Einführung ins Schwerbehindertenrecht

Ähnliche Dokumente
Einführung ins Schwerbehindertenrecht

Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (KIS) Informationen zum Schwerbehindertenausweis

Schwerbehindertenrecht nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX

Schwerbehinderung Informationen zum Schwerbehindertenausweis und den Graden der Behinderung

Behinderung und Nachteilsausgleiche

Landratsamt Rhein - Neckar - Kreis Versorgungsamt

Berufliche und soziale Sicherung Ursel Schneider, MBA Diplom Sozialpädagogin

Merkzeichen und ihre Bedeutung, Rechte und Nachteilsausgleiche. Was sind Merkzeichen und welche Bedeutung haben sie?

Seminar Recht und Soziales. Schwerbehindertenausweis: Antragstellung Nachteilsausgleiche. GdB-abhängig Merkzeichenabhängig

Der Schwerbehindertenausweis

Teilhabe in Beruf und Gesellschaft

Gesundheitliche Merkmale zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen

Menschen mit Behinderung in Konstanz 2012

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelübersichten führen Sie zur Lösung.

Der Schwer-Behinderten-Ausweis. Wenn Sie eine Behinderung haben: Dann können Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis bekommen.

der 1. Klasse mit Fahrausweis für die 2. Klasse kommt nur für Schwerkriegsbeschädigte nach dem Bundesversorgungsgesetz und für Verfolgte im Sinne des

Schwerbehindertenarbeitsrecht Grundlagen -!nka-seminar 16. Juli 2015

Teilhabe von behinderten und schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben

Schwerbehinderung: Erstfeststellung beantragen

Stadt Neuss - Sozialmonitoring Stand Berechnungsregel: Anzahl der anerkannten Schwerbehinderten insgesamt / Bevölkerung insgesamt x 100

Schwerbehinderte Menschen und ihr Recht

Die Rechte Hörgeschädigter im Schwerbehindertenrecht

Der Schwerbehindertenausweis

LEBEN MIT DIALYSE SCHWERBEHINDERUNG. AMG DialyseSoziales.indd 12

Schwerbehinderung: Erstfeststellung beantragen

Schriftliche Anfrage. des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) Menschen mit Behinderung in Berlin. Drucksache 18 /

ARD Ratgeber Geld bei Haufe. Schwerbehinderung. Bearbeitet von Dr. Heinfried Tintner

Schwerbehinderung Ausweis & Klassifizierung. Michael Johannfunke

Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg

Schwerbehindertenrecht Michael Berger. Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein

Soziale Sicherheit für Senioren und Seniorinnen

Das Schwerbehindertenrecht Referent: Monika Härtl, ZBFS

Vortrag sozialrechtliche Fragen

Schwierigkeiten am Arbeitsplatz: Was tun! Prävention nach dem SGB IX. Andrea Schuller Integrationsamt Bremen Versorgungsamt - Integrationsamt -

Schwerbehinderung. Heilungsbewährung. Regionalgruppe Berlin Heidi Lehmann

auf Ihren am eingegangenen Antrag ergeht nach 69 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) folgender B E S C H E I D :

Schwerbehindertenrecht Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Integrationsfachdienst im Land Brandenburg.

Bezirksschwerbehindertenvertretung beim Staatlichen Schulamt Ostthüringen

Die Bezirksschwerbehindertenvertretung beim Staatlichen Schulamt Ostthüringen Kontaktdaten

Bericht zum Seminar Recht und Soziales, im Juni 2005 in Bamberg

Beschäftigung von Menschen mit Behinderung: Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen

Aufgaben des Integrationsamtes

Hauptaufgabe des Integrationsamts: Unterstützung in Arbeit und Beruf durch Integrationsamt und Integrationsfachdienste.

Teil C: Begutachtung im sozialen Entschädigungsrecht

Ergreifen Sie die Initiative 7 Abkürzungen 8. Antragstellung für einen Schwerbehindertenausweis 9. Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis 13

Aufgaben und Leistungen des LVR -Integrationsamtes Fördermöglichkeiten

Schwerbehinderung in Duisburg (Merkzeichen / Nachteilsausgleiche Stand Nov. 2014) Antragstellung des Schwerbehindertenausweises

Anerkennung der Schwerbehinderung mit einem Grad von unter 50. Was nun? Referent: Carsten Schnauß 1. Vorsitzender HOCM Deutschland e.v.

