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N i e d e r s c h r i f t über die 7. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Queidersbach in der Legislaturperiode 2009/2014 am 28. Oktober 2009 im Rathaus um 19.30 Uhr Teilnehmer: Vorsitzende: Ortsbürgermeisterin Hedwig Füssel Ortsbeigeordnete: Lutz Martin Brämer Manfred Märkl Andreas Ratsmitglieder: Bold Dieter Brämer Robert Gries Waltraud Lutz Martin Märkl Andreas Müller Gerhard Müller Timo Pfiffi Horst Ritterböck Karl Schäfer Rajko Scheller Stefan Schmitt Jürgen Stanger Dieter Straßer Dieter Stumpf Alois Unold Toni ab TOP 4 Wolf Alexander Entschuldigte Ratsmitglieder: Sperling Wolfgang Stumpf Herbert Unold Rosalinde Schriftführerin: VGA Isabel Scheller Von der Verwaltung: Bürgermeister Uwe Unnold - 1-7. NS GR Queidersbach 28.10.2009.doc

Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Umbau Kiosk - Auftragsvergabe Schließanlage und Seiteneingangstür 2. Neugestaltung Dorfplatz - Auftragsvergabe Stützwand entlang Pfarrgarten und Wendehammer 3. Sanierung Gymnastikhalle a) Auftragsvergabe Schließanlage b) Auftragsvergabe Innentüren 4. Sanierung Grundschule a) Auftragsvergabe Wärmedämmung Gebäudetrakt Lehrerzimmer / Toilettenanlage (vorsorgl.) 5. Bildung Schulträgerausschuss (Wahlen) 6. Kreditaufnahme 7. Festsetzung der Steuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2010 8. Annahme einer Spende 9. Informationen Nichtöffentlicher Teil: 10. Bereitstellung eines Raumes als Archiv für Museum - Antrag Förderverein Museum Sickingerhöhe Queidersbach e.v. 11. Nutzung ehem. Jugendraum im Gästehaus Felsenkopf - Antrag Fanfarenzug Sickinger Landsknechte Queidersbach e.v. 12. Sanierung der Kindertagesstätte Queidersbach - Zuschussantrag Kath. Pfarrverband 13. Dorferneuerungsförderung im Rahmen der Schwerpunktgemeinden - Auftragserteilung für Planungs- und Beratungsleistungen für private und öffentliche Bauvorhaben 14. Verlängerung Mietvertrag ehem. Milchsammelstelle 15. Bau- und Grundstücksangelegenheiten (vorsorglich) Die Einladung ist schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung am 21.10.2009 erfolgt. Bekanntmachung: Amtsblatt Nr. 43 vom 22.10.2009 Beschlussfähigkeit gemäß Gemeindeordnung lag vor. - 2-7. NS GR Queidersbach 28.10.2009.doc

Öffentlicher Teil: TOP 1: Umbau Kiosk - Auftragsvergabe Schließanlage und Seiteneingangstür Das Ingenieurbüro Vatter hat im Auftrag der Ortsgemeinde Queidersbach, für den Zwischenraum Kiosk / Toilettenanlage, Angebote für eine Seiteneingangstür eingeholt. Die Tür ist erforderlich, da der Zwischenraum von der Pächterin als Lagerplatz benötigt wird. Ebenso ist ausgeschlossen, dass dort keine zusätzliche Herren-Toilette entsteht. Nach Wertung der Angebote, wurde vom Ingenieurbüro Vatter folgender Vergabevorschlag unterbreitet. Das günstigste Angebot konnte die Fa. Manfred Brämer aus Queidersbach mit Brutto 975,80 unterbreiten. Die Differenz zum nächsten Bieter liegt bei 589,05. Vertraulich zu behandelnde Daten siehe Anlage Nr. 1 zur Niederschrift. Der Gemeinderat erteilt den Auftrag für die Lieferung und Montage der Seiteneingangstür an die Fa. Manfred Brämer aus Queidersbach mit einem Bruttoangebotspreis von 975,80. Abstimmungsergebnis: 16 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen Bezüglich der Schließanlage für das Kiosk hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, dass die bestehende Schließanlage CES WM GHS 501554 erweitert wird und folgenden Beschluss gefasst: Der Auftrag für die Erweiterung der bestehenden Schließanlage CES WM GHS 501554 wird an die Fa. Walter Port zu Brutto 1.420,92 vergeben Abstimmungsergebnis: 11 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen 5 Stimmenthaltungen Weiterhin befasste sich der Gemeinderat im Rahmen des Bauvorhabens Sanierung/Modernisierung Kiosk mit einem Nachtragsangebot der Fa. Busch bezüglich einem Gläserregal und Flaschenkörben. Folgender Beschluss wurde gefasst: Der Gemeinderat beschließt den Nachtrag der Fa. Busch aus Kaiserslautern bezüglich der Flaschenkörbe zu Brutto 202,30. Für das gewünschte Gläserregal sollen Vergleichsangebote in Holz, sowie in Glas vom Ingenieurbüro Vatter eingeholt werden. Abstimmungsergebnis: 16 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen - 3-7. NS GR Queidersbach 28.10.2009.doc

