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Transkript:

Ausgabe Nr. 4 / November 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, Seite 2 Themenübersicht 1. Aktuelle Werte 2015 2. Probezeit - Sofortige Anmeldung langsam neigt sich das Jahr zu Ende und die neuen Werte aus der Sozialversicherung sind da. Soweit diese auch für die Zusatzversorgung von Bedeutung sind, haben wir Ihnen die Werte zusammengestellt. Seite 2 3. PlusPunktRente: Keine Absenkung des Garantiezinses Seite 2 4. PlusPunktRente - Änderung der Beitragszahlung Seite 3 5. Entgeltumwandlung - Vermögenswirksame Leistungen im TV-V Seite 4 6. De-Mail-Adresse der BVK Zusatzversorgung Seite 4 Zudem möchten wir Ihnen noch einmal unsere Newsletter ganz besonders ans Herz legen, die aus unserer Sicht wertvolle Informationen zur Zusatzversorgung und Altersvorsorge enthalten und zwar für Arbeitgeber und Versicherte. 7. Handbuch für Personalsachbearbeiter - 3. neu bearbeitete Auflage Seite 5 8. Newsletter Seite 5 9. Seminartermine 2015 Seite 5 Freundliche Grüße Reinhard Graf Mitglied des Vorstands 1 Walter Dietsch Abteilungsleiter

1. Aktuelle Werte 2015 3. PlusPunktRente: Keine Absenkung des Garantiezinses D as Bundeskabinett hat am 15. Oktober 2014 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen beschlossen. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates und ist damit noch als vorläufig anzusehen. Änderungen sind nicht zu erwarten und würden ggf. von uns sofort mitgeteilt. Die Werte sind u.a. wichtig für die Grenzen der Steuerfreiheit von Umlagen und Beiträgen ( 3 Nr. 56 und Nr. 63 EStG) bzw. auch im Rahmen der Entgeltumwandlung. D ie PlusPunktRente der BVK Zusatzversorgung wird auch ab dem 1. Januar 2015 einen Garantiezins von 2,25 % vorweisen können und ist von der Absenkung des gesetzlich festgelegten Garantiezinses nicht betroffen. Mit dem Lebensversicherungsreformgesetz wurde beschlossen, dass ab 2015 ein neuer Rechnungszins (Garantiezins) von 1,25 % anstelle des seit 2012 gültigen Garantiezinses von 1,75 % für Neuverträge bei Lebensversicherungen, Riester-Verträgen und anderen Altersvorsorgeprodukten besteht. Der neue Garantiezins gilt nur für neu abzuschließende Verträge; auf bereits bestehende Verträge hat die Absenkung keine Auswirkungen. Die BVK Zusatzversorgung unterliegt mit ihrem Produkt PlusPunktRente nicht dieser gesetzlichen Regelung und kann daher auch ab dem 1. Januar 2015 bei Neuabschlüssen ihren Garantiezins von 2,25 % weiter anbieten. Die ab dem 1. Januar 2015 geltenden Rechengrößen finden Sie hier, sowie stets auf unserer Internetseite www.bvk-zusatzversorgung.de unter Arbeitgeber => Aktuelle Rechengrößen. 2. Probezeit - Sofortige Anmeldung B eschäftigte sind vom Beginn ihres Beschäftigungsverhältnisses an zu versichern, wenn sie bereits das 17. Lebensjahr vollendet haben und kein Grund für einen Ausschluss von der Versicherungspflicht besteht. Damit sind auch befristet Beschäftigte vom Beginn des befristeten Beschäftigungsverhältnisses an zu versichern, ebenso wie Beschäftigte, in deren Beschäftigungsverhältnis eine Probezeit besteht. Infolge der bevorstehenden Absenkung des Garantiezinses werden vermehrt Versicherer und deren Vertreter an Arbeitgeber und deren Beschäftigte heran treten, um die Garantiezinsänderung für Vertragsabschlüsse zu nutzen. Wer den Abschluss einer Altersvorsorge plant, sollte aber gleichwohl nicht allein aufgrund der bevorstehenden Garantiezinsabsenkung vorschnell einen Vertrag abschließen. Kosten für den Vertragsabschluss und Provisionen mindern die eingezahlten Beiträge. Da die Verzinsung nur auf die Teile der Beiträge erfolgt, die nach Abzug der Kosten übrig bleiben, sind neben dem Garantiezins auch die Kosten ein absolut erheblicher Faktor. Daher sollten Versicherte sich stets Modellberechnungen erstellen lassen, Während einer Probezeit sind die Kündigungsmöglichkeiten erleichtert. Damit ist aber die Probezeit Teil des Beschäftigungsverhältnisses, so dass die Anmeldung in der Zusatzversorgung ab Beginn der Beschäftigung (also zum Beginn der Probezeit) vorzunehmen ist. 2

