Bearbeiter: Angelika Ohrmann (Erfurt), Erhard Dunkel (Weimar), Ulrike Zimmermann (Jena)

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Transkript:

Empfehlung Nr.4 vom 28.01.2016 Anforderungen an Fahrradabstellanlagen Bearbeiter: Angelika Ohrmann (Erfurt), Erhard Dunkel (Weimar), Ulrike Zimmermann (Jena) 1. Grundlagen Die Fach-AG "Imagekampagne" hat eine Zusammenstellung von Anforderungen an Fahrradabstellanlagen erarbeitet. Diese wurde in der Beratung der AGFK-TH am 18.01.2016 vorgestellt und zur Empfehlung bestätigt. Ziel ist es zur weiteren Förderung des Radverkehrs in Thüringen das Angebot an Fahrradabstellanlagen und deren Qualität, als Teil der Radverkehrsinfrastruktur, zu verbessern. Das Thema Fahrradparken ist wichtiger Bestandteil verschiedener aktueller Radverkehrskonzepte von Mitgliedern der AGFK-TH. Schnelle und bequeme Verfügbarkeit des Fahrrades an der Wohnung (Quelle) ist eine entscheidende Rahmenbedingung für die Verkehrsmittelwahl. Qualitativ hochwertige Abstellanlagen an Zielorten (wie Bahnhof, Arbeitsplatz oder Einkaufs- und Kultureinrichtungen) machen das Fahrradfahren attraktiver und bieten mehr Schutz gegen Vandalismus und Diebstahl. Die öffentlichen Flächen zum Parken, gerade in den Innenstädten, sind begrenzt. Anstelle eines PKW-Stellplatzes können ca. 10 Fahrräder abgestellt werden! Die Thüringer Bauordnung verlangt bei der Errichtung von Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr zu erwarten ist, auch die Herstellung geeigneter Abstellplätze für Fahrräder. 2. Anforderungen an Fahrradabstellanlagen Abstellflächen für Fahrräder müssen ausreichend groß sein Die Normalmaße für ein Fahrrad sind 60 cm Breite (am Lenker), 180 190 cm Länge und ca. 100 cm Höhe. Zu der erforderlichen Aufstellfläche ist ein Seitenabstand von ca. 50 cm einzuhalten, um das Fahrrad in den Standplatz einschieben zu können. Fahrrad-Anlehnbügel sollen, für eine beidseitige Nutzung, einen Abstand von mindestens 1,20 m haben. Sonderformen, wie Lastenfahrräder, Tandems, Liegeräder, Dreiräder usw. können im öffentlichen Raum in der Regel nicht gesondert berücksichtigt werden. Doppelstockparker für Fahrräder werden meist in Fahrradparkhäusern angeboten. Dafür ist eine Raumhöhe von 2,70 bis 3,00 m erforderlich. Sie können aber auch im Freien aufgestellt werden. RASt 06, FGSV 2006

Abstellanlagen müssen leicht zugänglich sein. Die Fahrradständer müssen barrierefrei und fahrend erreichbar sein. Es ist ein einfaches und beschädigungsfreies Ein- und Ausparken zu gewährleisten. Insbesondere am Wohnort ist auf einen schnellen Zugriff auf das Rad durch Vermeiden von Treppen und mehreren Türen und Toren zu achten. Abstellanlagen am Zielort müssen so nah wie möglich am Eingang angeordnet werden. Abstellanlagen müssen leicht auffindbar und fahrend erreichbar sein. Bereits geringe Distanzen oder versteckte Abstellanlagen führen meist zu ungeordnetem Abstellen der Räder am Zielort. Eine wegweisende Beschilderung unterstützt das Auffinden schlecht sichtbarer Abstellanlagen. Fahrradständer müssen dem Rad einen sicheren Stand geben. Für das Abstellen sowie für das Be- und Entladen ist ein sicherer Stand des Fahrrades erforderlich. Dazu ist eine gewisse Höhe zum Anlehnen und Halten des Rahmens erforderlich. Vorderradhalter genügen diesem Anspruch nicht. In Ausnahmen, zum Kurzparken, ist die Stabilisierung durch Einklemmen der Gabel oder des Reifens möglich. In keinem Fall darf eine Last auf die Speichen übertragen werden. Fahrräder müssen mit Rädern und Rahmen sicher am Fahrradständer angeschlossen werden können Neben der gewünschten Standsicherheit bieten stabile Anlehnbügel die beste und sicherste Möglichkeit das Fahrrad an Rädern und Rahmen anzuschließen. Für die Nutzbarkeit mit verschiedenen Fahrradabmessungen sollten die Bügel zusätzlich einen weiteren, tiefer gelegenen, Querholm besitzen. Standsicherheit und Sicherung erfordern Bügel mit einer Höhe von 70 bis 90 cm und einer Länge von 80 bis 120 cm. Fahrradabstellanlagen sollten stadtgestalterisch verträglich sein Fahrradständer sollten als Bestandteil der Stadtmöblierung gestalterisch integriert werden. Dieses trifft insbesondere in Denkmalschutzgebieten, Sanierungsgebieten aber auch in anderen Stadtteilen mit hoher Aufenthaltsfunktion zu.

