EXPOSÉ Verkauf eines Baugrundstücks in Aachen-Brand, Franz-Wallraff-Straße Stadt Aachen Fachbereich Immobilienmanagement Ansprechpartner: Herr Gass Tel. 0241 / 432-2323 Fax: 0241 / 432-2399 mail: Thomas.Gass@mail.aachen.de
Verkaufsobjekt Lage Die Stadt Aachen beabsichtigt den Verkauf des 998 m² großen unbebauten Grundstücks in Aachen-Brand, Franz-Wallraff-Straße, zur Errichtung eines freistehenden Einfamilienhauses mit Garage oder Stellplatz. Das Grundstück liegt in einem überwiegend mit Einfamilienhäusern bebauten Wohngebiet am Ende einer Stichstraße. Es wird westlich durch den Vennbahnweg begrenzt. Grundstück Katasterbezeichnung: Gemarkung Brand, Flur 23, Nr. 1173. Die Grundstücksgröße beträgt 998 m². Planungsrechtliche Situation Das Grundstück liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 678 - Brander Feld, Teil 2 -. Demnach ist eine zweigeschossige Bebauung mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 32 37 zulässig. Rechte und Belastungen Im Grundbuch sind folgende Rechte eingetragen: Abt. II lfd. Nr. 1: Der jeweilige Eigentümer des belasteten Grundstücks ist verpflichtet, bei der Errichtung des auf diesem Grundstück nach dem Bebauungsplan vorgesehenen Wohnhauses die dem Grundstück -Gemarkung Brand, Flur 23, Flurstück 787- zugekehrte Giebelwand mit dem baurechtlich erforderlichen Grenzabstand von mindestens 3 m zu errichten. Aufgrund Beschluss des Umlegungsausschusses der Stadt Aachen vom 04.08.2016 (FB 62/20 U32/VI/1173) eingetragen am 21.11.2016. Außerhalb des Grundbuchs bestehen keine Rechte. Ver- und Entsorgungsleitungen In dem südlich angrenzenden Stichweg der Franz-Wallraff-Straße liegt ein Mischwasserkanal, an den das zu errichtenden Gebäude angeschlossen werden kann.
Erschließung Das Grundstück ist durch die Stichstraße der Franz-Wallraff-Straße erschlossen. Erschließungskosten Der Verkauf erfolgt erschließungsbeitragsfrei nach den Bestimmungen des BauGB. Baulasten Baulastenblatt-Nr. 1705 lfd. Nr. 1: Der jeweilige Eigentümer des Baulastgrundstücks ist verpflichtet, bei der Errichtung des auf diesem Grundstück nach dem Bebauungsplan vorgesehenen Wohnhauses die dem Grundstück -Gemarkung Brand, Flur 23, Flurstück 787- zugekehrte Giebelwand mit dem baurechtlich erforderlichen Grenzabstand von mindestens 3 m zu errichten. Altlasten/Bergbau Im Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Aachen existieren keine Eintragungen zu Altlasten für dieses Grundstück. Es bestehen keine Verdachtsmomente auf oberflächennahen Altbergbau. Baumschutz Das zum Verkauf stehende Grundstück liegt im Geltungsbereich der städtischen Baumschutzsatzung. Kontakt zur Abstimmung des Baumschutzes Herr Drautmann Tel. 0241 / 432-3649 Fax. 0241 / 432-3699, e-mail: Juergen.Drautmann@mail.aachen.de des Baurechts Herr Kuhn Tel. 0241 / 432-63407 Fax. 0241 / 413541-6332 e-mail: Rudolf.Kuhn@mail.aachen.de
des Planungsrechts Herr Gast Tel. 0241 / 6143 Fax. 0241 / 413541-6143 e-mail: Karl_Heinz.Gast@mail.aachen.de und hinsichtlich des Verkaufs an Herrn Gass Tel. 0241 / 432-2323 Fax: 0241 / 432-2399 e-mail:. Thomas.Gass@mail.aachen.de Besichtigungstermin Eine Besichtigung ist jederzeit möglich. Das Grundstück ist frei zugänglich. Sonstiges Der Bebauungsplans Nr. 678 - Brander Feld, Teil 2 - setzt neben einer überbaubaren Fläche eine zu erhaltende Eiche in der Grundstücksmitte fest. Durch diese konkurrierenden Festsetzungen ist die Bebauung der festgesetzten überbaubaren Fläche nicht mehr vollumfänglich möglich. Deshalb wurde ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt, der positiv beschieden wurde. Demnach ist es zulässig, dass die festgesetzte westliche Baugrenze um vier Meter überschritten wird. Eine langfristige Erhaltung der geschützten Eiche unter Beibehaltung des derzeit vorhandenen Kronenaufbaus ist von öffentlichem Interesse. Daher kann eine Zustimmung für ein Fällen des Baumes ebenso wie für eine Aufastung oder einen Formschnitt nicht in Aussicht gestellt werden. Zum Schutz und zum Erhalt des Baumes sind jegliche Baumaßnahmen, das Anlegen von Wegen oder Plätzen, das Verlegen von Leitungen sowie jeglicher Bodenauf- oder Abtrag außerhalb des Kronentraufbereichs plus 1,50 m vorzusehen. Die mit dem Verkauf verbundenen Nebenkosten, wie Notar- und Gerichtsgebühren, und die Grunderwerbsteuer, gehen zu Lasten des jeweiligen Erwerbers. Es besteht eine Bauverpflichtung. Innerhalb von 1,5 Jahren ab Besitzübergang ist örtlich ernsthaft mit der Bebauung des Grundstücks zu beginnen. Diese ist innerhalb eines weiteren Jahres fertigzustellen. Das Wohngebäude ist im KfW-Energieeffizienzhaus 55 Standard zu errichten. Alle Angaben in diesem Exposé sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengetragen worden. Für die Richtigkeit der Daten, insbesondere der beigefügten Pläne, kann keine Gewähr übernommen werden. Konkrete Kaufpreisangebote für das angebotene Grundstück sind bis zum 10.02.2017 in einem verschlossenen Briefumschlag zu richten an:
Stadt Aachen Fachbereich Immobilienmanagement z. Hd. Herrn Feiter -persönlich- Kennwort: Franz-Wallraff-Straße 52058 Aachen Bitte beachten Sie, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten handelt. Es findet weder eine Versteigerung noch ein Verkauf zum Höchstgebot statt, sondern die zuständigen politischen Gremien der Stadt Aachen entscheiden über die Annahme der eingegangenen Angebote. Nach dem Beschluss der zuständigen politischen Gremien nimmt die Verwaltung Kontakt mit dem Anbieter auf, dessen Angebot angenommen werden soll. Durch die Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Anlagen: Katasterplan Bebauungsplan Nr. 678 Schriftliche Festsetzungen Befreiungsbescheid Darstellung des Kronentraufbereichs plus 1,50 m