Georg-von-Giesche-Schule 07K06 Integrierte Sekundarschule & Staatliche Europa-Schule Berlin

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Transkript:

Georg-von-Giesche-Schule 07K06 Integrierte Sekundarschule & Staatliche Europa-Schule Berlin Differenzierungskonzept Vorbemerkungen Stand 26.02.2014 Das vorliegende Differenzierungskonzept der Georg-von-Giesche-Schule ist eine Fortschreibung der ersten Fassung vom Mai 2012. Die Erfahrungen in den Fachbereichen sowie die zum Teil veränderten Vorgaben der Senatsschulverwaltung wurden eingearbeitet. Dieses Differenzierungskonzept wurde von der Schulkonferenz am 23.08.2013 einstimmig beschlossen, zuletzt geändert durch Beschluss am 26.02.2014.

Im Teil 1 sind die allgemeinen Grundlagen dargestellt, im Teil 2 befinden sich detaillierte Beschreibungen der Fachbereiche Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und den naturwissenschaftlichen Fächern Physik, Chemie Biologie bezüglich der Leistungsanforderungen für alle drei Leistungsniveaus. Diese wurden auf der Basis der Differenzierungsstufen im Rahmenlehrplan ins schulinterne Curriculum der Schule eingearbeitet. Das schulinterne Curriculum der Fächer wird im Unterricht angewendet und weiterentwickelt. Unterstützt wird die Georg-von-Giesche-Schule hierbei von der Robert-Bosch-Stiftung. In der Pädagogischen Werkstatt zum Thema Umgang mit Heterogenität und Individualisierung werden Unterrichtseinheiten zu verschiedenen Themenbereichen entwickelt. Schwerpunkt hierbei ist es, Aufgabenformate in unterschiedlichen Anforderungsbereichen und auf unterschiedlichen Anforderungsniveaus zu entwickeln. Unterschiedliche Lernwege sollen das Erreichen von Kompetenzen auf unterschiedlichen Ebenen ermöglichen. Teil 1 Allgemeine Festlegungen 1. Innere und äußere Leistungsdifferenzierung In den Jahrgangsstufen 7 und 8 werden die Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache (Englisch oder Französisch) in innerer Leistungsdifferenzierung (Binnendifferenzierung) unterrichtet. Eine Erstzuweisung findet am Ende des ersten Schulhalbjahres in Klasse 7 durch die Jahrgangskonferenz statt. Grundlage der Erstzuweisung sind die bis dahin erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung der Lernbereitschaft und der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. In den Jahrgangsstufen 9 und 10 werden die Fächer Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und Physik in äußerer Leistungsdifferenzierung unterrichtet, Chemie und Biologie werden binnendifferenziert. Die Erstzuweisung in den Fächern Physik und Chemie findet auf der Grundlage der erbrachten Leistungen am Ende der 8. Klasse statt; findet in der 8. Klassenstufe kein Biologieunterricht statt, erfolgt die Erstzuweisung auf Basis der Leistungen Ende der 7. Klasse. Von diesen Regelungen zur inneren und äußeren Leistungsdifferenzierung kann auf Antrag der Fachkonferenz abgewichen werden. Über diesen Antrag entscheidet die Gesamtkonferenz. Im Fall der äußeren Fachleistungsdifferenzierung haben die Eltern ein Einspruchsrecht gegen die Erstzuweisung. Der Einspruch bedarf einer Begründung und wird mit den Erziehungsberechtigten und Schülern in einem Beratungsgespräch erörtert. 2. Zuweisungskriterien Die Erstzuweisungen erfolgen nach den unten aufgeführten Kriterien, nach jeder Zeugnisvergabe wird über einen möglichen Auf- bzw. Abstieg entschieden. Grundsätzlich ist auch hierbei die Lern- und Leistungsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.

Für die Erstzuweisung gilt: Jahrgang Zeitpunkt Fächer Kriterien 7. Jahrgang Ende des 1. Halbjahres 8. Jahrgang Ende des 2. Halbjahres Deutsch, Mathematik, Erste Fremdsprache - bei SESB: Französisch Physik Chemie Biologie Mindestens 8 Punkte E Niveau Weniger als 8 Punkte G Niveau Mindestens 8 Punkte E Niveau Weniger als 8 Punkte G Niveau Für den Auf- bzw. Abstieg gilt: Wenn im E-Niveau weniger als 5 Punkte erzielt wurden, muss ins G-Niveau gewechselt werden. Wenn im G-Niveau mindestens 7 Punkte erzielt wurden, muss ins E-Niveau gewechselt werden. Die Erstzuweisung wird den Erziehungsberechtigten im Zusammenhang mit der Zeugnisausgabe schriftlich unterrichtet. Ebenfalls sind sie bei einem Auf- bzw. Abstieg schriftlich zu informieren. 3. Diagnoseinstrumente und Lernbegleitung Zu Beginn des Schuljahres kommen in den siebten Klassen unterschiedliche Diagnoseinstrumente zum Einsatz. Als Grundlage hierfür findet beim Methodentraining in der ersten Woche ein Lerntypentest statt. Danach wird in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache entweder ein von mehreren Schulbuchverlagen angebotener Lernausgangstest oder der Lernausgangslagetest (LAL) oder ein fachspezifisch erstellter schulinterner Diagnosetest verwendet. Auf Grundlage der Ergebnisse über den individuellen Lernstand, werden persönliche Beratungsgespräche mit den Schülerinnen und Schülern sowie mit den Eltern geführt. Die Ergebnisse der Diagnose werden in diesem Gespräch erklärt und befähigen somit jeden Einzelnen dazu, mit den differenzierten Materialien auf der richtigen Niveaustufe zu arbeiten. Darüber hinaus sind die angebotenen Materialien der Verlage eine gute Basis für die Weiterarbeit an individuellen Förderschwerpunkten. Im Laufe des Schuljahres werden in einzelnen Fächern weitere Diagnoseinstrumente zu neuen Stoffgebieten verwendet. Das fächerübergreifende Lernbegleitinstrument ist der Lernordner. Er wird mit Beginn des siebten Schuljahres in den Klassen eingeführt, in den Tutoriums- und den Klassenleiterstunden verwaltet und von den in den Klassen unterrichtenden Fachlehrern eingesetzt und unterstützt.

