Chancen und Risiken für Schweizer Asset Manager aus der EU FTT



Ähnliche Dokumente
EU Financial Transaction Tax

IFZM. Die KASKO für Investmentfonds

CCP Clearing über Clearing Broker

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München

Die Umsetzung der "Verstärkten Zusammenarbeit" im Bereich der Finanztransaktionsteuer

db x-trackers WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER DER FOLGENDEN TEILFONDS:

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011

Zu 2 Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften:

XONTRO Newsletter. Kreditinstitute. Nr. 7

DerBundesministerderFinanzen,PeerSteinbrück,sprichtsichfürdieEinführungaus.EineBörsenumsatzsteuernachbritischemVorbildkönnemehrere

Resilien-Tech. Resiliente Unternehmen. Security Consulting. 08. Mai Burkhard Kesting

Geldmarkt. Finanzmärkte

Deutschland-Check Nr. 35

V E R M E R K. Abteilung Steuerrecht Herr Dr. Tischbein Ti/pf. Von: (Abt./Verf.) Durchwahl: 2400 Datum:

Stand: Transaktionsleistungen Wertpapierdepot Preis in EUR

AIFM-Richtlinie Grundsatzfragen der Umsetzung in Österreich und Deutschland. AIF: Auswirkungen auf Investmentfonds und Versicherungen

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München

14949/14 hm/ab 1 DG G 2B

boerse-stuttgart 3. Workshop Innovative Finanzdienstleistungen Fraunhofer Institut Stuttgart, 6. Juni 2002

e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Automobilherstellers Autor: Dr. jur. Götz Knoop

Lassen Sie Geldwäscher nicht in ihr Unternehmen

22. April BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main NACHTRAG NR. 1

Was ist eine Aktie? Detlef Faber

RISIKOLEBEN OPTIMAL SICHER VERSORGT, WENN ES DARAUF ANKOMMT

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

So erwirtschaften Sie deutlich mehr [Rendite mit Ihren Investmentfonds!

Die Umsetzung der "Verstärkten Zusammenarbeit" im Bereich der Finanztransaktionsteuer (FTS) 23 Januar 2014

Kapitel II Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung

Von EMAS II zu EMAS III. Von EMAS II zu EMAS III

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Aktienbestand und Aktienhandel

TXS Collateral Allocation Management

SIST Frühlingsgespräche Mehrwertsteuer für einmal einfach?!

Präsentation Asset Management. Andreas Schlatter

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Triparty-Repo Die Geldmarktalternative

III. Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte

11. Pantaenius-Immobilientagung in Hamburg

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

PUBLIC LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) 8935/1/07 REV 1. Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD)

ESMA-Konsultation zu MiFID II. Thema: Meldung von Geschäften Frankfurt am Main, 3. Juli 2014

WAG Best Execution Policy Dr. Klaus Strehle. Seminar für Bankrecht

NEUREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BERATER

1 Spitzzeile Titel. Transparentere Märkte durch MiFID II. Kapital für Ihre Zukunft. Made in Germany

Warum Sie dieses Buch lesen sollten

DirektAnlageBrief Der Themendienst für Journalisten. Ausgabe 14: Februar Inhaltsverzeichnis

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)

Wie viel Sicherheit kann ich mir leisten?

16498/14 ds/gha/mh 1 DG G 2B

Werbung Zinsen, Liquidität, Währungen wie sieht die Weltwirtschaft aus?

Die optimale Anlagestrategie im Niedrigzinsumfeld

Möglichkeiten für Erneuerbare Energien an der EEX 4. Konferenz Erneuerbare Energien, , Leipzig

Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1.

An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Nachtrag vom 12. Mai 2014

Schweizer PK-Index von State Street: Enttäuschender Auftakt zum Anlagejahr 2009 mit einem Minus von 2.14 Prozent.

Garantieverzinsung als Funktion der Gesamtverzinsung in der Lebensversicherung. 16. Mai 2014 Philip van Hövell

Anleitung zur Nutzung von ibrokerage

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer

Garantie-Investment-Rente: Verschenkung lebenslanger Leibrenten. Gestaltungsmöglichkeiten und Vertriebschancen. Juni 2013

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden,

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement

1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974.

