Reihenfolge der Anspruchsgrundlagen: Allgemein: 164 Stellvertreter. 116 Willenserklärung

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Transkript:

Reihenfolge der Anspruchsgrundlagen: 1. Vertragliche Ansprüche 433, 451, 611, 631 3 2. Vertragsähnliche Ansprüche 311, 280, 678, 683 9 3. dingliche Ansprüche 985, 987 11 4. deliktische Ansprüche 823, 826, 831 12 5. Bereicherungsrechtliche Ansprüche 812 14 Schadenersatz 249 15 Allgemein: 164 Stellvertreter A. eigene WE B. handelt im fremden Namen (nicht unter fremden Namen!) C. mit Vertretungsmacht I. Innenvollmacht 167 I 1.alt II. Aussenvollmacht 167 I 2.alt WE wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen 116 Willenserklärung A. WE I. Objektiver Tatbestand a. Kundgabe b. Rechtsbindungswille (negativ bei invitatio ad offerendum!) II. Subjektiver Tatbestand a. Handlungswille b. Erklärungsbewusstsein (str) c. Geschäftswille B. Wirksamkeit der WE I. Geschäftsfähigkeit 104, 105 II. Minderjährigkeit 106 ff - Genehmigung 107 III. Nichtigkeit wg bekanntem Vorbehalt 116 II IV. Nichtigkeit wg Mangel an Ernstlichkeit 118 V. Stellvertretung 164 VI. Bindung ausgeschlossen? ( 145) C. Zugang I. Anwesende II. Abwesende a. Eintritt in den Machtbereich b. Kenntnisnahmemöglichkeit D. WE nicht Widerrufen ( 130 I 2) 2004 - andreas.hillert@freenet.de Kein offizielles Vorlesungsmaterial - Keine Gewähr für Fehler 1

278 Erfüllungsgehilfe A. Schuldverhältnis B. Person ist I. mit Wissen und Wollen des Gh II. in dessen Pflichtenkreis III. als Hilfsperson (selbst. o. abh.) eingeschaltet C. Handeln nicht nur bei Gelegenheit D. Rechtswidrigkeit der Handlung E. Verschulden des Gehilfen Rechtswidrige Handlung des Erfüllungsgehilfen wird dem Gh zugerechnet. Haftung des Gh für den Eg Ansprüche auf... aus... - (vertraglichen Schuldverhältnissen) Vertragliche Ansprüche 177 Vertreter ohne Vertretungsmacht A. Vertrag I. Einigung a. Angebot b. Annahme B. als Vertreter I. eigene WE II. Handeln im fremden Namen C. Vertretung ohne Vertretungsmacht Wirksamkeit des Vertrages für und gegen den Vertretenen hängt von Genehmigung ab 179 Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht A. Vertrag I. Einigung a. Angebot b. Annahme B. als Vertreter I. eigene WE II. Handeln im fremden Namen C. ohne Vertetungsmacht D. Verweigerung der Genehmigung nach Wahl: Schadenersatz oder Erfüllung 2004 - andreas.hillert@freenet.de Kein offizielles Vorlesungsmaterial - Keine Gewähr für Fehler 2

