Information zum Antibiotika-Minimierungskonzept Stand:

Ähnliche Dokumente
Teil 1 Pflicht der Tierhalterin / des Tierhalters zur Mitteilung ihrer / seiner Masttierhaltung

Information zum Antibiotika-Minimierungskonzept

Meldung der Antibiotikaanwendungen nach 58b Arzneimittelgesetz (AMG)

Information zum Antibiotika-Minimierungskonzept

Umsetzung der 16. Arzneimittelgesetz-Novelle

Informationen zu den Mitteilungspflichten für Tierhalter gemäß Arzneimittelgesetz (AMG) seit

Infoblatt Antibiotikadatenbank

Arzneimittelgesetz 16. Novelle: Informationen für Halter von Masttieren

Die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes Was bedeutet dies für den Tierhalter?

Die einzelnen Schritte der Übersicht werden auf den folgenden Seiten erklärt.

Häufige Fragen zur Auslegung der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG)

AMG- Auslegung (Einigung der Länder auf der 2. Sondersitzung der AG TAM am 24./ in Potsdam)

Die einzelnen Schritte der Übersicht werden auf den folgenden Seiten erklärt.

Die einzelnen Schritte der Übersicht werden auf den folgenden Seiten erklärt.

. BauernInfo Schwein von DBV und Landesverband Exklusiv für Mitglieder

Anleitung für die Meldung der Antibiotika in die staatliche Tierarzneimitteldatenbank

16. Novellierung des Arzneimittelgesetzes (AMG) - Mitteilungspflichten der Tierhalter Rostock, Juli 2014

Die einzelnen Schritte der Übersicht werden auf den folgenden Seiten erklärt.

Sachstand Umsetzung 16. AMG-Novelle in Niedersachsen

16. Novellierung des Arzneimittelgesetzes (AMG) - Mitteilungspflichten der Tierhalter Rostock, April 2018

Die 16. AMG-Novelle und die Auswirkungen auf die Tätigkeit von Landwirt und Tierarzt Tellow, 21.März 2014

Die einzelnen Schritte der Übersicht werden auf den folgenden Seiten erklärt.

Praktische Umsetzung der Meldungen durch die Tierhalter in die Antibiotika-Datenbank

16. AMG-Novelle. - Antibiotika-Minimierungskonzept - Vortragsabend der Landvolkvereine am in Elsfleth

Fragen und Antworten zur 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes

Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tier (HIT) Plausibilitäten-Katalog für die Tierarzneimittel/Antibiotika- Datenbank

Team AMG-Novelle Stand: 28. Oktober Handbuch HIT-Datenbank Rind - Stand Oktober Seite 1 von 19

Antibiotika-Minimierung:

Fragen und Antworten zur 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes

Handbuch für den Menüpunkt TAM-Übersicht

16. Novellierung des Arzneimittelgesetzes (AMG) - Mitteilungspflichten der Tierhalter Rostock, Januar 2016

Schweinemast: Meldung des Tierbestands und der Bestandsveränderungen nach 58b Arzneimittelgesetz (AMG)

Handbuch HIT-Datenbank Geflügel Team AMG-Novelle Stand Januar Seite 1 von 38

Fragen und Antworten zur 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes

Fragen und Antworten zur 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes

Fragen und Antworten zur 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes

Die einzelnen Schritte der Übersicht werden auf den folgenden Seiten erklärt.

Handbuch HIT-Datenbank Schwein Team AMG-Novelle Stand: Stand Januar Seite 1 von 45

Antibiotika-Minimierung

Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode zu dem 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

Handbuch HIT-Datenbank Rind Team AMG-Novelle Stand: Januar Seite 1 von 50

Stand arzneimittelrechtlicher Regelungen zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes

Tierarztpraxis Dr. Georg Eller. 9. Dezember 2014

Der Landwirt in der Pflicht Meldungen zur Antibiotikaverwendung ab Kreisverband Celle am in Celle

Willkommen. Willkommen. Landkreis Greiz in Thüringen. Winterschulung Antibiotikadatenbank. Cross Compliance Hormonrichtlinie

Arzneimittelgesetz aktueller Stand. Informationen zum Arzneimittelgesetz. Stand vom vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen durch die Länder

Antibiotikadatenbank: Was kommt auf uns zu?

