Sitzung Haupt- und Finanzausschuss am 02.10.2012 02.10.2012 19:00 Uhr
2. Spielapparatesteuersatzung
Vorlage des FB/FD 2.2 für die Stadtverordnetenversammlung DS-Nr. XVII/88 Magistrat 05.06.2012 Haupt- und Finanzausschuss 02.10.2012 Stadtverordnetenversammlung 10.10.2012 Spielapparatesteuersatzung Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Heusenstamm wird als Satzung beschlossen. Die Satzung wird entsprechend der satzungsgemäßen Vorgaben der Hauptsatzung bekannt gemacht. Sachvortrag: Die Einführung der Spielapparatesteuer dient der im Haushaltssicherungskonzept des Haushaltsplanes 2012 geforderten Ertragssteigerung zur Haushaltskonsolidierung. Finanzierung : Der Beschluss ist nicht haushaltswirksam. Die notwendigen Mittel -- hier auswählen -- Kostenstelle: Sachkonto: Bei Investitionen: Der Abschreibungszeitraum des Anlagengutes beträgt Jahr(e). Hierdurch entsteht für zukünftige Haushalte durch die Abschreibung ein zusätzlicher Aufwand in Höhe von Euro. Sichtvermerke : Controlling FB-Finanzen Kämmerei Anlagenbuchhaltung Datum Fachdienstleiter/in Fachbereichsleiter/in Dezernent Seite 1 von 1
3. Stundungen, Niederschlagungen und Erlasse im 1. Halbjahr 2012
Vorlage des FB 2 für die Stadtverordnetenversammlung DS-Nr. XVII/91 Magistrat 14.08.2012 Haupt- und Finanzausschuss 02.10.2012 Stadtverordnetenversammlung 10.10.2012 Stundungen, Niederschlagungen und Erlasse im 1. Halbjahr 2012 Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, dass im 1. Halbjahr 2012 von der Stadtkasse Heusenstamm öffentlich-rechtliche Forderungen in Höhe von insgesamt 156.550,79 gestundet und Forderungen in Höhe von 1.351,45 erlassen worden sind. Niederschlagungen wurden nicht durchgeführt. Sachvortrag: Bei den Stundungsfällen handelt es sich um 23 Ratenstundungen aus Liquiditätsgründen mit einem Gesamtvolumen von 141.485,79 und 3 Aussetzungen mit einem Gesamtvolumen von 15.065,00. Bei den 3 Erlassen handelt es sich um überhöhte Abwassergebühren. Im Berichtszeitraum sind keine Forderungen niedergeschlagen worden. Erstellt von: Thomas Scharf Finanzierung : Der Beschluss ist nicht haushaltswirksam. 07.08.2012 Datum Thomas Scharf Uwe Michael Hajdu, Erster Stadtrat Seite 1 von 1
4. Freiwilliger Polizeidienst hier: Kündigung des Koordinationsvertrages mit dem Land Hessen
Vorlage des FB/FD 1.3.1 für die Stadtverordnetenversammlung DS-Nr. XVII/94 Magistrat 02.10.2012 Haupt- und Finanzausschuss 02.10.2012 Stadtverordnetenversammlung 10.10.2012 Freiwilliger Polizeidienst hier: Kündigung des Koordinationsvertrages mit dem Land Hessen Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschliesst, den Koordinationsvertrag zwischen dem Land Hessen und der Stadt Heusenstamm über den Einsatz des Freiwilligen Polizeidienstes im Bereich der Stadt Heusenstamm fristgemäß zum 31.12.2012 zu kündigen. Sachvortrag: Nach dem Gesetz für die aktive Bürgerbeteiligung zur Stärkung der Inneren Sicherheit (Hessisches Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetzes HFPG) vom 13.06.2000, hat das Land Hessen die rechtliche Grundlage zur Einrichtung eines Freiwilligen Polizeidienstes geschaffen. In seiner Sitzung vom 04.02.2004 (DS-Nr. XV/394) hat die Stadtverordnetenversammlung die Beantragung von Freiwilligen Polizeihelfern beim Land Hessen für das Jahr 2004 und deren Einsatz in der Stadt Heusenstamm beschlossen. Die Entscheidung