Grundsätze für die Ausführung von Kundenaufträgen in Finanzinstrumenten der KochBank GmbH Wertpapierhandelsbank (Best Execution Policy)

Aktienanleihe. Konstruktion, Kursverhalten und Produktvarianten Christopher Pawlik

HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH Hamburg

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/ Juli 2014

Preisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover

Allgemeine Bedingungen

Ein Cap ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der der kaufenden Partei gegen Zahlung einer Prämie eine Zinsobergrenze garantiert wird.

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden

Bericht. über die Prüfung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe. Flurförderzeuge. Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer Flurförderzeuge

MiFID Anhänge und Erläuterungen zu den Allgemeinen Grund sätzen der Auftrags ausführung

Veranlagen Wertpapiere und Kapitalmarkt

Inhalt. IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung

Betriebliche Altersvorsorge

Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)

Unternehmensbesteuerung

KIID Aufsichtsrechtliche Aspekte, Filing- und Distributionsfragen

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

1. Allgemeines Xetra Anbindungsentgelte Transaktionsentgelte Order (Order-Flow-Provider)...

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU)

Sechste Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse

Bestandskauf und Datenschutz?

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig?

Ebenfalls positiv entwickeln sich die Transaktionskosten: Sie sanken im zweiten Quartal um fast 9 Prozent.

CHECKLISTE zum Fremdwährungskredit

Infrastrukturkreditfonds

DWS Fondsplattform Frankfurt und Luxemburg. Die Investmentplattform für professionelle Anleger

Alle Texte sind zum Abdruck freigegeben, Belegexemplar erbeten

Transkript:

Chancen und Risiken für Schweizer Asset Manager aus der EU Hans-Jürgen A. Feyerabend, Partner, Tax Financial Services KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 31. Oktober 2013, Zürich

Agenda Kurz und knapp: -Entwurf der EU Kommission Quo vadis EU? - Status Quo und Ausblick Implikationen für Marktteilnehmer und Geschäftsmodelle 1

Kurz und knapp: -Entwurf der EU Kommission

Aktuelle Entwicklungen erfordern strategische Überlegungen im Umgang mit der -Entwurf Entwurf der EU Kommission vom 14. Februar 2013 für eine europäische ssteuer -Gebiet Einführung der in Deutschland und 10 weiteren EU-Staaten im Wege der verstärkten Zusammenarbeit Zeitplan Ursprünglich: Inkrafttreten am 1. Januar 2014 Scope Alle Akteure, alle Finanzprodukte, alle Märkte 3

Die Zone Die 11 Teilnehmer im Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit auf dem Gebiet der EU sind derzeit: Belgien Deutschland Estland Frankreich Griechenland Italien Österreich Portugal Slowakei Slowenien Spanien Weitere Mitgliedsstaaten können sich nachträglich anschließen 4

Umfassender Begriff der Aktien Anleihen Fondsanteile Derivate Strukt. Produkte Repos & WP- Leihe Gruppeninterne Risikotransfers z.b. Kauf einer Aktie: Finanzinstitut 1 Finanzinstitut 2 Ausnahmen: Bestimmte Primärgeschäfte, Transaktionen mit EU-Einrichtungen, etc. 5

Regelungsumfang des Kommissionsentwurfs Weite Definition des Finanzinstituts Wertpapierfirmen; org. Märkte; Kreditinstitute; Versicherungen; Fonds (OGAW, AIF) und deren Verwalter; Zweckgesellschaften (SPV), Unternehmen mit Finanztätigkeit >50% Ausnahmen: EFSF, zentrale Gegenparteien, Zentralverwahrer, EZB, etc. Steuersatz & Bemessungsgrundlage Nicht-Derivate-Transaktionen: 0,1% x Wert der Gegenleistung (oder Marktwert) Derivate: 0,01% x Nominal Komplexes Verfahren Finanzinstitut schuldet eigene Steuer; gesamtschuldnerische Haftung für einer Transaktion Compliance: Pflicht zur Registrierung, Steuerabführung, Reporting (monatliche Erklärung) Entstehung: bei elektronischen Geschäften sofort, sonst nach 3 Tagen Allgemeine Missbrauchsklausel / besondere Vorschrift bei depositary receipts 6