Antibiotika-Minimierung:

Information zur Antibiotikadatenbank für die Mitglieder des Umwelt- und Agrarausschusses

Antibiotikamonitoring QS /HIT

Erfassung der Therapiehäufigkeit nach dem Arzneimittelgesetz Erfahrungen nach 1 Jahr. Arno Piontkowski

Staatliche Antibiotikadatenbank und Antibiotika-Minimierung

Die Antibiotikadatenbank in HIT

16. Novelle des Arzneimittelgesetzes Konsequenzen für Tierhalter, Behörden und Tierärzte

zu Punkt der 933. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2015 Verordnung zum Erlass und zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Verordnungen

Was ändert sich durch das neue Arzneimittelgesetz? Manfred Kietzmann Hannover

Antibiotika in der Veterinärmedizin

Fragen und Antworten zur 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes

In den Medien sorgen sich seit geraumer

QS Antibiotikamonitoring erste Ergebnisse und Ausblick Thomas May

Antibiotikamonitoring in Deutschland Ein Ziel Mehrere Wege. Walther Honscha Institut für Pharmakologie, Pharmazie u. Toxikologie VMF Leipzig

Arzneimittelrecht - Schweine -

HIT-Anleitung: BT-Untersuchungsantrag erstellen Stand:

Mittwochs im MULEWF Mitreden! Politik im Dialog

Statusbericht QS-Antibiotikamonitoring Fünf Jahre Eigeninitiative der Wirtschaft mit deutlichem Erfolg

LS Milchkuh 4.0 Mobil für Android ab Version 2.1

Maßnahmenplan nach 58 d AMG für die Tierart Rind unter 8 Monate über 8 Monate (für jede Nutzungsart bitte einen Plan ausfüllen)

Erfassung der Sportangebote für Ältere

Leitfaden für die Erstellung von Untersuchungsanträgen aus der HI-Tier-Datenbank (HIT)

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/3691. Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3337 -

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung in Brandenburg

I. Grundlagen. 15. Literatur

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Maßnahmenplan Schwein

Nutzungsart: Kälbermast ( 8 Monate) Rindermast (> 8 Monate) Art der Mast stallweise oder abteilweise

Liegeboxenlaufstall Iglu Anbindehaltung. Beschreibung der Ausstattung/Einrichtung des Stalls/der Stallabteile:

Unstimmigkeitsmeldung. Bedienungsanleitung für Gemeindebedienstete

Antibiotika-Export-Leitfaden

Unstimmigkeitsmeldung. Bedienungsanleitung für Melder

Leitfaden für die Eingabe von BTV-Impfdaten in HIT. - Hinweise für Rinderhalter

Pilotstudie zur repräsentativen Erfassung des Antibiotikaeinsatzes beim Lebensmittel liefernden Tier in Deutschland

geschlossener Stall Offenstall Auslaufhaltung Mastdauer/Dauer des Verbleibs der Tiere im Betrieb:

Aufbau der QS-Antibiotika-Datenbank. Thomas May

Novellierung des AMG und verwandter Rechtsverordnungen;

Wie viel ist zu viel?

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

HIT-Impfeintrag - Bedienungsanleitung für Rinderhalter

Arbeitshilfe Antibiotikadatenbank Kurzanleitung für Tierärzte

Regierungspräsidium Gießen. Neues aus dem Tierarzneimittelrecht

Merkblatt für Schaf- und Ziegenhalter

HIT-Impfeintrag - Bedienungsanleitung für Rinderhalter

geschlossener Stall Offenstall Auslaufhaltung Mastdauer/Dauer des Verbleibs der Tiere im Betrieb:

ARBEITSANLEITUNG FÜR DIE ZENTRALE VERRECHNUNG

Transkript:

Veterinär- und Verbraucherschutzamt Rottweil Königstr. 36, 78628 Rottweil Telefon: 0741/244-383 E-Mail veta@lrarw.de Information zum Antibiotika-Minimierungskonzept Stand: 18.08.2015 1. Welche Fristen müssen Sie im Zusammenhang mit dem Antibiotika-Monitoring beachten? 1.1 Meldung der Nutzungsart: Die Mitteilungspflichten gelten seit dem 01.04.2014 (Meldefrist war 01.07.2014) für Betriebe, die Rinder, Schweine, Hühner und Puten zur Mast halten. Betriebsneugründungen oder Änderungen an den Nutzungsarten sind innerhalb von 14 Tagen über die HIT-Datenbank mitzuteilen. Die Tiere sind in Nutzungsarten unterteilt. Es sind die Betriebe betroffen, die die nachfolgend aufgeführten Bestandsuntergrenzen je Nutzungsart überschreiten. Die Bestandsuntergrenzen beziehen sich auf die durchschnittlich im Kalenderhalbjahr gehaltenen Tiere der entsprechenden Nutzungsart. Nutzungsart Bestandsuntergrenze* Mastkälber ab dem Absetzen vom Muttertier bis einschließlich 8 Monate* 20 Mastkälber Mastrinder ab einem Alter von über 8 Monaten 20 Mastrinder Mastferkel ab dem Absetzen vom Muttertier bis einschließlich 30 kg 250 Mastferkel Mastschweine über 30 kg 250 Mastschweine Masthühner ab dem Zeitpunkt des Schlüpfens 10.000 Masthühner Mastputen ab dem Zeitpunkt des Schlüpfens 1.000 Mastputen *Hinweis: männliche, abgesetzte Kälber werden auf dem Geburtsbetrieb (Milchviehbetrieb) erst erfasst, wenn sie älter als vier Wochen sind. Gleiches gilt für weibliche Kälber, deren Nutzungsart Mast bereits zu dem Zeitpunkt feststeht. 1.2 Halbjährliche Meldungen der Tierzahlen: Wenn Sie der Mitteilungspflicht nach Arzneimittelgesetz unterliegen und Antibiotika angewendet haben, müssen Sie Ihren Tierbestand (Anzahl gehaltener Tiere je Nutzungsart am Stichtag) jedes Kalenderhalbjahr an die HIT- Datenbank mitteilen. Ansonsten kann die Therapiehäufigkeit auf Ihrem Betrieb nicht ermittelt werden! 1. Kalenderhalbjahr (01.01. bis 30.06.) => Stichtag für Tierbestand 01.01. 2. Kalenderhalbjahr (01.07. bis 31.12.) => Stichtag für Tierbestand 01.07. Es wird empfohlen die Bestandsveränderungen zeitnah mitzuteilen um eine bessere Übersicht zu behalten.