433 Kaufvertrag - in epischer Breite E. Anspruch aus Kaufvertrag müsste zustande gekommen und wirksam sein I. Einigung über die essentialia negotii a. Angebot i. durch: ii. Willenserklärung Käufer Verkäufer Bote Vertreter iii. Wirksamkeit der WE iv. Zugang b. Annahme i. Willenserklärung s.o. ii. (Zugang) iii. Antrag nicht widerrufen 145 s.o.: Willenserklärung s.o.: Willenserklärung s.o.: Willenserklärung iv. Annahmefrist eingehalten 146, 147 v. verspätete oder abändernde Annahme 150 vi. Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Antragenden 153 c. Vorliegen des Konsenses: Übereinstimmung der Erklärungen 154 I bzw. fehlende Beurkundung 154 II II. Wirksamwerden des Vertrages (bzw. Nichtigkeit) a. Formvorschriften 125 ff b. Verstoß gegen Gesetz 134 c. Verstoß gegen gute Sitten / Wucher 138 III. Anspruch ist nicht erst gar nicht entstanden a. anfängliche Unmöglichkeit 275 F. Anspruch ist nicht erloschen I. Anfechtung 119 ff (Nichtigkeit 142) II. nachträglich. Unmöglichkeit 275 III. Rücktritt vor Bewirkung der Leistung G. Anspruch ist durchsetzbar Übergabe der Ware -/- Bezahlung und Abnahme der Ware 2004 - andreas.hillert@freenet.de Kein offizielles Vorlesungsmaterial - Keine Gewähr für Fehler 3

Unmöglichkeit 275 Freiwerden von der Pflicht zur Leistung aufgrund Unmöglichkeit A. Vertrag I. Angebot II. Annahme B. Freiwerden von der Pflicht zur Leistung 275 I. Ggs. Vertrag II. Sachleistung unmöglich 275 keine Gattungsschuld Vorratsschuld vereinbart und Vorrat untergegangen Bei Gattungsschuld: der Schuldner hat das erforderliche getan Versandübergabe Freiwerden; Anspruch auf die Leistung (idr. Übergabe der Sache) besteht nicht. Mglw. Schadenersatz nach 311a 311a II Schadenersatz statt Leistung bei anfänglicher Unmöglichkeit A. Schuldner ist nach 275 von der Leistungspflicht frei geworden B. Leistungshindernis lag vor Vertagsabschluss vor C. Kenntnis bzw. kennen müssen (Entlastungsbeweis misslingt: Vertreten müssen!) Schadenersatz 249, Aufwandsersatz nach 284, 256, 257 280 I, III, 283 Schadenersatz statt Leistung bei nachträglicher Unmöglichkeit D. Schuldner ist nach 275 von der Leistungspflicht frei geworden E. Vertreten müssen (des Leistungshindernisses) 326 Freiwerden von der Pflicht z. Gegenleistung aufgrund Unmöglichkeit 275 A. Vertrag I. Angebot II. Annahme B. Freiwerden von der Pflicht zur Gegenleistung 326 I I. Ggs. Vertrag II. Sachleistung unmöglich 275 III. Keine Ausnahme - Fall des 326 II Unmöglichkeit selber verursacht 326 II 1 1.alt. ivm 276 Gläubigerannahmeverzug 326 II 1 2.alt. Freiwerden; Anspruch auf die Gegenleistung (idr. Zahlung) besteht nicht. Ggf. Rückgewähranspruch 326 IV Rücktritt möglich 326 V 2004 - andreas.hillert@freenet.de Kein offizielles Vorlesungsmaterial - Keine Gewähr für Fehler 4

285 Herausgabe des Ersatzes A. Schuldner ist nach 275 von der Leistungspflicht frei geworden B. Schuldner erlangt Ersatz C. aufgrund Umstand der zum Freiwerden geführt hat Herausgabe oder Abtretung des Ersatzanspruches und ggf.: bleibt Verpflichtung zur Gegenleistung bestehen (326 IV) Mängelgewährleistung und ähnliches 437 Nacherfüllung A. Wirksamkeit des Kaufvertrages B. Sachmangel (434, I. ungünstige Abweichung der Soll- von der Ist-Beschaffenheit Sache entspricht nicht vereinbarter Beschaffenheit 434 I vertraglich vorausgesetzte Verwendung 434 I Zi.1 gewöhnliche Verwendung, übliche Beschaffenheit 434 I Zi.2 zu erwartende Beschaffenheit 434 I 3 (Veröffentl. Äußerung d. Verkäufers oder Herstellers sowie eigenschafftsbezogene Werbung) ist unvollständig geliefert oder montiert 434 II Anleitung fehlt, es sei denn: es wurde erfolgreich aufgebaut 434 II 2 andere Sache wurde geliefert oder zu geringe Menge II. zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges 446, 476, 474 C. Keine Ausschlussgründe Kenntnis des Käufers (oder kennen müssen) 442 Vereinbarung 444 Verjährung 195, 438, 475 öff. Pfandversteigerung erworben 445 Nacherfüllung nach Wahl des Käufers nach 439 I : Nachlieferung oder Nachbesserung D. Bei Stückschuld keine Nachlieferung E. Keine Unmöglichkeit 275 F. Keine Weigerung des Verkäufers 439 III sonst Rücktritt, Minderung, 2004 - andreas.hillert@freenet.de Kein offizielles Vorlesungsmaterial - Keine Gewähr für Fehler 5

