Ausbildung im Gemeinsamen Lernen Bezirksregierung Köln, Dezernat Stand November 2016

Ähnliche Dokumente
Ausbildung im Gemeinsamen Lernen Bezirksregierung Köln, Dezernat Stand November 2016

Kooperationstag

Expertentagung Workshop 5 Ausbildungsbeauftragte veränderte Rolle für die Begleitung in der Schule. Jörg Franks/ Babette Steiner

Seminarbrief zum Start des VD Lehramt für sonderpädagogische Förderung

Spiralcurriculare Verteilung der Handlungssituationen auf 6 Ausbildungs-Quartale. Kerncurriculums

Ausbildungskonzept der Peter-Weiss-Gesamtschule (4. vorläufige Fassung)

Seminarprogramm des Seminars für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung in Bielefeld

Planung von Unterricht in der Ausbildung - Handreichung

'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem'

Ausbildung im Gemeinsamen Lernen. Ein Leitfaden

Informations- und Kooperationsveranstaltung zur Ausbildung am Seminar. 3. Dezember 2015 in Engelskirchen

Herzlich Willkommen! ABB Veranstaltungen am und Thema: Zusammenarbeit zwischen ZfsL und Ausbildungsschule

Ausbildungsprogramm der Pestalozzi-Schule

Schulinternes Konzept zur Koordinierung der Ausbildung von Lehramtsanwärtern und Lehramtanwärterinnen am Städtischen Gymnasium Schmallenberg

Schulprogramm der Städtischen Katholischen Grundschule an der Bergstraße - Ausbildungskonzept -

Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) Vom 20. Dezember 2012 Auf Grund des

Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung Lüdenscheid

Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) vom

Spiralcurriculare Verteilung der Handlungssituationen auf 6 Ausbildungs-Quartale. Kerncurriculums

Ausbildungsprogramm der Pestalozzi-Schule

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst

Seit dem 1. August 2011 ist der neue Vorbereitungsdienst in Kraft und läutet eine grundlegende Reform der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung ein.

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst

EPG- bzw. APG- Gesprächsleitfaden des Seminars für das Lehramt an Berufskollegs Münster Stand Liedtke

Hinweise zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) für das Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

Informationsveranstaltung zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen

Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Münster. Ausbildungsprogramm 1

Erprobungsfassung der Bezirksregierungen, Dezernate 46 Stand:

Newsletter. Seminar für das Lehramt. für sonderpädagogische. Förderung

Entwurf der Bezirksregierungen, Dezernate 46 Stand

Allgemeine Planungsgrundlagen der Abteilung Ausbildung, Unterabteilung LIA 1. zum Vorbereitungsdienst (VD) Start 18-08

Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung. Bocholt

Ausbildungsort Donatusschule

Ausbildung von LehramtsanwärterInnen

S*I*N*F*O. SeminarINFOrmation Beurteilung und Prüfung. aktualisiert Oktober 2016

Rechtliche Rahmenbedingungen Zuweisung von LAA an Ausbildungsschulen Ausbildungsorganisation an den Schulen SF und an Schulen. Voraussetzungen Seite 3

Handreichung Basiskonzept für die Weiterverarbeitung zum Ausbildungsprogramm an Schulen im Ausbildungsbereich des Seminar HRGe im ZfsL Arnsberg

Abkürzungsverzeichnis

Ausbildungskonzept. Vorwort. Eckpunkte

Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung Ausbildungsgang

Professionelle Lerngemeinschaften (PLG)

Informationsveranstaltung zum Vorbereitungsdienst am 6. November 2017 Universität Paderborn

MARIA KÖNIGIN GYMNASIUM. Ausbildungskonzept für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter am Gymnasium Maria Königin Lennestadt.

