Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung



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Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung Datum: Mittwoch, 9. Dezember 2009 Zeit: Ort: 20.00 Uhr Mehrzweckhalle Traktanden: 1. Protokoll Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Juni 2009 kann im Planauflageraum der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. An der Versammlung werden nur die Beschlüsse verlesen. 2. Genehmigung Kredit über Fr. 245'400. für die Sanierung des Kindergartens 3. Genehmigung Kredit über Fr. 1'970 000. für den Ausbau der Bauackerstrasse (Neuerschliessung) 4. Genehmigung Kredit über Fr. 170'000. für den Ersatz der Wasserleitung in der Ahornstrasse 5. Genehmigung Kredit über Fr. 120'000. für die Friedhofsanierung 6. Genehmigung Budget 2010 7. Mutation des Zonenreglementes Ortskern betr. Gebäudelänge 8. Diverses Der Gemeinderat Die Unterlagen zu den obigen Traktanden liegen ab Freitag, 27. November 2009, im Planauflageraum der Gemeinde zur Einsichtnahme auf (Gemeindeverwaltung, Eingang hinten, 1. Stock). Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08.00 12.00 Uhr und 14.00 18.00 Uhr, sowie am Samstag von 09.00 12.00 Uhr).

Erläuterungen des Gemeinderates zu den Traktanden der Gemeindeversammlung vom 9.12.2009 Seite 2 2. Genehmigung Kredit über Fr. 245'400. für die Sanierung des Kindergartens Aufgrund einer Mängelliste, erstellt durch die Lehrerschaft und den Schulrat, beauftragte der Gemeinderat im April 2008 die Planungskommission mit der Erarbeitung eines Sanierungskonzepts für den Kindergarten. Das 1982 ursprünglich als Schulpavillon geplante und 1999 zum Kindergarten umfunktionierte Gebäude weist vor allem altersbedingte Mängel bei der Isolation und den Fenstern auf. Im Weiteren müssen auch die Böden und die Decken ersetzt werden. In die Sanierungspläne wurde auch das Amt für Volksschulen mit einbezogen um eventuelle Auswirkungen von geplanten Schulrevisionen, Stichworte "Harmos" und "Bildungsraum Nordwestschweiz" einfliessen zu lassen. Alternativ zu dem nun vorliegenden Sanierungskonzept wurden auch die Varianten "1 : 1 Ersatz des Pavillons" und "Neubau nach Minergie Standard" in Betracht gezogen. Beide Alternativen würden aber ein Vielfaches der Sanierung kosten und wurden deshalb nicht weiter verfolgt. Der Gemeinderat beantragt den Kredit zur Sanierung des Kindergartens von Fr. 245'000. zu genehmigen. 3. Genehmigung Kredit über Fr. 1'970'000. für den Ausbau der Bauackerstrasse (Neuerschliessung) An der Gemeindeversammlung vom 10.6.2009 wurde von den Einwohnern ein Projektierungskredit für die Planung der Bauackerstrasse in der Höhe von Fr. 51'400. genehmigt. Der Gemeinderat hat, gestützt auf diesen Beschluss, das Ingenieurbüro Stierli + Ruggli in Lausen beauftragt, das Projekt auszuarbeiten. Im Rahmen der Planung wurden die Landanstösser zu Informationsveranstaltungen eingeladen. In einer Konsultativ-Abstimmung wurde dem Projekt dabei ohne Gegenstimme grünes Licht erteilt. Zudem wurde das Projekt der Einwohnerschaft am 26. November anlässlich einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Der Gemeinderat beantragt den Kredit zum Bau der Bauackerstrasse wie folgt zu genehmigen: Strassenbau Fr. 840'000.00 Anteil Gemeinde 30 % Fr. 252'000.00 Entwässerung Fr. 920'000.00 Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung Wasserversorgung Fr. 180'000.00 Spezialfinanzierung Wasserversorgung OGA Fr. 30'000.00 Spezialfinanzierung OGA Total Fr. 1'970'000.00 4. Genehmigung Kredit über Fr. 170'000. für den Ersatz der Wasserleitung in der Ahornstrasse Obwohl erst in den 80iger Jahren gebaut, ist die Wasserleitung in der Ahornstrasse in einem schlechten Zustand. Vermehrt mussten Leckagen behoben und Wasserverluste

