Parlamentarischer Abend 2015 der Bundesvereinigung Lebenshilfe

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Wort-Erklärungen Alle Wörter, die in der Farbe Orange geschrieben sind, werden am Ende der 10 Info-Zettel genau erklärt. Die Wörter sind dort nach dem Alphabet geordnet. Impressum Originaltexte Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin www.lebenshilfe.de Ansprechpartner: Info 1 edna.rasch@lebenshilfe.de Telefon 030 206411-134 Info 2, 9 jenny.axmann@lebenshilfe.de Telefon 030 206411-138 Info 3, 6 annika.zumbansen@lebenshilfe.de Telefon 030 206411-132 Info 4 rainer.dillenberg@lebenshilfe.de Telefon 030 206411-125 Info 5 andrea.hennig@lebenshilfe.de Telefon 030 206411-125 Info 7, 10 bettina.leonhard@lebenshilfe.de Telefon 030 206411-136 Info 8 kai.pakleppa@lebenshilfe.de Telefon 030 206411-120 Übersetzung in Leichte Sprache Ina Beyer leichte-sprache@lebenshilfe.de gelesen von der Prüfergruppe Leichte Sprache Bilder Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Info 1 Neues Pflege-Gesetz: Menschen mit Behinderung dürfen nicht länger benachteiligt werden Menschen mit Behinderung werden heute immer älter. Dann brauchen sie mehr Pflege. Deshalb müssen sie beide Leistungen bekommen: Die Leistungen der Eingliederungs-Hilfe und die Leistungen der Pflege-Versicherung. Beide Gesetze werden zurzeit überarbeitet. Wie wird die Eingliederungs-Hilfe und die Pflege-Versicherung geregelt? Bei der Pflege geht es darum: Für Menschen mit Demenz und geistiger Behinderung soll es bessere Leistung geben. Bei der Eingliederungs-Hilfe ist wichtig: Der Mensch soll im Mittelpunkt stehen. Jeder soll genau die Leistungen bekommen, die er braucht. Damit er so selbst-bestimmt wie möglich leben kann. Beide Gesetze haben ein Ziel: Das Leben von Menschen mit Behinderung soll besser werden. Die Pflege-Versicherung darf niemanden benachteiligen In den Wohnstätten leben immer mehr alte Menschen mit Behinderung. Und Menschen mit sehr schwerer Behinderung. Das bedeutet: Diese Menschen brauchen besonders viel Pflege. Im Moment gibt es für die Pflege nur 266 Euro im Monat. Das Geld reicht nicht aus. Deshalb werden manche Menschen nicht mehr aufgenommen. Wenn sie zu viel Pflege brauchen. Oder es werden andere Leistungen für die Pflege genommen. Zum Beispiel die Leistungen der Eingliederungs-Hilfe. So bekommen die Menschen weniger Unterstützung, weil sie in einer Wohnstätte leben. Das ist gegen die UN-Konvention.

In Artikel 19 steht: Alle Menschen können selbst bestimmen, wo sie leben wollen. Und wie sie leben wollen. Deshalb muss egal sein, wo und wie sie wohnen. Menschen mit Behinderung sollen überall häusliche Pflege bekommen. Egal, ob sie allein, bei ihren Eltern oder in einer Wohnstätte wohnen. Die 2 Leistungen müssen zusammen geplant werden Die Eingliederungs-Hilfe ist und bleibt wichtig. Nur so können Menschen mit Behinderung teilhaben. Wenn sie auch Pflege brauchen, muss das gut zu den Leistungen der Eingliederungs-Hilfe passen. Es darf keine Lücken geben. Am besten bekommen sie alle Leistungen von einer Stelle. Die Leistungen der Pflege und der Eingliederungs-Hilfe sollen zusammen geplant werden. Dann soll die Eingliederungs-Hilfe für alles zuständig sein. Sach-Leistungen der Pflege als Persönliches Budget Die Leistungen der Pflege kann als Geld ausbezahlt werden. Oder es gibt Sach-Leistungen. Das bedeutet: Ein Mensch mit Behinderung bekommt von Pflege-Diensten Unterstützung. Es ist gut, wenn die Sach-Leistungen der Pflege zum Persönlichen Budget gehören. Bisher gibt es nur Gutscheine. Das soll anders werden. Sach-Leistungen der Pflege sollen als Persönliches Budget möglich sein.