Schlagworte: Merkzeichen, Angsterkrankung, Behinderungsgrad, Bewegungseinschränkung, Straßenverkehr, Gehfähigkeit, Rehabilitation

Doppeloberschenkel- und Doppelunterschenkelamputierte,

Beratung des LASV mit den Verbänden von Menschen mit Behinderung und den Sozialverbänden am in Potsdam

Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung nach Grad der Behinderung und Merkzeichen

Arbeits- und Sozialrechts-Info. Rechte von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsverhältnis

Inhaltsübersicht. Schwerbeh. Menschen - Nachteilsausgleich

, Roland Lumpe, Teamleiter Reha/SB. Regionaler Tisch für Arbeit Memmingen-Unterallgäu Fachkräfte durch Inklusion

18 werden mit Behinderung Was ändert sich bei Volljährigkeit?

Schwerbehindertenrecht Grad der Behinderung und Nachteilsausgleiche bei Nierenerkrankungen

Informationen für Arbeitgeber. Menschen mit Behinderung im Beruf

Der Schwerbehinderten ausweis

GdB individuelle Ansprüche durchsetzen. Anspruchsvoraussetzungen auf Nachteilsausgleiche Merkzeichenübersicht

Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht gemäß 69 Neuntem Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)

2. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertenrechts

Die Bewertung des Grades der Behinderung und der arbeitsrechtliche Nachteilsausgleich. Mike Wiegmann

Landratsamt Ortenaukreis

Statistische Berichte

Leitfaden für die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises für HAE-Patienten

Berufliche und gesellschaftliche Rehabilitation. Informationen des Sozialdienstes der Kliniken Schmieder (2013)

Integrationsfachdienst

G, ag, B, H, Rf und mehr... Wissenswertes zu den Merkzeichen

Erläuterungen zum Bundesteilhabegesetz vom , in Kraft getreten am Umsetzung im Gutachterverfahren (GUV)

Verfahrensweise und Bewertung nach dem Schwerbehindertenrecht

Präsentation. Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen zum

Menschen mit Behinderung im Beruf

Inhalt. Behinderung und Schwerbehinderung. Antrag auf Schwerbehinderung

Statistische Berichte

Eingangsstempel. Geschäftszeichen

Workshop Demenz. Weiterbeschäftigung aus verschiedenen Sichtweisen, Möglichkeiten und Grenzen Dorian Kai Liebenau, Rechtsanwalt

Schwerbehindertenausweis

Behindert- Was nun? Ein Heft in Leichter Sprache. Wir sind gerne für Sie da! Landesamt für Soziales

Menschen mit Behinderungen in Würzburg

Schwerbehinderung. 2. Schwerbehinderung Gem. 2 II SGB IX liegt eine Schwerbehinderung vor, wenn der Grad der Behinderung wenigstens 50 beträgt.

Schwerbehindertenrecht 13

Vorwort Kapitel 2 Die Feststellung der Schwerbehinderung

Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zuletzt geändert am 20. Juni 2011 Arbeit und Schwerbehinderung (gekürzte Fassung für Unterrichtszwecke)

Menschen mit Behinderungen in Würzburg

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0112 Stand November 2013 Bereich: Sonstige öffentl./private Arbeitgeber

LVR-Integrationsamt. Beratung, Begleitung und finanzielle Leistungen

Bitte beachten Sie, dass mit dem Schwerbehindertenausweis allein keine Parkerleichterungen nach der Straßenverkehrsordnung verbunden sind.

SOZIALGERICHT HA OVER IM AME DES VOLKES GERICHTSBESCHEID

Der Schwerbehindertenausweis

Schwerbehindertenausweis bei Hämophilie

Versorgungsamt Hamburg. Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht

Schwerbehinderte am im Land Bremen

LANDRATSAMT SÖMMERDA - SOZIALAMT -

Studienbrief Schwerbehindertenausweis

Amt für soziale Angelegenheiten. Vorstellung der Schwerbehindertenstelle Antrag auf Feststellung einer Behinderung Parkerleichterungen

Transkript:

Maren Bösel, Dipl. Sozialpädagogin (FH) Einführung ins Schwerbehindertenrecht Begriffserklärung Behinderung im Sinne des Gesetzes SGB IX: - wenn eine nicht nur vorübergehende regelwidrige körperliche, geistige oder seelische Funktionsbeeinträchtigung vorliegt (länger als 6 Monate) regelwidrig = Zustand der von dem des Lebensalter typischen abweicht nicht vorrübergehend = Zeitraum von mehr als 6 Monaten Schwerbehinderte -... Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigsten 50... Gleichgestellte ab einen GdB von 30 aber weniger als 50 Die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen kann beantragt werden, wenn infolge der Behinderung ein Arbeitsplatz nicht behalten oder nicht erlangt werden kann. - Gleichstellungsverfahren bei GdB ab 30 über die Agentur für Arbeit beantragen 1. für Arbeitnehmer im Arbeitsprozess: häufige krankheits-/behinderungsbedingte Fehlzeiten Belastbarkeit heruntergesetzt, bestimmte Arbeiten können nicht ausgeführt werden auf Hilfe von Kollegen angewiesen 2. für jemanden der sich um eine Arbeitsstelle bewirbt: erhält die Gleichstellung nur dann, wenn er nur unter dieser Bedingung eingestellt wird