TOP 2: Neugestaltung Dorfplatz - Auftragsvergabe Stützwand entlang Pfarrgarten und Wendehammer Ortsbürgermeisterin Füssel teilte mit, dass aufgrund der Ausschreibung zur Erstellung einer Stützmauer am Pfarrgarten 2 Mauervarianten angeboten wurden. Variante 1: Ausführung als Winkelstützwand günstigstes Angebot: 11.845,09 Variante 2: Ausführung als Gabionenmauer günstigstes Angebot: 9.597,83 Der Gemeinderat entscheidet sich nach reger Diskussion für die Variante 2 Ausführung Gabionenmauer und vergibt den Auftrag an den günstigsten Bieter Fa Unold, Queidersbach zum Bruttoangebotspreis von 9.597,83. Abstimmungsergebnis: 9 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen 2 Stimmenthaltungen TOP 3: Sanierung Gymnastikhalle a) Auftragsvergabe Schließanlage Das Ingenieurbüro Schaumlöffel Engineering hat im Auftrag der Ortsgemeinde Queidersbach, die Arbeiten für die Schaffung von Mehrzweckräumen im Untergeschoss der Gymnastikhalle Queidersbach ausgeschrieben. Es wurde folgender Vergabevorschlag für die Schließanlage unterbreitet. Schließanlage: Die Vergabe erfolgt im Zuge einer Kostenschätzung auf das Angebot der Fa. Walter Port vom 08.10.2009. Die Fa. Port hat die Schließanlage CES WM GHS Anlage 501554 in der Grundschule Queidersbach eingebaut, an diese bestehende Schließanlage soll nun die Gymnastikhalle angehängt werden. Folgende Türen wurden zur Aufnahme in die bestehende Schließanlage vorgesehen: Eingangtür, Tür Technikraum, Tür Mehrzweckraum 1, Tür Mehrzweckraum 2, Zwischentür Mehrzweckraum, Tür Lager Verein, Tür Küche. Es würden Kosten in Höhe von 1.305,67 für die Aufnahme der genannten Türen in die bestehende Schließanlage ergeben. Die Anzahl der Verlängerungen und der Mehrschlüssel wurden vorab geschätzt. Die Kosten können sich daher, je nach Erfordernissen, noch einmal etwas nach oben bzw. nach unten korrigieren. - 4-7. NS GR Queidersbach 28.10.2009.doc

Der Gemeinderat stimmt dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Schaumlöffel Engineering zu. Der Auftrag für die Erweiterung der bestehenden Schließanlage wird an die Fa. Walter Port zu Brutto 1.305,67 vergeben. TOP 3: Sanierung Gymnastikhalle b) Auftragsvergabe Innentüren Das Ingenieurbüro Schaumlöffel Engineering hat im Auftrag der Ortsgemeinde Queidersbach, die Arbeiten für die Schaffung von Mehrzweckräumen im Untergeschoss der Gymnastikhalle Queidersbach ausgeschrieben. Es wurde die Vergabe der Bauleistung Innentüren, beschränkt ausgeschrieben und folgender Vergabevorschlag unterbreitet. Die Vergabe erfolgt im Zuge einer beschränkten Ausschreibung, insgesamt wurden Angebotsunterlagen an fünf Bieter versandt. Zur Submission am 16.10.2009 lagen drei Angebote vor. Nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung der Angebote hat das Ingenieurbüro Schaumlöffel Engineering folgenden Vergabevorschlag unterbreitet: Das günstigste Angebot hat die Firma Viktor Müller aus Steinwenden abgegeben. Die Differenz zum nächsten Bieter liegt bei 3.811,63. Die ursprüngliche Kostenschätzung belief sich auf 14.200. Vertraulich zu behandelnde Daten siehe Anlage Nr. 2 zur Niederschrift. Der Gemeinderat erteilt der Fa. Viktor Müller aus Steinwenden den Auftrag für die Innentüren zu einem Bruttoangebotspreis von 10.531,50. Ratsmitglied Toni Unold erscheint vor dem Tagesordnungspunkt 4 zur Sitzung. - 5-7. NS GR Queidersbach 28.10.2009.doc