Mit Abstellanlagen verbundene Farbgestaltungen, komplizierte Konstruktionen und Werbeanlagen können das Stadtbild negativ beeinflussen. Einfache Anlehnbügel treten, auch ohne abgestellte Fahrräder, am wenigsten in Konkurrenz zu anderen Gestaltungsabsichten. Das Abstellen und Anschließen von Fahrrädern kann auch mit anderen funktionalen Anforderungen kombiniert werden, wie z.b. Baumschutzbügel, Absperrgitter und Anlehngeländer an Fassaden. Abstellanlagen für längeres Parken sollten wettergeschützt und vandalismussicher sein. An der Wohnung, am Arbeitsplatz, an Schulen und anderen Ausbildungsstätten sowie an Bahnhöfen werden Fahrräder längere Zeit abgestellt. Hier ist eine Überdachung oder eine Einhausung zum Schutz vor Witterungseinflüssen, Diebstahl und Vandalismus zweckmäßig. An konzentrierten Standorten für Langzeitparker sind außerdem Einschlussmöglichkeiten für Gepäck und Zubehör, Ladestellen für Elektrofahrräder, Luftsäulen, Schlauchautomaten und weitere Serviceangebote für Fahrräder sinnvoll. Abstellanlagen dürfen nicht die Fußwege und insbesondere die Wege von in der Mobilität eingeschränkten Personen behindern. Fahrradständer, die im Seitenraum von Straßen oder auf öffentlichen Plätzen angeordnet werden, dürfen die erforderlichen Durchgangsbreiten für Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht einschränken. Insbesondere dürfen Leitstreifen für Sehbehinderte nicht verstellt werden. Die Fahrradständer sollen sich im farblichen Kontrast zum umgebenen Untergrund befinden. Empfohlen wird Unterlaufschutz, wichtig für Langstocknutzer (s. H BVA). Abstellanlagen müssen ihrem Zweck entsprechend frei gehalten werden. In größeren Abstellanlagen, insbesondere an Bahnhöfen, werden häufig nicht mehr genutzte Fahrräder zurückgelassen. Um die bestehenden Kapazitäten nutzbar zu halten, sind Schrottfahrräder und dauernd nicht bewegte Fahrräder zu entfernen. Dazu ist eine vorherige Dokumentation und Information erforderlich sowie eine Frist zu gewähren.

3. Beispiele Empfehlungen: Anlehnbügel mit Querholm in Weimar... mit Unterlaufschutz in Erfurt Baumschutzbügel als Fahrradständer in Erfurt in Weimar Überdachung einer Abstellanlage in Jena Doppelparker im Radhaus am Hbf. in Erfurt

einfache Anlehnbügel ohne Fundament (auch als befristete Lösung geeignet) einfache Anlehnbügel am Eingang zu einem Supermarkt in Ilmenau abschließbare Fahrradboxen an einer Endhaltestelle des ÖPNV in Erfurt Anlehngeländer aus Holz an einem touristischen Ziel im Außenbereich Anlehngeländer an Fassaden in Weimar

Ungeeignet: sind Fahrradständer, die eine Lastübertragung auf die Speichen zur Folge haben, in denen Fahrräder nicht kippsicher stehen und an denen Räder und Rahmen nicht sicher angeschlossen werden können. 4. Hinweise/Allgemeines Hinweise zum Fahrradparken (FGSV 2012) Richtlinie für die Anlage von Straßen RASt (FGSV 2006) Empfehlenswerte Fahrrad-Abstellanlagen TR 6102 (ADFC 2011) Thüringer Bauordnung Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen H BVA (FGSV 2011) Leitfaden: Fahrradabstellplätze bei Wohngebäuden (Potsdam 2014)