Facebook Freunde finden Funktion ist rechtlich unzulässig aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs Facebook Freunde finden Funktion ist rechtlich unzulässig aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs 14.01.2016 16:51 Bonn (ots) Die Freunde finden Funktion des sozialen Netzwerks Facebook bzw. die durch diese Funktion versendeten Einladungsmails sind eine unzulässige Belästigung mit Werbung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil festgestellt. Mit der Freunde finden Funktion
können Facebook Nutzer ihre E-Mail Kontakte, die bisher noch nicht für Facebook registriert sind, per E- Mail zum Facebook Beitritt einladen. Je mehr eigene Kontakte Mitglied bei Facebook sind, desto nützlicher ist das soziale Netzwerk für den einzelnen Nutzer. Facebook bietet daher seinen Nutzern an, ihre E- Mail Kontakte dazu einzuladen, Mitglied bei Facebook zu werden. Mit Hilfe der Freunde finden Funktion importiert der Nutzer dabei sein E-Mail Adressbuch in die Facebook Datenbank. Facebook gleicht das Adressbuch mit den E- Mail Adressen seiner Nutzer ab und schickt an jeden, der noch kein Facebook Nutzer ist, automatisiert eine Einladungsmail. Der BGH hat
nun jedoch festgestellt, dass es sich dabei aus wettbewerbsrechtlicher Sicht um eine unzulässige Belästigung handelt. Die Begründung: Die Einladungsmail ist Werbung für Facebook. Werbung per E-Mail darf jedoch nur dann verschickt werden, wenn der Empfänger seine explizite Einwilligung dazu gegeben hat (Opt- In). Dies trifft in diesem Fall nicht zu. Dabei spielt es auch keine Rolle, dass der Versand der E-Mail nicht durch Facebook selbst sondern durch einen Nutzer ausgelöst wird. Für den Empfänger sei die Einladung keine private Nachricht seines E-Mail Kontakts sondern eine Werbemail von Facebook. Darüber hinaus hat das Gericht
geurteilt, dass die Freunde finden Funktion auch eine Täuschung des Nutzers darstellt, der diese Funktion verwendet. Diesem ist nicht transparent genug kommuniziert, in welcher Art und in welchem Umfang die importierte Adressliste von Facebook genutzt wird. Dem Nutzer sei nicht direkt ersichtlich, dass durch die Freunde finden Funktion eine Einladungsmail an jeden Kontakt versendet wird, der noch nicht bei Facebook registriert ist. Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen das Urteil auf andere Anbieter haben wird, die ähnliche Funktionen nutzen. Das Urteil des BGH zur Freunde finden Funktion von Facebook bestätigt noch einmal, dass
werbliche E-Mails nur nach Einwilligung des Empfängers versendet werden dürfen und dass die Auslegung des Begriffs werblich durch Gerichte sehr restriktiv ist. Wir empfehlen im digitalen Dialogmarketing Unternehmen daher, im Zweifelsfall immer auf ein explizites Opt-In zu setzen und jegliche Form von E-Mail basierten Freunde werben Freunde - Funktionen rechtlich genauestens zu prüfen. Darüber hinaus unterstreicht der BGH auch die hohe Bedeutung von Transparenz in digitalen Geschäftsmodellen. Wer die Daten eines Nutzers zu Marketingzwecken verwenden möchte, muss im Rahmen der Opt-in Gewinnung ausführlich und verständlich auf Art und Umfang der Datennutzung hinweisen. Das gilt nicht nur für