über die Anzahl der zu beantragenden Polizeihelfer wurde dem Magistrat übertragen, ebenso der notwendige Abschluss eines Koordinationsvertrages mit dem Land Hessen. Am 14.04.2004 wurde der Koordinationsvertrag zwischen dem Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport und der Stadt Heusenstamm unterzeichnet. Danach wurde vertraglich festgelegt, dass in der Stadt Heusenstamm bis zu 8 freiwillige Polizeihelfer eingesetzt werden können. Seit Einführung des Einsatzes von Polizeihelfern im Dezember 2004, ist eine hohe personelle Fluktuation und wenig Stabilität der ausgewählten Bewerber festzustellen. Im wieder mussten durch Wechsel ausgebildeter Helfer in andere Kommunen oder Beendigung der Dienstverhältnisse aufgrund persönlicher Entscheidungen neue Auswahlverfahren von Bewerbern stattfinden. Die entsprechende Ausbildung beträgt 50 Stunden und die Kosten in Höhe von 350,00 je neuem Polizeihelfer mussten von der Stadt Heusenstamm übernommen werden. Hinzu kommen die Aufwandsentschädigungen in Höhe von 7,00 je eingesetzter Stunde eines Polizeihelfers. Der Einsatz ist auf 20 Stunden pro Helfer und Monat begrenzt. Es ist den eingesetzten Polizehelfern überlassen, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten die Streifen im Stadtgebiet stattfinden. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Zielsetzung, insbesondere das Zeigen von Präsenz, Beobachten und Melden von Wahrnehmungen, die Prävention sowie die Gefahrenabwehr nicht in dem gewünschten Umfang erreicht wurden. Eine Resonanz direkt aus der Bevölkerung kann nur bedingt festgestellt werden. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass der Einsatz nur dann sinnvoll und erfolgversprechend ist, wenn auch an Abend- und Nachtstunden sowie an den Wochenenden (incl. Sonn- und Feiertagen) Dienst versehen wird. Die Bereitschaft hierzu war bisher bei den aktiven Polizeihelfern in der Stadt Heusenstamm leider kaum vorhanden. Seite 1 von 2
Aus den vorgenannten Gründen wird empfohlen, den Einsatz des Freiwilligen Polizeidienstes in der Stadt Heusenstamm einzustellen und den Koordinationsvertrag fristgemäß zu kündigen. Aufgrund der vertraglichen Kündigungsfrist zum 30.09.2012, hat der Magistrat - vorbehaltlich der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung - die Kündigung zum 31.12.2012 dem Land Hessen bereits schriftlich mitgeteilt. Finanzierung : Der Beschluss ist nicht haushaltswirksam. Die notwendigen Mittel -- hier auswählen -- Kostenstelle: Sachkonto: Bei Investitionen: Der Abschreibungszeitraum des Anlagengutes beträgt Jahr(e). Hierdurch entsteht für zukünftige Haushalte durch die Abschreibung ein zusätzlicher Aufwand in Höhe von Euro. Sichtvermerke : Controlling FB-Finanzen Kämmerei Anlagenbuchhaltung Datum Fachdienstleiter/in Fachbereichsleiter/in Dezernent Seite 2 von 2
5. Neu- und Erweiterungsbau Evang. Kindertagesstätte für U3-Betreuung
