nicht öffentlich beratend (federführend) Unterausschuss Kindertagesbetreuung nicht öffentlich Vorberatung für Jugendhilfeausschuss

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Transkript:

Landeshauptstadt Dresden Die Oberbürgermeisterin Vorlage Nr.: V0531/15 Datum: 18. August 2015 Vorlage Beratungsfolge Dienstberatung der Oberbürgermeisterin nicht öffentlich zur Information Ältestenrat nicht öffentlich beratend Jugendhilfeausschuss öffentlich 1. Lesung Ausschuss für Bildung (Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen) nicht öffentlich beratend (federführend) Unterausschuss Kindertagesbetreuung nicht öffentlich Vorberatung für Jugendhilfeausschuss Jugendhilfeausschuss öffentlich beschließend Zuständig: GB Soziales Gegenstand: Anerkennung und Bewilligung von zusätzlichen Zuschüssen zur Betreibung des Hortes des Trägers Freie Alternativschule e. V. für das Haushaltsjahr 2015 Beschlussvorschlag: 1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Ausreichung zusätzlicher Zuschüsse für die Betreibung des Hortes des Trägers Freie Alternativschule e. V. für das Jahr 2015 in Höhe von 3.144,56 EUR für Sachkosten gemäß der Anlage. 2. Darüber hinaus beantragte Mittel für Sachkosten in Höhe von 6.105,99 EUR werden abgelehnt....

2/5 bereits gefasste Beschlüsse: keine aufzuhebende Beschlüsse: keine Finanzielle Auswirkungen/Deckungsnachweis: Investiv: Teilfinanzhaushalt/-rechnung: Projekt/PSP-Element: Kostenart: Investitionszeitraum/-jahr: Einmalige Einzahlungen/Jahr: Einmalige Auszahlungen/Jahr: Laufende Einzahlungen/jährlich: Laufende Auszahlungen/jährlich: Folgekosten gem. 12 SächsKomHVO Doppik (einschließlich Abschreibungen): Konsumtiv: Teilergebnishaushalt/-rechnung: 10.100.36.5.0.01 Produkt: 10.100.36.5.0.01 Kostenart: 43150000 Einmaliger Ertrag/Jahr: Einmaliger Aufwand/Jahr: 3.144,56 EUR Laufender Ertrag/jährlich: Laufender Aufwand/jährlich: Außerordentlicher Ertrag/Jahr: Außerordentlicher Aufwand/Jahr: Deckungsnachweis: PSP-Element: Kostenart: 66100000 Betriebskostenzuschuss FT Werte der Anlagenbuchhaltung: Buchwert: Verkehrswert: Bemerkungen: Begründung: Eine Analyse der Kosten der Kindertageseinrichtungen, inklusive der Horte der letzten Jahre, ergab im Jahr 2014 unter anderem, dass der bis zum Jahr 2014 geltende Kostenrahmen von 1.000,00 EUR für Sachkosten und sonstige Personalkosten pro Kind im Hort für die Mehrheit der Standorte als nicht erforderlich einzuschätzen ist....

3/5 Die durchschnittlichen, betriebsnotwendigen Kosten lagen bei rund 800,00 EUR. Der ab 2015 geltende Kostenrahmen in Höhe von 900,00 EUR entspricht den durchschnittlichen erforderlichen Sachkosten/sonstigen Personalkosten unter Beachtung der zu erwartenden Kostensteigerungen im Jahr 2015. Gemäß 17 Abs. 2 in Verbindung mit 14 Abs. 4 SächsKitaG wird der Kostenrahmen von der Landeshauptstadt Dresden festgesetzt. Einrichtungsbezogene Abweichungen bedürfen einer intensiven Prüfung der anfallenden Kosten durch die Landeshauptstadt Dresden. Entsprechend dem Verfahren aus Punkt 5.2 der Vereinbarung zur Betriebsführung, Betriebskostenfinanzierung, Qualitätssicherung und - entwicklung in Kindertageseinrichtungen entscheidet der Jugendhilfeausschuss über die beantragten Mehrkosten. Nach Kenntnis des neuen Kostenrahmens teilte der Träger Freie Alternativschule e. V. mit, dass er mit einem Rahmen von 900,00 EUR/Kind den Betrieb des Hortes nicht aufrecht erhalten kann, da die Reduzierung des Rahmens erforderliche Einsparungen von 7.800,00 EUR für das Haushaltsjahr 2015 bedeutet, was der Träger für nicht möglich hält. Der Träger beantragte die Zuschüsse für das Jahr 2015 wie folgt: pädagogische Personalkosten sonstige Personalkosten Sachkosten Summe Aufwendungen abzüglich Erträge (Elternbeiträge) Fehlbedarf 184.988,25 EUR 52.791,35 EUR 29.650,00 EUR 267.429,60 EUR 74.403,83 EUR 193.025,77 EUR Die Prüfung der eingereichten Unterlagen ergab eine Überziehung der pädagogischen Personalkosten in Höhe von 12.093,56 EUR sowie eine Sachkostenrahmenüberziehung in Höhe von 12.844,35 EUR. Die nicht anerkennungsfähigen Kosten für pädagogische Personalkosten resultieren daraus, dass maximal Entgelte in Höhe des TVöD (SuE) anerkannt werden können (Besserstellungsverbot). Der Träger entlohnt nach einem Haustarif, der in der Höhe des Entgeltes den TVöD übersteigt. Maximal anerkennungsfähig sind in Bezug auf die angegebene Kinderzahl und den berechneten Personalschlüssel von 3,94 VZÄ pädagogische Personalkosten in Höhe von 172.894,69 EUR. Die maximal anerkennungsfähigen Zuschüsse für pädagogische Personalkosten werden vom Träger akzeptiert und sind nicht Bestandteil dieser Beschlussvorlage. Die Sachkostenrahmenüberziehung resultiert aus Sicht der Verwaltung aus zu hohen sonstigen Personalkosten. Die geplanten Kosten sind im Verhältnis zu den zu betreuenden Kindern zu hoch. Es werden 2 Jugendliche beschäftigt, die das Freiwillige Soziale Jahr absolvieren (FSJ). Die Verwaltungskosten im personellen Bereich betragen gemäß den Unterlagen 23,3 % der anerkennungsfähigen pädagogischen Personalkosten. Die anerkennungsfähige Obergrenze von Verwaltungskosten liegt bei maximal 10 % der geförderten pädagogischen Personalkosten (bei Einhaltung des Kostenrahmens). Die durchschnittlichen Verwaltungskosten im Bereich der freien Träger liegen bei ca. 6 %. In der Verhandlung zum eingereichten Antrag wurde herausgearbeitet, dass aus Sicht der Verwaltung Einsparungen möglich sind, auch wenn diese aufgrund der vertraglichen Bindungen des Trägers nicht kurzfristig umzusetzen sind....

