Zeit für die Schule für alle

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Transkript:

Dr. Irmtraud Schnell Zeit für die Schule für alle Vortrag in Birkenau am 29.10.201 Wir DABEI e.v.

Überlegungen 1. Jetzt ist Zeit für die Schule für alle Behinderung und Menschenrechte Soziale Zugehörigkeit als Maßstab Das Konzept der angemessenen Vorkehrungen 2. Eine Schule, die Zeit gibt 3. Angemessene Vorkehrung Zeit Lernen und Zeit Individuelle Entwicklung und Zeit Zeit für Gemeinsamkeit 4. Zeit: Erziehung und Bildung für alle 2

1. JETZT IST ZEIT FÜR DIE SCHULE FÜR ALLE 3

Der Begriff der Behinderung in der BRK Artikel 1 in der Übersetzung Netzwerk Artikel 3 Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren ihre volle und wirksame Teilhabe gleichberechtigt mit anderen an der Gesellschaft behindern können. 5

Das soziale Modell der Behinderung Während die individuelle Besonderheit jedes Menschen Wertschätzung verdient, sind die sozialen Bedingungen als das eigentliche Problem anzusehen (Graumann 2008, 2). 6

Diskriminierung Artikel 2 der Behindertenrechtskonvention Diskriminierung auf Grund von Behinderung bedeutet jede Unterscheidung, Ausschließung oder Beschränkung aufgrund von Behinderung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass das auf die Gleichberechtigung mit anderen gegründete Anerkennen, Genießen oder Ausüben aller Menschenrechte und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, bürgerlichen oder jedem anderen Bereich beeinträchtigt oder vereitelt wird. Sie umfasst alle Formen der Diskriminierung, einschließlich der Versagung angemessener Vorkehrungen 7

Soziale Zugehörigkeit Die Folge des sozialen Modells von Behinderung: Die zentrale Bedeutung Sozialer Zugehörigkeit

UN-BRK Artikel 24 1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht der Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um die Verwirklichung dieses Rechts ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu erreichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslange Fortbildung, mit dem Ziel, a) die menschlichen Möglichkeiten und das Gefühl der Würde und des eigenen Werts voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den Menschenrechten, Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu stärken; b) die Persönlichkeit, die Begabungen und die Kreativität sowie die geistigen und körperlichen Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen voll zur Entfaltung zu bringen; c) Menschen mit Behinderungen die wirksame Teilnahme an einer freien Gesellschaft zu ermöglichen.

UN-BRK Artikel 24 2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, a) dass Menschen mit Behinderungen nicht auf Grund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht auf Grund ihrer Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder von der Sekundarschulbildung ausgeschlossen werden; b) dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Grundschulunterricht und einer entsprechenden Sekundarschulbildung haben;

UN-BRK Artikel 24 c) dass angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden; d) dass Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung erhalten, um ihre wirksame Bildung zu erleichtern; e) dass in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden.

Soziale Zugehörigkeit Soziale Zugehörigkeit aller führt letztlich zu einem inclusive education system on all levels. Dazu bedarf es der Veränderungen auf der Ebene der Mikroprozesse und auf der Ebene der Strukturen Die Veränderung der Mikroprozesse erfordert vor allem ein anderes Denken.

Inklusion auch in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen Quelle: Stähling/ Wenders 2009 13

Progressive Realisierung und unmittelbarer Anspruch Auf struktureller Ebene (Makroebene) verlangt die BRK, das Schulsystem sukzessive, aber flächendeckend auf inklusive Bildung aller schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen auszurichten. Auf der vorliegend in erster Linie relevanten Einzelfallebene (Mikroebene) ist dagegen für jedes Kind mit Behinderung, welches für den Besuch der Regelschule angemeldet wird, der Zugang zum Regelschulsystem unmittelbar zu gewährleisten. Auf der Einzelfallebene unterliegt der Zugangsanspruch in seiner konkreten Ausgestaltung grundsätzlich einem staatlichen Ermessen, das jedoch seinerseits nach der BRK durch das Erfordernis der angemessenen Vorkehrungen gemäß Art. 2 BRK und den Grundsatz der gesellschaftlichen und damit auch schulischen Inklusion begrenzt wird (Riedel 2010, 28). 14

