Säule 3 des Verwaltungskonzepts Pauschale Kürzung der städtischen Aufwendungen um 1,5 Prozent

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Transkript:

V/0438/2010, Anlage 4, Seite 77 Konzept zur Haushaltskonsolidierung Säule 3 des Verwaltungskonzepts Pauschale Kürzung der städtischen Aufwendungen um 1,5 Prozent Umfang: rund 7 Mio. Euro

V/0438/2010, Anlage 4, Seite 78 Laufende Nummer: 183 Pauschale Kürzung der städtischen Aufwendungen um 1,5 Prozent Bei den Personalaufwendungen, den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, den Transferaufwendungen und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen wird eine pauschale Kürzung von 1,5 % vorgenommen. Bei den Transferaufwendungen wird die Kürzung nicht auf die Aufwendungen gemäß Zuschussbericht (vgl. Haushaltsplan 2010, Band 1, S. 383 ff.) und nicht auf die Aufwendungen der allgemeinen Finanzwirtschaft (z. B. Landschafts- und Gewerbesteuerumlage) angewandt. Bei den Personalaufwendungen werden die Versorgungsaufwendungen nicht in die Kürzung einbezogen. Die Leistungserbringung der Stadtverwaltung wird gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen durch diese Maßnahme im Wesentlichen nicht spürbar verschlechtert. 7.000.000 7.000.000 7.000.000 7.000.000

V/0438/2010, Anlage 4, Seite 79 Säule 4 des Verwaltungskonzepts Liste mit Steuer- und Abgabenerhöhungen Umfang: rund 10 Mio. Euro

V/0438/2010, Anlage 4, Seite 80 Laufende Nummer: 184 Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer A um 15 %-Punkte auf 225 %-Punkte Die Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Die Steuer wird in Münster in 1.772 Fällen veranlagt, durchschnittlich liegt das Steueraufkommen pro Fall bei 203,28 Euro. Der Haushaltsansatz für die Jahre 2011 bis 2014 beträgt jeweils 350.000 Euro. Der aktuelle Hebesatz liegt bei 210 %-Punkten. Der durchschnittliche Hebesatz der kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen beträgt rund 225 %-Punkte. Der Hebesatz der Grundsteuer A soll auf den Durchschnittswert in NRW und damit um 15 %- Punkte angehoben werden. Der Hebesatz der Grundsteuer A ist zum letzten Mal im Jahr 1997 von 190 auf 210 %- Punkte erhöht worden. Bei einer Erhöhung des Hebesatzes auf 225 % würde durchschnittlich pro Veranlagungsfall 14,52 mehr verlangt werden, also 217,80 pro Fall. Es sei aber darauf hingewiesen, dass die Veranlagungsfälle allein von der Größe und damit Belastung her äußerst unterschiedlich sind. Außerdem kann ein Steuerpflichtiger mehrere Veranlagungsfälle haben. 25.000 25.000 25.000 25.000

V/0438/2010, Anlage 4, Seite 81 Laufende Nummer: 185 Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 40 %-Punkte auf 460 %-Punkte Die Grundsteuer B gilt für Grundstücke von Gewerbetreibenden und Grundeigentümern. Der Haushaltsansatz beträgt für das Jahr 2011 44 Mio. Euro, für das Jahr 2014 45 Mio. Euro. Der aktuelle Hebesatz liegt bei 420 %-Punkten. Unter allen kreisfreien Städten in NRW ist das der niedrigste Hebesatz, der durchschnittliche Hebesatz der kreisfreien Städte in NRW beträgt rund 495 %-Punkte. Der Hebesatz der Grundsteuer B soll um 40 %-Punkte angehoben werden und damit weiterhin deutlich unter dem durchschnittlichen Hebesatz der kreisfreien Städte in NRW bleiben. Der Hebesatz der Grundsteuer B ist zum letzten Mal im Jahr 1997 von 340 auf 420 %- Punkte erhöht worden. Die Erhöhung betrifft alle Gewerbetreibenden, Grundeigentümer und Mieter, da die Grundsteuer B einen Teil der Nebenkosten darstellt. Da die Grundsteuererhebung von vielen unterschiedlichen Faktoren (Grundstücksgröße, Einheitswert, Höhe des anzusetzenden Messbetrags) beeinflusst wird, lässt sich die finanzielle Mehrbelastung nur sehr verallgemeinernd darstellen. Für durchschnittliche Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser liegen die jährlichen zusätzlichen Belastungen bei ca. 20 bis 90 Euro. 4.200.000 4.200.000 4.300.000 4.300.000

V/0438/2010, Anlage 4, Seite 82 Laufende Nummer: 186 Anhebung der Hundesteuer Bei einem Vergleich der Hundesteuersätze von 31 Kommunen in NRW (Stand: 01/2010) liegt der durchschnittliche Steuersatz für den 1. Hund bei 111,00 Euro, für den 2. Hund bei 140,00 Euro. Münster liegt bei diesem Vergleich mit einem Steuersatz für den 1. Hund in Höhe von 72,00 Euro und für den 2. Hund in Höhe von 84,00 weit (nämlich 39,00 Euro bzw. 56,00 Euro), unter diesem Durchschnittswert. Unter Berücksichtigung des Erfordernisses, aufgrund der unterjährigen An- und Abmeldungen einen durch 12 teilbaren Steuersatz festzusetzen, sollen die allgemeinen Steuersätze daher in etwa auf die oben genannten Durchschnittswerte angehoben werden. Die Hundehalter müssten dann für den 1. Hund 108,00 Euro entrichten (9,00 im Monat), für den 2. Hund 120,00 Euro (10,00 im Monat). Dieser Betrag liegt immer noch unter dem Durchschnittswert der Vergleichsstädte. 320.000 320.000 320.000 320.000