1.3 Mitteilung zur Antibiotikaverwendung nach 58b AMG: Wenn Sie der Mitteilungspflicht nach Arzneimittelgesetz unterliegen, müssen Sie jedes Kalenderhalbjahr, spätestens am 14.01. bzw. 14.07. des folgenden Kalenderhalbjahres, die in ihrem Betrieb angewendeten Arzneimittel mit antibakteriell wirksamen Stoffen in HIT-Datenbank mitteilen. 1. Kalenderhalbjahr (01.01. bis 30.06.) => Mitteilung bis spätestens 14.07. 2. Kalenderhalbjahr (01.07. bis 31.12.) => Mitteilung bis spätestens 14.01. 1.4 Schriftliche Versicherung : Übernehmen Sie die Angaben zur Antibiotikaverwendung aus dem Arzneimittelanwendungs- und Abgabebeleg (AUA-Beleg) und Sie melden nur Abgabe (d.h. Sie wenden die vom Tierarzt verschriebenen Antibiotika selber an), müssen Sie zusätzlich am Ende jeden Kalenderhalbjahres spätestens bis zum 14.01. bzw. 14.07. des folgenden Kalenderhalbjahres eine Schriftliche Versicherung - an das Veterinär- und Verbraucherschutzamt Rottweil abgeben (per Post o. Fax)! Eine Online-Meldung an die HI-Tier Datenbank ist nicht möglich! Mit der schriftlichen Versicherung bestätigen Sie, dass Sie sich an die Behandlungsanweisung des Tierarztes gehalten haben und nicht davon abgewichen sind. Die Angaben zur Antibiotikaverwendung, die aus dem Bestandsbuch entnommen werden, müssen mit dem Vermerk "Anwendung" (Tierarzt hat die Antibiotika angewendet) eingegeben werden. Hierfür ist die Schriftliche Versicherung - Mitteilung an die Behörde nicht notwendig. 2. Nullmeldung Wurden Ihre mitteilungspflichtigen Nutztiere in einem Kalenderhalbjahr nicht mit Antibiotika behandelt. Müssen Sie in der HIT-Datenbank keine Meldung machen. Sie können allerdings freiwillig eine sogenannte Nullmeldung in der HIT-Datenbank vornehmen. Damit ist dann eindeutig ersichtlich, dass die Tiere nicht behandelt wurden und nicht etwa das die Mitteilung durch technische Fehler nicht erfolgt ist oder vergessen wurde. 3. Benennung eines Dritten für Ihre Mitteilungen/Abruf AMG-Daten Wenn Sie der Mitteilungspflicht nachkommen müssen, können Sie einem Dritten (z.b. Ihren Hoftierarzt, QS usw.) die Durchführung der Mitteilung zum AMG in Teilen oder ganz übertragen. Dazu können Sie dem Dritten auch die Einsichtnahme (oder Abruf) auf die AMG-Daten (Mitteilung der Nutztierart, Mitteilung der Tierbestände, der Zu- und Abgänge und die Mitteilung der Antibiotikaverwendung erlauben. Diese Erlaubnis ist unbefristet gültig bis zum Widerruf. Die Erlaubnis ist dem Veterinär- und Verbraucherschutzamt Rottweil ist über HIT-Datenbank direkt oder schriftlich bekanntzumachen. 2

4. Meldung Ihrer Antibiotikaanwendungen über das Veterinär- und Verbraucherschutzamt Rottweil Die Meldung Ihrer Antibiotikaanwendungen kann auch schriftlich über das Veterinär- und Verbraucherschutzamt Rottweil erfolgen. Senden Sie die entsprechenden AUA- Belege Ihres Tierarztes, nach Nutzungstierart sortiert, per Post oder Fax innerhalb der geforderten Fristen an uns. Wir übernehmen dann für Sie die Meldung in die HIT- Datenbank. Hinweis: Die Bearbeitung und Meldung schriftlicher Mitteilungen der Arzneimittelanwendungen durch das Veterinär- und Verbraucherschutzamt Rottweil ist gebührenpflichtig. 5. Was bedeutet betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit (TH)? Die für Ihren Betrieb ermittelte und Ihnen mitgeteilte betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit gibt an, an wie vielen Tagen im abgelaufenen Halbjahr ein Tier im Durchschnitt in Ihrem Bestand mit Antibiotika behandelt wurde. Sie erlaubt den anonymen, bundesweiten Vergleich des Antibiotikaeinsatzes in Ihrem Betrieb mit dem anderer Betriebe für diesen Zeitraum - unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere. Die Therapiehäufigkeit wird für jede Nutzungsart getrennt ermittelt. Als Vergleichswerte werden bundesweit die Kennzahlen 1 und 2 ermittelt. 6. Was bedeuten die Kennzahlen 1 und 2? Aus den Therapiehäufigkeiten aller Betriebe werden die Kennzahlen 1 und 2 für das betroffene Halbjahr berechnet. Sie werden innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Halbjahres (d.h. im März bzw. im Oktober) im Bundesanzeiger, in der zentralen Datenbank des HI-Tier Bereichs TAM und in der Fachpresse veröffentlicht. Die Kennzahlen 1 und 2 werden getrennt für jede Nutzungsart berechnet. Die Kennzahl 1 ist der Wert, unter dem 50% aller erfassten halbjährlichen Therapiehäufigkeiten liegen. Die Kennzahl 2 ist der Wert, unter dem 75% aller erfassten halbjährlichen betrieblichen Therapiehäufigkeiten liegen. 7. Welche Maßnahmen sind bei welcher Kennzahl notwendig? Die erforderlichen Maßnahmen ergeben sich unmittelbar aus 58 d Arzneimittelgesetz: a) Die Therapiehäufigkeit Ihres Betriebes liegt unter der Kennzahl 1. Ampel zeigt für Ihren Betrieb auf grün. Sie brauchen nichts zu veranlassen. b) Die Therapiehäufigkeit Ihres Betriebes liegt zwischen der Kennzahl 1 und 2. Die Ampel zeigt gelb- die Antibiotikaanwendungen liegen im (Warn)Bereich. Sie müssen mit Ihrem Tierarzt prüfen, ob und wie Sie den Antibiotikaeinsatz in Ihrem Betrieb verringern können. c) Die Therapiehäufigkeit Ihres Betriebes liegt über der Kennzahl 2. Die Ampel zeigt für Ihren Betrieb auf rot. Sie müssen sich von Ihrem Tierarzt beraten lassen und einen schriftlichen Maßnahmenplan erstellen, um den Antibiotikaeinsatz in 3