Zugangsanspruch und angemessene Vorkehrungen Das in der BRK anerkannte Recht steht für eine individuelle Rechtsposition mit dem Inhalt, dass im Sinne der BRK Kinder mit Behinderung einen Anspruch auf diskriminierungsfreien Zugang zum System der Regelschule haben. Wesentlich für den inhaltlichen Umfang dieses Rechts ist, dass dem Kind nicht nur ein Zugangsanspruch zusteht, sondern auch ein Recht darauf, dass die angemessenen Vorkehrungen getroffen werden, um den Anspruch wirksam zu entfalten (Riedel 2010, 53). 15

Angemessene Vorkehrungen und Diskriminierungsschutz Angemessene Vorkehrungen sind Anpassungen der bestehenden Gegebenheiten, die für diejenigen, die die Vorkehrungen vornehmen müssen, keine unbillige Belastung sind. Die UN-Konvention knüpft dieses Konzept aufs Engste mit dem menschenrechtlichen Diskriminierungsschutz. In einer rechtsgeleiteten Praxis sollen angemessene Vorkehrungen gewährleisten, dass eben alle Menschen gleichberechtigt mit anderen ihre Rechte wahrnehmen können. Angemessene Vorkehrungen dienen dazu, in einer individuellen Situation Barrieren zu beseitigen und Behinderung im Einzelfall zu überwinden (Aichele 2009, 1f.). 16

Angemessene Vorkehrungen und Inklusion Es flankiert das zentrale Konzept der Inklusion, das sich durch die UN-BRK wie ein roter Faden zieht. Denn Inklusion verlangt die Anpassung der Umwelt an die individuellen Bedürfnisse des Menschen mit Behinderung. Gemeint ist nicht etwa umgekehrt ein Anpassungszwang der betreffenden Person oder gar ihr Ausschluss aus dem allgemeinen Bildungssystem (Aichele 2010, S. 5). 17

Angemessene Vorkehrungen in der Schule Zum Beispiel: Barrierefreiheit Räumliche Anpassung, technische Hilfen Bauliche Veränderungen Personelle Unterstützung Sonderpädagogische Unterstützung Gebärdensprache Schulbegleitung Pädagogische Anpassung Entwicklungsberichte statt Ziffernzensuren für alle Zeitliche Anpassung

2. Eine Schule, die Zeit gibt 19

Grundschule Berg Fidel Eine Schule für alle Kinder ihres Wohngebietes unabhängig von der schulischen Leistungsfähigkeit von der körperlichen Ausstattung vom Geschlecht von der sozialen Herkunft von der Herkunftssprache von der Nationalität von der (besonderen) Begabung von

(Inklusive) Grundschule Berg Fidel Münster Sozialer Brennpunkt 30 verschiedene Sprachen Migrationsherkunft bei 80 % der Kinder Rhythmisierter Ganztagsunterricht Geschlechterbewusste Erziehung Integration behinderter Kinder Demokratie-Erziehung Vielfältige Angebote (Forscherwerkstatt, Psychomotorik, Schwimmen, Natur erforschen, Kochen etc.) und vor allem Jahrgangsübergreifendes Lernen (vgl. Stähling, Reinhard (2006): Du gehörst zu uns. Inklusive Grundschule. Ein Praxisbuch für den Umbau der Schule. Hohengehren)

Inklusive Elemente o Jahrgangsübergreifendes Lernen Klasse 1 bis 4 o Offener Unterricht o Gleichverteilung des sonderpädagogischen Personals auf alle Klassen o Gebundene Ganztagsschule o Räumliche Gestaltung des Klassenund Gruppenraumes sowie des Schulgeländes

Im inklusiven Unterricht wird von jedem Kind Großes erwartet (Rehle 2009, 183).

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Dr. Irmtraud Schnell 22.09.2010 29

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3. ANGEMESSENE VORKEHRUNG ZEIT

Sonderpädagogische Förderung in Förderschulen in Hessen (2008) 1796 7% 2201 9% Förderschwerpunkt Lernen Sehen Hören 4902 19% 12205 47% Sprache körperliche und motorische Entwicklung Geistige Entwicklung 1381 5% 2295 9% 819 3% 319 1% Emotionale und soziale Entwicklung Kranke Quelle: KMK 2010, Nr. 189, eigene Zusammenstellung