V/0438/2010, Anlage 4, Seite 83 Laufende Nummer: 187 Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer Zurzeit sind in Münster ca. 34.500 Personen mit Nebenwohnsitz gemeldet. Zweck einer Zweitwohnsitzsteuer ist es, einen Teil dieses Personenkreises dazu zu bewegen, sich in Münster mit Erstwohnsitz zu melden. Hintergrund dafür ist, dass bestimmte Zuweisungen und Steueranteile an der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohnerzahl festgemacht werden. Von der Einführung der Steuer selbst wären nach bisherigen Erkenntnissen der Verwaltung nur rund 650 Personen betroffen. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass bestimmte Personengruppen nicht besteuert werden dürfen, ein bestimmter Anteil den Nebenwohnsitz in Münster abmelden wird und dass ein bestimmter Anteil der oben genannten 34.500 Personen bereits verzogen sein dürfte. Bei einer unterstellten Jahressteuer von 250 Euro beträgt das Jahressteueraufkommen 162.500 Euro. Der Erstwohnsitz fließt wie dargestellt in die Berechnung von Zuweisungen und Steueranteilen ein. Die finanzielle Wirkung von Steuer und Nebeneffekten beträgt: 162.500 Euro Jahressteueraufkommen 2.800.000 Euro Schlüsselzuweisungen 60.000 Euro Investitionspauschale 10.000 Euro Sportpauschale 1.000.000 Euro Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 4.032.500 Euro Die volle Jahreswirkung wird frühestens im Jahr 2012 erreicht. 162.500 4.032.500 4.032.500 4.032.500

V/0438/2010, Anlage 4, Seite 84 Laufende Nummer: 188 Erhöhung der Parkentgelte der Westfälische Bauindustrie GmbH Nach einem Vergleich der Parkentgelte anderer Städte, insbesondere den repräsentativen Beispielen Aachen, Bonn, Dortmund und Osnabrück (Basis 2008) lagen die Tarife der ersten und der weiteren Stunden in den Parkhäusern der Stadt Münster (resp. der Westfälische Bauindustrie GmbH) im unteren bis mittleren Bereich. Durch die Erhöhung des Tarifs der ersten Stunde einheitlich für alle Parkhäuser im Innenstadtbereich auf 2,- Euro wird die Stadt Münster (WBI GmbH) zwar im oberen Bereich liegen, bei den Tarifen der nachfolgenden Stunden verbleibt es aber bei einer vergleichsweise geringen bis mittleren Belastung. Der so erzielbare Mehrgewinn der WBI GmbH von rund 1,2 Mio Euro kann durch Ausschüttung den Haushalt der Stadt Münster entlasten, sofern die Gesellschaft nicht Investitionen zugunsten der Stadt Münster übernimmt und die genannten Gewinne zu diesem Zweck thesauriert. Für die Bürger und Besucher der Stadt Münster erhöht sich das Parkentgelt der ersten Stunden in den innenstadtnahen Parkhäusern um 0,50 bis 1,00 Euro. Die Tarife für die folgenden Stunden werden nicht erhöht. 1.200.000 1.200.000 1.200.000 1.200.000

V/0438/2010, Anlage 4, Seite 85 Säule 5 des Verwaltungskonzepts Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes Umfang: rund 10 Mio. Euro

V/0438/2010, Anlage 4, Seite 86 Laufende Nummer: 189 Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer um 20 %-Punkte auf 460 %-Punkte Die Gewerbesteuer wird als Ertragssteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben. Der Haushaltsansatz beträgt für das Jahr 2011 230 Mio. Euro, für das Jahr 2014 270 Mio. Euro. Der aktuelle Hebesatz liegt bei 440 %-Punkten. Unter allen kreisfreien Städten in NRW ist das der zweitniedrigste Hebesatz, der durchschnittliche Hebesatz der kreisfreien Städte in NRW beträgt rund 460 %-Punkte. Der Hebesatz der Gewerbesteuer soll um 20 %-Punkte und damit auf den durchschnittlichen Hebesatz der kreisfreien Städte in NRW angehoben werden. Der Hebesatz der Gewerbesteuer ist zum letzten Mal im Jahr 1995 von damals 430 auf jetzt 440 %-Punkte erhöht worden. Die Erhöhung betrifft alle Gewerbetreibenden, deren Gewerbeertrag über dem Freibetrag von 24.500 Euro liegt. Kapitalgesellschaften erhalten keinen Freibetrag. Ein Gewerbebetrieb, dessen Gewerbeertrag (abzüglich Freibetrag) beispielsweise bei 100.000 Euro liegt, zahlt bei einem Hebesatz von 440 % 15.400 Euro Gewerbesteuer, bei einem Hebesatz von 460 % 16.100 Euro. 8.600.000 9.900.000 11.800.000 12.200.000