Möglicher globaler Anwendungsbereich der EU Ansässigkeitsprinzip: Zulassung, Hauptsitz, Zweigstelle, etc. im -Gebiet 1 Partei einer Transaktion ausreichend Ergänzend: Ausgabeprinzip fingiert Ansässigkeit, wenn Finanzinstrument in -Gebiet emittiert Lage des Handelsplatzes oder Ort der grds. ohne Bedeutung 7

Beispiel 1: Vorrangig gilt das Ansässigkeitsprinzip Beispiel: Bank in Frankfurt handelt Aktien mit einer Versicherung in London UK Versicherung fällig In Deutschland Bank in Frankfurt Ansässigkeit: Ansässigkeit einer Partei im -Gebiet reicht aus für Anwendbarkeit der = 2x in Deutschland 8

Beispiel 2: Das Ausgabeprinzip erzeugt eine globale Dimension Beispiel: US Hedge Fonds und chinesische Bank handeln spanische Anleihe in London US Hedge Fonds fällig In Spanien Chinesische Bank Ansässigkeit: Ausgabeprinzip: Emission im -Gebiet fingiert Ansässigkeit beider Parteien = 2x in Spanien 9

Beispiel 3: Ausgabe- vs. Ansässigkeitsprinzip Beispiel: US Hedge Fonds und französische Bank handeln spanische Anleihe in London US Hedge Fonds fällig In Frankreich Franz. Bank Ansässigkeit: Ausgabeprinzip: Ansässigkeits- vor Ausgabeprinzip, 2x in Frankreich 10

Quo vadis EU? - Status Quo und Ausblick

Status und Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens Diskussion Entwurf Beschluss der Richtlinie und Implementierung in nationales Recht (Umsetzungsgesetze) Mögliche Umsetzung der in den Teilnehmerstaaten Inkrafttreten 2013 2014 Jan Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr Mai Jun Ende 14 14. Februar 2013 2. RL-Vorschlag der Kommission 21. Februar 2013 1. Arbeitsgruppe des Rats 10. April 2013 11 MS inoffizielles Treffen 16. April 2013 2. Arbeitsgruppe 19. April 2013 UK Klage gegen 30. September 2013 Deadline für den Erlass nationaler Rechts- und Verwaltungsvorschriften in den Mitgliedsstaaten 6. September 2013 Gutachten des juristischen Dienstes des EU-Rates zur Rechtmäßigkeit der geplanten 3. Juli 2013 EU Parlament stimmt vorbehaltlich Änderungen für RL September bis Dezember 2013 Fortlaufende technische Beratungen der unter den EU11 und EU27 1. Januar 2014 Ursprünglich geplantes Inkrafttreten 1. Januar 2014 Griechische Rats- Präsidentschaft, vs. neue Impulse für EU Q1 2014 Möglicher Kompromissvorschlag durch Kommission? Q2 2014 Möglicher ECOFIN Ratsbeschluss? 1. Januar 2015 Mögliches Inkrafttreten? 30. September 2014 Mögliche anpasste Deadline für den Erlass nationaler Rechts- und Verwaltungsvorschriften in den Mitgliedsstaaten zur Einführung 12

Wo liegen derzeit die größten Bedenken/Hindernisse? Territorialer Anwendungsbereich Auswirkungen auf Nicht-Teilnehmerstaaten in der EU Europarechtliche Vereinbarkeit des sog. Counter-Party Prinzips / UK Klage vor dem EUGH Ausnahmetatbestände Staatsanleihen Market Making Pensionsfonds Zeitplan Ursprünglich geplante Einführung zum 1. Jan. 2014 nicht machbar Diskontinuität aufgrund Bundestagswahl in Deutschland Europarechtliche Zweifel - UK Klage und Gutachten des juristischen Diensts Bedenken einiger Teilnehmerstaaten Geänderte / entschärfte und abgestufte Einführung einer? 13