Inklusion auf dem Weg zum gemeinsamen Lernen

Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung - Siegburg - Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung. Ausbildungsprogramm

Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung - Siegburg

KONZEPT DER LEHRERAUSBILDUNG. (Stand: November 2016)

Heiko Seibt für die Bezirksregierung Münster

Eingangs- und Perspektivgespräch

Handreichung zur Planung von Unterricht

Lehramtsanwärterinnen und anwärter im reformierten Vorbereitungsdienst begleiten und unterstützen

Im Vorbereitungsdienst und im Fachseminar begleiten Sie eine Reihe von Einflüssen und Rahmenbedingungen sowie Hilfestellungen: Fachdidaktik.

Portfolio- für den Vorbereitungsdienst gem. OVP. Seminar für das Lehramt an Berufskollegs Stand

Lehrerausbildung in NRW Ihr Weg in den Lehrerberuf. Düsseldorf, 16. November 2017

Lehrerausbildung in NRW Ihr Weg in den Lehrerberuf. Übersicht

Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst

Seminarprogramm für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen

Vergleich wesentlicher Punkte der Fassungen OVP 2006 und OVP 2011

SEMINAR FÜR DAS LEHRAMT S*I*N*F*O. Mai-Juni 2017

Hartmut Fischer, Ref Der reformierte Vorbereitungsdienst für die Lehrämter in Rheinland-Pfalz. Universität Trier,

Inhalt dieses Informationsbriefes:

1 Übergang in ein neues System - Systemdiagnose. Ausbildungsstrukturen am ZfsL. Merkmale Guten Unterrichts

für schulpraktische Lehrerausbildung ZfsL Informationsveranstaltung RWTH Vorbereitungsdienst Kennzeichen des reformierten Vorbereitungsdienstes

Informationsveranstaltung zum Vorbereitungsdienst am 24. April 2017 Universität Paderborn

Auf den Seiten 2 bis 5 folgt das Basiskonzept, Anpassung im Sinne des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit im September 2018!

Lehrerausbildung an der Schillerschule Unna

Vorwort. Gutes Gelingen und viel Erfolg im Vorbereitungsdienst Julia Löhr Jugendbildungsreferentin GEW NRW

Deutsch. Ausbildungsort. Donatusschule. Ausbildungsort Donatusschule Donatusschule Erftstadt

Verordnung für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsverordnung)

Studienseminar Kusel. Der Vorbereitungsdienst Ausbildung an der Schule

An die Leiterinnen und Leiter der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und der Seminare für Lehrämter an Schulen

Unterstützungskonzept

Auf den Seiten 2 bis 5 folgt das Basiskonzept, Arbeitsstand Sept. 2018!

Erfahrungen des ZfsL Detmold: Mentoring, Peer Learning und Coaching

(BASS-Auszug) Ritterbach Verlag GmbH OVP (Stand: )

Spiralcurriculare Verteilung der Handlungssituationen auf 6 Ausbildungs-Quartale. Kerncurriculums

Ausbildungsleitfaden

Begründung des Regierungsentwurfs zu 2 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. Informationen für Ausbildungsschulen. Unterrichtseinsatz - Organisation - Vorgaben

Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) Neuss Mainstr. 85, Neuss

Änderung der Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit bei der Gestaltung von Praxiselementen im Lehramtsstudium vom

Praxissemester. im Master of Education Infoveranstaltung im Wintersemester 2018/2019

Informationen über Aufgaben einer Fachlehrkraft / einer Schulleiterin/eines Schulleiters

Inklusion. Inklusiver Unterricht und. sonderpädagogische Förderung

Ausbildung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter an der Rembergschule in Mülheim an der Ruhr

Informationen zum Vorbereitungsdienst

Kooperationsvereinbarung

S*I*N*F*O. Stand April 2018

19 Ermittlung der Anzahl der Ausbildungsplätze in den einzelnen Schulformen und Sonderschultypen

Lehrerausbildung in Thüringen

FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Ergebnisniederschrift

Handlungsfeld L. Lernen und Leisten herausfordern, dokumentieren, rückmelden und beurteilen L 2

zum Entwurf der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP-Entwurf vom )

HERZLICH WILLKOMMEN ENGELSKIRCHEN

Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen. Hinweise zu den Langzeitbeurteilungen gemäß 16 OVP - Schulen -

