B E R I C H T. Übereinkommens (Nr. 122) über die Beschäftigungspolitik, 1964,

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Transkript:

B E R I C H T der gemäß Artikel 22 der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation für den Zeitraum vom 1. Juni 2005 bis 31. Mai 2007 von der österreichischen Bundesregierung über die Maßnahmen unterbreitet wird, die ergriffen wurden um die Bestimmungen des Übereinkommens (Nr. 122) über die Beschäftigungspolitik, 1964, durchzuführen, dessen formelle Ratifikation am 27. Juli 1972 registriert worden ist. Beantwortung der Direkten Anfrage des Sachverständigenausschusses, 2005: Die weitere Verbesserung geeigneter Rahmenbedingungen für mehr Arbeitsplätze, Wachstum und soziale Sicherheit ist das Kernanliegen der Bundesregierung. Die Bundesregierung hält überdies im Regierungsprogramm fest, dass sie die neu ausgerichtete Lissabon Strategie für Wachstum und Beschäftigung entschlossen verfolgt. Den im einzelstaatlichen Bereich verbleibenden Instrumenten (Fiskal- und Strukturpolitik) kommt eine entscheidende Bedeutung für die Sicherung von Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit zu. Die Fiskalpolitik soll auf der Makroebene mit der gemeinsamen europäischen Geldpolitik in einem spannungsfreien Policy-Mix zusammenspielen. Auf der Mikroebene ist darüber hinaus eine aktive Strukturpolitik im Bereich der Güter-, Arbeits- und Kapitalmärkte gefordert. Die Fiskalpolitik der Bundesregierung verfolgt in ihrer Budgetpolitik drei Säulen: o Erzielung eines ausgeglichenen Haushalts über Konjunkturzyklus; o Forcieren von Investitionen in den Bereichen F&E, Infrastruktur, Bildung sowie Soziales und mehr Wachstum und Beschäftigung; o Fortsetzung der Strukturreform im Bereich der öffentlichen Verwaltung, der Wettbewerbspolitik und des Arbeitsmarktes.

Im Reformprogramm (2005-2008) wurde der Fokus auf sieben strategische Kernbereiche gerichtet: Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen; Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik; Forschung und Entwicklung, Innovation; Infrastrukturoffensive; Standortsicherung und Mittelstandsoffensive; Bildung und Weiterbildung; Umwelt. Den Rahmen für die Erstellung des Nationalen Reformprogramms (NRP) bilden die 24 integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung, die für den Zeitraum 2005-2008 gelten. Ebenso ist das NRP auf drei Jahre konzipiert. Der erste Umsetzungsbericht zum österreichischen Reformprogramm für Wachstum und Beschäftigung wurde im Oktober 2006 an die Europäische Kommission übermittelt. Dieser Umsetzungsbericht beruht auf einem breiten Konsens. In Entsprechung des partnerschaftlichen Ansatzes waren in den innerösterreichischen Konsultationsprozess neben anderen Ministerien die Sozialpartner, die Interessensvertretungen und die regionalen Gebietskörperschaften eingebunden. Denn mehr Wachstum und Beschäftigung kann nur durch partnerschaftliche, gemeinsam umgesetzte Maßnahmen erreicht werden. Die Maßnahmen, die in Österreich im letzten Jahr in seinem Reformprogramm beschlossen und seither umgesetzt hat, reihen sich ein in eine lange Liste wachstumsund beschäftigungsfördender Maßnahmen seit 2002. Im Jahr 2006 haben die von der Bundesregierung durchgeführten wirtschaftspolitischen Maßnahmen zwischen 2002 und 2006 (Konjunkturbelebungspaket, das Wachstums- und Standortpaket, die Steuerreform 2004/2005, die F&E-Offensiven und die Beschäftigungsförderungsoffensive) ein Gesamtvolumen von 6 Mrd. erreicht. Berechnungen des Österreichischen Instituts für Wirtschafsforschung bestätigen die positiven Effekte dieser Maßnahmen im Rahmen der Lissabon Strategie: der kumulierte Beschäftigungseffekt der getroffenen Maßnahmen wird auf plus 63.000 Arbeitsplätze im Zeitraum 2002 bis 2006 geschätzt. In Übereinstimmung mit der Lissaboner Agenda ist die Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten nun auf die Verwirklichung dreier übergreifender und miteinander verbundener Ziele gerichtet, und zwar Vollbeschäftigung, Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität sowie sozialer Zusammenhalt und soziale Integration. Chancengleichheit und Gleichstellung von Männern und Frauen sind für Fortschritte auf dem Wege zu diesen drei Zielen von grundlegender Bedeutung. Neben diesen 2

