Regionales Einzelhandelskonzept für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche REHK

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Transkript:

Regionales Einzelhandelskonzept für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche REHK Thomas Berger Seite 1

Gliederung I Das REHK Östliches Ruhrgebiet a) Daten und Fakten b) Inhalt c) Perspektiven Fortschreibung 2012 II Funktion des REHK als Mittler zwischen Landes und Regionalplanung und den Kommunen Seite 2

Lünen - Impressionen zur Einzelhandelssituation Innenstadt Lünen Seite 3

Lünen - Impressionen zur Einzelhandelssituation Innenstadt Lünen Seite 4

Lünen - Impressionen zur Einzelhandelssituation Stadtteilzentrum Lünen-Süd Seite 5

Masterplan Einzelhandel Lünen Seite 6

P u C Gerry Weber Vorhanden Vorhanden (shop-in-shop) Vorhanden (außerhalb zentraler Lage) Seite 7

ANLASS REHK Der Einzelhandel gehört neben Kultur, Begegnung, Arbeiten und Gastronomie zum städtischen Leben. Er bestimmt in seinen vielfältigen Facetten in hohem Maße die Lebendigkeit und die Attraktivität der urbanen Zentren. Allerdings ist seit Jahren die Tendenz festzustellen, dass besonders der großflächige Einzelhandel die Zentren verlässt und sich auf der Grünen Wiese ansiedelt. Dies wiederum gefährdet die Entwicklung des Einzelhandels in den entsprechenden kommunalen Zentren der Standortgemeinden ebenso wie die benachbarten Innenstädte. Dieser Entwicklung wollten eine Reihe von Städten und Gemeinden im östlichen Ruhrgebiet nicht tatenlos zusehen und sie beauftragten zusammen mit den entsprechenden Landkreisen, Bezirksregierungen und Industrie und Handelskammern mit Unterstützung des Landes NRW einen Gutachter mit der Entwicklung eines gemeindeübergreifenden Konzeptes zur gemeinsamen Regelung der Einzelhandelsentwicklung, dem "Regionalen Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche" (REHK). Seite 8

Als Ergebnis dieses Gutachtens besteht seit dem Jahr 2000 der gleichnamige Arbeitskreis REHK, dem inzwischen 24 Kommunen, fünf Industrie und Handelskammern, drei Kreise, zwei Bezirksregierungen, der Regionalverband Ruhrgebiet sowie die Einzelhandelsverbände Westfalen Münsterland und Westfalen West angehören. In dem Arbeitskreis werden die relevanten Einzelhandelsvorhaben regelmäßig vorgestellt und untereinander erörtert. Ziel des Konzeptes ist eine abgestimmte Ansiedlungsplanung von großflächigen. Einzelhandelsbetrieben in der Region, die ein übergroßes Angebot vermeiden soll. Dazu haben die beteiligten Kommunen eine entsprechende Interkommunale Vereinbarung getroffen, die Grundlage des gemeinsamen Handelns ist. Seite 9

Angestrebt wird: die Stärkung der innerstädtischen Zentren, die Stärkung der Stadtteilzentren mit ihrer Grundversorgung, die Notwendigkeit eines ergänzenden Versorgungsnetzes von Sondergebieten mit nicht zentrenrelevanten Angeboten an ausgewählten Standorten auch außerhalb der Zentren zu akzeptieren und eine aktive Flächenpolitik, um mit marktwirtschaftlichen Mitteln Investitionen in die städtebaulich geeigneten Standorte zu lenken. Seite 10

Interkommunale Vereinbarung Die unterzeichnenden Kommunen erkennen das Regionale Einzelhandelskonzept als gemeinsame Grundlage bei der Behandlung von großflächigen Einzelhandelsansiedlungen an und vereinbaren: die gegenseitige Information über Einzelhandelsvorhaben mit überörtlicher Bedeutung; die Bereitschaft zur nachbarlichen Erörterung im Kreis betroffener Kommunen mit dem Ziel, einen regionalen Konsens herzustellen; das Einverständnis, das REHK Gutachten inhaltlich und verfahrensmäßig zur Gesprächsgrundlage zu machen; die Verpflichtung zu Datenpflege und Datenaustausch als Gesprächs und Beurteilungsgrundlage für überörtlich bedeutsame Ansiedlungen; die Verpflichtung, die im regionalen Konsens getroffenen Vereinbarungen durch entsprechende planungsrechtliche Maßnahmen einzuhalten und umzusetzen. Die am REHK beteiligten Städte und Gemeinden bitten die Einzelhandelsverbände, die Industrie und Handelskammern, Bezirksregierungen und Kreise, das REHK auch bei der Umsetzung zu unterstützen. Denn das REHK kann nur im regionalen Konsens aller Beteiligten verwirklicht werden. Seite 11