Facebook sondern für alle Unternehmen, die Online Dialogmarketing betreiben. Transparenz und ein sensibler Umgang mit Daten sind jedoch nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit sondern auch ein Wettbewerbsvorteil in einer digitalen Welt, in der das Vertrauen der Nutzer eine wichtige Währung geworden ist, resümmiert Stefan Mies, Manager Marketing & Partnerships bei der artegic AG, zu dem aktuellen BHG Urteil. Kostenlose Checkliste zu Rechtsfragen im digitalen Marketing Die Checkliste 23 Fragen zu Big Data und Recht von artegic und Bird&Bird befasst sich unter anderem mit der rechtssicheren Gewinnung von Opt-Ins im digitalen Marketing. Die Checkliste hilft
Unternehmen dabei, rechtliche Fallstricke im Umgang mit Big Data zu vermeiden. Hier geht es zum kostenlosen Download: https://www.artegic.de/big-data-und -recht Logo artegic (EPS): http://ots.de/lkuri Logo artegic (JPG): http://ots.de/dfvuy artegic AG Know-how und Technologie für Online CRM Die artegic AG unterstützt Unternehmen beim Aufbau von loyalen und profitablen B-to-B- und B-to-C- Kundenbeziehungen über Online- Kanäle. Das Leistungsportfolio umfasst strategische Beratung, Technologien und Business-Services für Online CRM und Dialogmarketing
per E-Mail, Mobile und Social Media. Mit der Online CRM Technologie ELAINE FIVE bietet artegic eine leistungsfähige und einzigartige Lösung für die übergreifende Durchführung von Kampagnen sowie die Marketing-Automatisierung auf Basis von selbst schärfenden analytischen Kundenprofilen. Für die richtungweisende Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen wurde die artegic u.a. mit dem eco Internet Award ausgezeichnet. International werden jeden Monat über die ELAINE FIVE Technologie rund 2,7 Mrd. E-Mails, SMS und Social Media Messages versandt. 82 Prozent der deutschen Internet- Nutzer stehen über Technologie von
artegic mit Unternehmen in Kontakt. artegic greift dabei als assoziiertes Unternehmen auf das Know-how der Fraunhofer Gesellschaft zurück sowie auf die Expertise aus langjährigen Best- Practices mit namhaften Kunden wie RTL, PAYBACK, BMW, Web.de, REWE, maxdome, Hyundai sowie den Bundesministerien der Finanzen und der Justiz. artegic ist vom TÜV Rheinland unternehmensweit nach dem internationalen Standard für ITund Datensicherheit ISO/IEC 27001 zertifiziert. Pressekontakt: artegic AG Zanderstraße 7 53177 Bonn Herr Sebastian Pieper Tel: +49(0)228 22 77 97-0 Fax: +49(0)228 22 77 97-900
pr@artegic.de https://www.artegic.de Twitter: http://twitter.com/artegic Facebook: http://facebook.com/artegic Quelle: Facebook Freunde finden Funktion ist rechtlich unzulässig aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs Konsum aus Gruppenzwang Konsum aus Gruppenzwang Umfrage: Fast die Hälfte der 14- bis 19-Jährigen kauft manche Dinge nur deshalb, weil es auch Freunde und Bekannte tun Konsum aus Gruppenzwang Er hat etwas, was ich nicht habe und das darf nicht
sein! Viele Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland eifern beim Konsum Freunden und Bekannten nach. Wie eine repräsentative Umfrage des Apothekenmagazins Baby und Familie ergab, kaufen 46,7 Prozent der 14- bis 19-Jährigen manche Dinge nur deshalb, weil dies auch ihre Freunde oder Bekannten tun und sie mit dazugehören möchten (13,2 Prozent im Durchschnitt aller befragten Bundesbürger). Fast genauso viele (42,0 Prozent) dieser Altersgruppe geben an, dass sie immer möglichst die
neuesten Sachen haben müssen. Von allen Bundesbürgern sagen lediglich 12,6 Prozent, dass sie stets die aktuellsten Produkte besitzen möchten. Quelle: Eine repräsentative Umfrage des Apothekenmagazins Baby und Familie, durchgeführt von der GfK Marktforschung Nürnberg bei 2.044 Frauen und Männern ab 14 Jahren, darunter 141 Personen im Alter zwischen 14 und 19 Jahren. Quelle: Konsum aus Gruppenzwang Wort & Bild Verlag