Juristische Bedenken und mögliche Szenarien -11 Vorschlag wird aufgegeben / verschoben Neuer Alternativvorschlag (FAT, VAT?) Counter-party Prinzip wird aufgegeben Vorschlag wird durch harmonisierte Stempelsteuer ersetzt Uneinheitliche Einführung nationaler s Keine Änderung: EU-11 setzen VZ fort und rechtfertigen vor dem EUGH 14

Szenario: ohne Counter-Party Prinzip Beispiel: Bank in Frankfurt handelt Aktien mit einer Versicherung in London UK Versicherung fällig In Deutschland Ansässigkeit fällt nur für deutsches Finanzinstitut an, i.e. 1 x 0,1% in Deutschland Bank in Frankfurt Konsequenzen: keine Änderung für innerhalb der Zone emittierte Instrumente; Verlagerung bringt aber Vorteile für außerhalb der -Zone emittierte Instrumente 15

Implikationen für Marktteilnehmer und Geschäftsmodelle

Implikationen für Marktteilnehmer und Geschäftsmodelle Profitabilität muss entweder absorbiert, minimiert / vermieden oder weiterbelastet werden Geschäftsmodelle Substitution von Produkten, Verlagerung / Einstellung von Geschäften, Preis- /Volumenanpassungen, Handelsaktivitäten, etc. Systeme und Prozesse Neuimplementierung oder wesentliche Weiterentwicklung von Abwicklungs- und Reportingsystemen für angemessene Berichterstattung und Steuerabführung Risiko Identifizierung des exposure und entsprechender Haftung für ; Risikomanagement hinsichtlich Restrisikos, sofern nicht vermeidbar / minimierbar 17

Implikationen für Marktteilnehmer und Geschäftsmodelle Mehrfaches Anfallen der Die betrifft mit wenigen Ausnahmen alle Transaktionen in einer in sich verbundenen Kette von Geschäften unlevel playing field Bspw. Benachteiligung von Niederlassungen -gebietsansässiger Banken ggü. lokalen Banken im Nicht--Gebiet Betroffenheit nicht nur auf FS Sektor Betroffenheit von anderen (Industrie-) Unternehmen: (i) Holding bzw. Finanzierungstochter direkt als Finanzinstitut klassifiziert; (ii) -Überwälzung aus dem Finanzsektor; (iii) Risiko aus gemeinschaftlicher Haftung Geschäfte außerhalb Zone Ausgabe- (und Counter-party) Prinzip bewirken Anwendungsbereich und Einbeziehung von Marktteilnehmern über die Zone hinaus (inkl. Haftung für ) 18

Auswirkungen der auf unterschiedliche Branchen Versicherer Herausforderungen i. d. Kapitalanlage vergleichbar zu Investmentfonds Steuerung von Risiken verteuert sich Starke Betroffenheit von Altersvorsorgeprodukten Asset Management Zwischen Vertrieb und Kapitalanlage des Fonds ist zu unterscheiden Kauf / Verkauf von Finanzinstrumenten für Investmentfonds stellt dar, erwartete Überwälzung der auf Fonds Banken Starke Betroffenheit im niedrig-margigen, kurzlaufenden Geschäft Besteuerung gruppeninterner Risikotransfer Corporates Starke Belastung für Absicherungstransaktionen Prozessuale Umsetzung der Entrichtung der Auswirkungen auf betriebliche Altersvorsorge Broker Geschäft mit geringen Margen, Gefährdung des Geschäftsmodells Kaskadeneffekte Beeinträchtigung liquiditätsspendender Funktionen (Market Making) 19

