Sparkassenverband Westfalen-Lippe. SEPA für Vereine. Der (neue) Zahlungsverkehr in Deutschland und Europa



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Transkript:

SEPA für Vereine Der (neue) Zahlungsverkehr in Deutschland und Europa

Die SEPA kommt Quelle: Börsenzeitung vom 15. Mai 2013

"Es ist fünf vor zwölf: Wer nicht rechtzeitig auf SEPA umstellt, dem droht die Zahlungsunfähigkeit", warnt Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des IT-Branchenverbandes BITKOM.

Die SEPA kommt Quelle: www.welt.de

Interview Carl-Ludwig Thiele Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bundesbank Sind kleinere Unternehmen und der Mittelstand auf die Veränderungen vorbereitet? Bei mittelständischen Unternehmen sowie bei Verbraucherinnen und Verbrauchern besteht noch ein hohes Informationsdefizit. Wir haben zudem rund 580.000 Vereine in Deutschland, und diese ziehen ihre Mitgliedsbeiträge in der Regel per Lastschrift ein. Das geht in Zukunft nur mit einer Gläubiger- Identifikationsnummer. Diese hat heute aber noch fast kein Verein.

SEPA Single Euro Payments Area: Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa Definition SEPA ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach gleichen Regeln behandelt werden. Ziele SEPA ermöglicht grenzenloses Bezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards. Bargeldlose Zahlungen sollen damit in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlandszahlungen. Partner Ihre Stadtsparkasse Versmold unterstützt Sie als Kunden bei der Umsetzung der SEPA und bietet Ihnen neue, zukunftsorientierte SEPA-Produkte an.

Die SEPA-Migration Ziel: Das Ziel der SEPA (Single Euro Payments Area oder Einheitlicher Euro- Zahlungsverkehrsraum) ist, Zahlungen innerhalb der Teilnehmerländer so zu standardisieren, dass es für die Bankkunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen gibt. Aktueller Stand: 99 % des Zahlungsverkehrs in Deutschland ist Inlandszahlungsverkehr, damit fehlt bislang eine wesentliche Motivation der Kunden und Banken zur Umstellung. Die gewünschte marktgetriebene Umstellung auf SEPA ist (bisher) ausgeblieben.

Europa Quelle: Financial Times Deutschland

SEPA als logische Konsequenz Einführung des Euro als Buchgeld am 1. Januar 1999 Einführung des Euro als Bargeld am 1. Januar 2002 Einführung des einheitlichen bargeldlosen Zahlungsverkehrs SEPA am 1. Februar 2014

Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten Land Land Belgien Malta Bulgarien Monaco Dänemark Niederlande Deutschland Norwegen Estland Österreich Finnland Polen Frankreich Portugal Griechenland Rumänien Großbritannien Schweiz Irland Schweden Island Spanien Italien Slowenien Liechtenstein Slowakei Litauen Tschechische Republik Luxemburg Ungarn Teilnehmende Länder Grüne Schrift= Euro eingeführt Lettland Zypern

SEPA wird Wirklichkeit Einheitliche Basisverfahren im EU-Zahlungsverkehr Europaweit einheitliche Formate auf XML-Basis Einheitlicher Rechtsrahmen* für EU-Zahlverfahren 1. Schritt 2. Schritt SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer SCT) am 28.01.2008 eingeführt SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit SDD) am 01.11.2010 in der Sparkassen-Finanzgruppe eingeführt 3. Schritt Nationale Zahlverfahren in Euro werden am 01.02.2014 abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt * EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive PSD, 2007/64/EG), EU-Preisverordnung (924/ 2009), EU-SEPA-Migrationsverordnung (260/2012) etc.

