Integration - Inklusion
Recht auf Bildung Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verankert das Recht auf Bildung als allgemeines Menschenrecht. Die Kinderrechtskonvention spricht explizit das Recht auf Bildung für ALLE Kinder an. Die Deklaration der Rechte von Personen mit Behinderung führt ebenfalls das Bildungsrecht an.
Begriffsbestimmung Das Wort Integration hat seinen Ursprung im Lateinischen: integrare : Wiederherstellen eines Ganzen (von integer, unberührt, ganz) Im 17. Jahrhundert als mathematischer Begriff in die deutsche Sprache eingegangen. (Bernoulli: Integral )
Definition von Integration / Inklusion Bleidick: Integration ist eine subjektive und tatsächliche Eingliederung des Behinderten in den Sozialverband der Nichtbehinderten auf einem Kontinuum von Möglichkeiten, die zwischen den Polen und vollständigem Angenommensein und vollständiger Isolierung auszumachen sind. Cloerkes: Integration ist [ ] ein auf Solidarität und Emanzipation ausgerichteter Interaktionsprozess, der auf soziale Zuschreibungsprozesse verzichtet und damit das Behindertsein als etwas Normales belässt und nicht besondert. Allgemein wird in der Pädagogik unter Integration die gemeinsame Unterrichtung behinderter und nichtbehinderter Kinder verstanden. (Cloerkes, 1997)
Voraussetzung zur Inklusion Gedankliche Voraussetzungen: Veränderung des Selbst- und Aufgabenverständnisses der Sonderpädagogen sowie der allgemeinen Schule (Eberwein) Neues Verständnis von Lernen und Behinderung, Veränderung der Lehrund Lernorganisation (Eberwein) Rücksicht auf die Prozesse der Kinder
Voraussetzung zur Inklusion Schulorganisatorische Voraussetzungen: Fort - und Weiterbildung für Personal Reduktion der Gruppenstärken Zwei - oder MehrpädagogInnensystem Kooperative Zusammenarbeit mit Therapeuten, Fachdiensten, Schulämtern, Gesundheitsämtern Kooperation zwischen Eltern, Kollegium, Vertreter der Schulaufsicht Intensive Elternarbeit (sowohl mit den Eltern der Behinderten, als auch mit Eltern der Nichtbehinderten) Bauliche und räumliche Voraussetzungen Gestaltung von Raum und Schulgelände Anschaffung von geeignetem Unterrichtsmaterial
Voraussetzungen zur Inklusion Inhaltlich-methodische Voraussetzungen: Ganzheitliches Lernen Differenzierung des Unterrichts Individualisierung von Zielen, Methoden und Leistungsbewertung Kooperative Unterrichtsgestaltung Anwendung sonderpädagogischer und therapeutischer Maßnahmen, die den besonderen Förderbedürfnissen behinderter Kinder gerecht werden.
Ziele von Inklusion Erlernen von Normalität (Nichtbehinderte Kinder und behinderte Kinder sollen lernen miteinander umzugehen) Lt. Eberwein ist Integrationspädagogik ein Substitutionsbegriff, der die Aufhebung der Sonderpädagogik impliziert. Ziel der Inklusionspädagogik ist die Überwindung aussondernder Einrichtungen.
Gegenüberstellung
Gesamtentwicklung
Unterricht in I-Klassen In einer Integrationsklasse werden RegelschülerInnen und SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam unterrichtet. Besonderes Augenmerk wird auf ein soziales Klima gelegt, innerhalb dessen die SchülerInnen einander mit ihren unterschiedlichen Voraussetzungen, individuellen Bedürfnissen und Kommunikationsfähigkeiten akzeptieren und wertschätzen und die unterschiedlichsten Tätigkeiten gemeinsam durchführen. Alle SchülerInnen arbeiten weitestgehend am selben Thema, allerdings wird ihnen, je nach individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Stoff mit unterschiedlichen Mitteln und Methoden vermittelt. Die methodisch-didaktische Aufbereitung des Stoffes für SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgt primär durch den/die Sonderpädagogen/in. Allerdings sollte das Unterrichtsgeschehen gemeinsam vom /von der Regelschullehrer/in und dem/der Sonderpädagoge/in getragen werden, auch mit gemeinsamer Verantwortlichkeit für alle Sch.
Unantastbare Würde des Menschen Das Leben eines Menschen hat nicht einen taxierbaren Wert oder Marktpreis, sondern einen unverlierbaren inneren Wert. (Speck 2006)
Standardisierung und sonderpädagogische Förderung Grundfragen: Ist sonderpädagogische Förderung normierbar? Welche Auswirkungen haben Standardisierungsversuche? Welche Bereiche können Standards unterworfen werden? Lernbehinderung Sinnesbehinderungen Geistige Behinderung..
Standardisierung vs. Ökonomisierung Fortschreitende Ökonomisierung der sonderpädagogischen Förderung mit Hilfe der Standards Ausblendung gesellschaftspolitischer Zusammenhänge Latente Steigerungs- und Zentrierungslogik (Ursula Stinkes 2008) Verknappung der Ressourcen
Folgerungen Recht auf Unvollkommenheit ist anzuerkennen. Jeder Mensch besitzt eine aus der Gerechtigkeit entspringende Unverletzlichkeit, die auch im Namen des Wohls der ganzen Gesellschaft nicht aufgehoben werden kann. (Rawls, 1975) Frage nach Konsequenzen bei Nichterreichung der Standards?
Probleme der Messbarkeit von Qualität Sonderpädagogische Förderung hat immateriellen (personengebundenen) Charakter Durch Kommunikation und Interaktion zw. Lehrenden und Lernenden (messbar?) Kooperation aller Beteiligter als Bestandteil sonderpädag. Förderung Bedeutung der individuellen Lernvoraussetzungen Muss dann Messbarkeit auch individuell sein?
Kasuistisches Modell Kritik an impliziten und expliziten Idealvorstellungen von pädag. Handeln Normative Sollensforderungen werden problematisiert (Wernet 2006) LehrerInnen-Rolle: Erfahrungswissen Praktisches Können Wissenschaftlich-reflexiver Habitus Skeptisches Hinterfragen auch des Gelungenen Systematische Begründung der Handlung
Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Nähere Informationen auf: www.kphvie.ac.at