Erläuterungen des Gemeinderates zu den Traktanden der Gemeindeversammlung vom 9.12.2009 Seite 3 verzeichnet werden. Im Rahmen von laufenden Sanierungsmassnahmen unserer Wasserversorgung, ist die Erneuerung dieses Teilstücks wichtig. Der Gemeinderat beantragt den Betrag von Fr. 170 000. für die Erneuerung der Wasserleitung Ahornstrasse zu genehmigen. 5. Genehmigung Kredit über Fr. 120'000. für die Friedhofsanierung Nachdem in diesem Jahr die 1. Etappe der Friedhofsanierung, der Einbau des Grabkammersystems, abgeschlossen wurde, ist die Realisierung der 2. Etappe im Jahr 2010 vorgesehen. Als weiterer Teil der geplanten Gesamtsanierung der Friedhofanlage sind eine Neugestaltung des Aufbahrungsraumes und die Aufwertung des Vorplatzes zur Ausführung geplant. Bereits über längere Zeit wird immer wieder über eine Veränderung des Aufbahrungsraumes gesprochen. Die Friedhofkommission hat sich zusammen mit einem Architekten intensiv mit Sanierungsmassnahmen und einer ästhetischen Aufwertung des Raumes auseinandergesetzt. Ebenfalls wurde der Vorplatz zwischen der Kirche und dem Aufbahrungsraum einer Veränderung unterzogen. Mit der vorgesehenen Umgestaltung wird der Vorplatz aufgewertet und die entstehende ebene Fläche kann besser genutzt werden. Die Bevölkerung der beteiligten Gemeinden Arisdorf, Giebenach und Hersberg wurden an einer Informationsveranstaltung ausführlich über die geplanten Sanierungsarbeiten informiert. Der Gemeinderat beantragt dem Kredit von Fr. 120'000. (Anteil Giebenach) für die Friedhofsanierung zuzustimmen. 6. Genehmigung Budget 2010 Das Budget 2010 schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 25 150.--. Bei den Spezialfinanzierungen sieht die Situation wie folgt aus: Budget 2010: Vergleich Budget 2009: OGA + Fr. 7 500.-- + Fr. 6 000.-- Wasserversorgung - Fr. 6 450.-- - Fr. 7 500.-- Abwasserbeseitigung - Fr. 23 500.-- - Fr. 52 600.-- Abfallbeseitigung Fr. -.-- Fr. -.--

Erläuterungen des Gemeinderates zu den Traktanden der Gemeindeversammlung vom 9.12.2009 Seite 4 Aufgrund des Beschlusses der Einwohnergemeindeversammlung vom 29.5.2002 sind die Kosten der Grünabfuhr den allgemeinen Steuern zu belasten. Dies hat dazu geführt, dass bei der Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung im kommenden Jahr erneut von einer ausgeglichenen Rechnung ausgegangen werden kann. Nachstehend ersehen Sie die grösseren Abweichungen des Budgets 2010 im Vergleich zum Vorjahr: Gemäss Artengliederung AUFWANDKONTI Im Vergleich zum Budget 2009 Wichtigste Gründe: 301 Löhne u.a. + Fr. 26'000.-- + Fr. 5'000.-- + Fr. 3'100.-- Gemeindeverwaltung Erhöhung Pensum Kosten Polizeiwesen Entschädigung Brunnenmeister 311 Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge - Fr. 29'500.-- PC-Anschaffung Schule und Ausstattung Werkhof im Jahr 2009 314 Baulicher Unterhalt + Fr. 27'600.-- Hauptgründe: Vermehrter Unterhalt OGA und Lärmschutznetz Sportplatz 315 Übriger Unterhalt + Fr. 23'500.-- Hauptgrund: Unterhaltsund Reparaturarbeiten an der Lüftung der Mehrzweckhalle (Fr. 35'000.--). Im Jahr 2009 wurde unter dieser Position der 2. Teil des Ersatzes der Storen am Schulhaus abgerechnet (Fr. 14'200.--) 318 Dienstleistungen + Fr. 31 000.-- u.a. Erarbeitung Dorfchronik, inkl. Übernahme der Sammlung (Fr. 26'000.--) und Jubiläumsfeier Schulhaus (Fr. 5'500.--)

