Arbeitsschutz auf Straßenbaustellen

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Transkript:

Arbeitsschutz auf Straßenbaustellen Aktuelles zu eigentlich Selbstverständlichem Autor, Veranstaltung Dipl.-Ing. Horst Leisering Linstow, den 17.02.2011 18.03.2010

Sicherheitsabstände und Arbeitsraumbreiten Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 2

Sicherheitsabstand = 0 Arbeitsraum =? Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 3

Baustellensituation Kanalbau - 1 Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 4

Baustellensituation Kanalbau - 2 Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 5

Sicherheitsabstände zwischen Arbeitsbereich und vorbeifahrendem Verkehr (Lkw) einplanen RSA 95 A, Abschnitt 10.0 Allgemeines (3) Zwischen dem Arbeitsbereich der Arbeitsstelle (z.b. Grabungskante, Baugeräte) und dem Verkehrsbereich sind möglichst folgende Mindestabstände (Richtwerte) einzuhalten, soweit nicht vom Baulastträger andere Maße vorgeschrieben werden: a) 0,3 m auf innerörtlichen Straßen, b) 0,5 m auf Straßen außerorts, c) 0,15 m auf Geh- und Radwegen. Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 6

Vorschlag BG BAU A = Sicherheitsabstand 30cm / 50 cm B = Platzbedarf für Personen A B Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 7

Wer prüft die Sicherung der Arbeitsstelle vor Ort 1? Der Bauunternehmer bzw. sein Vertreter (z. B. der Bauleiter) Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaubehörde und Polizei Anordnenden Behörde Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 8

Wer prüft die Sicherung der Arbeitsstelle vor Ort -2? Die Bauleitung des Bauherrn Der Baustellenkoordinator (Baustellenverordnung) Ermittelt in der Planungsphase eines Bauvorhabens, welche Gefährdungen für die Beschäftigten aus dem Straßenverkehr entstehen. Im SiGe Plan weist er auf die erforderliche Verkehrssicherung zur Vermeidung dieser Gefahren hin. In der Ausführungsphase informiert er Bauunternehmen und Bauherrn, wenn die im SiGe Plan festgelegten Maßnahmen nicht oder nur unzureichend umgesetzt werden. Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 9

Baustellenkoordinator und SiGe Plan Der SiGe-Plan muss die für die betreffende Baustelle anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen erkennen lassen und bei Baustellen im Verkehrsbereich die Gefährdungen berücksichtigen, die sich aus dem Straßenverkehr für die Beschäftigten ergeben. Als geeignete Schutzmaßnahmen müssen Verkehrssicherungsmaßnahmen gefordert werden, welche die Gefährdungen für die Beschäftigten minimieren. Das bedeutet, dass der Bauherr bzw. der von ihm beauftragte Baustellenkoordinator aufgefordert ist, sich mit um die Verkehrssicherung zu kümmern. Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 10

Beispiele für Maßnahmen -Mehrere Verkehrszeichenpläne für unterschiedliche Bautakte -Kritische Arbeiten in verkehrsschwacher Zeit -Lkw Verkehr rausfiltern (Sonderregelungen für Busse möglich) - Vollsperrung Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 11

Mit Lkw Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 12

Ohne Lkw Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 13

Herausfiltern von Lkw Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 14

Transportable Schutzeinrichtungen Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 15

Transportable Schutzeinrichtungen Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 16

Transportable Schutzeinrichtungen - Nur auf Autobahnen erforderlich? Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 17

Schutz der Beschäftigten vor den Gefahren aus dem Straßenverkehr? Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 18

..und wenn da einer gestanden hätte???? Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 19

Transportable Schutzeinrichtungen ZTV-SA 97 - Abschn. 6.11 Zur Verminderung der Unfallfolgen infolge des Abkommens von Fahrzeugen von der Fahrbahn, sollten in längerfristigen Arbeitsstellen grundsätzlich transportable Schutzeinrichtungen vorgesehen werden, wo dies aufgrund der zur Verfügung stehenden Breite des gesamten Fahrbahnquerschnitts möglich ist. Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 20

Anfahrschutz Innerorts Abstand zur Baugrube =? Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 21

Literatur Fassung 2010! Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 22

Maschinenführerqualifikation Neuer anerkannter Befähigungsnachweis Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 23

