Chemie Innovation Sicherheit Umweltbetriebsprüfung und Erklärung Unterschied zwischen Pflicht und Kür.Sorgen Bei EMAS aktuell, Regionalgruppe Rhein- Ruhr des EMAS Club Europe als Gemeinschaftsveranstaltung des VNU und der IHK Duisburg in den Räumen der IHK. Termin: 02.09.2015 Vortrag: Dr. Herzog, Chemie Innovation Sicherheit copyright 2007-2015 CIS Herzog Dr. Heinz Herzog, Herzogenrath - Mail: Herzog@CISHerzog.de - www.cisherzog.de 01.09.2015 1
Chemie Innovation Sicherheit Bemerkungen aus der Praxis - Ermittlung der Wesentlichkeit von Umweltaspekten - Umweltbetriebsprüfungsbericht - Auszug 2014 - Umwelterklärung 2015 copyright 2007-2015 CIS Herzog Dr. Heinz Herzog, Herzogenrath - Mail: Herzog@CISHerzog.de - www.cisherzog.de 01.09.2015 2
Verfahrensanweisung VA- Nr.: 21.09 Ausgabe: 01 Revision Nr.: 00 Seite 1 von 3 Titel Ermittlung und Bewertung von Umweltaspekten für Kernindikatoren Zweck Verfahren zur Festlegung von wesentlichen Umweltaspekten Anwendungsbereich CWS Lackfabrik GmbH& Co. KG, ATCOAT GmbH und CWS Powder Coatings GmbH Inhalt Seite 2: 1.Begriffe Seite 2: 2.Zuständigkeiten Seite 2: 3. Ermittlung und Bewertung der Umweltaspekte Seite 2: 3.1 Betrachtungsumfang Seite 2: 3.2 Grundlagen Seite 3: 3.3 Verfahren zur Ermittlung und Bewertung Seite 3: 4.Änderungsdienst Seite 3: 5.Mitgeltende Unterlagen Eine Liste der Abkürzungen befindet sich hinter der letzten Seite dieser VA! Ersteller: Dr. Herzog Datum: 01.03.2010 Abteilung: IMS Integriertes Management System geprüft/freigegeben: Datum: 01.03.2010
Verfahrensanweisung VA- Nr.: 21.09 Ausgabe: 01 Revision Nr.: 00 Seite 2 von 3 1.Begriffe Umweltaspekt: Bestandteil von Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen einer Organisation, der mit der Umwelt in Wechselwirkung treten kann. Beispiele für Bedeutende Umweltaspekte: - Emissionen von Gasen, Stäuben etc. in die Atmosphäre - Abwasser in großen Mengen und / oder belastet mit Stoffen - Abfall aus Anlagen in großen Mengen und/oder mit gefährliche Inhaltsstoffen belastet - Energieverbrauch - Lärm- und Geruchsemissionen Umweltauswirkung: Wirkung eines Umweltaspektes auf die Umwelt. 2.Zuständigkeiten Der IMB (Beauftragter für das integrierte Managementsystem)ist Verantwortlich für die Ermittlung, Bewertung und Dokumentation. 3. Ermittlung und Bewertung der Umweltaspekte 3.1 Betrachtungsumfang Sie betrifft zunächst alle Tätigkeiten der CWS- Gruppe und deren Auswirkungen, die sich ergeben (können) aus normalen Betriebsbedingungen, besonderen Betriebsbedingungen (Anfahren, Herunterfahren) und Vorfällen, Unfällen, Notfällen etc. 3.2 Grundlagen Grundlagen zur Definition eines bedeutenden Umweltaspektes können aus gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben (Verbräuche, Emissionen, Managementvorgaben,..)entstehen. Außerdem können wichtige Interessengruppen (Kunden, Investoren,..)vorgeben. Nach EMAS III sind folgende Aspekte aus Wesentlichkeit zu prüfen und in der Umwelterklärung zu kommunizieren: Energieeffizienz: Materialeffizienz: Wasser: Abfall: jährlicher Gesamtenergieverbrauch jährlicher Massenstrom von Einsatzstoffen jährlicher Wasserverbrauch jährliches Abfallaufkommen und Gefährlichkeit Biologische Vielfalt: Flächenverbrauch Emissionen: Jährliche Gesamtemission von Treibhausgasen und Abgasen in die Luft.