Ihren Betrieb zu verringern. Den Maßnahmenplan müssen Sie dem Veterinärund Verbraucherschutzamt Rottweil innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntmachung der Kennzahlen unaufgefordert schriftlich vorlegen. Sind Maßnahmen notwendig, die länger als sechs Monate dauern, z. B. Umbauten, müssen Sie den Maßnahmenplan mit einem Zeitplan ergänzen. 8. Welche Angaben muss ein Maßnahmenplan umfassen? a) Angaben zum Betrieb b) Gründe, die zur Überschreitung der Kennzahl 2 geführt haben c) Ergebnis der tierärztlichen Beratung d) Konkrete Maßnahmen mit Zeitplan, zur Verbesserung der Tiergesundheit, um den Antibiotikaeinsatz zu minimieren e) ggf. einen Zeitplan wenn die Umsetzung der Maßnahmen länger als 6 Monate dauert Am besten erstellen Sie den Maßnahmenplan gemeinsam mit Ihrem Tierarzt! Hinweis: Eine Vorlage finden Sie auf unserer Homepage unter Formulare - Maßnahmenplan nach 58d Arzneimittelgesetz. 9. Möglichkeit des automatisierten Abrufverfahren der betrieblichen halbjährlichen Therapierhäufigkeiten über die HIT- Datenbank für Tiere (HIT) für den Tierhalter Seit dem 03.08.2015 gibt es für Sie die Möglichkeit, Ihre Zustimmung zum automatisierten Abrufverfahren der Mitteilung über die halbjährliche, betriebliche Therapiehäufigkeit in der HIT-Datenbank zu erteilen. Dies kann direkt in der HIT- Datenbank erfolgen. Die Benachrichtigungsform der Therapiehäufigkeit wird im Menü- Punkt Tierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank-Meldungen und Abfragen und dort unter Eingabe TAM-Profil festgelegt. Sie können dort den zukünftigen Mitteilungsweg festlegen, indem Sie nur Onlineabruf (gebührenfrei) oder schriftlich (durch das Veterinär-und Verbraucherschutzamt) anklicken. Wenn Sie das automatisierte Abrufverfahren nur Onlineabruf festgelegt haben, müssen Sie sich selbst online über die halbjährliche Therapiehäufigkeit Ihres Betriebes informieren! Sie müssen dann eigenverantwortlich die eigene Therapiehäufigkeit einsehen. Sie müssen eigenverantwortlich diese mit den veröffentlichten, bundesweiten Kennzahlen vergleichen und, wenn die Kennzahlen überschritten werden, die entsprechenden vorgeschrieben Maßnahmen einleiten. (siehe auch Seiten 5-7)!!!!Nach allen Eingaben Ändern/Speichern drücken!!! 4

Festlegen der Benachrichtigungsform der Therapiehäufigkeit in HI-Tier Datenbank : 1. Nach der Anmeldung in der HIT-Datenbank werden Sie durch einen Hinweis auf das TAM-Profil aufmerksam gemacht Hinweis: Bitte legen Sie Ihr TAM-Profil an Sie können auch über das Auswahlmenü Tierarzneimittel/Antibiotika(TAM) zum Punkt Eingabe TAM-Profil gelangen. 5

