Barrierefreie Umwelt. Stand März 2012 Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte

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Transkript:

Barrierefreiheit ih it Anspruch und Wirklichkeit 1

Nicht über uns - ohne uns 2

Bauliche Anlagen müssen für alle Menschen barrierefrei nutzbar sein. Die Nutzer müssen in die Lage versetzt werden, von fremder Hilfe weitgehend unabhängig zu sein. 3

Einwohner und Menschen mit Behinderung in Frankfurt (Oder) Einwohner Beh. Gesamt Schwerbehinderte 90000 85000 80000 75000 70000 65000 60000 55000 50000 45000 40000 35000 30000 25000 20000 15000 10000 5000 0 Ei inwohner Jahr 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 4

Barrierefrei: ist definiert im 4 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Diese Definition ist die Grundlage für die Ausführung der Technischen Baubestimmungen. 5

6

Neue Normen: DIN 18040-1 regelt die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von öffentlich zugänglichen Gebäuden und deren Außenanlagen, die der Erschließung und Gebäudebezogenen Nutzung dienen. DIN 18040-2 regelt die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen, Gebäuden mit Wohnungen und deren Außenanlagen, die der Erschließung und wohnbezogenen Nutzung dienen. Beide Normen sollen voraussichtlich 2012 als verbindlich in die Brandenburgische Bauordnung übernommen werden. 7

Rollstuhlbenutzer Blinde und Sehbehinderte Gehörlose und Hörgeschädigte Gehbehinderte Menschen mit sonstigen Behinderungen Ältere Menschen Kinder, klein- und großwüchsige Menschen 8

Öffentlich zugängliche Gebäude: Das sind ins besondere Kultureinrichtungen Bildungseinrichtungen i i Sport- und Freizeitstätten Einrichtungen des Gesundheitswesens Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude Verkaufseinrichtungen Gaststätten Toilettenanlagen 9

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Transparenz und Vertrauen Bundesweit einheitliches Zeichen Zertifizierung von Geschäften anhand einheitlicher itli h Kriterien i in 7 Kategorien Erreichbarkeit des Geschäftes Mitarbeiter/Servicequalität Eingang zum Geschäft Ladengestaltung Sortimentsgestaltung Service Kasse Zertifizierung von geschulten Testern Auswertung an neutraler Stelle (HDE) Erneute Überprüfung nach 3 Jahren 13

Es nützt allen Konsumenten Gut erreichbare Einkaufsmöglichkeiten sind ein Stück Lebensqualität. Einkaufen sollte keine Last bereiten, sondern Vergnügen auch und gerade den Menschen, die den Einkaufsbummel unter erschwerten Bedingungen antreten. t Das sind etwa diejenigen, die einen Kinderwagen mit sich führen, die im Rollstuhl unterwegs sind, die wegen Einschränkungen der Motorik, des Sehens oder Hörens auf Gehhilfen wie Rollatoren beziehungsweise sonstige Hilfsmittel und Unterstützung angewiesen sind. 14

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