Lernbehinderung Wie entsteht Schulversagen? Was hülfe gegen Schulversagen? 36

Organisationsprinzipien der deutschen Schule: Zeiträuber Jahrgangsbezug monolingualer und monokultureller Habitus Gymnasium Jahrgangsklasse Alter= Entwicklung= Leistung Sitzenbleiben Klassenwiederholung Abstufung Sonderschulüberweisung? Realschule Hauptschule Grundschule Subsidiäres Verhältnis SfL SfG Sonderschule für Körperbehinderte Verhaltensgestörte Blinde und Sehbehinderte Sprachbehinderte Gehörlose und Schwerhörige Und alles nur zur besseren Förderung? Der Keller des Bildungssystems orientiert an Klein 1980

16000 14000 12000 10000 8000 6000 4000 2000 0 Lernen Sehen Hören Sprache Körp./mot. Entwicklung Sonderpädagogische Förderung in Förderschulen Sonderpädagogische Förderung in allgemeinen Schulen Geistige Entwicklung Emo./soz. Entwicklung Kranke Dr. Irmtraud Schnell 22.09.2010 38

Jede Art von Verunsicherung, von Angst und Druck erzeugt in ihrem (der Kinder; I.S.) Gehirn eine sich ausbreitende Unruhe und Erregung. Es kann so nichts Neues hinzugelernt und im Gehirn verankert werden (Hüther o.j., S. 7). 39

Individualisierung des Lernens und Leistung Jeder Unterricht, der die Verschiedenheit der Schülerinnen und Schüler `bedienen` und produktiv aufgreifen soll, muss primär von der Verschiedenheit der Lernwege her gedacht und geplant werden und nicht von normierten Anforderungen ausgehend. Je konsequenter wir das tun, umso eher kann es uns gelingen, allen Schülerinnen und Schülern zu individuellen Bestleistungen zu verhelfen. Anders gesagt: Individualisierung des Lernens mit dem Ziel, dass alle Schülerinnen und Schüler in bestmöglicher Weise gefördert werden, ist kein Gegensatz zur Erfüllung von Leistungsansprüchen, sondern der beste Weg dorthin ( v.d. Groeben 2008, 28).

Kooperativ und koexistent Dr. Irmtraud Schnell 22.09.2010 41

Beispiel: Lehr- und Lernstrukturen o o o o o o o Offener Anfang Lern- und Handlungsplan (Lernkonferenz, Stundenplanung, Tagesplanung, Wochenplan) Einführungsphasen in Lehrgangsthemen (Kleingruppen im Kinositz) Individuelle Instruktion Abwechslungsreiche Lernangebote für verschiedene Niveaustufen (Stationen, Lerntheken, Lernstraßen) SchülerInnen-Kooperation (Voraussetzungen, Formen, Feedback) Unterrichtsausklang (Lernbogen, Lernkonferenz, Rückblick)

4. ZEIT: BILDUNG UND ERZIEHUNG FÜR ALLE

Hohe Stabilität zentraler Problemlagen (wissenschaftl. Beirat 2008) Eine zentrale Herausforderung besteht daher darin, allen jungen Menschen über ein dem gesellschaftlichen Entwicklungsniveau angemessenes Bildungsniveau die soziale und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2010, 13).

Problem Erziehung und Bildung Selektion 45

Inklusion oder Selektion? Ziele klären! Selektion oder Erziehung und Bildung Wo liegt die Priorität?

Bildung und Erziehung für alle Lernen in sozialer Zugehörigkeit Lernen im eigenen Entwicklungstempo Lernen in anregungsreicher Umgebung Lernen bei Würdigung individueller Interessen Lernen bei Würdigung der individuellen Lernfortschritte 47

Inklusion in der Schule Synthese von Allgemeiner Pädagogik und Sonderpädagogik Zentral: Lernstandsdiagnostik und Förderung in den allgemeinen Unterricht integrieren Individuelle Förderung als Herausforderung Inklusive Didaktik und Methodik Inklusive Schulentwicklung 48

Das Wichtigste: Die Haltungen Sich an Vielfalt erfreuen Dichotome Sichtweisen (behindert/ nicht behindert, Inländer/ Ausländer etc.) aufgeben Inklusive Haltungen und Erfahrungen Die Kraft der Kinder füreinander in ihrem Wert nicht unterschätzen Von den Stärken her denken Individuen wahrnehmen 49

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Quelle: Stähling/Wenders 2009 50 50