Zur Praxis der EU Finanzkontrolle in den Ländern. 8. Workshop Jahrbuch für öffentliche Finanzen 2016

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Transkript:

Zur Praxis der EU Finanzkontrolle in den Ländern 8. Workshop Jahrbuch für öffentliche Finanzen 2016

EU - Strukturfonds in Deutschland 2014 2020 Gesamtzuschuss rd. 19,2 Mrd., darunter: Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) 10,7 Mrd. Europäischer Sozialfonds (ESF) 7,5 Mrd. 32 Operationelle Programme Geteilte Mittelverwaltung: Bewirtschaftung der Mittel den Mitgliedstaaten zugewiesen Nutzen und Finanzierung der Strukturfonds stimmen nicht überein Interessenkonflikt Geringe Kofinanzierungssätze: EFRE 25 %, ESF 20 % Leipzig, den 18. September 2015 2

Zuständige Behörden Verwaltungsbehörde Durchführung des Programmmanagements (Art. 125 Allgemeine VO 1303/13) Bescheinigungsbehörde Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit der EU (Art. 126 Allgemeine VO 1303/13) Prüfbehörde Durchführung der EU-Finanzkontrolle (Art. 127 Allgemeine VO 1303/13) Leipzig, den 18. September 2015 3

Institutionelle Stellung der Prüfbehörde Benennung einer funktionell unabhängigen Stelle als Prüfbehörde (Art. 123 Abs. 4 VO 1303/13) per Kabinettsbeschluss oder Geschäftsverteilung keinen fachlichen Weisungen unterworfen in den Ländern unterschiedlich organisiert: angesiedelt in Finanzministerien, in Fachressorts, Teile des Prüfgeschäfts ausgelagert an WP-Gesellschaften oder Förderbanken Bund-Länder-Arbeitskreis betreut durch BMF (Referat E A 6) Leipzig, den 18. September 2015 4

Ausgewählte Aufgaben der Prüfbehörde das effektive Funktionieren des Verwaltungs- und Kontrollsystems für das operationelle Programm zu prüfen zu beurteilen, ob die Richtigkeit der vorgelegten Ausgabenerklärungen und damit die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Vorgänge hinreichend gewährleistet ist einen Bericht über die abschließende Ausgabenerklärung für das OP zu erstellen: das bedeutet für den ESF-Mecklenburg-Vorpommern bis zum 31.3.2017 zu erklären, dass für die Förderperiode 2007-2014 insgesamt 556 Mio. rechtmäßig abgerechnet wurden Leipzig, den 18. September 2015 5

Systemprüfungen Systemprüfungen dienen (u. a.) der Ermittlung der Zuverlässigkeit der Verwaltungs- und Kontrollsysteme, um das Risiko zu beurteilen zu und das Konfidenzniveau für die Auswahl der Projektprüfungen festzulegen Prüfung der Geschäftsprozesse anhand der Beschreibungen im Verwaltungs- und Kontrollsystem mithilfe von Funktionstests Beurteilungskategorien von 1-4, bei Kategorie 4: Sperrung des Teilsystems: Bewilligungs- und Auszahlungsstopp Leipzig, den 18. September 2015 6

Projektprüfungen Projektprüfungen: Prüfungen der gegenüber der EU-Kommission für einzelne Projekte oder Maßnahmen abgerechneten Ausgaben. Die Auswahl erfolgt per Stichprobe auf Basis eines statistischen Verfahrens anhand der im Zahlungsantrag abgerechneten Projekte (ex post) Prüfung beim Zuwendungsempfänger: Realkostenerstattungsprinzip Belegprüfungen Feststellung formaler und finanzieller Fehler Hochrechnung der finanzielle Fehler auf Quote im Zahlungsantrag Leipzig, den 18. September 2015 7

Jahreskontrollbericht Jährliche Berichtspflicht gegenüber der zuständigen Prüfabteilung der Generaldirektion: u.a. Ausweis der Fehlerquote Bericht ist Gegenstand einer jährlichen Überprüfung mit Vor-Ort-Kontrollen durch die Kommission Testat über Prüfbehörde: falls erhebliche Mängel Zahlungsunterbrechung für das gesamte Operationelle Programm Von der Prüfbehörde ausgewiesene Fehlerquote der Prüfungen über 2 % Zahlungsunterbrechung für das gesamte Operationelle Programm wahrscheinlich Prüfbehörde als verlängerter Arm der Kommission geschlossenes Controllingsystem Leipzig, den 18. September 2015 8

Handlungsmöglichkeiten der EU-Kommission Verschiedene Eskalationsstufen je nach Schwere der von der Prüfbehörde festgestellten Fehler: Aussetzung von Zwischenzahlungen (Zahlungsunterbrechung) Finanzielle Korrekturen beispielsweise bei Vergabeverstößen, Verstöße gegen Auswahlkriterien des OP s, gegen Förderrichtlinien usw. Leipzig, den 18. September 2015 9

Herausforderungen Prüfungsmaßstäbe der Kommission verschärfen sich während der Förderperiode Prüfbehörde sitzt zwischen allen Stühlen, finanzielle Feststellungen gehen bei Verwaltungsfehlern zu Lasten des Haushalts Subventionsmentalität, Prinzip der Partnerschaft im Begleitausschuss hohe Komplexität der Förderungen Vielzahl von Kontrollinstanzen Ergänzung um die Prüfung des Outputs der operationellen Programme ab 2014 stärkere Ergebnisorientierung der Fonds Leipzig, den 18. September 2015 10

Literaturhinweis Marcel Bode: Aufgabengebiete der Prüfbehörden im Rahmen der Strukturfondsförderung, in: Verwaltung und Management, 19. Jg. (2013), Heft 3, S. 150-163 Kontakt: Dirk Hengstenberg, Leiter der Prüfbehörde für den Europäischen Sozialfonds im Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern dirk.hengstenberg@sm.mv-regierung,de Leipzig, den 18. September 2015 11

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Leipzig, den 18. September 2015 12