346, 437, 434 Rücktritt ivm: 323, 326 V, 440, 433 (und Erstattung des Kaufpreises, Rückgewähr der Sache und Nutzungen) A. Schuldverhältnis (Wirksamer Kaufvertrag,...) B. Sachmangel I. ungünstige Abweichung II. zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges 446, 476, 474 C. keine Ausschlussgründe D. Frist gesetzt und abgelaufen oder keine weitere Fristsetzung zur Nacherfüllung erforderlich, wenn Nacherfüllung nach 440, 323, 275... ausgeschlossen o. unmöglich entgültig verweigert fehlgeschlagen (nach 2 Versuchen) dem Käufer unzumutbar (440, auch 324!) besondere Umstände die sofortigen Rücktritt rechtfertigen 323 II 3 Offensichtlichkeit des eintreten Werdens der Voraussetzungen 323 IV E. der Gläubiger hat den Rücktrittsgrund nicht selber zu verantworten 323 VI F. Rücktritt I. Rücktrittserklärung 349 II. Mangel nicht nur unerheblich, wenn der Schuldner nicht vertragsgemäß bewirkt hat 323 V Rücktritt nach 346 Kaufsache sowie evtl. Nutzungsersatz anbieten (nach 348 Zug um Zug) 441, 437, 434 Minderung A. Wirksamer Kaufvertrag B. Sachmangel III. ungünstige Abweichung I. zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges 446, 476, 474 C. keine Ausschlussgründe D. Frist gesetzt und abgelaufen oder E. Minderung I. Erklärung keine weitere Fristsetzung zur Nacherfüllung erforderlich, wenn Nacherfüllung nach 440, 323, 275... ausgeschlossen o. unmöglich entgültig verweigert fehlgeschlagen (nach 2 Versuchen) dem Käufer unzumutbar (440, auch 324!) besondere Umstände die sofortigen Rücktritt rechtfertigen 323 II 3 Offensichtlichkeit des eintreten Werdens der Voraussetzungen 323 IV Minderung, evtl. Rückgewähr des überzahlten Kaufbetrages nach 441 2004 - andreas.hillert@freenet.de Kein offizielles Vorlesungsmaterial - Keine Gewähr für Fehler 6

