To-Do-Checkliste für die SEPA-Lastschrift (SDD CORE/SDD B2B).

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Transkript:

To-Do-Checkliste für die SEPA-Lastschrift, Seite 1 von 11 To-Do-Checkliste für die SEPA-Lastschrift (SDD CORE/SDD B2B). Für Ihre (grenzüber schrei tenden) Zahlungseinzüge in Euro. Die Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes (Single Euro Payments Area = SEPA) im November 2009 bildete die Basis für die Realisierung von neuen Verfahren, insbesondere für das Verfahren der grenzüberschreitenden SEPA-Lastschrift (SDD Core/SDD B2B). Die Bank Austria unterstützt Sie bei der Umstellung von Ihren bestehenden nationalen Einzugsverfahren (Einzugsermächtigungs-/ Lastschriftverfahren) auf die neuen SEPA-Lastschriftverfahren: SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit Core SDD) SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Direct Debit Business to Business SDD B2B). Aufgrund dieser neuen Dienstleistungen können Sie einerseits Ihre Euro-Forderungen im SEPA-Raum einfach einziehen und andererseits bequem und zuverlässig Ihre Rechnungen aus dem SEPA-Raum bezahlen. Die SEPA-Lastschrift stellt im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr eine echte Neuerung dar, da es bisher hierfür kein standardisiertes Verfahren gab. Dieses neue (grenzüberschreitende) Einzugsverfahren löst das in Österreich derzeit bestehende Einzugsermächtigungs- und Lastschriftverfahren ab. Als Vorbereitung für die Umsetzung der SEPA-Lastschrift haben wir für Sie eine Checkliste entwickelt, die Sie bei der professionellen Umsetzung dieser Thematik unterstützt.

To-Do-Checkliste für die SEPA-Lastschrift, Seite 2 von 11 To-Do-Checkliste. 1. Grundsätzliche Entscheidungen. Soll das bestehende Verfahren komplett abgelöst werden oder wollen Sie das/die Altverfahren parallel neben dem neuen SEPA- Lastschriftverfahren bis zum Auslaufen der Altverfahren (August 2014) verwenden? Festlegung der Anzahl von einmaligen oder wiederkehrenden Forderungen in Euro, die von Kunden im EU-Raum eingezogen werden sollen. Sicherstellung, dass das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen an dem jeweiligen SEPA-Verfahren teilnimmt. Verwendung einer bereits bestehenden oder einer neu zu implementierenden Mandatsverwaltung. IBAN/BIC-Fähigkeit (IBAN = International Bank Account Number; BIC = Business/Bank Identifier Code): Haben Sie alle Systeme identifiziert, die Kontonummern und Bankleitzahlen nutzen/anliefern? Haben Sie die Daten Ihrer Geschäftspartner auf IBAN/BIC umgestellt? Haben Sie Ihre Bankverbindungen auf IBAN/BIC aktualisiert? Stellen Sie sicher, dass IBAN und BIC auf Ihren Geschäftsbriefen, Rechnungen etc. dargestellt werden.

To-Do-Checkliste für die SEPA-Lastschrift, Seite 3 von 11 Ist Ihre FIBU-Software SEPA-fähig? Erweiterung der Eingabemasken zur Erfassung der Mandatsstammdaten: IBAN, BIC, Mandatsreferenz-Nr., Creditoridentifikation (Gläubiger-ID). Prüfung, inwieweit durch die Einführung der SEPA-Lastschrift auf Kontoverbindungen im Ausland verzichtet und Ihr Euro-Zahlungsverkehr auf einem zentralen Konto im Inland konzentriert werden kann. Welche Zahlungsbedingungen wurden mit Ihren Kunden vereinbart? Welche Vertragsverhältnisse bestehen (z. B. Vertrag, AGB)? 2. Organisation/Arbeitsabläufe/Prozesse Nominierung eines SEPA-Ansprechpartners für Banken/Softwarefirmen. Beachten Sie weiters, dass für EU-Länder, die noch nicht den Euro als Währung verwenden, die SEPA-Teilnahme (passiv) erst ab dem 1. 11. 2016 verpflichtend ist.

To-Do-Checkliste für die SEPA-Lastschrift, Seite 4 von 11 3. Systeme. Kann das Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift in Ihrer FIBU-Software hinterlegt werden? Unterstützen Ihre Systeme das Format XML (ISO 20022)? Unterstützt Ihre Electronic-Banking-Software das gleiche Rulebook-Format, wie Ihre FIBU-Software? Überprüfen Sie bitte die Schnittstellen zwischen Ihren Systemen zum Austausch von Mandatsdaten. Müssen Schnittstellen zum Inkasso angepasst werden? Übermitteln Sie uns bitte vorab Ihre Zahlungsdatei zur Durchführungsprüfung.

