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5. Bedürftigkeit. 6. Leistungsfähigkeit. aus eigenen Mitteln decken kann oder bedürftig im Sinne des Unterhaltsrechts ist.

Transkript:

Elternunterhalt Ein Vortrag von RA Gerd Winkler Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht TSP Erbrecht Die Sandwichgeneration Die Kinder sind noch nicht aus dem Haus und die Eltern benötigen Pflege 1

Anzahl der Pflegebedürftigen steigt vor allem bei den Hochbetagten 2

Wie viel übernimmt die Pflegekasse? Der Kostenanteil, den die Pflegekasse übernimmt, wenn Sie oder ein Angehöriger die vollstationäre Pflege in Anspruch nehmen müssen, hängt von der anerkannten Pflegestufe ab. In der niedrigsten Pflegestufe I übernimmt die Pflegekasse monatlich 1.064 Euro. In Pflegestufe II steigt der Betrag auf 1.330 Euro, in Pflegestufe III beteiligt sich die Pflegekasse mit 1.612 Euro an den Kosten für das Pflegeheim. Nur in besonderen Härtefällen werden bis zu 1.995 Euro gewährt. 3

Pflegestufe I II III Leistung der PV bei vollstationärer erheblich schwer schwerst Pflegebedürftige Pflege 1.064,00 1.330,00 1.612,00 in besonderen Härtefällen bis 1995 Preise in einem Stuttgarter Pflegeheim Pflegestufe Preis pro Monat Einzelzimmer Zuschuss der Pflegekasse pro Kalendermonat Monatlicher Eigenanteil Stufe 1 2.972,40 1.064,00 1.908,40 Stufe 2 3.499,20 1.330,00 2.169,20 Stufe 3 4.136,10 1.612,00 2.524,10 Preisbeispiel Stand Sept. 2015 4

Durchschnittliche gesetzliche Rente in Westdeutschland 2015 Frauen ca. 630.- Männer ca. 1.060.- Heimkosten 1 1. Zwar ist es Sache des Sozialhilfeträgers, den kostengünstigsten Heimplatz auszuwählen. 2. Will man aber geltend machen, dies sei nicht geschehen, muss man als Unterhaltsschuldner selbst entsprechend bei Gericht vortragen 3. Es empfiehlt sich daher, selbst schon bei der Suche nach einem Heimplatz mitzuwirken 5

Heimkosten 2 4. Die anfänglich gut gemeinte Absicht, den Eltern nur das Beste zukommen zu lassen, kann sonst zum Bumerang werden 5. Die Eltern haben keinen Anspruch auf Unterbringung entsprechend der Lebensstellung der Kinder Verfahrensgang 1 1. Ein Elternteil muss ins Pflegeheim 2. Seine Einkünfte incl. Pflegeversicherung und sein Vermögen reichen nicht zur Kostentragung 3. Das Sozialamt übernimmt zunächst die Kosten gegenüber dem Pflegeheim 4. Das Sozialamt sucht einen oder mehrere unterhaltspflichtige Personen aus dem Kreis der aktuellen oder geschiedenen Ehegatten 5. bei Erfolg keine Unterhaltspflicht der Kinder 6

Verfahrensgang 2 6. falls kein Erfolg, Überleitungsanzeige an Kinder, d.h. das Sozialamt leitet den Unterhaltsanspruch, den der Elternteil gegen seine Kinder hat, auf sich als neuen Rechtsträger über. 7. Die Überleitungsanzeige wird förmlich schriftlich versandt, in der Regel zugleich mit der Aufforderung, Auskunft und Nachweis über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen 8. Zu dieser Auskunft sind Sie verpflichtet! Sie muss wahrheitsgemäß sein!! 9. Ab dem Zeitpunkt der Überleitungsanzeige kann ggf. das Sozialamt Unterhalt verlangen, in keinem Fall für vorherige Zeiträume Verfahrensgang 3 10. Teilt Ihnen das Sozialamt mit, dass keine Ansprüche geltend gemacht werden, dann ist die Angelegenheit zunächst beendet 11. Verlangt das Sozialamt einen monatlichen Betrag, sollten Sie spätestens jetzt einen Anwalt mit der Überprüfung der Berechnung beauftragen und außerdem das Sozialamt auffordern, Auskunft über die Einkommens- und Vermögenssituation der Geschwister zu erteilen. 12. Kommt eine Einigung zwischen Ihnen und den Sozialamt zustande, so ist die Angelegenheit zunächst beendet 7