TOP 4: Sanierung Grundschule a) Auftragsvergabe Wärmedämmung Außenwand Nebengebäude Das Planungsbüro Anstäth schrieb im Auftrag der Ortsgemeinde Queidersbach, die Arbeiten für Sanierung der Grundschule Queidersbach nach VOB/A beschränkt aus. Die Vergabe der Arbeiten für die Wärmedämmung erfolgt im Zuge einer Preisanfrage. Es wurden fünf Bieter um Ihr günstigstes Angebot gebeten. Zum Öffnungstermin am 22.10.2009 lagen vier Angebote vor. Folgender Vergabevorschlag wurde vom Planungsbüro Anstäth unterbreitet. Nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung der Angebote hat das Planungsbüro Anstäth folgenden Vergabevorschlag unterbreitet: Günstigster Anbieter ist die Fa. Emmer & Wolf aus Rodenbach mit 8.259,11. Sie ist bereits durch den Fassadenanstrich an der Grundschule bekannt und fachlich in der Lage, die Arbeiten auszuführen. Die Differenz zum nächsten Bieter liegt bei 1.839,83. Vertraulich zu behandelnde Daten siehe Anlage Nr. 3 zur Niederschrift. Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Wärmedämmung Außenwand Nebengebäude an die Fa. Emmer & Wolf aus Rodenbach zu Brutto 8.259,11 zu vergeben. TOP 4: Sanierung Grundschule b) Nachtragsangebot Fa. Becker, Dachbodendämmung Nebengebäude Das Planungsbüro Anstäth schrieb im Auftrag der Ortsgemeinde Queidersbach die Arbeiten für Sanierung der Grundschule Queidersbach aus. Nachdem die Arbeiten für die Dämmung der Außenwand des Nebengebäudes ausgeschrieben wurden, muss nun auch der Dachboden am Nebengebäude gedämmt werden. Die Fa. Dachdeckerei Becker KG hat in Ihrem 3. Nachtragsangebot die Arbeiten für die Dämmung des Dachbodens zu 3.303,74 angeboten. - 6-7. NS GR Queidersbach 28.10.2009.doc

Folgender Vergabevorschlag wurde vom Planungsbüro Anstäth unterbreitet. Die Preise sind angemessen, eine entsprechende Umsetzung wird empfohlen. Die Fa. Becker ist durch die Arbeiten am Dach des Hauptgebäudes der Grundschule bekannt und fachlich in der Lage, die Arbeiten auszuführen. Der Gemeinderat beschließt den Nachtrag der Fa. Becker KG, Rodalben zum Bruttopreis von 3.303,74. bei 1 Stimmenthaltung TOP 5: Bildung Schulträgerausschuss (Wahlen) In der Sitzung des Gemeinderates am 08.09.2009 wurde die Wahl der Mitglieder und Stellvertreter für den Schulträgerausschuss vertagt, da bei den Stellvertretern von 6 zu benennenden Mitgliedern nur 2 Mitglieder dem Rat angehören. Laut Hauptsatzung müssen jedoch mindestens die Hälfte der Mitglieder Ratsmitglieder sein. Nach der am 08.09.2009 beschlossenen Änderung der Hauptsatzung wird der Schulträgerausschuss aus 8 Mitgliedern gebildet, wobei je ein Vertreter der Eltern und Lehrer der Grundschule vertreten sein soll. Der Ausschuss kann aus Ratsmitgliedern und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gebildet werden, wobei jedoch mindestens die Hälfte der Mitglieder dem Rat angehören müssen. Für jedes Ausschussmitglied ist ein persönlicher Stellvertreter zu wählen; für die Stellvertreter gelten die gleichen Regelungen des vorstehenden Absatzes. Die Mitglieder des Ausschusses und ihre Stellvertreter werden auf Grund von Vorschlägen der im Gemeinderat vertretenen politischen Gruppen (Ratsmitglieder oder Gruppe von Ratsmitgliedern) gewählt. Gemeinsame Wahlvorschläge sind zulässig. Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, ist hierüber abzustimmen; die vorgeschlagenen Personen sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder (11) dem Wahlvorschlag zustimmt. Werden mehrere Wahlvorschläge gemacht, so werden die Ausschussmitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt ( 41 Kommunalwahlgesetz). Es wird ein gemeinsamer Wahlvorschlag angestrebt, bei dem diese Regelungen zu beachten sind. - 7-7. NS GR Queidersbach 28.10.2009.doc