2. In der Maske Eingabe TAM-Profil können Sie in den zwei Bereichen Benachrichtigungsform und Freigabe, Datum der Anwendung/Abgabe folgendes festlegen (s. auch Seite 7) : 2.1 Benachrichtigungsform der Therapiehäufigkeit: Nur Onlineabruf : wenn Sie diese Form wählen, werden Sie nicht mehr schriftlich vom Veterinäramt über die Therapiehäufigkeit Ihres Betriebes informiert. Ihnen entstehen keine Kosten. schriftlich : Wenn Sie diese Form wählen werden Sie weiterhin schriftlich vom Veterinäramt über die Therapiehäufigkeit Ihres Betriebes informiert. keine Angabe bzw. Widerruf : Diese Einstellung ist so automatisch vorgegeben- wenn sie dies nicht auf eine der beiden anderen Möglichkeiten hin ändern, wählen werden Sie weiterhin schriftlich vom Veterinäramt über die Therapiehäufigkeit Ihres Betriebes informiert. Der Vergleich der jeweils veröffentlichen Kennzahlen mit der ermittelten Therapiehäufigkeit Ihres Betriebes und die Umsetzung der ggf. zu ergreifenden Maßnahmen liegen in jedem Fall in Ihrer Verantwortung. 2.2 Freigabe, Datum der Anwendung/Abgabe Hier ist die Voreinstellung automatisch auf keine Angabe bzw. Widerruf, d.h. das Veterinäramt kann nicht das Datum Ihrer Eingabe der Anwendung/Abgabe von Arzneimittel einsehen. Sie können nun freiwillig die Sicht der Behörde auf das Datum festlegen, Behörde darf Datum der Arzneimittelanwendung sehen oder Datum der Behörde nicht anzeigen. Wenn Sie nichts ändern bleibt es dabei, das das Veterinäramt das Datum nicht sehen kann.!!!!nach allen Eingaben Ändern/Speichern drücken!!! 6

Eingabe TAM-Profil (Zur Info: Grp.5, RS (nur Pflichtmitteilungen)) Bitte wählen Sie aus, auf welchem Wege Sie über Ihre betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit (TH) informiert werden möchten und ggf. sonstige Einstellungen: Nummer Betrieb : (12stellig numerisch) Benachrichtigungsform der Therapiehäufigkeit : Freigabe Datum der Anwendung/Abgabe: Nur Onlineabruf (unter Therapiehäufigkeit, Kennzahlen, TAM-Vorgänge) *1) Mit dem Online-Abruf nehme ich offiziell meine halbjährliche TH zur Kenntnis. Die TH ist mit den bundesweiten Kennzahlen zu vergleichen und zu dokumentieren. schriftlich (Onlineabruf zusätzlich möglich) Hinweis: Bei der schriftlichen Benachrichtigung durch die zuständige Behörde/Stelle können Ihnen ggf. Kosten entstehen. keine Angabe bzw. Widerruf der Angabe zur Benachrichtigungsform Hinweis: Bei "keine Angabe" werden Sie möglicherweise schriftlich durch die zuständige Behörde/Stelle informiert und es können Ihnen ggf. Kosten entstehen Behörde darf das Datum der Arzneimittelverwendung sehen *2) Datum der Behörde nicht anzeigen keine Angabe bzw. Widerruf der Angabe *1) Durch den Onlineabruf der TH entfallen möglicherweise nur die Kosten für die Übermittlung des Schreibens. Andere Dinge (Eingabe von Daten durch die Regionalstellen) können aber trotzdem in Rechnung gestellt werden. *2) Die Angabe zum Datum der Anwendung/Abgabe in der Mitteilung zur Arzneimittelverwendung ist freiwillig. Wenn dies mitgeteilt wird, kann die Behörde bei Fragen oder Problemen gezielter Hilfestellung leisten, wenn Sie das Datum sehen darf. Wie gehts weiter: Bitte geben Sie die Benutzerprofildaten ein und drücken dann die Schaltfläche zum Ändern/Speichern Ändern/Speichern Anzeigen 7