Verfahrensgang 4 13. Kommt keine Einigung zwischen Ihnen und den Sozialamt zustande, so kann das Sozialamt den Unterhaltsbetrag nicht einfach festsetzen, sondern muss es, wenn es seinen vermeintlichen Anspruch durchsetzen will, einen entsprechenden Antrag (früher Unterhaltsklage genannt) beim Familiengericht Ihres Wohnortes stellen. 14. Diese entscheidet dann über die Höhe des von Ihnen zu zahlenden Betrages. Ggf. geht das Verfahren, wenn eine Seite nicht zufrieden ist, auch zum Oberlandesgericht. Das ist in der Regel die letzte Instanz. Vermögensfreibeträge des Bedürftigen bei Sozialhilfe Zunächst ist das Vermögen des Bedürftigen aufzubrauchen, aber er hat ein Schonvermögen von 1600, bis zum Alter von 60 Jahren 2600, wenn d. bedürftige Person das 60. Lebensjahr vollendet hat 8

Das Wesen des übergegangenen Anspruches Durch den Übergang des Unterhaltsanspruches von Mutter/Vater auf das Sozialamt verändert der Anspruch nicht sein Wesen als Unterhaltsanspruch. Es können daher alle auch sonst möglichen Einwendungen aus dem Unterhaltsrecht erhoben werden Aus diesem Grund findet das Verfahren beim Familiengericht statt Einkommensermittlung beim Elternunterhalt 1 Monatsdurchschnittsnetto eines Jahres, bei Selbstständigen von 3 Jahren./. 5% pauschaler Berufsaufwand (nur bei Arbeitnehmern, bei Nachweis ggf. mehr, wenn z.b. Fahrtkosten, Gewerkschaftsbeiträge, Fachzeitschriften, Berufskleidung etc. mehr als 5% vom Netto betragen) + evtl. Kapitalerträge + evtl. Mieteinnahmen + evtl. Wert mietfreien Wohnens + evtl.einkommensteuererstattungen (Monatsschnitt) 9

Einkommensermittlung beim Elternunterhalt 2./. Zins und Tilgung für selbst bewohntes, angemessenes Eigenheim./. Zinsen für vermietete Immobilie (Tilgungsanteil evtl. im Rahmen der Altersvorsorge)./. evtl. Schulden, sofern vor Unterhaltsinanspruchnahme entstanden oder unabwendbar./. Einkommensteuernachzahlungen (Monatsschnitt)./. Unterhalt für eigene minderjährige Kinder./. Unterhalt für eigene volljährige Kinder./. Unterhalt für geschiedenen Ehepartner Einkommensermittlung beim Elternunterhalt 3./. Kosten der Besuche bei den Eltern im Heim./. Eigene Altersvorsorge Arbeitnehmer bis max.5% vom Bruttoarbeitseinkommen./. Eigene Altersvorsorge bei Selbstständigen bis 25%, sofern nachgewiesen./. Aufwendungen für private Pflegeversicherung./. Aufwendungen für Krankenzusatzversicherung./. Andere Versicherungen, (Hausrat, Rechtsschutz, Haftpflicht etc.) werden von den Sozialämtern meist anerkannt, also sollten Sie sie auf jeden Fall auch angeben. 10

Einkommenselbstbehalte beim Elternunterhalt Alleinstehend uro 1.800.- plus 50% des 1.800.- übersteigenden Betrages Ehegatten zusammen uro 3.240.- plus 45% des 3.240.- übersteigenden Betrages Alleinstehender Unterhaltspflichtiger Variante 1 Bereinigtes Einkommen 1.799,00./. Selbstbehalt 2015 1.800,00-1,00 Elternunterhalt Null Variante 2 Bereinigtes Einkommen 2.200,00./. Selbstbehalt 2015 1.800,00 plus Hälfte der Differenz z. Einkommen 200,00 individueller Selbstbehalt 2.000,00 maximaler Elternunterhalt 200,00 11