280 I, 281, 437 III 1.alt Schadenersatz statt Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung ivm: 440, 434, 433 A. Wirksamer Kaufvertrag B. Sachmangel IV. ungünstige Abweichung I. Bei Gefahrübergang 446, 476, 474 C. Keine Ausschlussgründe (s.o.) D. Fristsetzung nach 281 oder entbehrlich (s.o) I. Frist nicht nötig, wenn Schaden nicht mehr abwendbar! E. Pflichtverletzung liegt im Sachmangel I. vertreten müssen Schadenersatz nach 249 II, 252 286, 280 II Schadenersatz wegen verzögerter Leistung A. Wirksamer Kaufvertrag B. Schuldner leistet nicht (obwohl Forderung fällig und einredefei ist ) C. Mahnung 286 I I. oder Mahnung entbehrlich 286 II, III D. verschulden vermutet (280 I 2: vertreten müssen) Schadenersatz nach 249 ggf. Aufwandsersatz nach 256 (Verzinsung) 283, 280I, III Schadenersatz statt Leistung wegen Unmöglichkeit der Nacherfüllung A. Unmöglichkeit der Nacherfüllung (275 siehe auch dort) I. anfängliche oder nachträgliche B. Kenntnis / zu vertretene Unkenntnis (311aII) bzw. Vertretenmüssen (280I) Schadenersatz nach 249 282, 280 III Schadenersatz statt Leistung wegen Nebenpflichtverletzung (241 II) A. Schuldverhältnis B. Nebenpflichtverletzung I. Rücksicht auf Rechte Rechtsgüter Interesssen C. Vertreten müssen 280 I 2 D. Unzumutbarkeit der Leistungserbringung schwer wiegende Pflichtverletzung!! idr nicht nur einmalig Schadenersatz nach 249 II 2004 - andreas.hillert@freenet.de Kein offizielles Vorlesungsmaterial - Keine Gewähr für Fehler 7

280 I Schadenersatz für Begleitschaden bei Schlechterfüllung A. Wirksamer Anspruch B. Pflichtverletzung: Schlechterfüllung C. Vertreten müssen Schadenersatz nach 249 II 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle SE wegen Nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung ( 281 ff) A. Anspruch auf Schadenersatz statt Leistung SE nach 249 wahlweise: Aufwendungsersatz nach 284 B. Aufwandsersatz (siehe unten!) Schadenersatz 2004 - andreas.hillert@freenet.de Kein offizielles Vorlesungsmaterial - Keine Gewähr für Fehler 8

Vertragsähnliche Ansprüche 119 Anfechtung wg Irrtum Botenirrtum 120 arglistiger Täuschung / widerrechtlicher Drohung 123 A. Anfechtungsgrund 119, 120, 123 Inhaltsirrtum 119 I 1.alt Erklärungsirrtum 119 I 2. alt. Eigenschaftsirrtum 119 II Botenirrtums 120 arglistige Täuschung / widerrechtliche Drohung 123 B. Anfechtungserklärung 143 C. Anfechtungsfrist I. unverzüglich 121 idr II. nach Frist 124 ivm 123 (nur bei Täuschung o. Drohung) Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts 142 Schadenersatz 122 122 Schadenersatz nach Anfechtung A. Willenserklärung I. nichtig 118 (Mangel der Ernsthaftigkeit) oder II. angefochten 119, 120 (Irrtum, falsche Übermittlung) B. Schaden I. durch im Vertrauen auf die Gültigkeit der WE erlitten II. Grund der Nichtigkeit oder Anfechtung war nicht bekannt / musste nicht bekannt sein (fahrlässig). Schadenersatz nach 249 ff 280 I Schadenersatz wegen Pflichtverletzung ( 241) aus Schuldverhältnis ( 311) ( 241 I: Haupt- und 241 II: Nebenpflichten) A. Schuldverhältnis Vertrag 311 I vorvertragliches Schuldverhältnis 311 II B. keine speziellen Regelungen (z.b: Mängelgewährleistung) C. rechtswidrige objektive Pflichtverletzung D. Verschulden; wird vermutet 280 I 2: vertreten müssen Schadenersatz nach 249 ff 2004 - andreas.hillert@freenet.de Kein offizielles Vorlesungsmaterial - Keine Gewähr für Fehler 9