Transkript:

Ausbildung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung an Schulen in den Seminarbezirken der Bezirksregierung Köln Ausgangspunkt... 1 Ausbildungsmodelle im Überblick... 3 Hinweise für die Kooperation zwischen den Schulen (primäre Ausbildungsschule und weitere Ausbildungsschule)... 3 Rechtliche Hinweise und Handlungsrahmen für Schulaufsicht, Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und Schulen... 6 Ausgangspunkt Mit dem am 01.08.2014 in Kraft getretenen 9. Schulrechtsänderungsgesetz ist in Nordrhein-Westfalen Artikel 24 der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen schulrechtlich verankert und ein inklusives Schulsystem auf den Weg gebracht. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ist der Regelförderort die allgemeine Schule, wenngleich weiterhin auch die Förderschule Förderort sein kann. Diese bildungspolitischen Veränderungen mit einer damit verbundenen sich verändernden Schullandschaft erfordern für die Ausbildung, dass Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter mit dem Lehramt für sonderpädagogische Förderung (LAA SF) sowohl für die Aufgaben an Förderschulen als auch an Schulen mit Gemeinsamem Lernen vorzubereiten sind. Das Lehrerausbildungsgesetz schreibt fest, dass bei den Ausbildungszielen die Befähigung zu einem professionellen Umgang mit Vielfalt insbesondere mit Blick auf ein inklusives Schulsystem besonders zu berücksichtigen ist ( 2 (2) LABG von 2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2014). Auch die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung benennt für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst das Ziel, die Befähigung zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern und der Umgang mit Heterogenität unter Beachtung der Erfordernisse der Inklusion besonders zu berücksichtigen ( 1 OVP vom 10.04.2011, zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.04.2016). Dabei ist gemäß Kerncurriculum der Ausgangspunkt allen verantwortlichen Lehrerhandelns... die in den Lerngruppen gegebene Vielfalt auch in ihren interkulturellen, genderbezogenen, begabungsdifferenzierten, sozialen und behinderungsspezifischen Ausprägungen. Das Handlungsfeld Vielfalt als Herausforderung annehmen und als Chance nutzen wirkt dabei als Leitlinie richtungweisend für das Lehrerhandeln in allen Handlungsfeldern (vgl. Kerncurriculum für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und in den Ausbildungsschulen. Anlage zu: Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 02.09.2016). 1

Rechtliche Hinweise und Handlungsrahmen für Schulaufsicht, Zentren für Schulpraktische Lehrerausbildung und Schulen Folgende schulaufsichtlich abgesprochene Ausführungen dienen der Klärung ausbildungsrechtlicher, organisatorischer und konzeptioneller Fragen im Zusammenhang mit der Ausbildung von LAA sonderpädagogische Förderung an den Seminaren und den zugewiesenen Ausbildungsschulen. Sie bilden den Rahmen für die Ausbildung vor Ort. v OVP 24 (1): In der Ausbildung werden die weiteren sonderpädagogischen Fachrichtungen und die Anforderungen unterschiedlicher Orte sonderpädagogischer Förderung, insbesondere des gemeinsamen Unterrichts, berücksichtigt. v OVP 24(2): Die Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Lehramt für sonderpädagogische Förderung findet an Schulen statt, in denen Kinder und Jugendliche mit entsprechendem sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden. Die Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter (LAA) findet nicht nur in Förderschulen, sondern auch an allgemeinen Schulen mit Gemeinsamem Lernen statt. Dabei ist gemäß Vereinbarung in der Bezirksregierung Köln ein Mindestanteil der Ausbildung an einer Förderschule und an einer allgemeinen Schule von etwa 20% (2-3 Wochenstunden über den gesamten Vorbereitungsdienst hinweg) sicherzustellen. Die Ausbildung der LAA SF erfolgt gemäß Vereinbarung der Bezirksregierung Köln nach dem Modell 14 = 12+2 bzw. 14 = x + y ( vgl. Seite 3 Ausbildungsmodelle im Überblick) Voraussetzung für die Ausbildung an Schulen mit Gemeinsamem Lernen Hinreichende Zahl von Schüler/innen mit entsprechendem sonderpädagogischen Förderbedarf in dem Förderschwerpunkt, in dem ausgebildet wird Verlässliche Ausbildungslehrer/in mit dem Lehramt SF Mindestens zwei Ausbildungslehrer/innen der allgemeinen Schule mit entsprechendem Ausbildungsfach Bestand der Schule während der Dauer der Ausbildung bzw. Schulkooperation mit einer anderen allgemeinen Schule Vorhandensein einer Schulleitung an der Ausbildungsschule günstige Rahmenbedingungen durch hinreichende Erfahrung der Schule im GL v OVP 12: Einsichtnahme in Aufgaben anderer Schulformen oder Schulstufen: Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sollen während ihrer Ausbildung Einsicht in Aufgaben und Probleme einer anderen Schulform oder Schulstufe nehmen. Näheres bestimmt das Ausbildungsprogramm des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL). Gemäß der Absprache in der Bezirksregierung Köln wird die Zuweisung zu einer Schule des Gemeinsamen Lernens nach vorheriger Abstimmung der Seminarleitung mit den beteiligten Schulaufsichtspersonen und den 6