Erläuterungen des Gemeinderates zu den Traktanden der Gemeindeversammlung vom 9.12.2009 Seite 5 Gemäss Artengliederung Im Vergleich zum Budget 2009 Wichtigste Gründe: 331 Abschreibungen + Fr. 37'800.-- Vermehrte Abschreibungen nach dem Ausbau der Augsterstrasse (Fr. 52'600.--). Geringere Abschreibungen bei den meisten anderen Kostenstellen. 351 Entschädigung an Gemeinwesen u.a. - Fr. 28 300.-- Hauptgrund: Geringere Kosten Abwassergebühr Kanton 361 Eigene Beiträge an Kanton - Fr. 107 000.-- - Fr. 98 100.-- - Fr. 5'200.-- - Fr. 88'900.-- IV-Sonderschulen; fällt weg neues Finanzausgleichsgesetz Ergänzungsleistungen; reduzierter Anteil der Gemeinde neues Finanzausgleichsgesetz Jugendstrafrechtliche Massnahmen; fällt weg neues Finanzausgleichsgesetz Öffentlicher Verkehr; fällt weg neues Finanzausgleichsgesetz 362 Eigene Beiträge Gemeinden + Fr. 14 100.-- Hauptgrund: Finanzierung Ausgleichsfonds neues Finanzausgleichsgesetz (Fr. 17'500.--)

Erläuterungen des Gemeinderates zu den Traktanden der Gemeindeversammlung vom 9.12.2009 Seite 6 Gemäss Artengliederung 366 Eigene Beiträge an private Haushalte Im Vergleich zum Budget 2009 + Fr. 40 000.-- + Fr. 94'800.-- + Fr. 11'500.-- Wichtigste Gründe: Annahme Sozialhilfe: Zunahme Unterstützungsfälle Unterstützung Asylanten; siehe auch Ertragsposition 451 Förderbeiträge Solaranlagen (Anteil der bereits bewilligten Fr. 40'000.--) ERTRAGSKONTI 441 Finanzausgleich - Fr. 41 000.-- Neues Finanzausgleichsgesetz 451 Rückerstattung von Gemeinwesen (Kanton) 461 Beiträge für eigene Rechnung (Kanton) + Fr. 90 500.-- Unterstützung Asylanten, siehe auch Ausgabenposition 366 (Anteil Fr. 89'700.--) - Fr. 15 200.-- Neues Finanzausgleichsgesetz: Wegfall des Kantonsbeitrages an die Löhne der Schule und des Kindergartens. Neu: Sonderlastenabgeltung. Nachstehend zeigen wir Ihnen im Detail auf, wie sich das neue Finanzausgleichsgesetz auf unsere Gemeinde auswirkt (Zahlen Budget 2010 wurden uns vom Kanton Basel- Landschaft zur Verfügung gestellt):

Erläuterungen des Gemeinderates zu den Traktanden der Gemeindeversammlung vom 9.12.2009 Seite 7 Finanzausgleichsgesetz alt (bis 2009) im Vergleich zum Finanzausgleichsgesetz neu (ab 2010): Zahlen der Rechnung 2009 im Vergleich mit den vom Kanton gelieferten Budgetwerten 2010 Rechnung 2009 Aufwand Ertrag 530.361 Ergänzungsleistungen SFr. 169'140.00 260.361 Heime und IV-Sonderschulen SFr. 103'428.00 540.361 Stationäre Betreuung jugendstrafr. Massnahmen SFr. 3'965.00 651.361 Beitrag an den öffentlichen Verkehr SFr. 84'300.00 200.461 Beitrag an Löhne Kindergarten *) SFr. 19'500.00 210.461 Beitrag an Löhne Schule *) SFr. 76'600.00 220.351 Beitrag Realschulbauten ***) SFr. 73'300.00 921.441 Finanzausgleich SFr. 518'202.00 SFr. 434'133.00 SFr. 614'302.00 Saldo z.g. Gemeinde Giebenach Rechnung 2009 SFr. 180'169.00 Budget 2010 530.361 Ergänzungsleistungen **) SFr. 121'884.00 260.361 Heime und IV-Sonderschulen fällt weg 540.361 Stationäre Betreuung jugendstrafr. Massnahmen fällt weg 651.361 Beitrag an den öffentlichen Verkehr fällt weg 200.461 Beitrag an Löhne Kindergarten fällt weg 210.461 Beitrag an Löhne Schule fällt weg 220.351 Beitrag Realschulbauten ***) SFr. 76'200.00 921.441 Finanzausgleich SFr. 340'706.00 neue Positionen ab 2010: 921.461 Sonderlastenabgelung, Bildung SFr. 61'535.00 921.461 Kumulierte Sonderlastenabgeltung SFr. 20'849.00 921.362 Finanzierung Ausgleichsfonds SFr. 17'472.00 SFr. 215'556.00 SFr. 423'090.00 Saldo z.g. Gemeinde Giebenach Budget 2010 SFr. 207'534.00 *) Hochrechnung der Zahlen vom Jan. - Juli auf das ganze Jahr **) ab 2010 hat die Aufteilung zwischen Kanton und Gemeinde z.g. der Gemeinde geändert (von 56% auf 32%). ***) Budgetwert 2009; auch Annahme getroffen für 2010 Investitionsrechnung Sanierung Kindergarten Fr. 245'400.-- *) Platzgestaltung für Street-Soccer-Anlage Fr. 30'000.-- Sanierung Strasse Einmündungsbereich Liebrüti-Kreuzung Fr. 74'000.--