678 Schadenersatz gegen Gf aus GoA (gegen der Willen des Geschäftsherrn) A. Besorgung eines fremden Geschäfts objektiv fremdes Geschäft auch fremdes Geschäft subjektiv fremdes Geschäft B. Fremdgeschäftsführungswille bei objektiv und auch fremdem Geschäft vermutet. bei subjektiv fremdem Geschäft äußerlich erkennbar C. Ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung (kein Vertrag o.a. Rechtsverhältnis) D. Ohne Berechtigung - Gegen den Willen des Gh E. Erkennenmüssen des Gf Schadenersatz des Gf nach 249 683 Aufwendungsersatz gegen Gh aus GoA A. Besorgung eines fremden Geschäfts objektiv fremdes Geschäft auch fremdes Geschäft subjektiv fremdes Geschäft B. Fremdgeschäftsführungswille bei objektiv und auch fremdem Geschäft vermutet. bei subjektiv fremdem Geschäft äußerlich erkennbar C. Ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung (kein Vertrag, o.a. Rechtsverhältnis) D. Berechtigung zur GoA im Interesse oder mutmaßlichen Willen des GH Wille des GH ist unbeachtlich ( 679) nachträglich genehmigte GoA ( 684,2) Aufwendungsersatz nach 670, 683, 677 2004 - andreas.hillert@freenet.de Kein offizielles Vorlesungsmaterial - Keine Gewähr für Fehler 10

Ansprüche auf... - (aus gesetzlichen Schuldverhältnissen) dingliche Ansprüche 985 Herausgabe vom unberechtigten Besitzer A. Eigentümer I. Kein Verlust des Eigentums II. aber Abhandenkommen B. Besitzer C. unberechtigter Besitz 986 (Einrede der Berechtigung) I. Besitzrecht besteht zwischen Eigentümer und Besitzer II. Besitzrecht ist aus dinglichen Rechten (Pfandrecht,...) oder schuldrechtlichen Beziehungen abgeleitet Herausgabeanspruch nach 985 989 Schadenersatz nach Rechtshängigkeit A. Eigentümer B. Besitzer C. Schaden ist entstanden D. Eintritt der Rechtshängigkeit E. Verschulden Schadenersatz nach 249 2004 - andreas.hillert@freenet.de Kein offizielles Vorlesungsmaterial - Keine Gewähr für Fehler 11

deliktische Ansprüche 823 I unerlaubte Handlung Verletzung eines absolut geschützten Rechtsgutes A. Tatbestand I. verletztes absolut geschütztes Rechtsgut Eigentum Sachentziehung Substanzverletzung Beschädigung/Zerstörung Weiterfressender Mangel Gebrauchsbeeinträchtigung Körper Gesundheit sonstiges Recht II. Verletzungshandlung tun unterlassen bei Garantenpflicht aus Vertrag vorvertragliches Schuldverhältnis Gesetz (Aufsichtspflichtige,...) Ingerenz III. Verknüpfung / Haftungsbegründende Kausalität a. im Sinne der Äquivalenztheorie b. im Sinne der Adäquanztheorie c. Schutzzweck der Norm B. Rechtswidrigkeit der Handlung I. keine Rechtfertigungsgründe C. Verschulden I. Verschuldensfähigkeit ( 827, 828) II. Grad des Verschuldens a. Vorsatz b. Fahrlässigkeit Schadenersatz nach 249, 842 2004 - andreas.hillert@freenet.de Kein offizielles Vorlesungsmaterial - Keine Gewähr für Fehler 12