Antragsstellung/Antragsverfahren: formloses Schreiben reicht schon einmal um Verfahren einzuleiten Antragsformular, in dem bestehende Gesundheitsstörungen, möglichst mit den Funktionsbeeinträchtigungen, sowie Auflistung der behandelnden Ärzte, Kliniken und Rehabilitationsmaßnahmen Befundberichte werden von einem Arzt des Versorgungsamtes bzw. einem Unabhängigen Gutachter begutachtet, dies geschieht meistens per Aktenlage, Grundlage sind Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz. Antrag erfolgt beim örtlichen Versorgungsamt oder dem Landratsamt. www.versorgungsaemter.de gibt Auskunft zu den Anlaufstellen in Deutschland Grundsätzlich gilt: Ausschlaggebend ist nicht allein die Krankheit, die vorliegt, vielmehr die Funktionseinschränkung, die von ihr verursacht wird. Neben körperlichen Beschwerden zählen auch die seelischen Beeinträchtigungen, deren Wirkung länger als sechs Monate besteht bzw. anhält. Allgemeine Rechte und Ansprüche von Schwerbehinderten: a) finanzielle Ebene: - Lohn- und Einkommessteuerfreibeträge zwischen 310 1420 im Jahr (bei Blinden und Körperbehinderten, die auf Dauer hilflos sind und auf ständige Hilfe angewiesen sind Freibetrag bis zu 3700 - Lohnsteuerjahresausgleich Absetzung von Kosten über den Bereich außergewöhnliche Belastungen - Ermäßigung bei Eintrittesgeldern - Freibeträge beim Wohngeld Steuertipps für Menschen mit Behinderung (Informationsschrift der Landesregierung Baden Württemberg) http://www.myhandicap.de/fileadmin/myhandicap_de/webinhalte/recht_soziales/recht/steuertipps_mmb_2009.pdf Zusätzliche Ansprüche abhängig vom Merkzeichen: Merkzeichen: G = Gehbehinderung (erhebliche Schwierigkeiten übliche Wegstrecke von bis zu 2Km in einer halben Stunde zurückzulegen). Beeinträchtigung von den unteren Gliedmaßen und/oder von der

Lendenwirbelsäule ausgehend, aber auch innere Leiden finden Berücksichtigung. Der GdB von mindestens 50 muss vorliegen. Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr Steuerlicher Abzugsbetrag für KfZ zwischen Wohnung und Arbeitsstelle bei GdB 50/60 von 0,30 /km Abzugsbetrag für Privatfahrten ab GdB 70 bis zu 3000km x 0,3 = 900 ag = außergewöhnliche Gebehinderung Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte auch Herzleistung- oder Lungenfunktionseinschränkungen die einen GdB von 80 bedingen und für beiamputierte Menschen die dauerhaft keine Beinprothese tragen können. Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr Kraftfahrtzeugsteuerbefreiung Parkerleichterung Ortsabhängig benutzen eines kostenlosen Fahrdienstes BI = Blindheit und hochgradige Sehbehinderung, Herabsetzung der Sehschärfe auf 1/50 Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr Kraftfahrtzeugsteuerbefreiung, Parkerleichterung Kostenloser Postversand für Blindensendungen Rundfunkgebührenbefreiung, Sozialtarif Telefon bzw. festes monatliches Guthaben Befreiung von der Hundesteuer H = Hilflos (für gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichen Umfang fremder Hilfe dauernd bedarf) Gilt stets bei Blindheit aber auch bei Hirnschäden, Anfallsleiden, geistiger Behinderung und Psychosen, wenn der GdB 100 beträgt Unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr Kraftfahrtzeugsteuerbefreiuung, Beitragsnachlaß in der KfZ- Haftpflicht eventuell Pflegegeld nach dem SGB XII Pauschbetrag 3700 Befreiung von der Hundesteuer B = ständige Begleitung (bei außergewöhnlich Gehbehinderten, Blinden, geistig Behinderten und Anfallskranken wird dies angenommen), meist auch in Verbindung mit Merkzeichen H. Hierzu zählen auch u.a. Menschen mit Behinderung, die nach Organtransplantationen über einen Zeitraum von