Schulleitungen der Förderschulen und den Schulleitungen der Schulen des Gemeinsamen Lernens im Bezirk gesteuert. Die beiden Varianten "12+2" werden im Zusammenhang mit Paragraph 12 der OVP umgesetzt. Sie sind in den Ausbildungsprogrammen der Seminare SF enthalten. Eine gesonderte Dienstreisegenehmigung für die LAA ist somit nicht erforderlich. v OVP 9: Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt die Leiterin oder der Leiter des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung; die Verantwortung für die lehramtsbezogene Ausbildung tragen die Seminarleiterinnen und Seminarleiter. Die Verantwortung für den Unterricht der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter trägt die Schulleiterin oder der Schulleiter. Die Leitungen von Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung und Schule arbeiten im Interesse der Ausbildung zusammen. v OVP 11(2) Die Leiterin oder der Leiter des ZfsL weist nach vorangegangener Abstimmung im Auftrag der Bezirksregierung Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter einer Schule zu. Zur Umsetzung des Modells 14 = x + y weist die Seminarleitung sonderpädagogische Förderung die LAA sowohl einer Förderschule als auch einer Schule des Gemeinsamen Lernens zu (schriftliche Zuweisung zu beiden Schulen). Eine gesonderte Dienstreisegenehmigung für die zweite Ausbildungsschule ist nicht erforderlich. Ein entsprechender Antrags- und Genehmigungsvorgang erfolgt über die Seminarleitung SF bzw. über die ZfsL-Leitung unter Beteiligung der Schulleitungen der beiden Ausbildungsschulen. Eine eigenständige Wahl einer weiteren Ausbildungsschule, ohne dass die LAA/der LAA einen Antrag über die Seminarleitung stellt, ist nicht möglich. Grundlage für die gesamten 14 Stunden Ausbildungsunterricht ist das Kerncurriculum. Die ausbildungsdidaktische Umsetzung ist Aufgabe der Konzeption und Zusammenarbeit von Seminar und beiden Ausbildungsschulen. Es erfolgt eine regelmäßige Evaluation. 7