Der EU-Gesetzgeber schreibt Abschaltung nationaler Euro-Zahlverfahren zum 01.02.2014 vor 31.03.2012 Für die 17 Länder mit Euro- Landeswährung ist die Erreichbarkeit für SEPA- Überweisungen und SEPA- Basis-Lastschriften gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus sind viele Zahlungsdienstleister in den weiteren 15 Ländern des SEPA-Raumes bereits erreichbar 01.02.2014 Kunden und Zahlungsdienstleister in Deutschland müssen SEPA-ready sein Die nationalen Euro-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften werden abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt Für inländische SEPA-Zahlungen ist die Angabe der IBAN ausreichend (BIC ist optional)

Die Migrationsverordnung regelt IBAN only europaweit ab 01.02.2016 01.02.2016 Auch für grenzüberschreitende SEPA-Zahlungen ist die Angabe der IBAN ausreichend (BIC ist optional) Die Ausnahmeregelung des deutschen Gesetzgebers für karteninitiierte Lastschriften im DTAUS-Format (ELV) läuft aus Die Ausnahmeregelung des deutschen Gesetzgebers für Verbraucher zur Konvertierung läuft aus 31.10.2016 Sofern Zahlungsdienstleister in Nicht-Euro-Ländern im Inland Zahlungen in Euro anbieten, sind diese auch zur europaweiten Erreichbarkeit verpflichtet

IBAN und BIC Die neue Kontokennung

IBAN Schrecklich oder Nicht?

IBAN und BIC Die neue Kontokennung IBAN International Bank Account Number/ Internationale Bankkontonummer Besteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen BIC Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl (WELADED1VSM) Besteht aus 8 oder 11 Stellen. Enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und ggf. die Filiale/ das angeschlossene Institut Beispiel: Länderkennzeichen Prüfziffer 2-stellig Bankleitzahl 8-stelllig Kontonummer des Kunden 10-stelllig (ggf. mit Vornullen) DE 87 47853355 0012343121! IBAN und BIC sind auf Kontoauszügen, im Online-Banking und auch auf neuen SparkassenCards zu finden

auf der SparkassenCard

IBAN (only) Quelle: www.sepadeutschland.de

Die SEPA-Überweisung 18. 20. Februar Juli 2013 2013

Neues SEPA-Überweisungsformular Beleglos oder per Formular in Euro überweisen Hinweistexte erleichtern ab 01.02.2014 das Ausfüllen! Auch als Zahlschein für Ihre Rechnungen erhältlich

Die SEPA-Überweisung Beleglos oder per Formular in Euro überweisen 1 2 Zur eindeutigen Identifikation des Zahlungsempfängers muss bei der SEPA-Überweisung die IBAN und ggf. der BIC angegeben werden. Die SEPA-Überweisung kann ausschließlich für Euro- Zahlungen genutzt werden. 1 HOTEL DE PARIS BE68539007547034 BANKBEBB 2 Der Kontoinhaber muss bei der 3 SEPA-Überweisung ebenfalls 3 seine IBAN angeben. MAX MUSTERMANN 58123546780123456789 4 4 Die SEPA-Überweisung trägt den Textschlüssel 16.

Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen Blick 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. IBAN und ggf. BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl Auftragswährung ist immer Euro Für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen Europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe ausgeführt Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts XML-basiertes SEPA-Datenformat statt DTAUS

Die SEPA-Lastschrift 18. 20. Februar Juli 2013 2013

Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren im Überblick (I) Die SEPA-Lastschriftverfahren ermöglichen inländische und grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge in Euro. Der Zahlungsempfänger benötigt vom Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschriftmandat. Das Lastschriftmandat ist eine Ermächtigung für den Zahlungsempfänger, fällige Beträge einzuziehen und eine Weisung an die Bank des Zahlungspflichtigen Lastschriften einzulösen. Ein exaktes Fälligkeitsdatum zur Einlösung der Lastschrift muss angegeben werden. Festgelegte Vorlagefristen müssen bei der Einreichung der Lastschrift beachtet werden (5 Geschäftstage bei Erst-/Einmalund 2 Geschäftstage bei Folgelastschriften).

Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren im Überblick (II) Vor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformation des Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen erforderlich (z. B. durch einen Vertrag oder eine Rechnung). Ein Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach Belastung. Erfolgt eine Belastung ohne gültiges SEPA- Lastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate nach der Belastungsbuchung. Der Einreicher benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Das XML-basierte SEPA-Datenformat wird genutzt (statt DTAUS-Format). Die Einreichung erfolgt ausschließlich beleglos (online).