Verfahrensanweisung VA- Nr.: 21.09 Ausgabe: 01 Revision Nr.: 00 Seite 3 von 3 3.3 Verfahren zur Ermittlung und Bewertung Die Bewertung wird jährlich vom IMB durchgeführt und im Umweltbetriebsprüfungsbericht dokumentiert. Dabei wird folgende Matrix als Grundlage benutzt: Umweltaspekte CWS-Holding ATCOAT Powder Coatings Gruppe Kernindikatoren Energieeffizienz Erdgas Strom Diesel/Rapsdiesel Heizöl Materialeffizienz Input Output Wasser Summe Verbrauch Abfälle Summe Summe gefährlich Biologische Vielfalt Flächenverbrauch Emissionen Treibhausgase Gesamtemissionen Untergliederungen und Einstufung nach wesentlich (w) und nicht wesentlich (nw)werden jährlich geprüft und ggf. ergänzt. Hier wird auch festgelegt, welche Informationen in der Umwelterklärung kommuniziert werden (z.b.: freiwillige wie VOC Angaben).Diese werden mit dem Vorjahr verglichen, Maßnahmen dazu werden auf Wirksamkeit zur Zielerreichung bewertet und ggf. in neue Ziele und Maßnahmen überführt. 4.Änderungsdienst Der Änderungsdienst erfolgt durch den IMB. 5.Mitgeltende Unterlagen Umweltbetriebsprüfungsbericht Management- Review Umwelterklärung
CWS Umweltbetriebsprüfung Plan Bericht 2014 - Auszug CWS Seite 1 von 5 Abschnitt 1 Bezug: Anhang III, Verordnung EG-Nr. 1221/2009 Kriterien: * in Anhang III, Nr. 3 (Umfang und Teil B) * in Anhang II Nr. A 5.5 Interne Audits Häufigkeit: * Anhang III, Nr.4 (längstens alle drei Jahre) * siehe VA 17.01; Audits einmal jährlich in jeder Abteilung (Zusammenfassung spätestens alle drei Jahre). Abschnitt 2 Ziele: Überprüfung der Kriterien (Abschnitt 8, dieses Formulars) mit den Fragestellungen: - wurden Programme aus Zielvorgaben durchgeführt? - wurden Verbesserungen erreicht? - wenn nicht, warum nicht, was ist zu tun? Vorbereitung der nächsten Umwelterklärung (VA 1.02, 21.01) Externe Validierung erforderlich: ja.x... nein... Wenn ja: Politik angemessen? : Hat sich bewährt. Gibt es ein Review (Beurteilung)? ja Abschnitt 3 Umfang: alle Abteilungen (VA 17.01) Checkliste Anhang I (Abschnitt 8) Gesetzliche Anforderungen: Reach innovativ umsetzen (EU Chemikalienpolitik)! (REACh- Audits!!) BImSchG Änderungen zu IED-Richtlinie Gewässerschutz (Wasserrahmenrichtlinie) und Klimaschutz. Erfasster Zeitraum: 01.01.2014 bis 31.12.2014 UMBETRPR.doc F 21-18-1
CWS Umweltbetriebsprüfung Plan Bericht 2014 - Auszug CWS Seite 2 von 5 Abschnitt 4 Organisatorische Ressourcen: Teams und Speziallisten: - Auditteams: siehe Auditprotokolle (F 17-01-0) - Umweltbetriebsprüfungsteam: siehe Checkliste in Abschnitt 8 Abschnitt 5 Planung und Vorbereitung: Terminabsprache: Information: Vorgespräche zu Audits Info- Stunden, Aushänge Abschnitt 6 Betriebsprüfungstätigkeiten Personalgespräche Begehung, Ausrüstung, Unterlagen Verfahrensabläufe, Regelkreise Gute Managementpraktiken (aus alter VO beibehalten) Liste von Umwelteinwirkungen (Umwelterklärung, ggf. Listen vor Ort) Abschnitt 7 Mitgeltende Unterlagen Firmenhandbücher, Gesetze, Protokolle, Formulare, Einzeldaten, UMBETRPR.doc F 21-18-1
CWS Umweltbetriebsprüfung Plan Bericht 2014 - Auszug CWS Seite 3 von 5 Abschnitt 8: Checkliste Umweltbetriebsprüfung Mitglieder des Umweltbetriebs prüfungsteams: Unterlagen Dr. Herzog (Managementbeauftragter) Dr. Herzog (Immissionsschutzbeauftragter) Person (Datenverarbeitung) Person2 (Energie, Technik, stellv. UMB) Person3 (Einkauf) Dr. Herzog (Gewässerschutzbeauftragter) Person3 (Abfallbeauftragter) Person4 Person5 (Energie) (Mühlenlaufzeiten, Staubentwicklung) Statistiken, Daten, Messberichte in Ordnern Umweltdaten 2014, Interne Audits. Liste und Sammlung der Genehmigungen und Gesetze Alarmpläne Inventurlisten Auditprotokolle, MAUS - Auswertungen Umwelterklärung, aktualisierte Version 2014 als Basis Auflistung der durchgeführten Umweltbetriebsprüfungsmerkmale (Ordner und Dateien). 