Ausbildungsmodelle im Überblick Quartale Modell: Schwerpunkt Förderschule (FÖS) 14=12 FÖS +2 GL Modell: Schwerpunkt Gemeinsames Lernen (GL) 14=12 GL+2 FÖS Modell: Förderschule (FÖS) und Gemeinsames Lernen (GL) 14=x+y 1. Quartal 2.-5. Quartal 6. Quartal 14 Stunden Ausbildungsunterricht an der Förderschule (FÖS) 12 Std. Ausbildungsunterricht (AU) an der FÖS - Zwei Bedingungsfelder in der FÖS - Unterrichtsbesuche finden in der FÖS statt - Beurteilungsbeiträge (BB) durch die Ausbildungslehrerinnen bzw. Ausbildungslehrer (AL) - Langzeitbeurteilungen (LZB) durch die Schulleitung (SchL) FÖS 2 Std. AU an der allg. Schule mit GL - Die Ausbildung wird von der Lehrkraft für SF der allg. Schule begleitet. + - Die Ausbildung wird in der LZB ausgewiesen. 14 Std. AU an der Förderschule - Beide UPP finden in der FÖS statt 14 Stunden Ausbildungsunterricht an der allg. Schule mit GL 12 Std. Ausbildungsunterricht (AU) an der allg. Schule mit GL - Zwei Bedingungsfelder an der allg. Schule mit GL - Unterrichtsbesuche finden an der allg. Schule mit GL statt - BB durch die AL - LZB durch die SchL der allg. Schule 2 Std. AU an der FÖS - Die Ausbildung wird von einer Lehrkraft SF begleitet - Die Ausbildung wird in der LZB ausgewiesen 14 St. AU an der allg. Schule mit GL - Beide UPP finden in der allg. Schule mit GL statt + 14 Stunden Ausbildungsunterricht an der Förderschule (FÖS) x Std. Ausbildungsunterricht (AU) an der FÖS (z.b. 6-8 Std.) - Ein Bedingungsfeld in der FÖS - 2-3 Unterrichtsbesuche (je Fach und Förderschwerpunkt) in der FÖS - BB durch die AL - LZB durch Schulleitung der FÖS unter Berücksichtigung der Beurteilung der SchL der allg. Schule y Std. AU an der allg. Schule mit GL (z.b. 6-8 Std.) + - Ein Bedingungsfeld in der allg. Schule mit GL - 2-3 Unterrichtsbesuche (je Fach und Förderschwerpunkt) in der allg. Schule mit GL - BB durch die AL - SchL der allg. Schule schreibt eine Beurteilung X Std. AU an der Förderschule + Y Std. AU an der allg. Schule mit GL - Bedingungsfelder wie im Quartal 2-5 - Eine UPP in der FÖS/eine UPP in der allg. Schule mit GL 3

Hinweise für die Kooperation zwischen den Schulen (primäre Ausbildungsschule und weitere Ausbildungsschule) Die Ausbildung von LAA in zwei Ausbildungsschulen erfordert in jedem Modell eine möglichst gute Kooperation zwischen den beiden Schulleitungen und den Ausbildungsbeauftragten, in Zusammenarbeit mit der Seminarleitung. Folgende Hinweise sollen dabei Hilfen geben. Grundsätzlich steht die Seminarleitung (SL) des Seminars für das Lehramt SF in allen Ausbildungsfragen zur Beratung der Schulleitungen (SCHL) und Ausbildungsbeauftragten (ABB) beider Ausbildungsschulen zur Verfügung. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt die Leiterin oder der Leiter des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung ( 9 OVP vom 10.04.2011, zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.04.2016, siehe auch S.6). Modell: Schwerpunkt Förderschule (FÖS) 14=12 FÖS +2 GL Modell: Schwerpunkt Gemeinsames Lernen (GL) 14=12 GL+2 FÖS Modell: Förderschule (FÖS) und Gemeinsames Lernen (GL) 14=x+y - Für die Lehramtsanwärterin bzw. den Lehramtsanwärter (LAA) ist primär diejenige Schule zuständig, an die sie/er zugewiesen wurde (hier: FÖS). - Für die Ausbildung der/des LAA ist die SCHL, der/die ABB und die Ausbildungslehrerinnen/Ausbildungslehrer (AL) der primären Ausbildungsschule zuständig (hier FÖS). - Die Schulleitung (SchL) der weiteren Ausbildungsschule legt fest, in welchen Schulstufen und Unterrichtsfächern der/die LAA die 2 Std. Ausbildungsunterricht (AU) durchführt. (hier: allgemeine Schule mit GL). Die Anrechnungsstunden gemäß 11 (6) stehen der Förderschule zur Verfügung. - Für die/den LAA ist primär diejenige Schule zuständig, an die sie/er zugewiesen wurde (hier: allg. Schule mit GL). - Für die Ausbildung der/des LAA ist die SCHL, der/die ABB, die/der AL der primären Ausbildungsschule zuständig (hier: allg. Schule mit GL). - Die SchL der weiteren Ausbildungsschule legt fest, in welchen Schulstufen und Unterrichtsfächern die/der LAA die 2 Std. Ausbildungsunterricht durchführt. (hier: Förderschule). Die Anrechnungsstunden gemäß 11 (6) stehen der allgemeinen Schule zur Verfügung. - Für die/den LAA ist primär diejenige Schule zuständig, an die sie/er zugewiesen wurde (hier: FÖS). - Für die Ausbildung der/des LAA sind die SchL, die ABB und die AL beider Ausbildungsschulen in Kooperation zuständig. - Die SchL beider Ausbildungsschulen legen in Absprache miteinander fest, in welchen Schulstufen und Unterrichtsfächern die Ausbildung der/des LAA erfolgt. Die Anrechnungsstunden gemäß 11 (6) werden auf beide Schulen verteilt. 4