Die Fraktionen werden gebeten, für gemeinsame Wahlvorschläge gemäß der ihnen nach den Regelungen von Hare-Niemeyer zustehende Sitze Personenvorschläge zu machen und jeweils auch einen Stellvertreter zu benennen. Die Bildung der Ausschüsse kann durch eine offene Abstimmung erfolgen. Das Stimmrecht der Vorsitzenden ruht bei Wahlen ( 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO). Die Wahl der Ausschussmitglieder für den Schulträgerausschuss erfolgt per Akklamation. Nachstehend die Wahl des Schulträgerausschusses aufgrund des gemeinsamen Wahlvorschlages: Schulträgerausschuss (8 Mitglieder + Stellvertreter Partei Mitglieder Status Stellvertreter Status CDU Brämer Robert RM Schappert Daniela NRM CDU Gries Waltraud RM Sperling Wolfgang RM FWG Schmitt Jürgen RM Stumpf Alois RM FWG Stadler Giovanna NRM Hemmer Thomas NRM FWG Berndt Mario NRM Becker Marc-Andre NRM FWG Pfiffi Horst RM Unold Rosalinde RM --- Endres Maria EV GS Stay Volker EV GS --- Weber Sabine LV GS Schreiner Annemarie LV GS TOP 6: Kreditaufnahme Zur Finanzierung des Investitionshaushaltes 2009 sind in der Haushaltssatzung Kredite in Höhe von 360.000 geplant. Die Kreditgenehmigung durch die Kommunalaufsicht wurde ohne Einschränkungen erteilt. Zur weiteren Finanzierung wurde zunächst der positive Kassenbestand in Höhe von rund 484.000 herangezogen. Verbesserungen sind noch zu erwarten durch Einzahlungen aus dem Konjunkturpaket II für die Grundschule. Hinzu kommen Einzahlungen aus dem Verkauf eines Bauplatzes. Durch fortschreitende Bauausgaben vor allem bei den Maßnahmen an der Grundschule, am Dorfplatz, am Kiosk und der Errichtung der Fotovoltaikanlage sind die liquiden Mittel nunmehr nahezu aufgebraucht. Durch - 8-7. NS GR Queidersbach 28.10.2009.doc

den raschen Baufortschritt werden weitere Bauausgaben erwartet, so dass eine Kreditaufnahme erforderlich ist. Die Verwaltung empfiehlt zunächst nur die Aufnahme eines Kredites für die Installation der Fotovoltaikanlage in Höhe von 70.750 netto. Der Vorsteuerbetrag aus den Baukosten wird vom Finanzamt erstattet und muss deshalb nicht finanziert werden. Die hiernach anfallenden Zinsen werden im Wege der internen Leistungsverrechnung im Produkt Fotovoltaikanlage als weiterer Aufwand neben den Abschreibungen gebucht, was sich als steuermindernd bei der Körperschaftssteuer auswirkt. Abweichend von der bisherigen Praxis (beginnende 2%ige Tilgung) empfiehlt die Verwaltung eine Darlehensaufnahme mit einer Tilgungsrate die der Abschreibungsdauer der Anlage entspricht. Nach der gültigen AfA-Tabelle beträgt die Abschreibungsdauer 15 Jahre (AfA-Satz jährlich somit 6,67 %). Dies entspricht einer anfänglichen Tilgung von rund 5 %. Die Verwaltung wird ermächtigt nach Einholung mehrerer Angebote ein Annuitäten-Darlehen zur Finanzierung der Fotovoltaikanlage aufzunehmen. Das Darlehen wird in Höhe von 70.750 mit einer anfänglichen Tilgung von 5 % zuzüglich ersparter Zinsen aufgenommen. Abstimmungsergebnis: 16 Stimmen dafür, 2 Stimmenthaltungen TOP 7: Festsetzung der Steuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2010 Nach 95 Gemeindeordnung sind die Steuerhebesätze für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen. Um die Erhebung der Gemeindeabgaben für das Haushaltsjahr 2010 rechtzeitig und ordnungsgemäß vornehmen zu können, sollten bereits jetzt schon die Hebesätze beschlossen werden. - 9-7. NS GR Queidersbach 28.10.2009.doc