sicherungsnachweis, aus dem die Höhe der eingezahlten Beiträge und die sich daraus ergebende Rentenanwartschaft ersichtlich sind. Sofern von uns eine schriftliche Bestätigung für den geänderten Beitrag gewünscht wird, erstellen wir für den Arbeitgeber bzw. den Beschäftigten gerne einen Nachtrag zum Versicherungsschein. Soll die Beitragszahlung vorübergehend ausgesetzt werden (z. B. wegen Krankheit des Beschäftigten), kann dies ebenfalls ohne Absprache mit uns erfolgen, sofern der Zeitraum der Beitragsaussetzung kleiner als ein Kalenderjahr ist. aus denen sämtliche Daten wie Zinssätze und Kosten etc. erkennbar sind und dann diese Ergebnisse mit denen anderer Anbieter vergleichen. Kostenlose und unverbindliche Modellberechnungen für die PlusPunktRente können jederzeit bei uns telefonisch angefordert werden (Tel. 089/9235-7400) und sind auch auf unserer Homepage www.pluspunktrente.de => Rentenrechner => Angebotsrechner PlusPunktRente möglich. Die Absenkung des Garantiezinses betrifft in keinem Fall die Leistung aus der arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente in der Zusatzversorgung. Hier ist die Leistungshöhe durch den Altersvorsorgetarifvertrag ATV-K vorgegeben, der von einer Verzinsung von 3,25 % in der Ansparphase und 5,25 % in der Rentenphase ausgeht. 4. PlusPunktRente - Änderung der Beitragszahlung W enn Beitragszahlungen in einen Vertrag der PlusPunktRente auf Wunsch des Beschäftigten (oder des Arbeitgebers) verändert werden sollen, kann dies in der Regel ohne Absprache mit uns erfolgen. Der Arbeitgeber überweist einfach zum nächstmöglichen Zeitpunkt den erhöhten oder verminderten Beitrag mit dem ihm bekannten Verwendungszweck. Dies gilt sowohl dann, wenn die Beiträge aus dem Entgelt des Beschäftigten einbehalten (PlusPunktRente als Entgeltumwandlung und PlusPunktRente mit Riester-Förderung) oder der Beitrag aus eigenen Mitteln des Arbeitgebers in einen Vertrag der PlusPunktRente als freiwillige Arbeitgeber-Höherversicherung überwiesen werden. Lediglich Beiträge und Sonderzahlungen von über 5.000 bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Beschäftigte können einen Vertrag der PlusPunktRente mit eigenen Beiträgen und durch eigene Beitragsüberweisung fortführen, wenn und solange sie bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis kein Arbeitsentgelt beziehen (z. B. bei Elternzeit oder Sonderurlaub) oder wenn das Beschäftigungsverhältnis endet. In diesen Fällen muss sich der Versicherte mit uns in Verbindung setzen. Zu beachten ist dabei, dass nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses die Fortführung mit eigenen Beiträgen vom Versicherten nur innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten beantragt werden kann (siehe auch Handbuch für Personalsachbearbeiter Seite 239, Rand-Nr. 1.5). Der Versicherte erhält jährlich von uns einen Ver- 3