To-Do-Checkliste für die SEPA-Lastschrift, Seite 5 von 11 To-Do-Checkliste zu den beiden SEPA-Lastschriftverfahren SDD Core und B2B. 1. Die SEPA-Lastschrift (SDD Core und B2B): Entscheidungsfindung, welches SEPA-Lastschriftverfahren entweder die SEPA-Lastschrift (SDD Core) und/oder die SEPA-Firmenlastschrift (SDD B2B) zukünftig verwendet werden soll. Migration. Die mit Ihren Kunden abgeschlossenen Einzugsermächtigungen/Lastschrift-Abbuchungssaufträge können mit einem definierten Stichtag auf SEPA-Mandate transformiert werden. Über diese Umstellung muss der Zahlungspflichtige (Debtor) schriftlich informiert werden (z. B. mit einer Pre-Notification) mit Angabe der Creditor Identifikation (CID), Mandatsreferenz, Fälligkeitsdatum (DueDate). Mandat/Mandatsverwaltung. Achten Sie darauf, dass für die Durchführung der SEPA-Lastschrift zwischen Zahlungsempfänger (Creditor) und Zahlungspflichtigem (Debtor) eine schriftliche Vereinbarung, das SEPA-Lastschriftmandat, erforderlich ist. Beachten Sie die Bestandteile eines SEPA-Lastschriftmandates: Mandatsgestaltung: Entweder als eigenes Mandat oder als Bestandteil eines Bestellformulars. Mandatssprache: Das SEPA-Mandat muss in der jeweiligen Landessprache des Zahlungspflichtigen (für die Verwendung in Österreich in deutscher Sprache) und/oder Englisch verfasst sein. Mandatsformular: Die Gestaltung des Mandats ist nicht festgelegt, nur der Inhalt. Ein unausgefülltes Mandatsmuster der SEPA-Lastschrift (SDD Core und B2B) mit dem rechtlich relevanten Text bzw. dem anzugebenden Wortlaut finden Sie im Annex A und Annex B. Aktualisierung bzw. Neuausstellung von SEPA-Mandaten, bei denen 36 Monate keine SEPA-Lastschrift durchgeführt wurde, da Gültigkeit verfällt (neue Autorisierung durch Debtor notwendig). Achtung! Das SEPA-Lastschriftmandat und das SEPA-Firmenlastschriftmandat sind von der Verwendung, der Textierung und dem rechtlichen Charakter unterschiedlich und daher nicht austauschbar.

To-Do-Checkliste für die SEPA-Lastschrift, Seite 6 von 11 Überprüfen Sie nochmals, ob folgende Angaben auf dem SEPA-Lastschrift-/Firmenlastschriftmandat enthalten sind: Name, Adresse und Creditor-ID (CID) des Zahlungsempfängers (Creditors). Name (und gegebenenfalls Adresse), Kontoverbindung in Form von IBAN/BIC und Unterschrift des Kontoinhabers/ Zahlungspflichtigen. Die vom Zahlungsempfänger (Creditor) individuell vergebene Mandatsreferenz bezeichnet in Verbindung mit der Creditor-ID das jeweilige SEPA-Mandat eindeutig und ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang. Angabe, ob das SEPA-Lastschrift/SEPA-Firmenlastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird (nicht für AT relevant). Haben Sie bereits bei Ihrem Kundenbetreuer eine Creditor Identification Number (CID) beantragt? Die CID dient zur eindeutigen Identifizierung des Lastschrifteinreichers im SEPA-Datensatz und wird über die UniCredit Bank Austria AG von der Oesterreichischen Nationalbank vergeben. Wurde vom Zahlungsempfänger (Creditor) bereits eine Vereinbarung über den Einzug von Forderungen im Wege des SEPA DIRECT DEBIT Verfahrens mit der UniCredit Bank Austria AG abgeschlossen? Haben Sie vorab die Mandate mit allen Geschäftpartnern ausgetauscht, die Sie per SEPA-Lastschrift zahlen möchten? Haben Sie dem Mandat bereits eine eindeutige Mandatsreferenznummer (Mandatsreferenz) zugeordnet (z. B. Kundennummer, Vertragsnummer)? Die Mandatsreferenz hat maximal 35 alphanumerische Stellen. Bestehen mehrere Verträge mit einem Abnehmer für verschiedene Produkte bzw. mehrere Mandate für einen Zahlungspflichtigen (Stichwort: Mandatsreferenz, Mandatssperre, z. B. für Hausverwaltungen), dann ist für jeden Einzug ein separates Mandat notwendig. Gibt es vom Kontoinhaber abweichende Schuldner? Wenn ja, müssen diese am Mandat berücksichtigt werden. J J Überprüfen Sie, wie das Zahlungsreferenzfeld und strukturierte Verwendungszweckangaben von der Rechnungsstellung bis zur Kontoabstimmung genutzt werden können.