ZUMBau = Zugelassene Maschinenführer in der Bauwirtschaft - Prüfung bei zugelassenen Prüfungsstätten - Freiwillig - Anerkannter Qualitätsstandard - Rechtssicherheit Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 24

ZUMBau Zugelassene Maschinenführer in der Bauwirtschaft - Geprüfter Turmdrehkranführer - Geprüfter Bagger- / Laderfahrer 2008 - Geprüfter Teleskopfahrer in der Bauwirtschaft 2009 - Gebrüfter Abbruchbaggerfahrer 2010 - Geprüfter Longfrontbaggerfahrer im Abbruch 2010 -Geprüfter Fahrer von Großdrehbohr- und Rammgeräten 2010 -??? -??? Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 25

Unfälle durch Sichteinschränkungen an Erdbaumaschinen Neue Anforderungen an Hersteller und Betreiber Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 26

Unfälle durch Sichteinschränkungen! Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 27

Beim Rückwärtsfahren überfahren Ursachen =??? Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 28

Sicht Seit 30.11.2008: Neue verschärfte Anforderung an Sichtverhältnisse bei Neugeräten: MaschRili / EN 474/ ISO 5006 Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 29

Nahbereich nach ISO 5006:2006 Quelle: Orlaco Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 30

Maßnahmen der Hersteller bei Neugeräten-1 Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 31

Maßnahmen der Hersteller bei Neugeräten - 2 Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 32

BGR 500, Kap. 2.12 Achtung, aktuelle Fassung Oktober 2006 oder neuer Stand: Oktober 2006 Stand: Oktober 2006 beachten! Zusammenstellung ausgewählter Betriebsbestimmungen aus Unfallverhütungsvorschriften, Zusammenstellung die ausgewählter bei der Berufsgenossenschaft Betriebsbestimmungen der Bauwirtschaft aus Unfall- seit dem verhütungsvorschriften, 1. Januar 2004 außer die Kraft bei gesetzt der Berufsgenossenschaft worden sind der Bauwirtschaft seit dem 1. Januar 2004 außer Kraft gesetzt worden sind Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 33

BGR 500, Kap. 2.12 neu 3.3.3 Ist es aus betrieblichen Gründen unvermeidlich, dass Versicherte den Gefahrbereich betreten müssen, hat der Unternehmer auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen festzulegen. Abweichungen von den Abschnitten 3.3.1 und 3.3.2 sind nur unter Beachtung dieser Maßnahmen zulässig. Unternehmer = Unternehmer + die in der Linienverantwortung stehenden für die Baustelle Verantwortlichen (z.b. Bauleiter, Schachtmeister) Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 34

BGR 500, Kap. 2.12 neu Solche Maßnahmen können beispielsweise sein: technisch: zusätzliche Einrichtungen zur Verbesserung der Sicht; organisatorisch: Einsatz von Einweisern oder Sicherungsposten; ergänzend personenbezogene Maßnahmen, wie das Tragen von Warnwesten. Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 35

Empfehlung Fachausschuss Tiefbau vom 13.11.2008-7 Weitere Maßnahmen Überprüfung aller Erdbaumaschinen im Rahmen der nächsten fälligen Prüfung durch eine Befähigte Person hinsichtlich der Sichtverhältnisse im Nahbereich. Dabei ist insbesondere der Bereich vor und hinter der Maschine zu beurteilen. Vereinfachtes Verfahren zum Erreichen des Schutzziels: Es wird überprüft, ob der Fahrer eine in einem Abstand von 1 m vor bzw. hinter der Maschine gehende / stehende Person sehen kann. - + Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 36

Empfehlung Fachausschuss Tiefbau vom 13.11.2008-8 Weitere Maßnahmen Betroffene Maschinen dürfen bis dahin nur unter Beachtung der Maßnahmen betrieben werden, die der Unternehmer im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der festgestellten Sichteinschränkung festgelegt hat.?? Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 37

www.sehen-und-gesehen-werden.de Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 38

www.sehenund-gesehenwerden.de Flyer: Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 39

Präventionsanreize der BG BAU Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 40

Neuer Film Auswahl und Betrieb von Erdbaumaschinen Auswahl und Betrieb von Erdbaumaschinen Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 41

Vielen Dank! Bei Fragen: Horst Leisering horst.leisering@bgbau.de Linstow, den 17.02.2011 horst.leisering@bgbau.de Seite 42