IAS. Übung 9. Seite 1

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Transkript:

IAS Übung 9 Seite 1

In IAS 22 bzw. IAS 27 sind die Regelungen zu Aufstellungspflicht, Konsolidierungskreis, Einbeziehungszeitpunkt sowie zu Konsolidierungsverfahren enthalten. Erklären Sie die Begriffe kurz und geben Sie zuvor einen systematischen Überblick über die sich bei Anwendung der IAS ergebenden Konsolidierungsmöglichkeiten. Nehmen Sie auch auf die in IAS 31 enthaltenen Gemeinschaftsunternehmen sowie die in IAS 28 behandelten assoziierten Unternehmen Bezug. Seite 2

Grundlagen der Konsolidierung: Aufstellungspflicht Grundsätzlich hat jedes Mutterunternehmen (MU) einen Konzernabschluss aufzustellen! Ein Mutterunternehmen ist ein Unternehmen, das ein oder mehrere andere Unternehmen (Tochterunternehmen) beherrscht. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn es selbst Tochterunternehmen ist und faktisch in vollem Eigentum (Beteiligung mind. 90%) des übergeordneten Mutterunternehmens steht (qualifizierter Teilkonzern). Seite 3

Konsolidierungskreis (1): In den Konzernabschluss des MU sind grundsätzlich alle Tochterunternehmen (TU) einzubeziehen. Ein TU ist ein Unternehmen, das von einem anderem Unternehmen (MU) beherrscht wird. Die Abgrenzung erfolgt nach dem sog. Control Prinzip. Unter Beherrschung (control) versteht man die Möglichkeit, die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens zu bestimmen, um aus dessen Tätigkeiten Nutzen zu ziehen Seite 4

Konsolidierungskreis (2): Beherrschung wird als gegeben angenommen, wenn das Mutterunternehmen: Direkt oder indirekt über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt, Die Macht über mehr als die Hälfte der Stimmrechte aufgrund eines Vertrages mit anderen Gesellschaftern besitzt, Die Macht hat, die Geschäfte des Unternehmen aufgrund eines Statuts oder eines Vertrages zu bestimmen, Die Macht hat, eine Mehrheit des Leitungsorgans zu bestellen oder abzuberufen oder die Stimmenmehrheit im Leitungsorgan festzulegen, TU sind im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einzubeziehen. Darüber hinaus sind auch Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen einzubeziehen; dies erfolgt jedoch unter besonderen Vorschriften. Seite 5

Zeitpunkt der Einbeziehung Der Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung eines TU in den Konzernabschluss des MU ist der Zeitpunkt, zu dem die Beherrschung über das Vermögen und die Geschäfte des TU effektiv an das MU übertragen wird. Die Entkonsolidierung erfolgt zu dem Zeitpunkt, ab dem die Anteile die Kriterien für die Qualifizierung als TU nicht mehr erfüllen. Seite 6

Konsolidierungsverfahren: 1 Vollkonsolidierung Erwerbsmethode Interessenzusammenführungsmethode 2 Quotenkonsolidierung (Joint Ventures/Gemeinschaftsunternehmen) 3 Equity Methode (Gemeinschaftsunternehmen, Assoziierte Unternehmen) Seite 7

1 Vollkonsolidierung (1): Erwebsmethode Neubewertung aller Vermögenswerte und Schulden des TU zum Fair Value Aufrechnung Beteiligungsbuchwert mit dem neubewerteten anteiligen EK akt. Unterschiedsbetrag Goodwill pass. Unterschiedsbetrag negativer Goodwill Ausweis des auf Minderheiten entfallende anteilige EK in der Konzernbilanz Seite 9

1 Vollkonsolidierung (2): Interessenzusammenführungsmethode Verrechnung des Beteiligungsbuchwertes mit dem anteiligen gezeichneten Kapital des TU Die übrigen Posten des EK werden unverändert in die Konzernbilanz übernommen Ein entstehender Unterschiedsbetrag ist mit den offenen Reserven zu verrechnen Seite 10

