 / 221-21 31 3 bettina.albrot@stadt-koeln.de www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/bildung-und-schule/inklusion-foerderung/ Bildungsberatung Beratung und Information zum Übergang von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II und zum Nachholen von Schulabschlüssen. Steffi Adam-Bott und Regina Linke Im Mediapark 6b 50670 Köln Tel. 0221 / 221-29 28 2 und -29 28 5 bildungsberatung@stadt-köln.de www.berufskollegs-koeln.de www.stadt-koeln.dekoeln.de/service/produkt/nachholen-von-schulabschluessen Kommunale Koordinierung der Initiative Kein Abschluss ohne Anschluss Übergang Schule - Beruf Informationen zur Landesinitiative Kein Abschluss ohne Anschluss Übergang Schule - Beruf Ingrid Jung Im Mediapark 6 D 50670 Köln Tel. 0221 / 22129 21 1 ingrid.jung@stadt-koeln.de www.bildung.koeln.de/berufswahl/koko/index.html

Der Oberbürgermeister Amt für Schulentwicklung Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Druck und Gestaltung Zentrale Dienste der Stadt Köln Bildnachweis / Urheberrecht: Titel: 256175653, wavebreakmedia/shutterstock S. 3: Frau Heuer S. 4: 256044949, wavebreakmedia/shutterstock S. 7: 227218036, wavebreakmedia/shutterstock S. 9: 210179014, wavebreakmedia/shutterstock 13-US/40/250/09.2015 Diese Broschüre wurde auf der Basis der Broschüre Inklusion in Gelsenkirchen - Information für Eltern (Mai 2013) der Stadt Gelsenkirchen und mit freundlicher Genehmigung des Kommunalen Bildungsbüros der Stadt Gelsenkirchen erstellt.