To-Do-Checkliste für die SEPA-Lastschrift, Seite 7 von 11 Das SEPA-Lastschriftmandat ist in der jeweiligen Landessprache des Zahlungspflichtigen und/oder Englisch auszufüllen. Ein SEPA-Lastschriftmandat verliert seine Gültigkeit, wenn mit diesem 3 Jahre lang keine SEPA-Lastschrift durchgeführt wurde oder mit dem Kennzeichen LAST durchgeführt wurde. Pre-Notification. Der Zahlungspflichtige (Debtor) ist über die Belastung vom Zahlungsempfänger (Creditor) vorher zu informieren (Pre-Notification). Verpflichtend sind die Angabe der Höhe des einzuziehenden Betrages, der Einzugstermin (Due Date), die CID und die Mandatsreferenz spätestens 14 Tage vor Fälligkeit der SEPA-Lastschrift. Zwischen Zahlungsempfänger (Creditor) und Zahlungspflichtigen kann auch eine kürzere Pre-Notificationfrist vereinbart werden. Beachten Sie, dass Sie die Pre-Notification in Ihre Rechnungslegung aufnehmen können (z. B. Gestaltung der Rechnung als Pre-Notification).

To-Do-Checkliste für die SEPA-Lastschrift, Seite 8 von 11 2. Die SEPA-Lastschrift (SDD Core) für Verbraucher (nicht finale Lastschrift). Die mit Ihren Zahlungspflichtigen (Debtor) abgeschlossenen Einzugsverfahren können mit einem definierten Stichtag auf ein SEPA-SDD-Core Mandat transformiert werden. Über diese Umstellung muss der Zahlungspflichtiger (Debtor) vorab schriftlich informiert werden (z. B. Pre-Notification). Der Zahlungsempfänger (Creditor) ist verpflichtet, die SEPA-Lastschriftmandate aufzubewahren, zu archivieren und auf Verlangen der Einreicherbank vorzulegen. Die SEPA-Lastschriftmandate sind mindestens 13 Monate lang nach Durchführung der letzten SEPA-Lastschrift zu diesem Mandat zu verwahren. Einzugstermine/Einreichung. Die SEPA-Lastschrift Einreichung: Erst- oder Einmaleinzug (FIRST oder ONE OFF): sechs Bankwerktage vor Fälligkeit bei der UniCredit Bank Austria AG (das heißt, fünf Werktage vor Fälligkeit beim Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen) Wiederkehrende-/Folgeeinreichung (RECURRENT): drei Bankwerktage vor Fälligkeit bei der UniCredit Bank Austria AG (das heißt, zwei Tage vor Fälligkeit beim Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen) Bitte beachten Sie die Annahmeschlußzeiten für das jeweilige Beauftragungssystem (BusinessLine, BusinessNet, DFÜ). Rückleitung. Der Zahlungspflichtige kann 56 Tage (acht Wochen) ab dem Tag der Belastung ohne Angabe von Gründen die SEPA-Lastschrift dem Zahlungsempfänger (Creditor) rückleiten. Bitte beachten Sie, dass bei einem fehlenden oder nicht autorisierten SEPA-Lastschriftmandat die Rückleitung der Belastung bis zum Ablauf von 13 Monaten ab dem Tag der Belastung erfolgen kann.

