Selbsthilfe im Pflegebereich und ihre Förderung über das Pflegeweiterentwicklungsgesetz

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Transkript:

7. Bayerischer Selbsthilfekongress Freitag, 23. Oktober 2009 Workshop 3 Selbsthilfe im Pflegebereich und ihre Förderung über das Pflegeweiterentwicklungsgesetz 23.10.2009 Ursula Helms 1

Im Jahr 2005 waren in Deutschland 2,1 Mio. Menschen pflegebedürftig, das entsprach ca. 2,6 % der Bevölkerung. Vorausberechnungen ergeben, dass der Anteil der Pflegebedürftigen im Jahr 2020 bei 2,83 % liegen wird. 23.10.2009 Ursula Helms 2

Mit 45 d SGB XI wurde eine Möglichkeit geschaffen zur Förderung und zum Auf- und Ausbau von Gruppen ehrenamtlich tätiger sowie sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen und von Selbsthilfegruppen und -kontaktstellen, die sich die Unterstützung von Pflegebedürftigen, von Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf sowie deren Angehörigen zum Ziel gesetzt haben. 23.10.2009 Ursula Helms 3

45d SGB XI ergänzt den am 01.01.2002 in Kraft getretenen 45c SGB XI, welcher Maßnahmen zur Stärkung und Förderung der häuslichen Pflege von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung (Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz / PflEG) etablierte. 23.10.2009 Ursula Helms 4

Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung in Deutschland 23.10.2009 Ursula Helms 5

0NAKOS Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen Zahl amb und stat nach Altersgruppen 2007 70 bis 90 u d älte 54 1 940 40 bls unter 70 263. s a "o är ambulant unter 15 bls unter 40 30 155 o 100 200 300 400 500 600 700 Anzahl pflegebedürftige Menschen 800 900 1.000 Tausende 23.10.2009 Ursula Helms 6

0NAKOS Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen Verhältnis ambulant / stationär 2007; nach Altersgruppen 20,0.r-----------------------------------------------------------------------------------~ 00, 0 80,0 ~ ~ N 0.. ~.E 60,0. sta "o ar. ambula nt 40,0 84,0 72,5 63,5 20,0 un e 15 bis unter 40 40 bis n e 70 Altersgruppen 70 bls 90 u nd älter 23.10.2009 Ursula Helms 7

0NAKOS Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen Ausgaben soziale Pf legeversicherung nach Leistungsarten in Mrd EUR 2008 davon fü Geldlelstu g davon fü P legesac:hlelstung davon für voll statlonä e Pflege 23.10.2009 Ursula Helms 8

0NAKOS Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen Versorgungsart für pflegebedürftige Menschen 2007 32% 46% zu Hause allein versorgt zu Hause verso rg ml Pfl eged l en s ~ In Helmen versor9 t 23.10.2009 Ursula Helms 9

Zahlen zur Sozialhilfe hier: Hilfe zur Pflege 23.10.2009 Ursula Helms 10

Die Träger der Sozialhilfe gaben 2007 brutto 3,2 Mrd. EUR für die Hilfe zur Pflege aus. Nach Abzug der Einnahmen verblieben Nettoausgaben in Höhe von 2,7 Mrd. EUR. Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistik der Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, 2007 23.10.2009 Ursula Helms 11

Von den Nettoaufwendungen für die Hilfe zur Pflege wurden 2 Mrd. EUR respektive 77 % für Leistungen in Einrichtungen erbracht. 23.10.2009 Ursula Helms 12

Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistik der Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, 2007 23.10.2009 Ursula Helms 13

Informationen zur Pflege in Bayern 23.10.2009 Ursula Helms 14

0NAKOS Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen 23.10.2009 Ursula Helms 15

Der Anteil pflegebedürftiger Menschen an der Bevölkerung in Bayern beträgt durchschnittlich 2,4 %. 23.10.2009 Ursula Helms 16

2007 waren in Bayern 314.282 Menschen anerkannt pflegebedürftig. 44.013 Menschen erhielten Hilfe zur Pflege, davon 36.897 (79,6 %) für die Versorgung in einer stationären Pflegeeinrichtung. 23.10.2009 Ursula Helms 17

In der Karte wird die prozentuale Veränderung der Einwohnerzahl in den Reg ierungsbezirken, kreisfreien Städten und Landkreisen zwischen 2008 und 2028 dargestellt. 0NAKOS Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen Varänder "9 2028!»eIIe!1 ' 01"2008 kl Prozenl bis u er -7.5!'!iHIr RhnMmend" -7.5 bis u er -2.5,,~/vrt>hmend" 2.5 bis u er 2.5 "sl8l;'l' 2.5 bis IInter 7.5 lui1f'm1ci1d" 7.5 Dder mehr s' luftfo/lmmrr Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung 23.10.2009 Ursula Helms 18

Die Nettoaufwendungen für die Hilfe zur Pflege in Bayern im Jahr 2007 beliefen sich auf insgesamt 325,6 Mio EUR 23.10.2009 Ursula Helms 19

Im Jahr 2007 zahlte Bayern pro Einwohner 26,04 EUR für die Hilfe zur Pflege. Bundesdurchschnitt im gleichen Zeitraum: 32,41 EUR. 23.10.2009 Ursula Helms 20

Leistungen für Versicherte mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf und Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen 23.10.2009 Ursula Helms 21

0NAKOS Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen 23.10.2009 Ursula Helms 22