Berechnung Elternunterhalt 2015 bei Verheirateten Bereinigtes Einkommen Kind 3.000,00 = 75 % Einkommen Ehepartner 1.000,00 = 25 % 4.000,00./. FamilienSB 2015 3.240,00 Differenz 760,00./. 10 % Haushaltsersparnis 76,00 Einkommen über SockelSB 684,00 davon 1/2 342,00 plus FamilienSB 3.240,00 individueller Familienbedarf 3240+342= 3.582,00 Anteil des Unterhaltspflichtigen hiervon 75 % 2.686,50 Einkommen Sohn 3.000,00 für Elternunterhalt verfügbar 313,50 Berechnung Elternunterhalt 2015 bei Verheirateten Bereinigtes Einkommen Kind 1.000,00 = 25 % Einkommen Ehepartner 3.000,00 = 75 % 4.000,00./. FamilienSB 2015 3.240,00 Differenz 760,00./. 10 % Haushaltsersparnis 76,00 Einkommen über SockelSB 684,00 davon 1/2 342,00 plus FamilienSB 3.240,00 individueller Familienbedarf 3240+342= 3.582,00 Anteil des Unterhaltspflichtigen hiervon 25 % 895,50 Einkommen Kind 1.000,00 für Elternunterhalt verfügbar 104,50 12

Unterhalt aus Taschengeld Ehegatten haben untereinander einen Anspruch auf Taschengeld. Wenn das unterhaltspflichtige Kind kein oder kein ausreichendes eigenes Einkommen hat, muss es u. U. aus diesem Taschengeld Elternunterhalt bezahlen. Man spricht hier auch von verdeckter Schwiegerkindhaftung. Unterhalt aus Taschengeld, Beispielrechnung Einkommen Kind 0.- Einkommen Ehegatte 4.000.- Taschengeldanspruch hiervon 5% = 200.-./. 5 % vom Familienselbstbehalt also von 3.240 162.- Differenz 38.- Hiervon ½ 19.- Ist die Leistungsfähigkeit aus Taschengeld 13

Geschwisterhaftung 1 Geschwister haften anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen. Um die interne Haftungsverteilung unter Geschwistern zu ermitteln, haben daher Geschwister untereinander einen Auskunftsanspruch Geschwisterhaftung 2 Das Sozialamt muss daher auf Verlangen auch Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Geschwister geben 14

Geschwisterhaftung 3 Die Haftung von Geschwistern richtet sich nach dem Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit untereinander. Der leistungsfähigere muss also mehr, der leistungsschwächere weniger Beitrag leisten. Beispiel 1: Anteilige Geschwisterhaftung Ungedeckter Bedarf des Elternteils 900.- Leistungsfähigkeit Kind 1 800.- (50%) muß zahlen 450.- Kind 2 400.- (25%) muß zahlen 225.- Kind 3 400.- (25%) muß zahlen 225.- (Prozentermittlung: Alle Kinder zusammen leistungsfähig i.h. von 1.600.- davon Kind 1 800.- = 50 %, Kind 2+3 je 400.-, also je 25% 15

Beispiel 2: Anteilige Geschwisterhaftung Ungedeckter Bedarf des Elternteils 900.- Leistungsfähigkeit Kind 1 800.- (66,67%) muß zahlen 600.- Kind 2 400.- (33,33%) muß zahlen 300.- Kind 3 0.- (0%) muß zahlen 0.- (Prozentermittlung: Alle Kinder zusammen leistungsfähig i.h. von 1.200.- davon Kind 1 800.- = 66,67 %, Kind 2 400.- = 33,33%, Kind 3 leistungsunfähig, daher 0 % Einsatz des Vermögens beim Pflichtigen 1. Grundsätzlich ist auch das Vermögen für Unterhaltszwecke einzusetzen 2. Aber es gibt Grenzen 3. Das Schwiegerkind muss sein Vermögen nicht einsetzen 4. Und es gibt Schonvermögen 2015 by RA und FA für FamR, TSP Erbrecht Gerd Winkler, Stuttgart 16

Schonvermögen des Pflichtigen 1 1. Ein selbst genutztes, den Verhältnissen angemessenes, Eigenheim muss weder veräußert noch belastet werden, denn der Unterhaltspflichtige muss bei der Inanspruchnahme von Elternunterhalt keine spürbare und dauerhafte Senkung seines eigenen Unterhaltsniveaus hinnehmen Schonvermögen des Pflichtigen 2 2. Zusätzlich zur Immobilie vorhandenes Kapitalvermögen muss nicht unbedingt angetastet werden. Es kommt u.a. auf die Höhe des Vermögens an 17

