Rechtsfragen zu BIM in 19 Thesen

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Transkript:

Rechtsfragen zu BIM in 19 Thesen Martin Beyeler, Freiburg

Das Programm Was ist BIM? Allgemeine Thesen Thesen zum Vertragsrecht Thesen zum Zivilprozessrecht Thesen zum Vergaberecht Thesen zum öffentlichen Baurecht

Was ist BIM?

Was ist BIM? «Building Information Modeling» Digitales 3D-Bauwerksmodell, angereichert mit bauwerksrelevanten Informationen (Plan CAD BIM) Methode der Darstellung des Bauwerks und der Bearbeitung der Bauwerksinformationen Planung / Ausführung / Betrieb

Was ist BIM? Prüfungen, Alternativstudien, Analysen, Simulationen, Steuerung der Ausführung «little BIM» / «big BIM» «open BIM» / «closed BIM»

Was ist BIM? Welche Rechtsfragen wirft BIM auf?

Allgemeine Thesen

Allgemeine Thesen (1) BIM ist legal. kein Verbot / keine Regelung zulässiger Vertragsinhalt nicht per se sorgfaltspflichtwidrig nicht per se Gegenstand von Sorgfaltspflichten

Allgemeine Thesen (2) BIM ist im Kontext der Informatisierung der Bauwerke zu betrachten. Informatisierung der Bauwerke Informatisierung der Bauwerksdarstellung markante Steigerung der Sensibilität Baurecht verschmilzt mit IT-Recht

Allgemeine Thesen (3) BIM birgt neue Risiken. IT-spezifische Risiken Anwendungsrisiken Erhöhung der Sorgfaltserwartungen Übersteigerte Ansprüche, übertriebenes Vertrauen Prävention: interne Kompetenz und gute Verträge

Allgemeine Thesen (4) BIM schützt nicht vor: Verzug und Schlechterfüllung fehlerhafter Dateneingabe und Datenbearbeitung mangelhafter Ausführung externen Faktoren usf.

Thesen zum Vertragsrecht

Thesen zum Vertragsrecht Wie kommt BIM in die Verträge?

Thesen zum Vertragsrecht (5) Es gibt keine feststehende BIM-Projektorganisation. Vertragsfreiheit Organisation in Abhängigkeit des Einsatzgebiets, der Ziele und der Fähigkeiten Aufgaben sind abstrakt identifizierbar

Thesen zum Vertragsrecht (6) BIM verändert traditionelle und bringt neue Aufgaben. Planen bleibt Planen, Bauen bleibt Bauen Informatisierung von Planung und Ausführung BIM-spezifische Aufgaben Trennung Baufach und Informatik

Thesen zum Vertragsrecht (7) Big BIM erfordert eine vertragliche Gesamtorganisation. Einheitlichkeit des Prozesses Kooperation auf vielen Achsen Multiparteienvertrag? Netz aus bilateralen Verträgen Direktansprüche scheinen nicht nötig

Thesen zum Vertragsrecht (8) BIM sollte in zentralen Vertragsdokumenten (zvd) geregelt werden. Beschrieb aller BIM-Aspekte (insb. Ziele, Prozess, Aufgaben) Vereinbarung der zvd in allen Verträgen; Zuordnung der Aufgaben zvd sollten der Bestellerin einseitige Änderungen erlauben und deren Folgen regeln

Thesen zum Vertragsrecht Besteller * * * * Arch Ing UN 1 UN 2 * * Sub 1 Sub 2 * SubSub * zvd

Thesen zum Vertragsrecht (9) Die zvd sollten alle BIM-Aspekte regeln. Ziele; Zwischen- und Endergebnisse Prozess, Organisation, Aufgaben Formen, Kommunikation, Dokumentation Verwendung der IT und Schutz der Daten Prüfungen; Anzeige und Abmahnung; Haftung Zugriffs- und Immaterialgüterrechte

Thesen zum Vertragsrecht (10) Die SIA-Regelwerke sind anzupassen. Regelwerke basieren auf traditionellem Vorgehen zvd sollten vorgehen; dazu sollten Änderungen und Präzisierungen formuliert werden SIA-102 ff.: Verschiebung von Teilleistungen? Zukunft: «falls BIM»-Regeln? BIM-Regelwerke? prsia 2051: Merkblatt, nicht Norm/Ordnung

Thesen zum Vertragsrecht (11) BIM wirft Vergütungsfragen auf. Die Vergütung ist auszuhandeln; Erfahrungswerte fehlen indessen BIM kann den Aufwand steigern oder senken Vergütung nach Aufwand Honorarberechnung nach Baukosten?

Thesen zum Vertragsrecht (12) Mehr Mängel werden früher entdeckt. BIM verändert den Mangelbegriff nicht Exakt aufgenommene As-built-Modelle erlauben einen umfassenden Abgleich Toleranzen sollten nicht vermindert werden Frühere Mängelentdeckung ist für den Unternehmer nicht notgedrungen negativ

These zum Zivilprozessrecht

These zum Zivilprozessrecht (13) Ein BIM-Modell ist ein Beweismittel. BIM-Modelle beweisen nur Tatsachen, die das Modell betreffen Exakt aufgenommene As-built-Modelle können wie Photographien behandelt werden BIM-Modelle erlauben Veranschaulichungen Besitz oder Edition

Thesen zum Vergaberecht

Thesen zum Vergaberecht (14) Das Vergaberecht verbietet BIM nicht. BIM als Vertragsinhalt (Instrument / Gegenstand) BIM als Submisssionsinstrument BIM als Wettbewerbsinstrument BIM-Eignungs- und BIM-Zuschlagskriterien

Thesen zum Vergaberecht (15) BIM ändert nichts an den Prinzipien. Transparenz ex ante und ex post Verbot der Diskriminierung via Software Regel: «open BIM» Ausnahme: «closed BIM»

Thesen zum Vergaberecht (16) BIM-Ausschreibungen müssen produktneutral sein. Regel: Produktneutralität Ausnahme: Produkt + «oder gleichwertig» «Bereinigung» des Modells vor der Ausschreibung

Thesen zum Vergaberecht (17) Ein «Early Contractor Involvement» (ECI) ist vergaberechtlich heikel. ECI ist fachlich sehr sinnvoll wirtschaftlich günstigstes Angebot? TU-Vergabe? Maximalpreisvergabe?

Thesen zum öffentlichen Baurecht

Thesen zum öffentlichen Baurecht (18) BIM-Modelle werden viele Behörden interessieren. z.b. GIS; Feuerwehr Einfallstor Baubewilligungsverfahren? Gesetzesgrundlage Verwendungszwecke Haltung, Pflege und Schutz der Daten

Thesen zum öffentlichen Baurecht (19) De lege lata gibt es kein BIM-Baubewilligungsverfahren De lege lata: Plan auf Papier oder in Datei De lege ferenda: BIM-Modell Form- und Inhaltsfragen; Basisdaten automatisierte Prüfungen Baukontrolle? Weitergabe?

Schluss Haben Sie Fragen?