Info 2 Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung muss besser werden Die Regierung hat einen Vertrag gemacht. Darin steht: Die Eingliederungs-Hilfe muss besser werden. Sie soll ein modernes Recht für Teilhabe werden. Diese Aufgabe hat das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales bekommen. In der Abkürzung heißt es: BMAS. Das BMAS hat eine Arbeits-Gruppe gegründet. In der Arbeits-Gruppe ist auch die Lebenshilfe. Zusammen arbeitet die Gruppe an Vorschlägen für das neue Gesetz. Menschen mit Behinderung sollen im Mittelpunkt stehen Im Herbst 2015 will das BMAS den Gesetz-Entwurf vorstellen. Und ab Sommer 2016 soll es in Deutschland gelten: das neue Bundes-Teilhabe-Gesetz. Damit es auch für Menschen mit Behinderung gut ist, muss genau geschaut werden: Was brauchen sie, damit sie überall teilhaben können. Die Leistungen sollen Nachteile ausgleichen Die Leistungen der Eingliederungs-Hilfe sollen die Nachteile ausgleichen. Es darf nicht darauf ankommen, wie viel Geld sie und ihre Angehörigen haben oder verdienen. Doch die Leistungen gehören zur Sozial-Hilfe. Deshalb müssen die Menschen mit Behinderung ihr eigenes Geld nehmen. Wenn sie Einkommen oder Vermögen haben.

Die Leistungen der Eingliederungs-Hilfe sollen nicht mehr Teil der Sozial-Hilfe sein. Menschen mit Behinderung sollen Leistungen bekommen. Egal, wie viel Geld sie und ihre Angehörigen haben oder verdienen. Leistungen genau so, wie jeder Einzelne sie braucht Jeder Mensch mit Behinderung ist anders. Und jeder braucht andere Unterstützung. Deshalb muss für jeden Einzelnen entschieden werden: Diese Leistungen braucht er. Und genau diese Leistungen soll er auch bekommen. Wichtig ist eine gute Planung. Dabei ist darauf zu achten: Was braucht der Mensch mit Behinderung? Mit wem möchte er leben und wo? Wer welche Unterstützung bekommt, ist in Deutschland sehr verschieden. Und oft sind die Menschen unzufrieden. Aber das soll das Bundes-Teilhabe-Gesetz regeln. Mit dem neuen Gesetz soll in ganz Deutschland gelten: Jeder Einzelne bekommt genau die Leistungen, die er braucht. Dafür muss es eine gute Planung geben. Bei den Gesprächen ist der Mensch mit Behinderung immer dabei. Auch seine Vertrauens-Person darf dabei sein.

Die Regeln sollen für ganz Deutschland gleich sein. Jeder bekommt gute Planungs-Gespräche. Nur so kann jeder Einzelne genau die Leistungen bekommen, die er braucht. Gute und freie Beratung Bei der Eingliederungs-Hilfe steht der Mensch mit Behinderung im Mittelpunkt. Es geht darum: Was braucht er persönlich? Dafür braucht er: gute Beratung, leicht verständliche Informationen und gute Begleitung. Nur so kann er selbst mit-wirken. Und wichtige Fragen beantworten: Wie möchte ich leben? Wo möchte ich wohnen und mit wem? Wo möchte ich arbeiten? Was will ich in meiner Freizeit tun? Welche Unterstützung brauche ich dafür? Und von wem kann ich sie bekommen? Ziel der Beratung ist: Der Mensch mit Behinderung entscheidet selbst. Er kennt alle Möglichkeiten der Unterstützung. Und dann wählt er selbst aus: Diese Unterstützung möchte ich! Dafür braucht es freie Beratungs-Stellen. Sie sollen nicht zum Amt gehören. Für diese Beratungs-Stellen muss Geld da sein.

Jeder Mensch mit Behinderung hat ein Recht auf gute Beratung und Begleitung. Die Beratung soll in freien Beratungs-Stellen sein. Sie gehören nicht zum Amt. Das Bundes-Teilhabe-Gesetz soll kommen. Für die Menschen mit Behinderung ist sehr wichtig: Das neue Bundes-Teilhabe-Gesetz kommt! Die Regierung hat den Städten und Gemeinden Unterstützung versprochen. Sie will ihnen 5 Milliarden Euro dazu geben, wenn das Bundes-Teilhabe-Gesetz kommt. Aber wie sollen die Gemeinden das Geld bekommen? Daran darf das Bundes-Teilhabe-Gesetz nicht scheitern. Die Lebenshilfe fordert von der Politik: Halten Sie sich an den Regierungs-Vertrag: Das Bundes-Teilhabe-Gesetz muss kommen. Die Gemeinden sollen entlastet werden: Zum Beispiel bei den Leistungen der Eingliederungs-Hilfe für Menschen mit Behinderung.