Schonvermögen des Pflichtigen 3 Der BGH am 30.08.2006: Dem Unterhaltsschuldner steht es grundsätzlich frei, in welcher Weise er neben der gesetzlichen Rentenversicherung Vorsorge für sein Alter trifft. Sichert er den Fortbestand seiner gegenwärtigen Lebensverhältnisse durch Sparvermögen oder ähnliche Kapitalanlagen, muss ihm davon jedenfalls der Betrag verbleiben, der sich aus der Anlage der ihm unterhaltsrechtlich zuzubilligenden zusätzlichen Altersvorsorge (bis zu 5 % des Bruttoeinkommens beim Elternunterhalt) bis zum Renteneintritt ergäbe. Es ist ein Zins von 4% zugrunde zu legen. Schonvermögen des Pflichtigen 4 Beispiele Jahresbrutto Berufsjahre Schonvermögen ca. 40.000.- 20 62.000.- 70.000.- 20 108.000.- 60.000.- 30 175.000.- 100.000.- 25 215.000.- Evtl. weitere Individualberechnungen 18

Schonvermögen des Pflichtigen 5 3. Auch dem Geringverdiener muss ein Notgroschen jedenfalls von 10.000.- verbleiben Schonvermögen des Pflichtigen 6 4. Die Verwertung von Vermögen ist auch dann nicht geschuldet, wenn sie wirtschaftlich mit unverhältnismäßig hohen Nachteilen verbunden ist (oft bei Lebensversicherungen der Fall!) 19

Schonvermögen des Pflichtigen 7 5. Nach Renteneintritt des Unterhaltspflichtigen ist Schonvermögen unter Berücksichtigung der Lebenserwartung des Pflichtigen auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen und ggf. daraus Unterhalt zu bezahlen Schonvermögen des Pflichtigen 8 6. Schenkungen der Eltern an die Kinder während der letzten 10 Jahre können vom Sozialamt zurückgefordert werden 20

Verwirkung wegen Zeitablauf Bleibt das Sozialamt während des Verfahrens 1 Jahr oder länger untätig, ist häufig das sogenannte Zeitmoment der Verwirkung eingetreten. Daher das Sozialamt nicht erinnern und nicht nach dem Stand des Verfahrens nachfragen Verwirkung aus anderen Gründen 1 z.b. bei 1. Bedürftigkeit aufgrund eigenen sittlichen Verschuldens (z.b. Spiel-und Drogensucht, u.u. Alkoholsucht) 2. Bedürftigkeit wegen Unterlassen eigener ausreichender Altersvorsorge trotz hohem Einkommen 21

Verwirkung aus anderen Gründen 2 z.b. bei 3. gröblicher Verletzung der eigenen Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind 4. schwerer vorsätzlicher Verfehlung gegenüber dem Kind, (z.b. tiefe Kränkungen, Tätlichkeiten, bewusst falsche Strafanzeigen) 5. Vernachlässigung der Betreuung während der Kindheit Verwirkung aus anderen Gründen 3 Ohne Verschulden des Unterhaltsbedürftigen keine Verwirkung, daher z.b. nicht bei psychischer Erkrankung Sonderfall: psychische Erkrankung beruht auf Auswirkungen des 2. Weltkrieges 22

Verwirkung aus anderen Gründen 4 Je nach dem Maß der Schuld des Unterhaltsberechtigten ist die Unterhaltspflicht nach Billigkeit herabzusetzen. Die Verpflichtung fällt ganz weg, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre. Verwirkung aus anderen Gründen 5 Keine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt nur wegen einseitigem Kontaktabbruch des Unterhaltsberechtigten gegenüber seinem volljährigen Sohn, selbst dann nicht, wenn der Sohn enterbt wurde 23

Verwirkung aus anderen Gründen 6 Generell gilt: Wer sich auf die Verwirkung beruft, muss die entsprechenden Tatsachen darlegen und beweisen! Zum Schluss noch ein Wort von Bert Brecht: Und so sehen wir betroffen Den Vorhang zu und alle Fragen offen. Der gute Mensch von Sezuan 24

Danke für Ihr Interesse und kommen Sie gut nach Hause Gerd Winkler Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht TSP Erbrecht GERD WINKLER, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, TSP Erbrecht Winkler & Coll. Anwaltskanzlei 70327 Stuttgart (Untertürkheim) Augsburger Str. 364 Tel.Sammelnr. 0711-330377 Fax 0711-3041240 email: winkler@anwaltskanzlei-winkler.de www. anwaltskanzlei-winkler.de 2015 by RA und FA für FamR, TSP Erbrecht Gerd Winkler, Stuttgart 25