4/5 Der Träger war offen, die Hinweise der Landeshauptstadt Dresden zu prüfen und reichte im März 2015 im Ergebnis der Verhandlung eine zweite Fassung der Haushaltsplanung 2015 ein. Hierbei erwähnt er, dass Einsparungen nur im Bereich der FSJ-Kräfte möglich wären (da diese auch Leistungen erbringen, welche der Verpflegung zuzuordnen sind), wobei eine sofortige Einsparung aufgrund der jährlichen Bindung von FSJ-Kräften von September bis August des Folgejahres, nicht möglich ist. Die Überprüfung der zweiten Fassung ergibt folgendes Ergebnis: Die Sachkosten wurden nunmehr in Höhe von 78.847,55 EUR geplant und somit um 9.250,55 EUR überzogen. Der Sachkostenrahmen für die sonstigen Personalkosten und Sachkosten beträgt bei 77,33 betreuten Kindern im Jahresdurchschnitt 69.597,00 EUR. Abzüglich der Sachkosten von 29.650,00 EUR verbleiben 39.947,00 EUR für die sonstigen Personalkosten. Abzüglich der für das Jahr 2015 geplanten FSJ-Stellen in Höhe von 9.882,92 EUR verbleiben 30.064,08 EUR für das sonstige Personal im Bereich der Verwaltung (Geschäftsführung, Buchhaltung und Wirtschaftskoordination). Prozentual wären dies immer noch 17,8 % der anerkennungsfähigen pädagogischen Personalkosten. Der Träger ist bereit, ab September 2015 eine FSJ-Stelle nicht mehr zu besetzen. Die im Jahr 2015 entstehenden Kosten in Höhe von 3.144,56 EUR fallen somit letztmalig an. Aufgrund der vertraglichen Bindung des noch beschäftigten FSJ sollten die Mehrkosten in Höhe von 3.144,56 EUR zusätzlich zum Sachkostenrahmen bewilligt werden, da für 2016 diese Kosten nicht mehr wiederkehren. Somit stünde ein Budget für die Verwaltung im sonstigen Personal in Höhe von 33.208,64 EUR zur Verfügung (entspricht 19,7 %). Die erforderliche Kosteneinsparung im Jahr 2015 würde demzufolge noch 6.105,99 EUR betragen. Vorschlag der Verwaltung Gemäß SächsKitaG 17 soll der Gemeindeanteil für die Finanzierung von Einrichtungen in freier Trägerschaft vergleichbar mit dem Anteil sein, den die Gemeinde für eigene Einrichtungen, abzüglich des Eigenanteils des Trägers, bereitstellt. Nach umfassender Prüfung aller Unterlagen und Abwägung der vom Träger gemachten Aussagen, wird vorgeschlagenen, die beantragten Zuschüsse zur Deckung der Mehrkosten teilweise in Höhe von 3.144,56 EUR zu bewilligen. Die darüber hinaus beantragen Zuschüsse in Höhe von 6.105,99 EUR werden abgelehnt, da sie der Höhe nach nicht anerkennungsfähig sind und eine ordnungsgemäße Betreibung der Horteinrichtung nach der Bewilligung der erhöhten Zuschüssen in Höhe von 3.144,56 EUR durch Minimierung der Kosten im sonstigen Personal möglich ist. Die durchschnittlichen Sachkosten und sonstigen Personalkosten der Einrichtung würden somit bei rund 940,00 EUR pro Kind liegen, während die Kosten eines kommunal betriebenen Hortes bei rund 820,00 EUR pro Kind liegen....

5/5 Anlagenverzeichnis: Anlage I Vereinbarung zur Betriebsführung, Betriebskostenfinanzierung, Qualitätssicherung und - entwicklung in Kindertageseinrichtungen Anlage II Haushaltsplan vom 12. November 2014 Anlage III Haushaltsplan vom 11. März 2015 Anlage IV Vergleichskalkulation Träger - Verwaltung Anlage V Übersicht zur Betriebskostenentwicklung des Trägers 2011 bis 2015 Dirk Hilbert Erster Bürgermeister