- Es erfolgt eine Verständigung beider Ausbildungsschulen über die Umsetzung der 2 Std. AU - Die weitere Ausbildungsschule sichert die 2 Std. AU in den Handlungsfeldern Unterricht, Diagnostik und Beratung. - Die primäre Ausbildungsschule wird über die Umsetzung der 2 Std. AU informiert. Die Teilnahme an Konferenzen, die Begleitung von Klassenfahrten und die Übernahme von Pausenaufsichten erfolgt von der/dem LAA ausschließlich in der primären Ausbildungsschule, hier: FÖS. - Die Langzeitbeurteilung der Schule nach 16 OVP erfolgt durch die SchL der primären Ausbildungsschule. - Die SchL der weiteren Ausbildungsschule erstellt einen Beitrag für die Langzeitbeurteilung der primären Ausbildungsschule ohne Notenvorschlag. - Es erfolgt eine Verständigung beider Ausbildungsschulen über die Umsetzung der 2 Std. AU - Die weitere Ausbildungsschule sichert die 2 St. AU in den Handlungsfeldern Unterricht, Diagnostik und Beratung. - Die primäre Ausbildungsschule wird über die Umsetzung der 2 Std. AU informiert. Die Teilnahme an Konferenzen, die Begleitung von Klassenfahrten und die Übernahme von Pausenaufsichten erfolgt von der/dem LAA ausschließlich in der primären Ausbildungsschule, hier: allgemeine Schule. - Die Langzeitbeurteilung der Schule nach 16 OVP erfolgt durch die Schulleitung der primären Ausbildungsschule, hier: allgemeine Schule. - Die SchL der Förderschule erstellt einen Beitrag für die Langzeitbeurteilung der primären Ausbildungsschule ohne Notenvorschlag. - Beide Ausbildungsschulen verständigen sich auf ein gemeinsames Ausbildungsprogramm für die Ausbildung der/des LAA. Beide Ausbildungsschulen legen gemeinsam fest, an welcher Schule die/der LAA an Konferenzen teilnimmt, Klassenfahrten begleitet und Pausenaufsichten durchführt. Eine Doppelbelastung der/des LAA durch eine nicht abgestimmte Übertragung von Aufgaben ist zu vermeiden. Die SCHL der allgemeinen Schule mit GL erstellt eine Beurteilung unter Berücksichtigung der jeweiligen Beurteilungsbeiträge der/des AL. In dieser Beurteilung sind Notenvorschläge für die Fächer und ein Notenvorschlag für die Endnote enthalten. Auf dieser Grundlage erstellt die SchL der primären Ausbildungsschule (hier: Förderschule) die Langzeitbeurteilung federführend. 5