Info 3 Gute Gesundheits-Vorsorge für Menschen mit Behinderung Es gibt einen neuen Gesetz-Entwurf. Das Gesetz heißt: Versorgungs-Stärkungs-Gesetz. Den Gesetz-Entwurf hat die Regierung gemacht. Darin geht es um gute Gesundheits-Vorsorge. Die Forderungen der Lebenshilfe sind im Gesetz aufgenommen: Es soll Medizinische Behandlungs-Zentren geben. Für Menschen mit geistiger Behinderung und für Menschen mit Mehrfach-Behinderung. Darüber ist die Lebenshilfe sehr froh. Doch 2 große Probleme gibt es noch immer. An sie wurde im neuen Gesetz-Entwurf nicht gedacht! Begleitung im Krankenhaus Für Menschen mit geistiger Behinderung ist gewohnter Alltag wichtig. Kommen sie ins Krankenhaus, bedeutet das für sie: Alles ist fremd. Sie haben Angst. Sie sind unsicher. Deshalb ist es schwer, sie zu untersuchen und zu behandeln. Sie brauchen Unterstützung von einem Menschen, den sie gut kennen. Und dem sie vertrauen. Manche Menschen mit Behinderung haben eine Assistenz-Pflege-Kraft. Die kann sie ins Krankenhaus begleiten. Aber das geht nur in einem besonderen Fall: Der Mensch mit Behinderung beschäftigt selbst die Assistenz-Pflege-Kraft. In dem so genannten Arbeitgeber-Modell. Für die meisten Menschen mit geistiger Behinderung ist das aber nicht möglich.

Alle Menschen mit geistiger Behinderung dürfen vertraute Unterstützer mitnehmen: Ins Krankenhaus oder in die Reha. Das gilt auch für alle Menschen mit Mehrfach-Behinderung. Als Unterstützer können sie begleiten: Angehörige, Mitarbeiter einer Wohn-Einrichtung oder auch Mitarbeiter vom ambulanten Dienst. Alle sollen diese Unterstützung bekommen. Assistenz-Pflege-Kräfte müssen für die Menschen bezahlt werden. Häusliche Pflege für Menschen mit Behinderung Viele Menschen mit Behinderung leben in Wohnstätten. Deshalb bekommen sie keine häusliche Pflege. Die Krankenkassen sagen: Wohnstätten sind kein Zuhause. Aber für die Bewohner ist dort ihr Zuhause! Es soll im Sozial-Gesetz-Buch 5 stehen: Auch Wohnstätten sind ein Zuhause. Deshalb bekommen auch Menschen in Wohnstätten häusliche Pflege. Pflege-bedürfte Menschen in Wohnstätten bekommen 266 Euro. Das Geld ist für die Pflege. Viele Krankenkassen sagen: Deshalb bekommen diese Menschen nicht noch mehr Geld. Aber das Geld reicht nicht. Und es ist auch nicht für die medizinische Behandlungs-Pflege. Die muss die Krankenkasse zahlen. Das Gesetz wollte die Menschen in Wohnstätten nicht ausschließen. Deshalb klagen viele Familien vor Gericht. Es muss klar sein: Die häusliche Kranken-Pflege ist Teil der Kranken-Versicherung. Sie gibt es zu den Pflege-Leistungen dazu.

Info 4 Früh-Förderung für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder Seit dem Jahr 2001 gibt es ein neues Gesetz zur Früh-Förderung. Es steht im Sozial-Gesetz-Buch 9, kurz: SGB IX. Seitdem gibt es die so genannte Komplex-Leistung Früh-Förderung. Mit Komplex-Leistung ist gemeint: Das Kind und seine ganze Familie bekommt Hilfe. Von Therapeuten, Kinder-Ärzten, Psychologen und Heil-Pädagogen. Alle Leistungen gibt es in den Früh-Förderstellen. Dort arbeiten die Fach-Leute und Ärzte zusammen. Das Ziel ist: Das Kind soll in diesen Früh-Förderstellen in allen Bereichen gefördert werden. Es soll an einem Ort alle Leistungen bekommen. Dafür wird ein Förder-Plan gemacht. Und ein Behandlungs-Plan. Es gibt noch viele Probleme bei der Früh-Förderung Es gab mehrere Umfragen zur Früh-Förderung. Das Ministerium hat Experten zusammengerufen. Sie haben große Probleme erkannt. Denn vieles ist nicht klar geregelt: Wer muss sich um die Komplex-Leistung kümmern? Wer zahlt das Geld für die Komplex-Leistung? Die Krankenkasse, die Sozial-Hilfe oder die Jugend-Hilfe? Was genau ist mit Komplex-Leistung gemeint? Familien brauchen leicht-verständliche und gute Beratung. Wer bezaht das? Wer bezahlt die Früh-Förderung zu Hause in den Familien?

Das Gesetz muss verbessert werden Es muss klar im Gesetz geregelt sein: So gibt es die Komplex-Leistung für die betroffenen Kinder. Und für ihre Familien. Was genau ist Komplex-Leistung? Das soll klar im SGB IX geregelt sein. Die Familien sollen offene und leicht-verständliche Beratung bekommen. Das muss mit zur Komplex-Leistung gehören. Im SGB IX muss auch geregelt sein: Sozial-Hilfe, Jugend-Hilfe und die Krankenkassen machen gemeinsam einen Vertrag. Im Vertrag steht, wer welches Geld bezahlt. Und darin steht, wie sie sich einigen. Das Landes-Ministerium soll mit dabei sein.