Vorlage des FB/FD 1.2.1 für die Stadtverordnetenversammlung DS-Nr. XVII/92 i.d.f.v.17.09.2012 Magistrat 11.09.2012 Magistrat 18.09.2012 Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Freizeit 25.09.2012 Stadtverordnetenversammlung 10.10.2012 Neu- und Erweiterungsbau Evang. Kindertagesstätte für U3-Betreuung Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, im Jahr 2013 die evangelische Kindertagesstätte, Leibnizstraße 55 durch einen Um- und Anbau zu erweitern. Es entstehen hierdurch zwei neue Gruppen für Kinder unter drei Jahren sowie eine altersgemischte Gruppe/Hortgruppe. Die Kosten in Höhe von EUR 700.000,00 werden im Haushalt -Investitionsbudget 1210- des Jahres 2013 bereitgestellt. Aus dem Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013 wurden Fördermittel des Landes in Höhe von EUR 300.000,00 beantragt. Die in der Folge entstehenden Kosten für den Betrieb der Gruppen von jährlich ca. EU160.000,00 sind zu 100 % durch die Stadt Heusenstamm zu finanzieren. Mit der Planung des Projektes wird die Fa. Eurich Lucas + Partner GmbH aus Seligenstadt beauftragt. Planungskosten, die in 2012 anfallen, werden aus dem Investitionsbudget 1210 des Haushaltsjahres 2012 finanziert. Hinweis: In die Vorlage wurde irrtümlich auch die Vergabe der Bauleistungen aufgenommen. Die Vergabeentscheidung findet selbstverständlich erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens statt. Sachvortrag: Aufgrund der Vorgaben durch Bund und Länder werden die Kommunen verpflichtet, bis zum Jahr 2013 für a) durchschnittlich 35% der unter drei jährigen Kinder einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflege bereitzustellen. Zudem ist vorgesehen, für b) alle Kinder zwischen dem 1. und 3. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz einzuführen. Die Stadt Heusenstamm erfüllt diese Vorgaben aktuell mit a) 27% bzw. b) 43%. Weitere Schaffung von Betreuungsplätzen für unter drei jährige Kinder ist notwendig, der Bedarf vorhanden. Als geeignete Möglichkeit wurde aufgrund der Lage die evang. Kindertagesstätte in der Leibnizstraße 55 befunden. Die Stadt Heusenstamm ist hier Eigentümer des Gebäudes und des Grundstücks. Nach Verhandlungen mit der Kindereinrichtung sowie dem Träger liegt ein positiver Beschluss des Kirchenvorstandes vor. Die Kosten für Umbau und Erweiterung um zwei Gruppen incl. Planung/Honorarkosten Architekt betragen ca. EUR 700.000,00. Die Mittel werden im Haushalt des Jahres 2013 bereitgestellt. Dem stehen Einnahmen aus Landesmitteln des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013 in Höhe von EUR 300.000,00 gegenüber. Der Antrag auf Förderung wurde gestellt, die Bewilligung steht noch aus. Die in der Folge entstehenden Kosten für den Betrieb der Gruppen von jährlich ca. EU160.000,00 sind zu 100 % durch die Stadt Heusenstamm zu finanzieren. Mit der Planung sowie der baulichen Begleitung und Durchführung des Projektes wird die Fa. Eurich Lucas + Partner GmbH aus Seligenstadt beauftragt. Um den Umbau bis Herbst 2013 sicherstellen zu können, ist zwingend noch in diesem Jahr mit den Planungen (Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung) zu beginnen. Planungskosten, die in 2012 anfallen, werden aus dem Investitionsbudget 1210 des Haushaltsjahres 2012 vorfinanziert. Finanzierung : Seite 1 von 2
Der Beschluss ist nicht haushaltswirksam. Die notwendigen Mittel werden bereitgestellt im Haushalt des Jahres 2013 Kostenstelle: Sachkonto: Bei Investitionen: Der Abschreibungszeitraum des Anlagengutes beträgt 50 Jahr(e). Hierdurch entsteht für zukünftige Haushalte durch die Abschreibung ein zusätzlicher jährlicher Aufwand in Höhe von 14.000,00 Euro. Sichtvermerke : Controlling FB-Finanzen Kämmerei Anlagenbuchhaltung 06.09.2012 Datum Fachdienstleiter/in Fachbereichsleiter/in Dezernent Seite 2 von 2