45a Berechtigter Personenkreis 23.10.2009 Ursula Helms 23

Die Leistungen in diesem Abschnitt betreffen Pflegebedürftige in häuslicher Pflege... mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. 45a Berechtigter Personenkreis 23.10.2009 Ursula Helms 24

45b Zusätzliche Betreuungsleistungen 23.10.2009 Ursula Helms 25

Versicherte, die die Voraussetzungen des 45a erfüllen, können je nach Umfang des erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfs zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. 45b Zusätzliche Betreuungsleistungen 23.10.2009 Ursula Helms 26

Der Betrag (100 EUR oder 200 EUR monatlich) dient der Erstattung von Aufwendungen für 1. Tages- oder Nachtpflege, 2. Kurzzeitpflege, 3. Angebote zugelassener Pflegedienste, sofern es sich nicht um Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung handelt, 45b Zusätzliche Betreuungsleistungen 23.10.2009 Ursula Helms 27

oder 4. der nach Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote, die nach 45c gefördert oder förderungsfähig sind. 45b Zusätzliche Betreuungsleistungen 23.10.2009 Ursula Helms 28

45c Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen 23.10.2009 Ursula Helms 29

Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen fördert mit 25 Millionen Euro je Kalenderjahr den Aufund Ausbau von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen insbesondere für demenzkranke Pflegebedürftige. 45c Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen 23.10.2009 Ursula Helms 30

Der Zuschuss wird jeweils in gleicher Höhe gewährt wie der Zuschuss, der vom Land oder von der kommunalen Gebietskörperschaft für die einzelne Fördermaßnahme geleistet wird, so dass insgesamt ein Fördervolumen von 50 Millionen Euro im Kalenderjahr erreicht wird. 45c Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen 23.10.2009 Ursula Helms 31

45d Förderung ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe 23.10.2009 Ursula Helms 32

In entsprechender Anwendung des 45c können die dort vorgesehenen Mittel zur Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepte insbesondere für demenziell Erkrankte zur Verfügung stehen, auch verwendet werden zur Förderung und zum Auf- und Ausbau 45d Förderung ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe 23.10.2009 Ursula Helms 33

1. von Gruppen ehrenamtlich tätiger sowie sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen, die sich die Unterstützung, allgemeine Betreuung und Entlastung von Pflegebedürftigen, von Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf sowie deren Angehörigen zum Ziel gesetzt haben, und 45d Förderung ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe 23.10.2009 Ursula Helms 34

2. von Selbsthilfegruppen, -organisationen und - kontaktstellen, die sich die Unterstützung von Pflegebedürftigen, von Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf sowie deren Angehörigen zum Ziel gesetzt haben. 45d Förderung ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe 23.10.2009 Ursula Helms 35

0NAKOS Nationale Kontakt- und I zur Anregung und U nformationsstelle von Selbsthilf nterstutzung egruppen www.harikatur.at/ Bittla/Erschoepfung.jpg 23.10.2009 Ursula Helms 36

Auszug aus der Begründung zu dem Gesetzentwurf: 23.10.2009 Ursula Helms 37

Gruppen von ehrenamtlich tätigen sowie sonstigen zum bürgerschaftlichen Engagement bereiten Personen sowie die Selbsthilfe werden in den Kreis der förderungsfähigen Versorgungsstrukturen nach 45c einbezogen, Auszug aus der Begründung zu 45 d SGB XI 23.10.2009 Ursula Helms 38

und zwar sowohl für Menschen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf als auch für Pflegebedürftige mit körperlichen Erkrankungen und deren Angehörige. Auszug aus der Begründung zu 45 d SGB XI 23.10.2009 Ursula Helms 39

Die Förderung ehrenamtlicher Strukturen sowie von Selbsthilfegruppen, -organisationen und - kontaktstellen ist auch neben einer Förderung nach 20c des Fünften Buches zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung oder neben einer Förderung nach 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Sechsten Buches zulasten der gesetzlichen Rentenversicherung denkbar. Auszug aus der Begründung zu 45 d SGB XI 23.10.2009 Ursula Helms 40

Voraussetzung ist dabei, dass sich diese Gruppen bzw. Institutionen neben anderen Aufgaben auch die Unterstützung von Pflegebedürftigen, von Menschen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf sowie deren Angehörigen zum Ziel gesetzt haben. Auszug aus der Begründung zu 45 d SGB XI 23.10.2009 Ursula Helms 41

Die Förderung nach dieser Vorschrift ist zweckgebunden und soll eine zusätzliche Fördermöglichkeit eröffnen. Sie darf nicht zu einer Substituierung der Förderung nach anderen Rechtsvorschriften genutzt werden. Auszug aus der Begründung zu 45 d SGB XI 23.10.2009 Ursula Helms 42

Welche Summe steht in Bayern zur Verfügung? 23.10.2009 Ursula Helms 43

Seit dem Pflege WEG stehen 25.000.000 EUR jährlich bei den Pflegekassen bereit. Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel. Für Bayern entfallen 14,92811% der Summe = 3.732.027,50 EUR + 3.732.027,50 EUR vom Land = 7.464.055 EUR p.a. 23.10.2009 Ursula Helms 44

Wie? Rahmenempfehlungen des GKV - Spitzenverbandes (liegen noch nicht vor) Ausführungsbestimmungen der Länder 23.10.2009 Ursula Helms 45

Fragen für die Diskussion: 1. Fragen zu den gesetzlichen Grundlagen 2. Bedeutung des Themas für die Arbeit der Selbsthilfekontaktstellen 3. Stand der Diskussion auf Landesebene 4. Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen durch Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen 23.10.2009 Ursula Helms 46