Info 5 Leichte Teilhabe am Arbeits-Leben für alle Die Regierung hat einen Vertrag gemacht. Darin steht: Alle Menschen haben ein Recht auf berufliche Bildung und Arbeit. Dafür sollen Menschen mit Behinderung Unterstützung bekommen. Die Leistungen sollen besser werden. Sie sollen zu jedem Einzelnen gut passen. Die Lebenshilfe findet das gut. Aber daran muss auch gedacht werden: Budget für Arbeit: Lohn-Zuschuss und gute Begleitung Menschen mit Behinderung bekommen Leistungen der Eingliederungs-Hilfe. Die Eingliederungs-Hilfe soll mit dem Bundes-Teilhabe-Gesetz erneuert werden. Vielleicht wird es auch ein Budget für Arbeit geben. Es soll dann in ganz Deutschland gelten. Darüber wird zurzeit noch beraten. Das Budget für Arbeit bedeutet: Die Regierung gibt Geld zum Lohn dazu. Das nennt man Lohnkosten-Zuschuss. Das soll Arbeit-Geber unterstützen. So können sie Menschen mit Behinderung einstellen. Aber das allein genügt nicht. Immer wieder wird klar: Menschen mit Behinderung brauchen auch gute Begleitung. Nur dann kann die Arbeit auf dem 1. Arbeitsmarkt gelingen. Es soll den Lohnkosten-Zuschuss geben. Außerdem über lange Zeit Begleitung. Das soll beides im Bundes-Teilhabe-Gesetz stehen. Alle Menschen mit Behinderung sollen das Budget für Arbeit bekommen. Egal, welche Behinderung sie haben. Egal, wie schwer behindert sie sind.

Ein Recht auf Berufliche Bildung und Arbeit für alle Bisher ist im Sozial-Gesetz-Buch 9 geregelt: Menschen, die nicht genug leisten, dürfen nicht in der Werkstatt arbeiten. Es sind Menschen mit sehr schwerer Behinderung. Menschen, die sehr viel Unterstützung brauchen. Bisher gehen sie in Tages-Förderstätten. Die gehören häufig zur Werkstatt. Das ist fast in allen Bundes-Ländern so. Es gibt aber Beispiele, die zeigen: Wenn diese Menschen gute Förderung und Begleitung bekommen, dann können sie auch arbeiten. Im Bundes-Teilhabe-Gesetz soll stehen: Alle haben das Recht auf Arbeit. Menschen, die viel Unterstützung brauchen, sollen selbst entscheiden können: Möchten sie in eine Tages-Förderstätte gehen? Oder in einer Werkstatt arbeiten? Lohn Beschäftigte der Werkstatt bekommen Geld für ihre Arbeit. Das sind für die meisten unter 200 Euro im Monat. Seit Jahren wird darüber gesprochen: Sie sollen mehr Geld für ihre Arbeit bekommen. Menschen mit Behinderung können nicht von ihrer Arbeit leben. Das Geld reicht nie dafür aus. Haben sie doch mehr Geld, wird das sofort von ihrer Sozial-Hilfe wieder abgezogen. Im Gesetz soll geregelt werden: Beschäftigte der Werkstatt sollen mehr Geld für ihre Arbeit bekommen. Menschen, die Sozial-Hilfe bekommen und mehr Geld verdienen: Ihnen soll das Geld nicht wieder weggenommen werden.

Info 6 Barriere-Freiheit: Nur so können alle Menschen teilhaben Barriere-Freiheit bedeutet mehr als Rampen für Rolli-Fahrer. Alles muss so sein, dass Menschen überall dabei sein können: Menschen mit jeder Art von Behinderung. Ohne fremde Hilfe. Überall. Damit ist die ganze Umwelt gemeint: Wege, Häuser, Busse, Bahnen, Züge, Angebote und Informationen. Menschen mit Behinderung gleich behandeln In der UN-Konvention in Artikel 4 steht: Menschen mit Behinderung haben das Recht auf ein selbst-bestimmtes Leben. Dafür brauchen sie Barriere-Freiheit in allen Dingen. Darauf muss in den Gesetzen geachtet werden: Werden Menschen mit Behinderung gleich behandelt? Alle Gesetze müssen auf Barriere-Freiheit überprüft werden. Neue Gesetze müssen Barriere-Freiheit beachten. Die Regierung muss allen Menschen deutlich machen: Niemand darf ausgegrenzt werden. Überall in Deutschland müssen die Menschen gleich behandelt werden. Deutschland soll sich für die Europa-Richtlinien einsetzen. Damit wird die Gleichbehandlung für Menschen mit Behinderung gefordert.