trag nach dem Vermögensbildungsgesetz haben (z. B. Bausparvertrag oder Sparplan Aktienfonds), können für die restliche Laufzeit dieses Vertrages vermögenswirksame Leistungen von 19,35 bzw. 43,35 monatlich im Wege der Entgeltumwandlung aufwenden. 5. Entgeltumwandlung Vermögenswirksame Leistungen im TV-V F ür Beschäftigte nach dem Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) bieten sich sehr gute Möglichkeiten, die vermögenswirksamen Leistungen für die betriebliche Altersversorgung zu nutzen. Die Förderquote für die Beschäftigten liegt deutlich über 80 %. Die BVK Zusatzversorgung berät Ihre Beschäftigten gerne auch vor Ort in Ihrem Haus über diese sehr attraktiven Möglichkeiten, für das Alter besser vorzusorgen. Auf Wunsch halten wir auch spezielle Vorträge zu diesem Thema, z.b. im Rahmen von betrieblichen Veranstaltungen. Unser Service ist wie immer kostenlos. Nach dem Tarifvertrag erhöht sich für Beschäftigte der Arbeitgeberanteil an den vermögenswirksamen Leistungen von 6,65 auf 50, wenn der Beschäftigte zusätzlich selbst mindestens 13 als Eigenbeitrag zahlt. Voraussetzung für die starke finanzielle Unterstützung durch den Arbeitgeber ist, dass der Gesamtbeitrag von mindestens 63 im Wege der Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt wird. Durch die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit reduziert sich der Eigenanteil des Beschäftigten deutlich weiter, so dass eine äußerst günstige Förderquote besteht. b sofort können Sie die BVK Zusatzversorgung auch über De-Mail erreichen bzw. von uns wenn gewünscht oder erforderlich Nachrichten in dieser Versandform erhalten. Unsere De-Mail-Adresse: info@bvk-zusatzversorgung.de-mail.de Diese Regelung, die bisher nur für Beschäftigte im unmittelbaren Anwendungsbereich des TV-V galt, ist seit dem 1. März 2014 auch auf Beschäftigte im mittelbaren Anwendungsbereich ausgeweitet worden. Wenn der Beschäftigte keinen Eigenanteil zahlt, kann er vermögenswirksame Leistungen von 26 erhalten. Auch in diesem Fall ist eine Verwendung für eine Entgeltumwandlung zwingend erforderlich. Wird der Arbeitgeberzuschuss anteilig der Arbeitszeit gezahlt, ist zur freiwilligen Versicherung ein jährlicher Mindestbeitrag zu entrichten. Dieser beträgt 207,38 (17,28 monatlich) im Jahr 2014. Beschäftigte, die bereits einen bestehenden Ver- Mit De-Mail können elektronische Nachrichten so einfach verschickt werden, wie man es von EMail gewöhnt ist. Im Gegensatz zur E-Mail können bei De-Mail aber sowohl die Identität der Kommunikationspartner als auch der Versand und der Eingang von De-Mails jederzeit zweifels frei nachgewiesen werden. Damit kann also auch die rechtlich wirksame Zustellung eines Schriftstücks durch De-Mail erfolgen und rechtsverbindlich festgestellt werden. Die Inhalte einer De-Mail können auf ihrem Weg durch das Internet nicht mitgelesen oder gar verändert werden. Abgesicherte Anmeldeverfahren und Verbindungen zu den De-Mail-Anbietern sorgen ebenso wie verschlüsselte Transportwege zwischen den De-Mail-Anbietern für einen 6. De-Mail-Adresse der BVK Zusatzversorgung A 4

vertraulichen Versand und Empfang von DeMails. De-Mail erhöht so die Sicherheit der elektronischen Kommunikation im Vergleich zur herkömmlichen E-Mail und hilft, Spam und Phishing zu vermeiden. Der Newsletter für Versicherte ist für uns eine gute Möglichkeit, direkt mit den Versicherten zu kommunizieren und sie über ihre vom Arbeitgeber verschaffte Zusatzversorgung zu informieren. Zudem geben wir Hinweise und Tipps zu allen möglichen Themen rund um die Altersvorsorge. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie Ihre Mitarbeiter/innen auf diese Möglichkeit der Information hinweisen. Sie können auch gerne die Newsletter in Ihr Intranet übernehmen oder dort einen Link hinterlegen. Denn: Die Zusatzversorgung ist die von Ihnen angebotene betriebliche Altersversorgung, über die wir anstelle des Arbeitgebers informieren. 7. Handbuch für Personalsachbearbeiter - 3. neu bearbeitete Auflage I m August 2014 ist unser Handbuch für Personalsachbearbeiter in einer völlig neu bearbeiteten Auflage erschienen. Wenn Sie bisher noch kein Handbuch haben oder weitere Exemplare benötigen, können Sie dies(e) hier kostenlos bestellen. 9. Seminartermine 2015 Sie haben auch die Möglichkeit, das Handbuch online zu nutzen. Dazu finden Sie auf der Innenseite des Einbandes die Zugangsdaten. In der Online-Version kann jeder Nutzer seine persönlichen Notizen erfassen oder Lesezeichen setzen. Um dies individuell tun zu können, können Sie bei uns einen persönlichen Zugangscode erfragen, so dass die in der Internetversion gespeicherten persönlichen Anmerkungen, Lesezeichen etc. ausschließlich für Sie nutzbar sind. Schicken Sie uns einfach eine Mail an info@bvk-zusatzversorgung.de A uch im Jahr 2015 bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Verwaltungsschule und dem Kommunalen Studieninstitut in Pirmasens Seminare zur Zusatzversorgung an. Die Termine und die Anmeldedaten finden Sie im Anhang (Seite 6/7). Ihre Fragen zur Zusatzversorgung beantworten wir Ihnen gerne: 8. Newsletter Pflichtversicherung und PlusPunktRente K ennen Sie schon die Newsletter der BVK Zusatzversorgung, die es für Arbeitgeber und Versicherte gibt? Die Newsletter können Sie kostenlos hier abonnieren. (089)9235-7400 E-Mail: info@bvk-zusatzversorgung.de De-Mail: info@bvk-zusatzversorgung.de-mail.de Jahresabrechnung und Meldeverfahren (089)9235-7410 Im Newsletter für Arbeitgeber erhalten Sie weitergehende Informationen zur Entwicklung der Zusatzversorgungskasse, Neuerungen im Rentenrecht und sonstiges Wissenswertes aus dem Bereich der Altersversorgung und -vorsorge. arbeitgeberservice@bvk-zusatzversorgung.de für Mitglieder in der Pfalz (06322)936-450 Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Denninger Straße 37 81925 Telefon 089 9235-7400 Telefax 089 9235-7408 info@bvk-zusatzversorgung.de www.bvk-zusatzversorgung.de 5