823 II unerlaubte Handlung Verletzung eines Schutzgesetzes A. Tatbestand I. Vorliegen eines Schutzgesetzes a. Schutzgesetz bezweckt Individualschutz b. Verletzte gehört zum geschützten Personenkreis c. das geltend gemachte Interesse muss von der Norm geschützt sein II. Verletzungshandlung: Verstoß gegen das Schutzgesetz tun unterlassen III. Haftungsbegründende Kausalität c. im Sinne der Äquivalenztheorie d. im Sinne der Adäquanztheorie e. Schutzzweck der Norm B. Rechtswidrigkeit I. keine Rechtfertigungsgründe C. Verschulden III. Verschuldensfähigkeit ( 827, 828) IV. Grad des Verschuldens a. Vorsatz b. Fahrlässigkeit Schadenersatz nach 249 ff 826 sittenwidrige vorsätzliche Schädigung A. Tatbestand I. Schaden ist entstanden (nach Differenzhypothese ermitteln) a. nicht Vermögensschaden b. Vermögensschaden II. durch zuzurechnende Handlung III. Sittenwidrigkeit der Handlung B. Rechtswidrigkeit indiziert durch Sittenwidrigkeit C. Verschulden; hier: Vorsatz! I. Vorsatz muss sich auch auf den Schaden erstrecken. V. Verschuldensfähigkeit ( 827, 828)?? Schadenersatz nach 249 ff 2004 - andreas.hillert@freenet.de Kein offizielles Vorlesungsmaterial - Keine Gewähr für Fehler 13

831 Verrichtungsgehilfe A. Tatbestand I. Eigenschafft als Verrichtungsgehilfe a. Nach den Weisungen des Gh auszuführende Tätigkeit b. Angestellter des Geschäftsherrn II. Tatbestandsmäßige rechtswidrige Handlung a. Tatbestand i. verletztes Rechtsgut ii. Verletzungshandlung des Gehilfen iii. haftungsbegründende Kausalität iv. Rechtswidrigkeit III. In Ausübung der Verrichtung nicht nur bei Gelegenheit im inneren Zusammenhang mit der Tätigkeit B. Rechtswidrigkeit C. Verschulden I. wird vermutet (Überwachungsverschulden) II. Exkulpation?? Schadenersatz nach 249 (siehe auch 823) Bereicherungsrechtliche Ansprüche 812 Herausgabe (ungerechtfertigte Bereicherung) 812 A. erlangter Vermögensvorteil B. durch I. Leistung eines anderen 812 alt1 oder II. in sonstiger Weise auf dessen Kosten 812 alt2 C. ohne Rechtsgrund Rechtsbeziehung bestand von Anfang an nicht. (nach Anfechtung,... ) Rechtsbeziehung viel nachträglich weg (nach Unmöglichkeit,...) Rechtsbeziehung deckt die Leistung der Höhe nach nicht ab D. keine Ausschlussgründe I. Kenntnis der Nichtschuld 814 II. Verstoß gegen Gesetz oder Gute Sitten 817 Herausgabe des erlangten Vorteils 812, Nutzungen, Ersatz(anspruch)es Ersatz 818 2004 - andreas.hillert@freenet.de Kein offizielles Vorlesungsmaterial - Keine Gewähr für Fehler 14

Schadenersatz 249 Schadenersatz D. Schaden ( 249 ff) I. Art des Schadensersatzes i. Naturalrestitution (Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes) ( 249 I) ii. oder Geldersatz: II. Schadenshöhe bei Personen o. Sachschaden ( 249 II) nach Fristsetzung und wenn unmöglich, ungenügend, unverhältnismäßig ( 250, 251) Folgeschäden: Vermögensschäden incl. Entgangener Gewinn ( 252) immaterieller Schaden nur in gesetzl. bestimmten Fällen: ( 253 I) insbesondere Verletzung des Körpers, der Gesundheit... ( 253 II) a. Differenzschaden (Diff.schadenhypothese) b. Reserveursache? i. Objektschaden voll zu ersetzen ii. Dauer- o Folgeschaden - nur zu ersetzen soweit nicht durch Reserveursache begrenzt E. Haftungsausfüllende Kausalität (C.Müller: i.d. Klausur nicht prüfen! ) I. Mitverschulden ( 254 ) 284 Aufwendungsersatz C. Aufwandsersatz I. Aufwendungen, gemacht im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung II. durften billigerweise gemacht werden (Angemessenheit) III. deren Zweck wäre / ist erreicht worden 2004 - andreas.hillert@freenet.de Kein offizielles Vorlesungsmaterial - Keine Gewähr für Fehler 15