Das Nationale Recht muss weiter-entwickelt werden Die UN-Konvention fordert in Artikel 19 die Barriere-Freiheit. In Deutschland ist dafür noch viel zu tun. Deshalb muss das Bundes-Gleichstellungs-Gesetz überarbeitet werden. Das Bundes-Gleichstellungs-Gesetz soll die Barrieren für Menschen mit geistiger Behinderung mehr beachten. Nur mit Leichter Sprache können sie alle Informationen verstehen. Nur mit Leichter Sprache können sie überall teilhaben. Im Bundes-Gleichstellungs-Gesetz soll stehen: Es gibt das Recht auf Leichte Sprache! Alle in Deutschland sollen sich um Barriere-Freiheit kümmern. Jede Firma soll sich an Barriere-Freiheit halten. Alle Dinge sollen barriere-frei sein. Die Lebenshilfe rät: In den Gleichstellungs-Gesetzen soll stehen: Auch private Firmen müssen ihre Angebote barriere-frei machen. Die Gesetze sollen regeln: Alles soll barriere-frei sein. Aber zusätzlich muss der Einzelfall beachtet werden: Manchmal brauchen Menschen mit Behinderung etwas Eigenes. Damit auch sie teilhaben können. Dann sollen Firmen das für sie passend machen.

In den Gleichstellungs-Gesetzen soll stehen: Private und öffentliche Firmen müssen auch im Einzelfall für Barriere-Freiheit sorgen. Barriere-Freiheit muss in Deutschland überall umgesetzt werden. Die Lebenshilfe fordert eine Fach-Stelle für Barriere-Freiheit. Die Fach-Stelle soll frei arbeiten können. Diese Fach-Stelle soll im Gesetz geregelt sein. Die Aufgaben der Fach-Stelle sind: Informationen und neue Ideen zur Barriere-Freiheit sammeln. Rat geben. Sie soll die Meinung vieler Menschen anfragen und auswerten: Zum Beispiel von Fach-Leuten, Menschen mit Behinderung, Selbsthilfe-Vereinen und Fach-Verbänden. Außerdem soll im Bundes-Gleichstellungs-Gesetz besser geregelt werden: Fach-Verbände sollen für einzelne Personen klagen dürfen. Bisher können Verbände nur klagen und feststellen lassen: Wurde Recht eingehalten oder nicht? Sie sollen aber so klagen dürfen, dass sich etwas ändert. Das soll im Bundes-Gleichstellungs-Gesetz stehen.

Es kann Muster-Klagen gegen Ausgrenzung geben. Aber oft fehlt den Verbänden das Geld für einen Prozess. Es soll Geld für solche Prozesse geben.

Info 7 Alle sollen wählen dürfen Im Grund-Gesetz in Artikel 38 steht: Jeder Erwachsene in Deutschland darf wählen. Und jeder erwachsene Deutsche darf gewählt werden. Doch es gibt 2 andere Gesetze. Die sagen: Manche Menschen dürfen nicht wählen. Wenn sie eine Betreuung in allen Angelegenheiten haben. Das sind fast nur Menschen mit Behinderung. Oder Menschen mit einer psychischen Erkrankung. Es sollen ungefähr 10-Tausend Menschen in Deutschland sein. Nicht wählen dürfen ist gegen das Grund-Gesetz Nur weil jemand Betreuung in allen Angelegenheiten hat, darf man ihm nicht das Wählen verbieten. Das ist gegen das Grund-Gesetz! Es wird behauptet: Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten können nicht wählen. Denn sie können keine eigenen Entscheidungen treffen. Sie können die Wahlen nicht wirklich verstehen. Aber das ist nicht so. Heute gibt es viele Informationen in Leichter Sprache. Sie erklären leicht verständlich die Wahlen. So können auch Menschen mit Lern-Schwierigkeiten wählen. Das wird auch in der UN-Konvention gefordert: Jeder Mensch mit Behinderung hat das Recht zu wählen. Beides hat nichts miteinander zu tun: Die Betreuung in allen Angelegenheiten und das Wählen. Menschen mit rechtlicher Betreuung können sehr wohl Entscheidungen treffen. Sie sollen selbst über ihr Leben entscheiden.

Dabei werden sie von ihren Betreuern unterstützt. Niemand wird überprüft, ob er wirklich wählen kann. Das darf auch gar nicht sein. Denn das ist gegen das Grund-Gesetz. Niemand, der alt oder krank wird, muss deshalb Angst haben: Prüft jemand, ob ich weiter noch wählen kann? Nur Menschen mit Behinderung und psychisch kranke Menschen dürfen nicht wählen. Wenn sie Betreuung in allen Angelegenheiten haben. Das ist ungerecht! Nicht wählen dürfen ist gegen Menschen-Rechte Wenn Menschen mit Behinderung nicht wählen dürfen, ist das gegen die Menschen-Rechte. Und gegen die UN-Konvention. Jeder Mensch soll in der Politik mit-bestimmen und dabei sein können. Einige Menschen werden hier ausgegrenzt. Nur, weil sie eine Behinderung haben. Die Regierung muss jetzt handeln! Menschen mit Behinderung haben Ende des Jahres 2014 gehandelt. Sie haben beim Bundes-Verfassungs-Gericht eine Beschwerde eingereicht. Das Gericht wird in den nächsten 3 Jahren darüber entscheiden. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert die Regierung auf: Sie soll schon vorher die 2 Gesetze streichen. Damit alle Menschen wählen dürfen. Das Bundes-Wahl-Gesetz und das Europa-Wahl-Gesetz sollen geändert werden: Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten sollen wählen dürfen!