Erläuterungen des Gemeinderates zu den Traktanden der Gemeindeversammlung vom 9.12.2009 Seite 8 Ausbau Bauackerstrasse; Anteil Anstösser 70% Fr. 840 000.-- *) Ausbau Bauackerstrasse; Leitungsnetz Abwasser Fr. 920'000.-- *) Ausbau Bauackerstrasse; Leitungsnetz Trinkwasser Fr. 180'000.-- *) Ausbau Bauackerstrasse; OGA Fr. 30'000.-- *) Ersatz Wasserleitung Ahornstrasse Fr. 170'000.-- *) Anpassungen Friedhof (2. Tranche) Fr. 120 000.-- *) *) Genehmigung im Rahmen einer Sondervorlage Der Finanzplan wurde nachgeführt (Planungsperiode 2010 2013). Dieser zeigt auf, dass unsere Gemeinde in der Lage ist, die vorgesehenen grossen Investitionen zu tätigen. Der finanzielle Spielraum für weitere Ausgaben wird dadurch allerdings in diesen Jahren eingeschränkt. Anträge des Gemeinderates: Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung die Genehmigung folgender Punkte: a) 59 % der normalen Staatssteuer als Steuersatz für natürliche Personen (analog Vorjahr), b) 2 % als Ertragssteuer und 3,5 Promille als Kapitalsteuer für juristische Personen, c) Budget 2010 der Einwohnerkasse inkl. Spezialfinanzierungen. Gemäss Steuerreglement werden Skonto und Verzugszins durch den Gemeinderat festgelegt. Für das Jahr 2010 haben wir die folgenden Zinssätze beschlossen: Skontoabzug auf Steuerzahlungen bis zum - 30.4.2010 2 % - 30.6.2010 1 1 / 5 % Verzugszins 5 %. Diese Werte entsprechen denjenigen des Vorjahres. 7. Mutation des Zonenreglementes Ortskern betr. Gebäudelänge Aufgrund eines Antrages der Bürgergemeinde stellt der Gemeinderat folgenden Antrag: Die im heutigen Zonenreglement Ortskern unter Artikel 3.4 festgelegte maximale Gebäudelänge soll nicht mehr beschränkt sein und neu wie folgt lauten: Artikel 3.4: Die max. Gebäudelänge ist frei.

Erläuterungen des Gemeinderates zu den Traktanden der Gemeindeversammlung vom 9.12.2009 Seite 9 Im Weiteren empfehlen wir der Gemeindeversammlung eine zusätzliche Formulierung, analog der Lösung in Arisdorf, ins Reglement zu übernehmen: Um nicht ins Dorfbild passende monotone Baukuben zu verhindern, kann der Gemeinderat zu Handen der Bewilligungsbehörde beantragen, dass über 20 m lange geradlinige Fassaden- und Dachflächen mindestens einmal abgesetzt oder gegliedert werden. Im Folgenden finden Sie die Begründung der Bürgergemeinde: 1. Für eine effiziente Bebauung in der Kernzone zeigt sich, dass die vorgegebene Gebäudelänge von 30 Meter zu klein ist. 2. Die aktuelle, kurze Gebäudelänge steht unseres Erachtens im Widerspruch zu Artikel 1.3 des aktuellen Zonenreglements Ortskern, wo formuliert ist: "kleinvolumige Hauptbauten sind nicht erwünscht. 3. Ein energieeffizientes Bauen bedingt ein günstiges Verhältnis Oberfläche-Volumen, d.h. grössere Baukörper sind erforderlich. 4. In der Kernzone und im Gewerbegebiet bestehen jetzt schon Gebäude, mit Gebäudelängen von 36 bis 43 Meter. 5. In den Reglementen der Nachbargemeinden ist diese Einschränkung nicht enthalten. Der Gemeinderat beantragt die Gutheissung dieser Zonenplanmutation.