In den einzelnen Fächern werden Arbeitspläne (Unterrichtseinheiten mit differenzierten Basis-, Pflicht- und Wahlaufgaben), Wochenpläne, Checklisten, Kompetenzraster und individuelle Förderpläne verwendet. Grundlage für das individuelle Arbeiten sind die Diagnosetests zu Beginn des siebten Schuljahres. Eine kontinuierliche Rückmeldung für jeden einzelnen Schüler bilden die Klassenarbeiten, die Lernkontrollen sowie die korrigierten Themen- oder Arbeitshefte. Rückmeldungen über die Unterrichtsbeiträge finden transparent statt. Die hierzu verwendeten Bewertungsbögen sind einheitlich und für die Schülerinnen und Schüler einsehbaren. Ein Feedback über den individuellen Lernzuwachs nach einzelnen Stunden wird regelmäßig von den Lehrern organisiert und von den Schülerinnen und Schülern gegeben. Für einzelne Schülerinnen und Schüler werden Lernverträge vereinbart, deren Ziele regelmäßig überprüft werden. In den einmal jährlich stattfindenden Beratungsgesprächen findet der direkte Austausch auch mit den Eltern statt. Das Erscheinen ist für alle verpflichtend. 4. Bewertungskriterien Schriftliche Leistungskontrollen werden so gestaltet, dass Aufgaben unterschiedlicher Anspruchsniveaus (Schlüsselkompetenzen) nach folgender Verteilung enthalten sind: 40% Niveau 6 Notenpunkte 40% Niveau 6 Notenpunkte 20% Niveau 3 Notenpunkte Die Beurteilung der schriftlichen Leistungskontrollen ergeben sich aus dem Zusammenhang zwischen prozentualer Verteilung (%), Notenpunkten (NP) und Niveauzensuren (E** bzw. G*): % 100-98 97-94 93-90 89-85 84-80 79-75 74-70 69-66 NP 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 E** 1 2 3 4 5 6 G* ---- 1 2 3 4 5 6 65-62 61-58 57-54 53-50 49-40 39-30 29-15 14-0 Insgesamt bedeutet dies, dass mit 40% richtig gelöster Aufgaben, eine G 4 und mit 50% richtig gelöster Aufgaben eine E 4 erreicht werden kann. Um eine E 1 zu erreichen müssen zumindest Teile der Dreischlüsselaufgaben richtig gelöst sein. Die Bewertungstabelle ist entsprechend der maximalen Punktezahl einer schriftlichen Leistungskontrolle umzurechnen.

5. Beurteilung auf Klassenarbeiten Unter den Klassenarbeiten müssen zur Information der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten folgende gegeben werden (Beispiel für 30 Punkte): Punktzahl: 21 / 30 Zensurenpunkte: 9 Zensurenspiegel: E 3 / NN / 21.08.2013 ------------------------------------------------------------------ (Kursniveau Zensur / Lehrerkürzel / Korrekturdatum) G-Schüler E-Schüler 1 2 3 4 5 6 ---------------------------------------------- Kenntnisnahme Erziehungsberechtigte Als Zusatzinformation kann eine Bewertungstabelle angeführt werden, die den Zusammenhang zwischen der tatsächlichen Punktzahl, den Zensurenpunkten sowie den G- bzw. den E-Zensuren aufzeigt. 6. Informationen an die Schülerinnen und Schüler und die Eltern Die für den Unterricht und für das selbstständige Lernen maßgeblichen Inhalte des Differenzierungskonzeptes werden den Schülerinnen und Schülern in den Trainingswochen zu Beginn jeden Schuljahres, in den Tutoriumsstunden sowie im Fachunterricht bekanntgegeben. Die Eltern erhalten die Informationen auf den Elternabenden, darüber hinaus ist das Differenzierungskonzept als Teil des Schulprogramms auf der Homepage der Georg-von-Giesche-Schule einsehbar.