Besonderheiten für das Asset Management Dimension Vertrieb von Fondsanteilen (Primärmarkt) Kapitalanlage durch den Fonds (Annahme: Fonds außerhalb Zone) Investmentfonds Anleger in Zone ansässig Anleger außerhalb Zone ansässig Fonds in Luxemburg Counterparty / Broker in der Zone Counterparty / Broker außerhalb der Zone Ausprägung Investmentfonds aufgelegt in Zone Ansässigkeitsprinzip: für alle beteiligten Finanzinstitute, nur auf die Rückgabe / Rücknahme von Fondsanteilen, da Ausgabe von Fondsanteilen durch den Fonds nicht steuerbar Kauf / Verkauf von in der Zone emittierten Finanzinstrumenten Ansässigkeitsprinzip: für alle beteiligten Finanzinstitute Ausgabeprinzip: für alle beteiligten Finanzinstitute Kommentar Investmentfonds aufgelegt außerhalb der Zone Ansässigkeitsprinzip: für alle beteiligten Finanzinstitute, nur auf die Rückgabe / Rücknahme von Fondsanteilen, da Ausgabe von Fondsanteilen durch den Fonds nicht steuerbar Weder Ansässigkeits-, noch Ausgabeprinzip: keine steuerbare Transaktion X Fonds (OGAW / AIF) und deren Verwalter sind Finanzinstitute Anteile an Fonds (OGAW / AIF) sind Finanzinstrumente im Sinne der Belastung abhängig von Ansässigkeit des Fonds, des Anlegers und der Intermediäre Ausgabe von Fondsanteilen direkt durch den Fonds nicht steuerbar; Rücknahme von Fondsanteilen -pflichtig Erneute : Kauf bzw. Verkauf von Fondsanteilen im Sekundärmarkt bei Vertrieb durch Intermediäre im Festpreisgeschäft Reine Beratungsdienstleistungen bzw. Anlageempfehlungen stellen keine steuerbaren en dar Bei ETF: Creation/Redemption und börslicher Kauf/Verkauf sollen steuerbar sein (Sekundärmarkt) Kauf / Verkauf von außerhalb der Zone emittierten Finanzinstrumenten Ansässigkeitsprinzip: für alle beteiligten Finanzinstitute Weder Ansässigkeits-, noch Ausgabeprinzip: keine steuerbare Transaktion Fonds (OGAW / AIF) und deren Verwalter sind Finanzinstitute Kauf/Verkauf von Finanzinstrumenten (durch die KAG für Rechnung des Sondervermögens) ist steuerpflichtig Zusammenspiel von Ansässigkeits- und Ausgabeprinzip reduziert Standortvorteile in Nicht -Mitgliedsstaaten Hohe Belastung bei hoher Umschichtungsfrequenz Erwartete Überwälzung der Belastungen auf Investmentfonds Zusätzlicher Aspekt z.b. bei Index-ETF: Replikationsmethode X 20

Typisierende Vertriebskette im Asset Management Kunde handelt Fondsanteile nach Anlagegespräch mit Berater Kunde selbst pflichtig nur, wenn FI Kunde Beratungsvertrag Weiterverkauf durch depotführende Stelle als Festpreisgeschäft -pflichtig) Intermediär (z.b. IFA) Führt die KAG direkt Depots für den Endkunden, wird die KAG für -Zwecke wie die depotführende Bank behandelt Orderweiterleitung Depotführende Stelle (Bank / KAG) X Keine Ausgabe von Anteilen ist wegen Primärmarktgeschäft von der befreit Rücknahme von Fondsanteilen ist -pflichtig Depotbank X OGAW / AIF Keine Anteilsscheingeschäft wird technisch von der Depotbank ausgeführt 21

Typisierende Handelsketten im Asset Management 1) Fonds erwirbt Finanzinstrument über XETRA mit CCP als Festpreisgeschäft OGAW / AIF Broker / Bank (NCM) Clearing Member X CCP 2) Fonds erwirbt Finanzinstrument über XETRA mit CCP als Kommissionsgeschäft OGAW / AIF X Steuerschuldnerschaft kann beim Kommissionsgeschäft übergehen Geschäftsbesorgungs vertrag X Broker / Bank (NCM) Clearing Member X CCP 3) Fonds geht OTC-Derivategeschäft ein OGAW / AIF Bank OTC- Kontrahent Vermittlung: Keine Bei Selbsteintritt ist Bank OTC- Kontrahent 22