Info 8 Wir wollen eine Familien-Politik für alle Familien sind heute sehr verschieden. In einigen Familien leben Angehörige mit Behinderung. In diesen Familien gehört der Mensch mit Behinderung dazu. Ganz selbst-verständlich und von Anfang an. Familien sind füreinander da. Sie übernehmen Verantwortung. Das sind nicht nur Eltern, die sich um ihre kleinen Kinder kümmern. Auch da ist Familie, wenn Angehörige gepflegt werden. Oder wenn Erwachsene mit Behinderung weiter bei ihren Eltern leben. Manche von ihnen auch bei ihren Geschwistern. Die Politik soll diese Familien unterstützen! Die Politik soll sich um jede Familie gleich gut kümmern. Damit jede Familie an allem teilhaben kann. Egal, wie die Familie ist: aus welchem Land sie kommt, wie viel Geld sie hat, wie sie lebt, welche Behinderung ein Angehöriger hat. Alle Kinder brauchen gute Betreuung und Förderung Junge Eltern haben Kinder und ihre Arbeit. Damit sie als Familie gut leben können, brauchen sie Betreuung und Förderung für ihre Kinder. Vor allem für ihre kleinen Kinder, die noch nicht 3 Jahre alt sind. Und für ihre Kinder mit Behinderung. Das Betreuungs-Angebot muss gut sein. Es muss für alle Kinder offen sein. Dazu gehören genügend Mitarbeiter, die gut ausgebildet sind.

Beratung und Hilfe aus einer Hand: Ein Kinder- und Jugend-Hilfe-Recht für alle Familien brauchen gute Beratung und Unterstützung. In jeder Lebenslage. Aber wer ist für sie zuständig? Die Sozial-Hilfe? Oder die Kinder- und Jugendhilfe? Oft ist das nicht klar. Sie werden von einem Amt zum anderen geschickt. Es soll deshalb ein Kinder- und Jugend-Hilfe-Recht für alle geben. Dann sollen die ganzen Angebote für alle sein: Auch für die Familien mit einem behinderten Angehörigen. Das muss im Sozial-Gesetz-Buch 8 gereglt werden. Betreuung in Kitas soll in ganz Deutschland gleich und gut sein. Das Kinder- und Jugend-Hilfe-Recht soll für alle besser werden. Familien-Zeit verbessern Die Politik hat schon neue Gesetze gemacht. Darin wird geregelt: Familien können für eine Zeit für ihre Kinder da sein. Oder Familien können für eine Zeit einen Angehörigen pflegen. Das regelt die Eltern-Zeit. Oder die Familien-Pflege-Zeit. Aber dabei wurde nicht an Angehörige mit Behinderung gedacht. Diese Familien brauchen mehr und längere Unterstützung. Oft bleibt es schwierig über viele Jahre. Sie brauchen eine andere Form von Familien-Zeit. Diese Familien sollen alles zusammenlegen können: Eltern-Zeit, Großeltern-Zeit und Familien-Pflege-Zeit. Eine offene und veränderte Familien-Zeit für Familien: Familien, die einen Angehörigen mit Behinderung haben und Familien, die einen Angehörigen pflegen

Info 9 Leistungen der Grund-Sicherung sollen gerechter werden Menschen mit Behinderung und alte Menschen bekommen Geld. Wenn sie nicht genug Geld haben oder verdienen können. Ihr Geld reicht nicht zum Leben. Deshalb gibt der Staat Geld dazu. So ist es im Sozial-Gesetz-Buch 12 geregelt. Das nennt man Grund-Sicherung. Es steht aber auch im Gesetz: Wenn diese Menschen keinen eigenen Haushalt haben. Und wenn sie keinen gemeinsamen Haushalt mit einem Partner führen: Dann bekommen sie weniger Geld. Dann bekommen sie Regel-Stufe 3. Das trifft vor allem Menschen mit Behinderung, die mit ihren Eltern oder Angehörigen zusammen leben. Die Lebenshilfe war von Anfang an gegen die Regel-Stufe 3. Weil sie viele Menschen mit Behinderung benachteiligt. Es gibt keinen guten Grund, warum sie weniger Geld bekommen. Nur weil sie mit ihrer Familie zusammen leben. Viele Menschen mit Behinderung haben geklagt. So hat das Bundes-Sozial-Gericht entschieden: Viele Menschen mit Behinderung werden benachteiligt. Weil sie mit ihren Eltern oder anderen Angehörigen in einem Haushalt leben. Denn dann bekommen sie immer die Regel-Stufe 3. Doch wer einen gemeinsamen Haushalt führt, bekommt Regel-Stufe 1.

