Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Die besten Tipps Ihres Steuerberaters 1
Wer einen Betrieb gründet, muss eine Reihe von Anmeldeformalitäten und gesetzlichen Vorschriften beachten: Gewerbeamt Handelsregister Finanzamt Agentur für Arbeit Berufsgenossenschaft Gesundheitsamt Bauamt Gewerbeaufsichtsamt Umweltamt Sozialversicherung Versorgungsunternehmen besondere Genehmigungspflichten Tipp: Die Unterstützung durch einen Steuerberater spart Behördenärger. 2
} Grundsatz: Mündliche Verträge möglich } Ausnahmen z. B. Gründung Kapitalgesellschaft (GmbH, UG ) Übertragung von Grundstücken } Besonderheiten für die steuerliche Anerkennung: Der Nachweis gegenüber den Finanzbehörden gelingt i. d. R. nur bei schriftlich erstellten Verträgen. Besonders wichtig bei der steuerlichen Berücksichtigung für Arbeitsleistungen, Darlehen oder Überlassung von Gegenständen (Arbeitsverträge, Darlehensverträge, Mietverträge) Besondere Anforderungen bei Verträgen mit nahen Angehörigen: Verträge müssen inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen und so auch tatsächlich durchgeführt werden. Steuerlich werden keine rückwirkenden Vereinbarungen anerkannt (im Gegensatz zum Zivilrecht!) 3
} Es gibt weder die optimale Rechtsform noch die Rechtsform auf Dauer. } Wägen Sie persönliche, steuerliche, betriebswirtschaftliche und gesellschaftsrechtliche Kriterien genau ab. } Fragen Sie sich unter anderem: Wollen Sie Ihr Unternehmen alleine führen? Wollen Sie möglichst wenig Formalitäten bei der Gründung haben? Wie viel Eigenkapital können Sie aufbringen? Wie umfangreich soll Ihre Haftung sein? Wie aufwändig darf Ihre Buchführung sein? Tipp: Beziehen Sie in die Entscheidung frühzeitig einen Steuerberater oder Rechtsanwalt ein. 4
Einnahmen- Überschussrechnung ( 4 Abs. 3 EStG) Jahresabschluss (Bilanz, (Gewinn- und Verlustrechnung, ggf. Anhang u. a.) Einkommensteuer Einzelunternehmen, Personengesellschaften Wahlrecht für Nicht-Kaufleute (HGB) Wahlrecht für Gewerbetreibende nur, wenn - Jahresumsatz bis zu 500.000 oder - Jahresgewinn bis zu 50.000. Wahlrecht, solange keine Pflicht 0 42 % + Solidaritätszuschlag; 8.652 steuerfreier Grundfreibetrag Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, ) - Pflicht - Körperschaftsteuer - 15 % + Solidaritätszuschlag Gewerbesteuer Für Gewerbetreibende 7 16 % je nach Gemeinde, aber Anrechnung auf ESt 7 16 % je nach Gemeinde Verlustverrechnung ja - 5
Steuerart Wer? Wann? Umsatzsteuer Einkommensteuer Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Kirchensteuer Lohnsteuer Jeder Unternehmer (Ausnahmen: i.d. R. typische Umsätze bestimmter Berufsgruppen z. B. Ärzte, Physiotherapeuten) Unternehmer (natürliche Personen) GmbH, UG, AG, Genossenschaft Alle Gewerbetreibende aus Industrie, Handel, Handwerk, Dienstleistungen (ausgenommen: Freie Berufe und Landwirtschaft) Erwerbstätige Angehörige der Kirchen, die KiSt erheben dürfen Arbeitgeber für Arbeitnehmer I. d. R. zum 10. des Folgemonats nach einem Vorauszahlungszeitraum (Monat oder Quartal) Vierteljährliche Vorauszahlung; Steuererklärung nach Ablauf des Kalenderjahres Vierteljährliche Vorauszahlung; Steuererklärung nach Ablauf des Kalenderjahres Vierteljährliche Vorauszahlung; Steuererklärung nach Ablauf des Kalenderjahres Vierteljährliche Vorauszahlung; keine eigene Steuererklärung (folgt der ESt-Erklärung) I. d. R. zum 10. des Folgemonats nach einem Vorauszahlungszeitraum (Monat oder Quartal) * Quelle: BMWi 6
Oftmals werden Steuervorauszahlungen nicht in ausreichender Höhe angesetzt (noch) nicht gezahlte Steuern sind faktisch eine zinslose Kreditvereinbarung mit dem Finanzamt, Tilgung des Kredits komplett in einer Schlussrate! Entzug der für das operative Geschäft benötigten Liquidität Finanzielle Schieflage? Wichtig ist die Planung/der Blick auf ausreichende Liquidität im Unternehmen 7
} Die Umsatzsteuer muss bei einem Jahresumsatz von bis zu 500.000 Euro nur noch für die Entgelte angemeldet und an das Finanzamt überwiesen werden, die der Unternehmer auch vom Kunden erhalten hat. (Ist-Versteuerung) } Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Unternehmer einen diesbezüglichen Antrag gestellt hat und dieser vom Finanzamt positiv beschieden wurde. } Aus Rechnungen für erhaltene Lieferungen und Leistungen kann die Vorsteuer von der Umsatzsteuer abgezogen werden, wenn die Rechnung die im Umsatzsteuergesetz festgelegten Merkmale aufweist. Dies gilt nicht für Kleinunternehmer. } Neugründer müssen grundsätzlich ihre Umsatzsteuer in den ersten beiden Jahren monatlich anmelden. 8