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 2013 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG- Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ("KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International Cooperative. Hans-Jürgen A. Feyerabend Rechtsanwalt/Steuerberater Partner Financial Services Tax T +49 69 9587 2348 hfeyerabend@kpmg.com

Anhang 24

Unbestätigte Berichte u. Positionen aus Mitgliedsstaaten / Drittstaaten Eingeschränkter Anwendungsbereich der Frankreich unterstützt nach französischem Vorbild (Aktien, Ausgabeprinzip, niedriger Steuersatz), später auch Anleihen, Währungen u. unerwünschte Derivate Spanien u. Italien favorisieren eingeschränkte Italien besteht auf Ausnahme für Staatsanleihen Europäische Kommission Bundestagswahl Deutschland Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD aufgenommen; Gegenstand der AG Finanzpolitik unter Leitung von Scholz / Schäuble SPD beabsichtigt, als Bedingung für die Teilnahme an der Bankenunion zu machen BMF arbeitet weiter an technischen Details d. Nicht-Teilnehmer / Drittstaaten Scheint inoffiziell von deutlich späterem Inkrafttreten auszugehen Ggf. Einführung der in mehreren Phasen EU Parlament (nur beratende Funktion) ECON für EU, vorbehaltlich Änderungen: u.a. höherer Steuersatz für OTC Transaktionen, geringere Steuer für Pensionsfonds, Staatsanleihen, Repo- Transaktionen; Erweiterung des Emissionsprinzips UK hat Klage vor dem EUGH erhoben Luxemburg derzeit nicht offiziell Teilnehmer, aber ggf. Unterstützer Teilnahme der Niederlande unwahrscheinlich (u.a. Ausnahme für Pensionsfonds, Steueraufkommen in Mitgliedsstaaten) Gutachten des Juristischen Diensts der EU; Widerspruch durch Steuerkommissar Šemeta EU in den USA unwahrscheinlich 25

Denkbare Änderungen am vorliegenden Entwurf Extraterritorialität Territorialer Anwendungsbereich könnte auf das Ausgabeprinzip beschränkt werden Ggf. Ausdehnung auf u.a. OTC Derivate u. Derivate mit Basiswert aus der Zone, um Ausweichhandlungen zu verhindern (NB Bedeutung des Central Clearing) Ansässigkeitsprinzip könnte ggf. modifiziert werden Bemessungsgrundlage Möglicherweise Beschränkung der steuerpflichtigen Instrumente Auf Druck einiger Teilnehmer (z.b. Italien) zur Verhinderung von Umgehung ggf. Besteuerung von Aktienderivaten Starker Wille zur Einschränkung d. Hochfrequenzhandels Ausnahmen für Staatsanleihen, ggf. Unternehmensfinanzierungen, Pensionsfonds Ausnahmetatbestände Starke Unterstützung für eine Bereichsausnahme von Repos (insbesondere kurzfristige Repos) Unterstützung für die Ausnahme von Market Making Aktivitäten Steuer auf Basis des sog. intra-day netting anstelle einer Bruttobesteuerung Ggf. Ausnahme von Hedging Aktivitäten für Non-Financials Steuererleichterungen für Pensionsfonds Dem Vernehmen nach soll nicht nur die Ausgabe, sondern auch die Rücknahme von Fondsanteilen von der befreit sein 26

Stategische Handlungsalternativen Verlagerung von Geschäftsaktivitäten Umwandlung von Zweigstellen in bzw. Gründung von Tochtergesellschaften außerhalb des -Gebiets Verlagerung von Finanzaktivitäten in Nichtteilnehmerstaaten Substitution von Finanzprodukten Ersetzung von Wertpapier- durch Derivategeschäft oder Einsatz nicht vom Ausgabeprinzip erfasster Finanzinstrumente Verkürzung von Transaktionsketten Zulassung an relevanten Börsen und als Clearing Member Durchführung von Kommissions- anstelle von Festpreisgeschäften Verzicht auf Intermediäre/Broker Steuerüberwälzung Weiterbelastung der an Vertragspartner Absorption der Reduktion von Margen und/oder Geschäftsvolumina Im Extremfall: Beendigung von Geschäftsmodelle 27