Anhang Seminare und Workshops zur Zusatzversorgung 1. Seminare Alle Seminare sind ganztägige Veranstaltungen (8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten), in denen alle grundlegenden Kenntnisse zur Zusatzversorgung vermittelt und aktuelle Themen behandelt werden. Sie sind vor allem für Beschäftigte aus der Personalverwaltung und der Lohn- und Gehaltsabrechnung bestimmt, die die Meldungen für die Zusatzversorgung vollziehen. Themen sind insbesondere: Leistungsrecht Versicherungspflicht Finanzierung - Steuer und Sozialversicherung - Meldeverfahren staatlich geförderte Altersvorsorge. Die Lehrgangsgebühr beträgt jeweils 180. 08.01.2015 13.02.2015 12.03.2015 14.04.2015 13.05.2015 24.06.2015 29.06.2015 13.07.2015 14.07.2015 09.09.2015 21.09.2015 30.09.2015 28.10.2015 10.11.2015 08.12.2015 14.12.2015 Augsburg Bayreuth Bayreuth Augsburg PS-15-136583 PS-15-136591 PS-15-136594 PS-15-136579 PS-15-136589 PS-15-136595 PS-15-136584 PS-15-136581 PS-15-136580 PS-15-136585 PS-15-136582 PS-15-136587 PS-15-136592 PS-15-136593 PS-15-136588 PS-15-136586 2. Workshops zum Melderecht in der Zusatzversorgung Die Workshops (6 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) sind für Mitarbeiter/innen aus der Personalverwaltung, die die Meldungen zur Zusatzversorgung selbständig ausführen und vertiefte, detaillierte Kenntnisse erwerben wollen. 22.01.2015 12.02.2015 16.09.2015 12.10.2015 PS-15-136576 PS-15-136575 PS-15-136578 PS-15-136577 Die Lehrgangsgebühr beträgt 140. Bei ausreichender Nachfrage werden Zusatztermine angeboten. 6

3. Zusatzversorgung kompakt Zweitägige Veranstaltung, in der man neben den Grundlagen auch den Umgang mit schwierigen Fällen kennen und für die Praxis anwenden lernt. Kombination aus Seminar (1.Tag) und Workshop (2.Tag) 23.02.2015 24.02.2015 10.03.2015 11.03.2015 26.03.2015 27.03.2015 11.05.2015 12.05.2015 25.06.2015 26.06.2015 19.10.2015 20.10.2015 05.11.2015 06.11.2015 24.11.2015 25.11.2015 Utting Neustadt/Aisch Lauingen Lauingen Lauingen Regen Neustadt/Aisch Utting PS-15-136600 PS-15-136601 PS-15-136597 PS-15-136598 PS-14-136603 PS-15-136602 PS-15-136599 PS-15-136596 Lehrgangsgebühr 280, Unterkunft 49,00, Verpflegung 54,00 Bitte melden Sie sich schriftlich unter Angabe der Veranstaltungsnummer PS-15-...an bei Bayerische Verwaltungsschule (BVS), Ridlerstraße 75, 80039 kundenservice@bvs.de Fax: 089 / 54057-599 Telefonische Auskünfte und Anmeldung: 089 / 54057-684 Für Fragen nach freien Plätzen steht Ihnen der Kundenservice der BVS unter der o.g. Telefonnummer oder Mailadresse zur Verfügung. Gerne können Sie die praktische Online-Anmeldung auf der Homepage der BVS (www.bvs.de) nutzen. Bitte beachten Sie, dass die BVS die Anmeldung schriftlich (Brief, Fax, E-Mail, oder online) benötigt. Sie können auch kostengünstige Inhouse-Seminare buchen, für die wir gerne den Seminarinhalt auf Ihre persönlichen Wünsche zuschneiden. Neu: Seminar in der Pfalz Für unsere Mitglieder in der Pfalz bieten wir ein Seminar in Pirmasens an. Es handelt sich dabei um ein zweitägiges Kompaktseminar mit Seminar und Workshop am 16. / 17. März 2015 in Pirmasens Teilnahmegebühr 260,-- für die 2-Tagesveranstaltung einschl. Mittagessen, ohne Übernachtung Bitte richten Sie Ihre Anmeldungen an: Kommunales Studieninstitut Pirmasens, Herr Dieter Boder, Postfach 2763, 66933 Pirmasens ksi@stadt-pirmasens.de Fax: 06331 / 143582 Tel: 06331 / 143421 7