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Quelle: BBE Köln Seite 14

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Quelle: BBE Köln Seite 16

Quelle: BBE Köln Seite 17

Quelle: BBE Köln Seite 18

Quelle: BBE Köln Seite 19

FOC Werl FOC Remscheid IKEA Wuppertal Quelle: BBE Köln Seite 20

Quelle: BBE Köln Seite 21

Quelle: BBE Köln Seite 22

2012 Seite 23

Quelle: Junker Kruse, Dortmund Seite 24

Quelle: Junker Kruse, Dortmund Seite 25

Quelle: Junker Kruse, Dortmund Seite 26

Quelle: Junker Kruse, Dortmund Seite 27

Regionalplan DO-UN-HAM Ziel 13 1. Im Rahmen der Bauleitplanung sind Kerngebiete und Sondergebiete für Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe im Sinne von 11 Abs. 3 BauNVO vorrangig aus den Allgemeinen Siedlungsbereichen zu entwickeln. 2. Planungen von Vorhaben zur Neuansiedlung, Erweiterung oder Sortimentsänderung großflächiger Einzelhandelsbetriebe haben die sortimentsspezifische Kaufkraft des Versorgungsbereichs zu beachten und sich räumlich und funktional auf die geeigneten zentralen Bereiche der Standortkommune (Zentren) auszurichten. 3. Neuplanungen, Erweiterungen und Umstrukturierungen von großflächigen Einzelhandelseinrichtungen dürfen die Entwicklung der benachbarten Zentrenstruktur sowie die Versorgungsfunktion und die verbrauchernahe Versorgung nicht wesentlich beeinträchtigen. Seite 28

4. Standort und Größe von Einrichtungen der Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs haben sich am innergemeindlichen Zentrensystem/am System der gemeindlichen Nahversorgungsbereiche zu orientieren. Die Nahversorgung vor Ort darf durch die Schaffung von neuen großflächigen Lebensmittelangeboten an Großstandorten nicht unterlaufen werden. Ziel ist eine ausreichende, ausgewogene und wohnungsnahe Nahversorgung der Bevölkerung. 5. Eine standörtliche Bündelung von neuen, großflächigen Betrieben mit bereits vorhandenen, großflächigen Einrichtungen mit zentrumstypischen oder der Nahversorgung dienenden Angeboten an Standorten außerhalb der zentralen Bereiche ist wegen der besonderen Agglomerationswirkung und der negativen Auswirkungen für das Zentrensystem durch die kommunale Bauleitplanung auszuschließen. 6. Eine gute verkehrliche Erschließung mit Anbindung an den ÖPNV muss gewährleistet sein. Seite 29

Thesen 1. Das Regionale Einzelhandelskonzept Östliches Ruhrgebiet hat in der Vergangenheit einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Zentren in der Region geleistet. Für die Zukunft heißt das, wer seine Zentren stärken will, sollte sich regional organisieren. 2. Regionalen Einzelhandelskonzepten für funktionale Teilräume kommt eine wichtige Vermittlerrolle zu zwischen der Landes- und Regionalplanung mit ihren Vorgaben und der Umsetzung auf kommunaler Ebene. Entsprechend sollten REHKs im Landesentwicklungsplan und im Regionalplan als Instrument implementiert werden. Seite 30

Vorschläge / Wünsche Im LEP die Rolle der REHKs stärker ausformulieren und Regelungsinhalte definieren Aufgabenteilung zwischen Landes-, Regionalplanung, REHKs und Kommunen skizzieren Ziele der REHKs in die Regionalplanung übernehmen Allgemein: Landeseinheitlicher Rahmen für Einzelhandelsstandortentwicklung (Ziel!) Seite 31

Vorschläge / Wünsche Im Regionalplan flächendeckend für das RVR-Gebiet teilregionale Kooperationen anstreben Regelungen für grenzüberschreitende Vorhaben (intern und extern) Abgestimmtes hierarchisches Zentrenkonzept für die Region (abgeleitet aus komm. Konzepten) Instrumente zur Erhöhung der Verbindlichkeit regionaler Vereinbarungen Seite 32

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Thomas Berger Seite 33