drei übergreifenden Zielen liegt die Konzentration auf zehn prioritären und ergebnisorientierten beschäftigungspolitischen Leitlinien (LL). Österreich ist bestrebt, mit einem entsprechenden Maßnahmenbündel die EU-Ziele, und zwar die Beschäftigungsquoten innerhalb der EU bis 2010 auf 70 %, die Frauenbeschäftigungsquote auf 60 % und die Erwerbsbeteiligung der 55- bis 64-jährigen auf 50 %, anzuheben. In diesem Zusammenhang bleibt die Erreichung der Vollbeschäftigung auch weiterhin eines der wichtigsten Ziele. Mit einer Gesamtbeschäftigungsquote 2006 von 70,2 % hat Österreich das Lissabon-Ziel bis 2010 schon erreicht. Das Ziel von 60 % bei der Frauen-Beschäftigungsquote bis 2010 wurde bereits im Jahr 2001 mit einem Wert von 60,7 % (2006: 63,5 %) übertroffen. Zentrale Herausforderung ist nach wie vor, die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu forcieren. Die Beschäftigungsquote ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und betrug 2006 35,5%. Um diese Beschäftigungsquoten nachhaltig zu steigern und sich dem Stockholm-Ziel von 50 % bis 2010 anzunähern, wurden eine umfassende Pensionssicherungsreform sowie eine Reihe von begleitenden Maßnahmen beschlossen (nähere Details siehe im beiliegenden NRP: AUT_122_Anlage_1 ). Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat im Einvernehmen mit den Sozialpartnern die arbeitsmarktpolitischen Zielvorgaben an das Arbeitsmarktservice (AMS) zur Durchführung der Arbeitsmarktpolitik im April 2006 neu formuliert, um veränderten Rahmenbedingungen, wie der erhöhten Dynamik und strukturellen Änderungen des Arbeitsmarkts, sowie der Reform der Lissabon-Strategie Rechnung zu tragen. Mit den neuen globalen Zielen wurden die Schwerpunkte der Arbeitsmarktpolitik noch deutlicher akzentuiert: o Spitzenposition des AMS im europäischen Vergleich halten; o Weiterentwicklung der Early Intervention ; o Chancengleichheit und frühzeitige Intervention für Personengruppen mit besonderen Schwierigkeiten bei der Arbeitsmarktintegration; o Qualität und Nachhaltigkeit der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen verbessern; o Vereinbarungskultur zwischen AMS und Kunden (Betreuungsplan); o Kundenorientierung; o Qualitätsvermittlung; o Transparenz des Arbeitsmarktes ausbauen. 3

Auf Basis des Integrierten Leitlinienpakets für Wachstum und Beschäftigung 2005-2008 arbeitet Österreich derzeit an der zweiten Umsetzung zum Nationalen Reformprogramm, welcher im Herbst an die Europäische Kommission übermittelt wird. Als Anlage wird der NRP-Fortschrittsbericht 2006 (samt Anhang) übermittelt; darin sind die einzelnen Maßnahmen im Detail ersichtlich ( AUT_122_Anlage_1+2 ). Als weitere Anlage übermittelt das BMWA das Kapitel IV Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik zur Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen aus dem im Juli 2007 veröffentlichten Wirtschaftsbericht Österreichs 2007, welcher insbesondere die Entwicklung des Arbeitsmarktes 2006 und arbeitsmarktrelevanten Maßnahmen darstellt ( AUT_122_Anlage_3 ). Die Wirtschaftsberichte Österreichs sind im Internet unter http://www.bmwa.gv.at/bmwa/schwerpunkte/wirtschaftspolitik/wirtschaftspolitik/006 wirtschaftspolitik.htm abrufbar. Weitere aktuelle Statistiken, Daten und Fakten zum Arbeitsmarkt finden sich unter: http://www.bmwa.gv.at/bmwa/schwerpunkte/arbeitsmarkt/arbeitsmarktdaten/default.htm. Der gegenständliche Bericht wurde 1. dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, 2. der Bundesarbeitskammer, 3. der Vereinigung der Österreichischen Industrie, 4. der Wirtschaftskammer Österreich, 5. der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs und 6. dem Österreichischen Landarbeiterkammertag zur Kenntnis gebracht. 4

Stellungnahmen seitens der Interessenvertretungen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber sind nicht eingelangt. 5