Betroffenheit von Versicherungsunternehmen Kapitalmarkt -Implikationen der Kapitalanlagen ergeben sich aus der Art der Wertpapiere, der Art des Marktzugangs und der Umschlagshäufigkeit Fonds Fonds Versicherungsvertrag Versicherungsvertrag Rückversicherung Erstversicherer Versicherungsnehmer Versicherungsverträge sind keine en im Sinne des EU-Richtlinienentwurfs Steuerüberwälzung auf Versicherungsnehmer verschlechtert dessen Rendite Steuerüberwälzung Steuerüberwälzung Risikoabsicherung / ALM Risikoabsicherung unter Einsatz von Derivaten unterliegt der steuer 28

Typische Betroffenheit von Banken Beispiele typischer Geschäftsfelder Intensität der 1 2 3 4 Geldmarkt besichert/unbesichert Market Making Kundenderivate Kredite Einfach 10 bps Mehrfach 10 bps (bspw. Intermediäre) Mehrfach 1 bps (Abschluss+ Hedging) Mehrfach 1 bps (Hedging) Spezifische Herausforderungen für Banken Starke Betroffenheit allen niedrigmargigen, kurzlaufenden Geschäfts Besteuerung gruppeninterner Risikotransfer Hochvolumige Derivate des Overlay- Managements (Zins/FX/Basis-Risiken) Zuordnung Steuern auf zu Grunde liegenden Geschäftszweck Verwerfungen an den Grenzen zwischen ähnlichen betroffenen und nicht betroffenen Geschäften (bspw. FX-Spot und kurzlaufende FX-Derivate) Typisierende Handelsketten bei Banken 1) Abschluss eines OTC-Derivats (Repo) mit einer Bank in UK Bank in D Kunde (privat) Bank (NCM) Bank UK 2) Abschluss eines börslichen Derivats (EUREX Option) im Kundenauftrag (Festpreisgeschäft) Clearing Member 3) Absicherung eines variabel verzinslichen Darlehens durch Zinsswap Darlehensgeber Darlehen (keine ) Swap-Payer (Darlehensnehmer) Ggf. weitere indirekte -Effekte, wenn sich die Transaktionskette durch die Ausplatzierung von Derivaten noch verlängert Non-Cash Collateral u.u. weitere Transaktion SWAP X EUREX/ CCP Bank (Swap- Receiver) 29

Typische Betroffenheit von Industrieunternehmen Markt Qualifikation als Finanzinstitut i.s.d. Richtlinienentwurfs Katalogtätigkeit gem. Art. 2 Abs. 1 (8) Buchst. j Finanztochter Holding Operative Tochter Finanztätigkeit 50% durchschnittlicher Nettojahresumsatz Derivate mit 10% des Nominalbetrags einzubeziehen Umsatzgrenze bezogen auf einzelne Rechtseinheit Gruppeninterne Transaktionen einzubeziehen (?) Grenze mit Absicherungsderivaten (Zinsen, FX, Rohstoffen) erreicht Finanzaktivitäten durch Holding / selbständige Finanztöchter Alle DAX- Unternehmen können Finanzinstitut sein Konzern Typisierende Handelsketten bei einem Industrieunternehmen 1) Industrieunternehmen schließt OTC-Derivatetransaktion zu Absicherungszwecken ab Anmerkungen: Corporate (Nicht FI) X Bank 1 Bank 2 zusätzliche, sofern Corporate selbst die Definition eines sog. Finanzinstituts erfüllt (s.o.) Ggf. weitere indirekte -Effekte, wenn sich die Transaktionskette durch die Ausplatzierung von Derivaten noch verlängert 2) Pensionsfonds erwirbt Finanzinstrument über XETRA mit CCP als Festpreisgeschäft Pensionsfonds Broker / Bank (NCM) Clearing Member X CCP 30