To-Do-Checkliste für die SEPA-Lastschrift, Seite 9 von 11 3. Die SEPA-Firmenlastschrift (SDD B2B) nur für Nichtverbraucher. Beachten Sie bitte, dass die Unterstützung der Firmenlastschrift durch die Banken optional ist. (Die europaweite Verbreitung ist groß, aber noch nicht flächendeckend). Mandat/Mandatsverwaltung. Die SEPA-Firmenlastschrift enthält die Daten des Mandats (müssen angegeben werden). Der Zahlungsempfänger (Creditor) ist verpflichtet, die SEPA-Firmenlastschriftmandate aufzubewahren und auf Verlangen der Einreicherbank vorzulegen. Migration. Beachten Sie, dass für SEPA-Firmenlastschriften in jedem Fall ein neues SEPA-Firmenlastschriftmandat ausgestellt werden muss. Rückleitung. Mit der Belastung der SEPA-Firmenlastschrift am Konto des Zahlungspflichtigen ist die durchgeführte Firmenlastschrift final. Eine Rückleitung auf Kundenwunsch ist ausgeschlossen. Die Bank des Zahlungspflichtigen kann bis spätestens zwei Tage ab dem Tag der Belastung dem Zahlungsempfänger (Creditor) den Betrag rückbelasten. Änderungen bzw. Widerruf des SDD B2B müssen dem Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen unverzüglich bekannt gegeben werden. Im Falle eines Widerrufs haben Sie als Zahlungspflichtiger (Debtor) die UniCredit Bank Austria AG zeitgerecht zu informieren, das heißt, spätestens einen Geschäftstag vor der Fälligkeit einer SEPA-Firmenlastschrift. Der Zahlungsempfänger (Creditor) darf bei Widerruf keine Beträge mehr vom Konto des Zahlungspflichtigen einziehen. Einreichung/Einzugstermine. Die SEPA-Firmenlastschrift muss spätestens zwei Werktage vor Fälligkeit vom Zahlungsempfänger bei der UniCredit Bank Austria AG eingereicht werden (das heißt, einen Tag vor Fälligkeit beim Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen).

To-Do-Checkliste für die SEPA-Lastschrift, Seite 10 von 11 Annex A. SEPA-Lastschriftmandat (CORE) unausgefülltes Muster. SEPA Lastschrift-Mandat Mandatsreferenz:.. Vergabe durch Creditor (Zahlungsempfänger,) Creditor ID (CID):.. Zahlungsempfänger (Creditor): Name:.. Anschrift (Adresse, Postleitzahl, Land): Ich ermächtige/wir ermächtigen (Name Zahlungsempfänger) Zahlungen von meinem/ unserem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/unser Kreditinstitut an, die von (Name Zahlungsempfänger) auf mein/unser Konto gezogenen SEPA Lastschriften einzulösen. Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsart: Wiederkehrende Lastschrift (Recurrent) Einmal-Lastschrift (One Off) Zahlungspflichtiger (Debtor): Name:.. Anschrift (Adresse, Postleitzahl, Land): IBAN:... BIC: Ort, Datum:... Unterschrift:... Quelle: Stuzza Muster-Kundenvereinbarung SEPA-Lastschrift.

To-Do-Checkliste für die SEPA-Lastschrift, Seite 11 von 11 Annex B. SEPA-Firmenlastschriftmandat (B2B) unausgefülltes Muster. SEPA Firmenlastschrift-Mandat (Finale Firmenlastschrift) Mandatsreferenz:.. Vergabe durch Creditor (Zahlungsempfänger,) Creditor ID (CID):.. Zahlungsempfänger (Creditor): Name:.. Anschrift (Adresse, Postleitzahl, Land): Ich ermächtige/wir ermächtigen (Name Zahlungsempfänger) Zahlungen von meinem/ unserem Konto mittels SEPA-Firmenlastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/unser Kreditinstitut an, die von (Name Zahlungsempfänger) auf mein/unser Konto gezogenen SEPA Firmenlastschriften einzulösen. Dieses SEPA-Firmenlastschriftmandat dient nur dem Einzug von SEPA-Firmenlastschriften, die auf Konten von Nichtverbrauchern gezogen sind. Ich bin/wir sind nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin/wir sind berechtigt, mein/unser Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, SEPA- Firmenlastschriften nicht einzulösen. Zahlungsart: Wiederkehrende Lastschrift (Recurrent) Einmal-Lastschrift (One Off) Zahlungspflichtiger (Debtor): Name:.. Anschrift (Adresse, Postleitzahl, Land): IBAN:... BIC: Ort, Datum:... Unterschrift:... Quelle: Stuzza Muster-Kundenvereinbarung SEPA-Firmenlastschrift. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrem Cash-Management-Sales-Team unter +43 (0)5 05 05-42840 oder via E-Mail an ebanking@unicreditgroup.at sowie auf unserer Homepage firmenkunden.bankaustria.at. Stand: April 2014 Irrtum und Druckfehler vorbehalten. Diese Marketinginformation wurde von der UniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6 8, 1010 Wien, erstellt. 04.14/ST