einem Jahr hinaus Medikamente mit immunsuppressiven Wirkstoffen einnehmen und denen empfohlen wird, Menschenmassen zu vermeiden. Bedingt unentgeltliche Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Personenverkehr Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr Unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen von blinden Menschen im internationalen Bahnverkehr GL Gehörlos, sowie Menschen mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn auch noch zusätzlich schwere Sprachstörungen vorliegt Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr Abzugsbetrag für KFZ-Benutzung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (GdB 50/60 + MZ G 0,30 Euro pro Kilometer) Bei GdB 90: Sozialtarif beim Telefon Bei Verwaltungsverfahren ist die Gebärdensprache zu verwenden. Die Kosten für den Gebärdendolmetscher sind von der betreffenden Behörde zu tragen. (SGB X) RF - Befreiung von Rundfunk, -Fernsehgebühren sowie Ermäßigung bei Telefonkosten für : Blinde und wesentlich Sehbehinderte für die Gruppe der Gehörlosen und derer die trotz Hörhilfen sich nicht ausreichend verständigen können für diejenigen die ständig gehindert sind, an öffentlichen Veranstaltungen jeder Art teilzunehmen.. Hierzu zählen auch u.a. Menschen mit Behinderung, die nach Organtransplantationen über einen Zeitraum von einem Jahr hinaus Medikamente mit immunsuppressiven Wirkstoffen einnehmen und denen empfohlen wird, Menschenmassen zu vermeiden. b) beruflichen Ebene:

- Lohnkostenzuschüsse für Schwerbehinderte, deren Arbeitsplatz gefährdet ist bzw. die ohne Arbeitsplatz sind - Zusatzurlaub von 5 Tagen - Gesonderter Kündigungsschutz (Zustimmung durch die Hauptfürsorgestelle) - Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber, jedes Unternehmen hat bestimmten Prozentsatz an Schwerbehinderten einzustellen oder Bußgeld zu bezahlen - Behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes - Berufliche Maßnahmen zur Rehabilitation (z.b. Arbeitserprobung, berufliche Anpassungsmaßnahmen, technische Hilfsmittel) Sinnvoll oder nicht? Schwerbehindertenausweis im Bezug auf das Arbeitsleben - Für die berufliche Rehabilitation ist ein Schwerbehindertenausweis nicht unbedingt erforderlich, da die Begriff Behinderter im SGB III anders definiert ist als im Schwerbehindertenrecht SGB IX. Wichtige Ansprechpartner: Hauptfürsorgestellen heißen jetzt Integrationsämter (wesentliche Aufgaben bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. Sie sind auch Ansprechpartner für Arbeitgeber Integrationsfachdienste wurden eingerichtet zur Unterstützung von Arbeitsämtern, Rehabilitationsträger und Integrationsämter bei der Vermittlung und nachgehender Betreuuung behinderter Menschen und bei der Beratung der Arbeitgeber. Abteilung für Rehabilitation der örtlichen Arbeitsagenturen - Gefährdung des Arbeitsplatzes durch eine Behinderung empfiehlt der Integrationsfachdienst Schwerbehindertenausweis zu beantragen, da dann Kündigungsschutz greifen kann und es finanzielle Förderung für den Arbeitgeber geben kann. Ausgleich von Minderleistungen oder für erhöhten Betreuungsbedarf, Lohnkostenzuschuss von jeweils 30% möglich - Bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz muss individuell besprochen werden, ob es sinnvoll ist einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. (abhängig von der tatsächlichen Einschränkung im Bereich Arbeit, viele Arbeitgeber stehen Schwerbehinderten sehr skeptisch gegenüber) - Integrationsfachdienst kann aber nur bei Schwerbehinderten direkt in die Vermittlung eingreifen, da er bei dieser Personengruppe mit finanziellem Anreiz um einen Arbeitsplatz werben kann

Berufliche Erstausbildung und Schwerbehinderung teilweise speziell ausgebildete Berufsberater teilweise Erstberatung bereits in der Rehaabteilung der örtlichen Arbeitsagenturen spezielle Zuschüsse für Ausbildungsbetriebe nach dem SGB IX, Betreuung und Begleitung durch den Integrationsfachdienst 110 SGB IX Studienplatzbewerbung und Schwerbehinderung Bewerber mit Schwerbehinderung werden bei der Verteilung auf die Studienorte bevorzugt Berücksichtigung beim Auswahlverfahren in NC-Fächern sind zusätzliche Anträge erforderlich (Härtefallantrag und Nachteilsausgleich) Bafögzuschuss Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 54 SGB XII Stand August 2011