Typische Betroffenheit von Intermediären / Brokern Abschluss eines Aktienderivats an der EUREX (ohne give-up) Kunde Broker Clearing (als NCM) Member Eurex als CCP 1. 2. 3. 5-fache in der Halb-Kette Spezifische Herausforderungen für Broker (auch Market Maker und Sponsoren) Starke Betroffenheit des Geschäfts mit geringen Margen Vertragsabschlüsse im Kundenauftrag können mehrere en bedingen börsliche Derivateabschlüsse bedingen tendenziell längere -Ketten (keine Befreiung der Clearing-Member) Beeinträchtigung liquiditätsspendender Funktionen (Market Maker / Sponsoren) Durchsetzung der Überwälzung der : als Wettbewerbsfaktor 31

Ansatz und Vorgehensmodell der KPMG

Die Wirkung der auf einzelne Geschäftsvorfälle erschließt sich erst nach detaillierter Analyse Notwendige Stufen der Analyse der Betroffenheit einzelner Geschäftsvorfälle C D Einbeziehung zeitlich nachfolgender Transaktionen Resultat Umfassende & quantitative Analyse der Betroffenheit einzelner Geschäftsvorfälle A Betrachtung direkt im Entwurf genannter Merkmale Finanzinstrument Finanzinstitut Ansässigkeit Steuersatz Jeweils für Institut und Gegenpartei B Einbeziehung weiterer relevanter Merkmale Kommissions- / Festpreisgeschäft Art des Marktzugangs Intermediäre Ausnahmen (Primärmarktgeschäft). Berücksichtigung mögl. mehrfacher Besteuerung eines Geschäfts Zerlegung eines Geschäfts in Finanztransakt. Verkettung mit zusätzlichen Transaktionen (z.b. Ausübung von Derivaten) Erwartete Überwälzung durch Vertragspartner Hedging von Marktpreisrisiken in zentraler ALM Funktion Laufender Austausch von Sicherheiten Risikotransfer zwischen Konzerneinheiten Beispiel: Kommissionsgeschäft über Broker und CCP Geschäftsbesorgungsvertrag Kaufvertrag Kaufvertrag Kunde Broker Clearing Member CCP 3x 33

KPMG Ihr ssteuer-experte Unsere Expertise Multidisziplinäre KPMG Task Force diskutiert und analysiert aktiv die -Entwicklungen seit dem ersten Richtlinienentwurf Unsere Projekt erfahrungen Unser Tool Unser Netzwerk Erfolgreiche Durchführung von Projekten zur Analyse des Produktportfolios, quantitative Betroffenheitsanalysen, Vorstudie zur Umsetzung der EU, Analyse der IT- Systeme auf Datenverfügbarkeit, Umsetzungsplanung Plattformunabhängige Webanwendung zur Abbildung und Beurteilung von Geschäftsvorfällen im Rahmen der strukturierten Auswirkungsanalyse und Simulation von Handlungsoptionen Enges Netzwerk zu Entscheidungsträgern bei der EU und dem BMF, Fachverbänden und betroffenen Marktteilnehmern; grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit -Kernteams in anderen Ländern 34

Ihr KPMG -Kernteam Hans-Jürgen A. Feyerabend Partner Tax FS Tel. +49 69 9587-2348 Mobile +49 173 5764050 hfeyerabend@kpmg.com Dr. Matthias Mayer Partner Consulting FS Tel. +49 89 9282-1433 Mobile +49 173 5764262 matthiasmayer@kpmg.com Dr. Heiko Carstens Partner Consulting FS Tel. +49 89 9282-4715 Mobile +49 174 3001741 hcarstens@kpmg.com Christian M. Fischler Manager Tax FS Tel. +49 69 9587-3593 Mobile +49 163 3308153 cfischler@kpmg.com Christopher Woerle Senior Manager Consulting FS Tel. +49 89 9282-4704 Mobile +49 174 3283114 cwoerle@kpmg.com Thorge Steinwede Senior Manager Consulting FS Tel. +49 69 9587-4555 Mobile +49 174 9242730 tsteinwede@kpmg.com Daniel Troost Partner Tax FS Tel. +49 221 2073-625 Mobile +49174 3060585 dtroost@kpmg.com 35