Die derzeitigen Hebesätze betragen: Steuerart Hebesatz gültig seit Grundsteuer A 269 v.h. 2001 Grundsteuer B 317 v.h. 2001 Gewerbesteuer 352 v.h. 2001 Hundesteuer - für den 1. Hund 36,00 2002 - für den 2. Hund 48,00 2002 - jeder weitere Hund 75,00 2002 - für den 1. gefährlichen Hund 75,00 2002 - jeder weitere gefährliche Hund 147,00 2002 Wegebaubeitrag 10,20 /ha 2002 Die bisher festgesetzten Hebesätze der Grundsteuern und der Gewerbesteuer entsprechen den Anforderungen des Finanzausgleichsgesetzes, so dass insoweit Nachteile nicht zu befürchten sind. Nachdem der Haushalt der Ortsgemeinde auf die kaufmännische Buchführung umgestellt wurde ist ein Ausgleich des Ergebnishaushaltes nicht mehr ohne weiteres möglich. Neben der Verminderung der Aufwendungen bzw. Ausgaben darf die Steigerung der Erträge z.b. aus Steuereinnahmen nicht außer Betracht bleiben. Vier von sechs verbandsangehörigen Gemeinden haben seit 2005 ihre Hebesätze auf das frühere Bedarfszuweisungs- Niveau angehoben. Die Verwaltung empfiehlt der Ortsgemeinde Queidersbach deshalb eine Anpassung an diese Sätze. Für die Grundsteuer A wäre dies eine Erhöhung von 269 v.h. auf 280 v.h., für die Grundsteuer B würde sich der Hebesatz von 317 v.h. auf 320 v.h. ändern. Eine Änderung des Hebesatzes der Gewerbesteuer ist nicht notwendig. Zu der Höhe der Hebesätze für sog. gefährliche Hunde ist im Juni 2005 ein Urteil des OVG Koblenz ergangen. Das Gericht erachtet demnach Hebesätze für noch vertretbar, sofern diese nicht das 15-fache des normalen Steuersatzes übersteigen. Die bisherige Festsetzung entspricht diesem Erfordernis. Bei der Festsetzung bzw. Änderung der Hebesätze für die Hundesteuer sollte möglichst darauf geachtet werden, dass diese sich durch 12 glatt teilen lassen. Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) Grundsteuer A (land- u. forstwirtschaftliche Betriebe) Hebesatz: 269 v.h. b) Grundsteuer B (Grundstücke) Hebesatz: 317 v.h. - 10-7. NS GR Queidersbach 28.10.2009.doc

2. Gewerbesteuer Hebesatz: 352 v.h. 3. Hundesteuer - für den 1. Hund 36,00 - für den 2. Hund 48,00 - für jeden weiteren Hund 75,00 - für den 1. gefährlichen Hund 75,00 - für jeden weiteren gefährlichen Hund 147,00 4. Wegebaubeitrag Der Wegebaubeitrag wird auf 10,20 /ha festgesetzt. TOP 8: Annahme einer Spende Der Förderkreis Heimatmuseum e.v. hat eine Spende in Höhe von 310,26 für den Magazinanbau Heimatmuseum Queidersbach geleistet. Die Zuwendungsanzeige liegt dieser Niederschrift als Anlage Nr. 4 bei. Der Gemeinderat beschließt die Annahme der vorgetragenen Spende bzw. Sponsoringleistung zugunsten der Gemeinde Queidersbach. TOP 9: Informationen Die Ortsbürgermeisterin Füssel informierte den Gemeinderat, dass die Baumaßnahmen an der Grundschule Queidersbach weitestgehend abgeschlossen sind und der geregelte Schulbetrieb nach den Herbstferien wieder möglich ist. ein Antrag für die Belebung der Freilichtbühne von Seiten des Club Aktiv an die Ortsgemeinde gestellt wurde. Aus der Mitte des Rates wurde vorgetragen, dass die Sackgasse Hasenhübel und die Seitenfeldstraße von verschiedenen Mietern und Anwohnern häufig zugeparkt werden. Es wurde vorgeschlagen, dass die Verwaltung dies kontrolliert. - 11-7. NS GR Queidersbach 28.10.2009.doc

Weiterhin wurde gemeldet, dass der Brunnen am Sportheim durch ein Glasstück beschädigt wurde und nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert. Ortsbürgermeisterin Füssel teilte mit, dass dies umgehend der Verwaltung gemeldet wird. Des weiteren wurde von Seiten des Gemeinderates die Empfehlung gemacht, dass der Bauausschuss sich im Jahr 2010 mit der veralteten Leichenhalle befassen soll. - 12-7. NS GR Queidersbach 28.10.2009.doc