Das Bundes-Sozial-Gericht meint: Ein Mensch mit Behinderung kann sehr wohl einen gemeinsamen Haushalt führen. Zusammen mit seinen Eltern oder anderen Angehörigen. Gemeinsam einen Haushalt führen bedeutet nicht: Er muss den Haushalt ohne fremde Hilfe führen können. Nur wenn eine Person überhaupt nichts tun kann für den Haushalt, dann könnte die Regel-Stufe 3 möglich sein. Das müssen aber die Sozial-Ämter beweisen. Das Urteil wird nicht beachtet Bisher beachten die Sozial-Ämter das Urteil nicht. Denn das Ministerium hat 2 Schreiben an alle geschickt. Darin steht: Das Bundes-Sozial-Gericht hat nicht richtig entschieden. Nur das Bundes-Verfassungs-Gericht kann sagen, dass die Regel-Stufe 3 nicht mehr gilt. Daher sollen die Ämter das Urteil nicht beachten. Das Ministerium will noch ein Schreiben schicken. Woran soll man sich jetzt halten? Die Familien sind unsicher. Und die Menschen, die die Leistungen bekommen sollen. Was können sie fordern? Was steht ihnen zu? Das muss schnell geklärt werden. Es muss schnell ein Gesetz geben. Das Gesetz muss Klarheit schaffen. Menschen mit Behinderung müssen das Geld bekommen, das sie brauchen. Sie dürfen nicht schlechter dastehen als Menschen ohne Behinderung.

Info 10 Anerkennung für missbrauchte und behinderte Heim-Kinder Viele Kinder und Jugendliche haben in deutschen Heimen Schlimmes erlebt. Sie haben Gewalt erlebt. Und sie sind missbraucht worden. Das war in der Zeit von 1949 bis 1975. Deshalb hat die Regierung gehandelt. Sie hat im Jahr 2009 eine Arbeits-Gruppe gebildet. In dieser Runde sitzen: Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in Heimen waren, Vertreter von Heim-Einrichtungen, Fach-Leute, Politiker und Vertreter von den Kirchen. Sie alle haben sich mit der Heim-Erziehung beschäftigt. Und mit den schweren Folgen. Dann wurde Geld angelegt. Das Geld haben die Regierung, die Bundes-Länder und die Kirchen gegeben. Diese Menschen bekommen von dem Geld: Menschen, die in Heimen Schlimmes erlebt haben. Und die es deshalb in ihrem weiteren Leben schwer haben. Denn viele von ihnen leiden noch heute. Die Menschen, die in dem Heimen arbeiten mussten, bekommen eine Art Rente von diesem Geld. Auch in der DDR gab es viel Unrecht in den Heimen. So wurde auch für diese Menschen Geld angelegt. Für Menschen, die dort in den Jahren von 1949 bis 1990 im Heim waren.

Nicht alle bekommen von diesem Geld In den Jahren von 1949 bis 1975 gab es auch Heime für behinderte Kinder. Und es gab Heime für Kinder mit psychischen Erkrankungen. Auch in diesen Heimen gab es Gewalt und Missbrauch. Doch diese Menschen bekommen kein Geld. Das Geld ist nur für die Heime von der Jugend-Hilfe gedacht. Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung werden schlechter behandelt. Ihr Leid wird nicht anerkannt. Schon im Jahr 2010 hat sich die Lebenshilfe für sie eingesetzt. Die Lebenshilfe will, dass auch sie von dem Geld bekommen. Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung gerecht behandeln Im Jahr 2013 wurde hierüber nachgedacht: Es sollte extra Geld angelegt werden. Für die Menschen, die in Heimen für behinderte und psychisch kranke Kinder waren. Erst haben die Bundes-Länder dazu Ja gesagt. Doch 1 Jahr später wollten sie lieber eine andere Lösung. Die Behinderten-Beauftragten haben gesagt: Es muss auch für diese Menschen Geld angelegt werden! Die Regierung soll handeln. Die Menschen warten schon lange darauf. Es wird Zeit, dass etwas passiert. Es soll extra Geld angelegt werden. Alle Bundes-Länder sollen Geld dazugeben. Auch Menschen mit Behinderung sollen endlich Anerkennung bekommen. Und die Menschen mit psychischer Erkrankung. Alle, die in Heimen waren und Gewalt erlebt haben.