} Die Umsatzsteuer hat immer auch direkte Auswirkungen auf die Liquidität Ihres Unternehmens. } Beantragung einer Dauerfristverlängerung Unternehmen reichen ihre Umsatzsteuervoranmeldung erst einen Monat später beim Finanzamt ein verspätete Erstattung bzw. Verrechnung von Vorsteuerbeträgen aus Einkaufsrechnungen (besonders in der Anfangsphase bei Investitionen hoch) } Das Finanzamt zahlt Umsatzsteuer-Erstattungen erst nach Freigabe vom Sachbearbeiter aus. Bei hohen Vorsteuerbeträgen kann man den Vorgang beschleunigen, indem man die Kopie der kurz vor Übermittlung der USt-Voranmeldung relevanten Eingangsrechnungen an das Finanzamt schickt. 9
Grundbegriffe zur Rechnung: Welche Rechnungsangaben sind Pflicht? } vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers } vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers } Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers } Ausstellungsdatum (Vor- und Rückdatierung ist unzulässig) } fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer, darf nur einmalig vergeben sein) } Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände, Umfang und Art der sonstigen Leistung } Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung (bei Abschlagsrechnungen Angabe des Zeitpunkts des vereinnahmten Entgelts), sofern dieser Zeitpunkt feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist } nach Steuersätzen oder einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt sowie im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts } anzuwendender Steuersatz ist auszuweisen } auf das Entgelt entfallender Steuerbetrag ist gesondert auszuweisen } Hinweis auf eventuelle Steuerbefreiungen } Hinweis auf die Aufbewahrungspflichten des Leistungsempfängers, der nicht Unternehmer ist, bzw. Unternehmer ist, die Leistung aber dem nichtunternehmerischen Teil zuzuordnen ist 10
Entgelt zuzüglich Steuer 150,00 1. vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers 2. Ausstellungsdatum (Vor- und Rückdatierung ist unzulässig) 3. Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände, Umfang und Art der sonstigen Leistung 4. Entgelt und der darauf entfallende Steuerbetrag sind in einer Summe auszuweisen 5. anzuwendender Steuersatz ist auszuweisen; im Falle einer Steuerbefreiung Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt 11
Die richtige Organisation kostet zwar am Anfang Zeit und Geld. Sie zahlt sich jedoch umso schneller in Euro und Cent aus, je besser sie ist. } Was sollte gut organisiert werden? die Dokumenten-Ablage der persönliche Arbeitsplatz die Arbeitsabläufe die Kommunikation Fragen Sie sich kritisch: Wie viel Zeit und Wissen habe ich bzw. kann ich aufbringen? à Tipp: Konzentrieren Sie sich auf Ihren Geschäftszweck und delegieren Sie entsprechende Aufgaben, z. B. an Ihren Steuerberater. 12
Praxis-Tipps (für kleine Unternehmen) } Buchführungskurs besuchen } Kassenbuch besorgen wichtig: täglich führen, Revisionssicherheit, Kassensturzfähigkeit } alle Rechnungsbelege sammeln } Ordner für Kunden-Rechnungen anlegen (Rechnungsausgangsbuch) Unbezahlte Rechnungen kennzeichnen oder gesondert sammeln } Ordner für Lieferanten-Rechnungen anlegen (Rechnungseingangsbuch) Unbezahlte Rechnungen kennzeichnen oder gesondert sammeln } Einnahmen/Ausgaben vollständig erfassen und richtigem Konto zuordnen } Einnahmen/Ausgaben für bestimmte Zeiträume rechtzeitig erfassen (vor allem für die monatliche oder quartalsmäßige Umsatzsteuervoranmeldung) } Einnahmen/Ausgaben nachprüfbar erfassen: z. B. durchnummerierte Rechnungen, Quittungen } Kein Eintrag ohne Beleg! 13
laufend aktuelle Zahlen für die Steuerung des Unternehmens, z. B.: Betriebsergebnis Liquidität Top 10-Kunden Top 10-Lieferanten Hochrechnung Plan/Ist-Vergleich 14
Sie finden ihn im Steuerberatersuchdienst auf der Homepage der Bundessteuerberaterkammer: www.bstbk.de oder der Steuerberaterkammer Berlin: www.stbk-berlin.de oder des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg: www.stbk-berlin.de 15
Steuerberaterkammer Berlin Wichmannstraße 6 10787 Berlin Tel. 030 889261-0 Fax 030 889261-10 info@stbk-berlin.de www.stbk-berlin.de Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e. V. Littenstraße 10 10179 Berlin Tel. 030 27595980 Fax 030 27595988 info@stbverband-berlin-bb.de 16