Datenflut und Datenschutz - Rechtsfragen



Ähnliche Dokumente
1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt schützen Wissen, was man unter personenbezogenen

DATENSCHUTZ IN DER FORSCHUNG

Datenschutzrechtliche Anforderungen an Big- Data Konzepte

Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1

Big Data in der Medizin

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz

Datenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen?

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz

Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?

DATENSCHUTZRECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Datenschutz und Schule

Datenschutz als Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken

Der Schutz von Patientendaten

Jörg Datenschutz in der BRD. Jörg. Einführung. Datenschutz. heute. Zusammenfassung. Praxis. Denitionen Verarbeitungsphasen

IMI datenschutzgerecht nutzen!

Cloud Computing - und Datenschutz

Big Data, Amtliche Statistik und der Datenschutz

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz

4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin

Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Seminar am

IT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007

Schul-IT und Datenschutz

Erwartungen aus Sicht der Informationsfreiheit und des Datenschutzes

Datenschutz bei kleinräumigen Auswertungen Anforderungen und Grenzwerte 6. Dresdner Flächennutzungssymposium. Sven Hermerschmidt, BfDI

Cloud Computing, M-Health und Datenschutz. 20. März 2015

IMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

Drei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners

%HVRQGHUH$UWHQ3HUVRQHQEH]RJHQHU'DWHQ

Datenschutz - Ein Grundrecht

Kirchlicher Datenschutz

Mittagsinfo zum Thema

Big Data Was ist erlaubt - wo liegen die Grenzen?

Das digitale Klassenund Notizbuch

Stammtisch Recklinghausen. Datenschutz gestern heute - morgen. Mark Spangenberg mark.spangenberg@googl .com

Datenschutz der große Bruder der IT-Sicherheit

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6

Datenschutz online: Was helfen Gesetze?

Grundbegriffe und Grundprinzipien des Datenschutzrechts Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Datenschutz-Management und Audit Software "Datenschutz Assistent"

Konzepte der Selbstkontrolle der Industrie

Ansätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning

Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie der Website

vom 15. Januar 1991 (ABl S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis

Datenschutz und Qualitätssicherung

Profiling im Lichte der Datenschutz-Grundverordnung

IHK-Netzwerksitzung am 05. April 2011 Rechtliche Themen der Gesundheitswirtschaft. Themenschwerpunkt: Arbeitsrecht

Mit Sicherheit gut behandelt.

Klausurbesprechung im Propädeutikum WS 2013/14. Modul FernUniversität Hagen

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Grundlagen des Datenschutz

WAS finde ich WO im Beipackzettel

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Datenschutzkonforme digitale Patientenakten im Outsourcing. Datenschutzkonforme digitale Patientenakten im Outsourcing

Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Datenschutz und Big Data Potenziale und Grenzen

FachInfo Dezember 2012

Agenda. Umgang mit vertraulichen Personendaten. SG-Weiterbildungsveranstaltung. 30. Januar Teil. 1. Teil. Informationsaustausch.

Zentrum. Zentrum Ideenmanagement. Zentrum Ideenmanagement. Umfrage zur Nutzung von mobilen Endgeräten im Ideenmanagement

Java Enterprise Architekturen Willkommen in der Realität

Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden?

DATENSCHUTZ UND AGILE SOFTWAREENTWICKLUNG. Erfahrungen und Vorgehen in der Praxis

Befragung zum Migrationshintergrund

Grundzüge des Datenschutzes

Aufbewahrung von erweiterten Führungszeugnissen. Von Antje Steinbüchel, LVR-Landesjugendamt Rheinland

Erläuterung zur Anordnung über das kirchliche Meldewesen Kirchenmeldewesenanordnung (KMAO) - Neufassung

Applikationen & Recht. iphone Developer-Konferenz Köln Dr. Thomas Sassenberg LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Monitoring und Datenschutz

Meine Daten. Mein Recht

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen.

Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für s

UNIVERSITÄT ROSTOCK PERSONALRAT FÜR DIE WISSENSCHAFTLICH BESCHÄFTIGTEN (WPR)

Sie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen

BigData Wie wichtig ist die Datenqualität bei der Analyse und Auswertung von großen Daten Praxisbeispiel. Christin Otto

Transparenz und Datenschutz: Gedanken aus Schweizer Sicht

Die beiden Seiten der Medaille beim -Marketing

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Zwei Schwerpunkte aus Sicht der ärzteeigenen Datensammlung. Tarifdelegierten-Tag Bern, 23. Oktober 2013

Qualitätskriterien patientenorientierter Forschung: Der rechtliche Rahmen im Spannungsfeld von Datenschutz und Wissenschaftsfreiheit

Werte und Grundsätze des Berufskodexes für interkulturell Dolmetschende. Ethische Überlegungen: Was ist richtig? Wie soll ich mich verhalten?

Wie verhindern wir den gläsernen Kunden? Datenschutz beim Smart Metering

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht

Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen.

Datenschutz als Wettbewerbsvorteil oder Wachstumsbremse für Smart TV?

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Datenschutz in der Arztpraxis

Das Rechtliche beim Risikomanagement

Datenschutz und Patientenrechte im Kompetenznetz HIV/Aids

Smart Home Wer ist Herr im eigenen Haus?