Die Gläubiger-Identifikationsnummer 21. Februar 2013

Das SEPA-Lastschriftmandat Einfache Kontrolle durch neue Identifikationsmerkmale (Gläubiger-ID) Die Gläubiger-Identifikationsnummer (kurz Gläubiger-ID) dient der Identifikation eines Lastschrifteinreichers unabhängig von seiner Bankverbindung. Sie setzt sich wie folgt zusammen: ISO-Ländercode Prüfziffer Geschäftsbereichskennung Nationales Identifikationsmerkmal DE 02 ZZZ 01234567890 Quelle: Deutsche Bundesbank Sie kann ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank im Internet beantragt werden: http://glaeubiger-id.bundesbank.de Die Länge beträgt in Deutschland immer 18 Stellen Die Geschäftsbereichskennung ist vom Zahlungsempfänger frei belegbar (Vorbelegung ZZZ)

Die Gläubiger-ID Nach der Eingabe Ihrer Daten erhalten Sie eine E-Mail mit der Aufforderung, die Antragsdaten zur weiteren Verarbeitung freizuschalten. Sofern die Freischaltung nicht innerhalb von 10 Kalendertagen erfolgt, werden die Antragsdaten gelöscht und das Antragsverfahren beendet. Nach erfolgter Freischaltung der Antragsdaten wird die Gläubiger- Identifikationsnummer mit einem Mitteilungsschreiben per E- Mail an die angegebene E-Mail-Adresse versandt. Das Mitteilungsschreiben ist sorgfältig zu verwahren, da es im Rahmen der Zulassung zum SEPA-Lastschriftverfahren dem kontoführenden Kreditinstitut vorzulegen ist.

Die Gläubiger-ID Ein Sportverein könnte seine Gläubiger-ID etwa so gestalten: DE 02 TVB01234567890 Die rot angezeigten Zeichen sind von der Bundesbank vorgegeben. DE 02 TVV 01234567890 Turnverein Versmold DE 02 F01 01234567890 Fußball 06 DE 02 F99 01234567890 Fußball 99 DE 02 GM1 01234567890 Gymnastik Männer 1 DE 02 GD4 01234567890 Gymnastik Damen 4 DE 02 TJ5 01234567890 Turnen Jugend 5

Das SEPA-Lastschriftmandat 18. 20. Februar Juli 2013 2013

Die SEPA-Lastschrift: Das Lastschriftmandat als grundlegende Neuerung Das SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen weist die Bank des Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift an ist Voraussetzung für den Einzug von SEPA-Lastschriften und muss vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden enthält Information zu Rückgaberechten gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder das Mandat verfällt 36 Monate nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung ist im Original oder in der gesetzlich vorgeschrieben Form durch den Zahlungs-empfänger mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug in der gesetzlich vorgeschrieben Form aufzubewahren

Das SEPA-Lastschriftmandat: Einheitlicher Aufbau ist vorgeschrieben Das SEPA-Lastschriftmandat besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und bestimmten Angaben vom Zahlungsempfänger: Name und Adresse Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz (individuell vom Zahlungsempfänger für jedes SEPA-Mandat festzulegen) Kennzeichnung für wiederkehrende/ einmalige Zahlungen vom Zahlungspflichtigen: Name und Anschrift des Kontoinhabers IBAN und ggf. BIC Unterschrift und Unterschriftsdatum Abbildung: SEPA-Basis-Lastschriftmandat

Das SEPA-Lastschriftmandat Einfache Kontrolle durch neue Identifikationsmerkmale (Mandatsreferenz) Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Sie wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA-Mandat vergeben Die Länge beträgt maximal 35 Zeichen Der Aufbau kann vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden (z. B. Vertrags-/Kundennummer) Bezug zum Vereinsmitglied ManfredMueller Bezug zur Beitrittserklärung / Abteilung / aktives, passives Mitglied 01/02/1987 Tischtennis 01/01/2007-passiv Bezug zum Zahlerkonto DE02763500000055389044 DE02763500000055389044Mueller fortlaufende, neue Nummer 00999 SVVersmold.0999

Bereits bestehende Einzugsermächtigungen können als SEPA-Basis-Lastschriftmandate weitergenutzt werden Mit der Änderung der Bedingungen für die Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zum 09.07.2012 ist der Grundstein für die Weiternutzung von bereits erteilten deutschen Einzugsermächtigungen als SEPA-Lastschrift-Mandat gelegt. Bei bestehenden Einzugsermächtigungen müssen Sie als Lastschrifteinreicher nur noch folgende ergänzende Aktivitäten durchführen: Eine Inkassovereinbarung für die Nutzung von SEPA-Basis-Lastschriften mit Ihrer Stadtsparkasse Versmold abschließen. Eine Mandatsreferenz für jedes Lastschriftmandat vergeben und in die Kundenstammdaten einpflegen. Den Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug über die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den SEPA-Umstellungstermin informieren.