Wort-Erklärungen Ambulante Dienste Ambulant ist ein lateinisches Wort. Es bedeutet: umher-gehen. Es ist das Gegenteil von stationär. Das bedeutet: still-stehen. Mit ambulanten Diensten ist eine bestimmte Dienstleistung gemeint. Es geht um die Unterstützung von Menschen mit Behinderung. Bei den ambulanten Diensten gehen die Unterstützer zum Menschen mit Behinderung. Dorthin, wo er lebt und wohnt. Betreuung in allen Angelegenheiten / Rechtliche Betreuung Viele Menschen mit Behinderung brauchen Beratung und Unterstützung in Rechts-Fragen. Damit sie in ihrem Leben gut zurecht kommen. Sie haben dann einen rechtlichen Betreuer. Er hilft ihnen in Rechts-Angelegenheiten, die sie nicht alleine schaffen. Das können ganz verschiedene Dinge sein. Zum Beipiel: Unterstützung beim Umgang mit Geld, Unterstützung bei Gesundheits-Fragen, Hilfe bei Terminen beim Amt. Wer in allen Bereichen betreut wird, hat eine Betreuung in allen Angelegenheiten. Das gibt es nur selten. Wer Betreuung in allen Angelegenheiten hat, darf nicht wählen.

Demenz Demenz ist ein lateinisches Wort. Es bedeutet weniger Verstand. Demenz ist eine Krankheit, die mit der Zeit schwerer wird. Sie ist nicht heilbar. Diese Krankheit bekommen vor allem ältere Menschen. Wer Demenz hat, vergisst ganz viel. Er kann sich nicht erinnern, was eben noch war. Er kann sich auch an viele Menschen nicht erinnern, die er eigentich gut kennt. Wer Demenz hat, braucht viel Betreuung. Die Betreuung muss gut sein. Dann können Demenz-kranke Menschen sich weiter gut fühlen. Eingliederungs-Hilfe Menschen mit Behinderung bekommen Sozial-Leistungen. Und sie bekommen besondere Leistungen: Die Leistungen der Eingliederungs-Hilfe. Die bekommen sie, um Benachteiligungen zu vermeiden. Oder um sie so schnell wie möglich abzuschaffen. Zum Beispiel gibt es Eingliederungs-Hilfe: bei der Arbeit und bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Das wird im Sozial-Gesetz-Buch 9 geregelt, kurz: SGB IX. Europa-Richtlinie / EU-Richtlinie Im Europa-Recht gibt es Richtlinien. Das sind Gesetzgebungs-Akten. Es sind keine Gesetze. Sie sagen den Ländern in Europa: Macht eure Gesetze nach unseren Richtlinien.

Fach-Verband Wenn sich mehrere Gruppen und Vereine zusammentun, ist das ein Verband. Ein Fach-Verband arbeitet für einen bestimmten Fach-Bereich. Zum Beispiel setzt er sich für Menschen mit Behinderung ein. Dann ist das ein Fach-Verband für Menschen mit Behinderung. Geschäfts-Fähigkeit Jeder Mensch ist voll geschäfts-fähig, wenn er 18 Jahre alt ist. Das heißt zum Beipiel: Er kann eine Wohnung mieten. Er kann ein Auto kaufen. Menschen mit Behinderung sind geschäfts-fähig. Auch wenn sie einen rechtlichen Betreuer haben. Häusliche Pflege Damit ist die Versorgung von pflege-bedürftigen Menschen gemeint. Die Versorgung ist in ihrem Zuhause. Dort werden die Menschen von Pflegekräften gepflegt. Oder von ihren Angehörigen oder Privat-Personen. Dabei geht es auch um die Versorgung vom Haushalt. Zu häuslicher Pflege sagt man auch ambulante Pflege. Weil die Menschen zu Hause gepflegt werden. Im Gegensatz dazu gibt es die stationäre Pflege. Die ist im Krankenhaus oder in Heimen. Menschen-Rechte Jeder Mensch auf der Welt hat Rechte. Sie sind für alle Menschen gleich. Denn alle Menschen sind gleich viel wert. Und deshalb haben sie die gleichen Menschen-Rechte. Alle müssen gut behandelt werden.

Das gilt auch für Menschen mit Behinderung. Menschen-Rechte sind zum Beispiel: Niemand darf ohne Grund eingesperrt werden. Jeder darf seine Meinung sagen. Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Persönliches Budget Das Persönliche Budget ist ein Geld-Betrag. Man kann sich damit Unterstützung einkaufen. Man kann selbst wählen: welche Unterstützung man braucht, von wem man die Unterstützung haben möchte. Das Persönliche Budget gibt es seit dem Jahr 2004. Den Antrag stellt man beim Sozial-Amt. UN-Konvention Das ist ein Vertrag. Darin stehen die Rechte von Menschen mit Behinderung. Die Länder haben sich geeinigt: Behinderte und nicht behinderte Menschen sollen die gleichen Rechte haben.