Checkliste. zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch. Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team

Gut geregelt oder Baustelle Datenschutz bei der Hard- und Softwarewartung

Guter Datenschutz schafft Vertrauen

QTrade GmbH Landshuter Allee München Seite 1

Das Rechtliche beim Risikomanagement

Risikomanagement bei PPP Projekten: Erfahrungen aus Deutschland

DIE GRUNDLAGEN DES DATENSCHUTZES

Transkript:

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz - Rechtsfragen Deutscher Ethikrat 21.05.2015

Datenflut -Big Data im Gesundheitsbereich

Big Data beschreibt aktuelle technische Entwicklungen, die die jederzeitige Erfassung, Speicherung und Analyse eines großen und beliebig erweiterbaren Volumens unterschiedlich strukturierter Daten ermöglichen. (Deutscher Bundestag, Wissenschaftlicher Dienst, Aktueller Begriff Nr. 37/13: Big Data)

Big Data steht für eine geistige Haltung, die nach maximalen Erkenntnisgewinn strebt: Möglichst alle erreichbaren Daten sollen uneingeschränkt nutzbar gemacht werden; ersetzt Nachweis von Kausalität durch statistische Korrelationen.

Datenschutz

Aus dem Eid des Hippokrates: Was auch immer ich bei der Behandlung oder auch unabhängig von der Behandlung im Leben der Menschen sehe oder höre, werde ich, soweit es niemals nach außen verbreitet werden darf, verschweigen, in der Überzeugung, dass derartige Dinge unaussprechbar sind.«

Privatheit und Datenschutz - als Grundrecht IPbpR GRCh Vereinte Nationen EU GG BRD Europarat EMRK

Privatheit und Datenschutz - als Grundrecht Menschliches Grundbedürfnis Individuelles Recht (Persönlichkeitsrecht) Wertbildend für Gesellschaftsordnungen

Privatheit und Datenschutz - als Grundrecht im Grundgesetz Kernbereich genießt absoluten rechtlichen Schutz Im Übrigen gehören Gesundheitsdaten oft zum Intimbereich der Privatsphäre, können dann nur zum Schutz ähnlich hochwertiger Rechtsgüter eingeschränkt werden.

Datenschutzgesetzlicher Schutz der Privatheit in der EU

Datenschutzrecht und Big Data - heute Zentrale Prinzipien des Datenschutzrechts Verarbeitung nach Treu und Glauben ( faire Verarbeitung) Big Data (in Reinform ) Oft unklar, hängt u.a. von der Transparenz für den Betroffenen ab. Zweckbindung (Verwendungszusammenhang) Verwendung aus möglichst vielen unterschiedlichen Verwendungszusammenhängen Erforderlichkeit (Prinzip der Datensparsamkeit) Unbegrenzte Verwendung (Maximalprinzip)

Datenschutzrecht und Big Data - heute Zentrale Prinzipien des Datenschutzrechts Besonderer Schutz sensitiver Daten, Insbesondere Gesundheitsdaten Big Data (in Reinform ) Nicht vorgesehen, würde dem Prinzip der Erkenntnismaximierung zuwiderlaufen Wahrung Betroffenenrechte. Insbesondere Transparenz für Betroffene Intransparenz für Betroffene, u.a. weil Aussagen aus unterschiedlichen Zusammenhängen ausgewertet werden Technik und Organisation: Hat datenschutzrechtliche Vorgaben abzubilden. Technik und Organisation: Ist auf Überwindung von technischen Erkenntnisbarrieren ausgerichtet.

Datenschutzrecht und Big Data - Wissenschaftliche Forschung - In der Datenschutzrichtlinie rudimentär geregelt (z.b. Art. 11 Abs. 2 DSRL), voraussichtlich ausführlichere Regelungen in der Datenschutz-Grundverordnung (z.b. Art. 6 Abs. 1 (e), Art. 83 DSGVO) - Deutsche Gesetzeslage: - Allgemeine Datenschutzgesetze, SGB X, bereichsspezifische Vorschriften z.b. zu Krebsregister - Einerseits: auf Einwilligungsbasis relativ große Spielräume für Erkenntnisgewinne - Andererseits: besonders strikte Zweckbindung und grundsätzliche Pflicht zur frühestmöglichen Anonymisierung

Datenschutzrecht und Big Data - Schutzlücken - Datenschutz durch Technik? (Anonymisierung / Pseudonymisierung drohen leerzulaufen) - Begrenzte Steuerungswirkung von staatlichen Gesetzen gegenüber Global Playern - Schwacher Schutz allgemein zugänglicher personenbezogener Daten (Internet)

Datenschutzrecht - morgen Artikel DSGVO Art 20 Art 22 Beabsichtigte Regelung Profiling: Mensch soll nicht Entscheidungen ausgesetzt sein, die ausschließlich auf automatisierten Verarbeitungen beruhen. Compliance (Datenschutz-Management) Art 23 Art 83 Privacy by Design and by Default (Datenschutz muss bereits in die Technik eingebaut sein) Forschungsklausel

Datenschutzrecht und Big Data - Zusammenfassung Soweit es um Verarbeitung von personenbezogenen Daten geht, ist Big Data im Sinne eines uneingeschränkten Umgangs mit personenbezogenen Daten nicht mit Datenschutzrecht vereinbar. Big Data Projekte im Sinne der Anwendung von Big-Data- Technologien für klar definierte, legitime Ziele sind in Europa/Deutschland gegenwärtig nur mit großen Einschränkungen rechtskonform realisierbar.

Datenschutzrecht - Zusammenfassung Relevante Kriterien für die Zulässigkeit der Anwendung von Big-Data-Technologien für klar definierte, legitime Ziele: Welchem Rechtsgut dient die Verarbeitung? Aus welchen Quellen wird die Verarbeitung gespeist? Können Erkenntnisziele auch mithilfe anonymisierter / pseudonymisierter Daten verfolgt werden? Wie hoch ist dabei das Risiko der Deanonymisierung? Wie transparent ist die Datenverarbeitung für Betroffene und welche Einwirkungsmöglichkeiten haben sie? Auf welche andere Weise werden die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen realisiert?

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wagmüllerstraße 18, 50538 München Tel: 089 212672-0, Fax: 089 212672-50 poststelle@datenschutz-bayern.de