Beispiel: Mitgliedsantrag eines Vereins

Beispiel: Vorabinformation Den Mitgliedsbeitrag von 30 EUR ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift mit dem Mandat 4711 und mit der Gläubiger-Identifikationsnummer DE02ZZZ01234567890 zum jeweils 1. eines Halbjahres, beginnend mit dem 01.07.2013 ein. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende / einen Feiertag, so verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Bankarbeitstag.

Die SEPA kommt

SEPA-Lastschrift - wichtige Fristen Vorankündigung Pre-Notification Erst- und Einmallastschrift: Folgelastschriften: Rückgabefristen: Rückgabefristen: Mandatsgültigkeit: spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstag (kürzere Fristen können vertraglich vereinbart werden) 5 (6) Tage vor Fälligkeit Vorlagetermin bei der Zahlstelle (Sparkasse) 2 (3) Tage vor Fälligkeit Vorlagetermin bei der Zahlstelle (Sparkasse) 8 Wochen nach der Belastung Rückgabe durch Zahlungspflichtigen 13 Monate nach der Belastung Rückgabemöglichkeit bei fehlendem Mandat 36 Monate wird das Mandat 36 Monate nicht genutzt, verliert es seine Gültigkeit

Zur strukturierten Umsetzung der SEPA-Migration sollte rechtzeitig ein Projekt aufgesetzt werden Wichtige Handlungsfelder: Eigene IBAN und BIC auf Geschäftsunterlagen/Rechnungen angeben Kundenstammdaten, Verträge und Formulare auf IBAN und BIC umstellen Organisation und Abläufe anpassen Software (Finanzbuchhaltung, Electronic Banking ) an SEPA-Datenformat* anpassen Alle relevanten Fristen (Einreichung und Rückgabe) beachten Zahlungen möglichst beleglos einreichen Eigene Mitglieder rechtzeitig über Änderungen informieren! Zum Umrechnen von Kontonummer/BLZ in IBAN und BIC stellt die Sparkasse Konvertierungstools zur Verfügung. * ISO 20022 XML-Standard

Vorteile durch die SEPA Gutschrift von Überweisungen innerhalb eines Geschäftstages beim Empfänger in allen 32 Teilnehmerländern Europaweit einheitliche Prüfziffern - weniger fehlgeleitete Überweisungen Europaweite Lastschriften End-to-End ID des Auftraggebers (damit eindeutige Zuordnung in der Buchhaltung möglich) Entgeltteilung Jeder Kunde zahlt die Entgelte seines Instituts Kein prozessualer Unterschied mehr bei Überweisungen Einheitlicher ISO Standard (neue Services)

Wichtige Punkte für eine erfolgreiche SEPA Migration 1. Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen 2. Inkasso-Vereinbarung mit Sparkasse 3. Buchhaltungssoftware / Vereinsverwaltungssoftware überprüfen und aktualisieren 4. SEPA-Mandatsverwaltung (Mandatsreferenzen) organisieren 5. Vorabinformation (Pre-Notification) der Zahlungspflichtigen 6. Neue (Vorlage-)Fristen einhalten 7. Überleitung bestehender Einzugsermächtigungen

Fazit: Beachten Sie, dass die Auswirkungen von SEPA in technischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht auf Ihr(en) Unternehmen/ Verein und Ihre Prozesse komplex und nicht zu unterschätzen sind. Gerade bei der SEPA-Lastschrift sind die Auswirkungen massiv. Seien Sie sich bewusst, dass die Umstellung auf SEPA in den meisten Fällen kein einmaliger kurzer Prozess ist, sondern eine zeitintensive geschäftsbereichsübergreifende Herausforderung darstellt. Beginnen Sie frühzeitig mit der Umstellung, um die Vorteile des SEPA-Zahlungsverkehrs nutzen und auftretende Probleme rechtzeitig lösen zu können.

Unterstützung durch Ihre Stadtsparkasse Versmold www. stadtsparkasse-versmold.de/sepa

Viel Erfolg!