1. Umwelteinwirkungen 1.1.1 Rohstoffe für Kunstharze 1.1.2 Rohstoffe für Lacke 1.1.3 Verpackungsmaterial 1.1.4 Transport 1.2 Energie 1.3 Wasserhaushalt 1.4 Produktmengen als Bezugsgröße 1.5 Emissionen 1.6 Abfall 1.7 Altlastenbetrachtung 2 Verfahrensanweisungen 2.1 Produktionsplanung 2.2 Produktplanung 2.3 Lieferantenbewertung 2.4 Kundenbetreuung 2.5 Kommunikation (intern/extern) 3. Organisation 3.1 Aufbau-Organisation 3.2 Ablauf-Organisation 3.3 Verfahren bei Unfällen / Gefahren Datenbasis für die Umwelterklärung (QK-23) 1/2014 Umweltmanage- ment- Audits (Protokolle MAUS ) UMBETRPR.doc F 21-18-1
CWS Umweltbetriebsprüfung Plan Bericht 2014 - Auszug CWS Seite 4 von 5 Ergebnis: Zu 1: Umwelteinwirkungen (1994-2008) - 2009-2014 Team Kommunikation Zielerreichung Die Daten werden in QK 23 Umweltschutz ermittelt und in Ordnern Umweltdaten 2014 aktualisiert. Als Entwurf für die Umwelterklärung 2015 (Daten 2014) dient die Umwelterklärung 2014, um bedeutende Änderungen einfach überblicken zu können. Diese Daten werden nach Validierung in eine Datei für Intranet bzw. als Anlage für E-Mails zusammengefasst. (effizient: wenig Aufwand viel Information). Dieses Prinzip erfolgt jährlich. Ziele und Programme seit 2009 über die Kernindikatoren nach EMAS III. Zielvorgaben werden teilweise schon erreicht. Auswirkung von von neuen Gesetzen Die Entwicklung der EU- Chemikalienpolitik ist in Kraft. Die Gefahrstoff- Verordnung wurde erneuert (ohne Stufenkonzept) (AwSV statt VAUwS statt VAwS NRW 2007) ab 2015? EMAS III _ Kernindikatoren wurden entwickelt (Tabelle am Schluss dieses Berichtes). Landeswassergesetz wurde überarbeitet wegen Wasserrahmenrichtlinie. (Auswirkungen: Grenzwerte für bestimmte Stoffe sind nicht CWS relevant. Bebauung an Gewässer könnte relevant werden wegen der Abstände. Abfallrahmenrichtlinie wird die Abfallgesetze in den nächsten Jahren erheblich verändern. In Deutschland: KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz). Dokumentation Zu 2 (Verfahrensanweisungen) u. 3 (Organisation) Interne Audits nur noch in Datenbank MAUS eingetragen. VA 17.01 wird später umgestellt. Es ändert sich nicht das Verfahren, sondern die Dokumentation. Das kann zusammen mit anderen Anpassungen erfolgen. UMBETRPR.doc F 21-18-1
CWS Umweltbetriebsprüfung Plan Bericht 2014 - Auszug CWS Seite 5 von 5 ATCOAT GmbH statt CWS Resins GmbH ISO 9001:2008 und ISO 14001:2009 ATCOAT Hamburg GmbH ist integriert. IMS Modul Powder Coatings wurde erarbeitet. Prozesslandkarte ATCOAT wurde in einem Praktikum entworfen. Pläne: Umstrukturierung nach neuer 14001:2015 und 9001:2015. Auswertung der Umweltaspekte und Kernindikatoren (Keine Anpassung erforderlich). Umweltaspekte CWS-Holding ATCOAT Powder Coatings Gesa Kernindikator Energieeffizienz Erdgas nw w nw w Strom nw w w w Diesel/Rapsdiesel nw nw nw nw Heizöl w nw nw w Sonstige nw nw nw nw Materialeffizienz Input nw w w w Output nw w w w Wasser Summe Verbräuche w w w w Abfälle Summe w w w w Summe gefährlich nw w nw w Biologische Vielfalt Flächenverbrauch nw nw nw nw Emissionen Treibhausgase CO2 w w w w CH4 nw nw nw nw N2O nw nw nw nw FCKW nw w w w Gesamtemissionen SO2 nw w w w Nox nw w w w PM(Staub) nw nw w w VOC (Dämpfe) nw w nw w W = wesentlich, nw = nicht wesentlich, rot: Daten für die Umwelterklärung Gezeichnet: Dr. Heinz Herzog 28.05.2015 UMBETRPR.doc F 21-18-1