2 Quotenkonsolidierung (Joint Ventures/Gemeinschaftsunternehmen): Sämtliche Vermögenswerte und Schulden des Gemeinschaftsunternehmens sind nach dem Recht des den Konzernabschluss aufstellenden Unternehmens anzupassen Anteil aller Aktiva und Passiva, Aufwendungen und Erträge in den Summenabschluss gemäss Beteiligungsquote einbringen Seite 11

3 Equity-Methode (1): Gemeinschaftsunternehmen Allowed: Equity-Methode: Die Beteiligung wird zunächst mit ihren Anschaffungskosten bewertet Das MU ermittelt zunächst den Anteil am zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Eigenkapital des assoziierten Unternehmens und stellt diesen den Anschaffungskosten der Beteiligung gegenüber. Die Differenz ist ein (positiver) Firmenwert wenn die AK der Beteiligung die anteiligen Zeitwerte übersteigen, sonst ein negativer Firmenwert Seite 12

3 Equity-Methode (2): Assoziierte Unternehmen Die Beteiligung wird zunächst mit ihren Anschaffungskosten bewertet Das MU ermittelt zunächst den Anteil am zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Eigenkapital des assoziierten Unternehmens und stellt diesen den Anschaffungskosten der Beteiligung gegenüber. Die Differenz ist ein (positiver) Firmenwert wenn die AK der Beteiligung die anteiligen Zeitwerte übersteigen, sonst ein negativer Firmenwert. Seite 13

Aufgabe 9 (b) Aufgabe 9 (b) Bilanz M-AG (01.01.2008) Bilanz T-AG (01.01.2008) Sonstige Aktiva 620 EK 500 Aktiva 150 EK 80 Beteiligung T-AG 220 FK 340 FK 70 Per 01.01.2008 hat die M-AG die A-AG komplett (d.h. zu 100%) übernommen, und zwar zu einem Preis von 220. Erstellen Sie erstmalig den Konzernabschluss für die M-AG inkl. der neuen Beteiligung an der T-AG. Achten Sie dabei insb. auf den Goodwill. Wie sähe der Konzernabschluss aus, wenn die M-AG lediglich 30% an der T-AG erwerben würde, und zwar zu einem Preis von 100 (mit FK = 220)? (bitte Buchwertmethode verwenden) Anmerkung: In Anlehnung an Meyer, C. (2007). Konzernrechnung. Zürich: Fotorotar Seite 14

Aufgabe 9 (b) Erwerb zu 100% (Vollkonsolidierung) Schritt 1: Erstellen der bereinigten Bilanz der T-AG Bilanz T-AG (01.01.2008) Aktiva 150 EK 220 = Kaufpreis Goodwill 140 FK 70 = Mehrwert (290-150) Schritt 2: Erstellen der Konzernbilanz Konzernbilanz M-AG (01.01.2008) Sonstige Aktiva 620 EK 500 Aktiva T-AG 150 FK M-AG 340 Goodwill T-AG 140 FK T-AG 70 Seite 15 Anmerkung: In Anlehnung an Meyer, C. (2007). Konzernrechnung. Zürich: Fotorotar

Aufgabe 9 (b) Erwerb zu 30% (Buchwertmethode) Schritt 1: Erstellen der bereinigten Bilanz der T-AG zu 30% Bilanz T-AG (01.01.2008) Aktiva 45 EK 100 = Kaufpreis Goodwill 76 FK 21 = Mehrwert (121-45) Schritt 2: Erstellen der Konzernbilanz Konzernbilanz M-AG (01.01.2008) Sonstige Aktiva 620 EK 500 Beteiligung 100 (Unterschiedsbetrag 76) FK M-AG 220 Seite 16 Anmerkung: In Anlehnung an Meyer, C. (2007). Konzernrechnung. Zürich: Fotorotar