Rechtsprechung zum Internationalen Steuerrecht

Ähnliche Dokumente
Abfindungen. Jörg-Thomas Knies. 2.1 Steuerinländer mit ausländischen Einkünften (Outbound-Fall)

DBA FRA Art 2 Abs 1 Nr 4; DBA AUT Art 15 Abs 1; DBA AUT Art 4 Abs 2; FGO 100 Abs 1 Satz 4; DBA FRA Art 13 Abs 5

6 Das FA beantragt, das angefochtene Urteil aufzuheben und die Klage abzuweisen.

Einkommensteuer-Kurzinformation Nr. 2014/17

Ermäßigung der Kapitalertragsteuer für an S-Corporations gezahlte Dividenden

DBA Österreich 2010 (Aktuelle Fassung) DBA Österreich 2010 (Aktuelle Fassung)

Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich. Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich

Doppelbesteuerungsabkommen mit Polen - Überblick

BFH Urteil vom I R 88/03

BUNDESFINANZHOF. EStG 8 Abs. 1, 8 Abs. 2 Satz 2, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1. Urteil vom 18. Dezember 2008 VI R 34/07

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Litauen - Überblick

Die Besteuerung von Arbeitnehmern im Dreieckssachverhalt

Meinhard Wittwer Richter am BFH, München

BFH Beschluss v I R 69/13. EStG 46 Abs 5; EStDV 70 Satz 1; DBA CHE Art 15a

Beteiligung an einer intransparent besteuerten ausländischen Personengesellschaft als steuerliches Gestaltungsinstrument

Vorlesung Internationales Steuerrecht I

LfS. Die Doppelbesteuerungsabkommen der USA. Abkommenspolitik und geltendes Abkommensrecht. Harry A. Shannon, III

Berufungsentscheidung

Steuerwissenschaftliche Schriften. Almut Breuer. Gewinntransfers im Recht der DBA. Nomos

Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich - Überblick

GRENZÜBERSCHREITENDE TÄTIGKEITEN. von Arbeitnehmern. Sabine Meister, Jan Schuler. Finanzamt Trier. Finanzamt Trier

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Athen

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz Überblick

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Teil C: Persönliche Steuerpflicht

Doppelbesteuerungsabkommen mit Indonesien - Überblick

Einkünftequalifikation bei Immobiliendirektinvestitionen

DBA Luxemburg 2012 (Aktuelle Fassung) DBA Luxemburg 2012 (Aktuelle Fassung)

DBA Türkei 2011 (Aktuelle Fassung) DBA Türkei 2011 (Aktuelle Fassung)

Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Slowenien

Nach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden:

EStG 40b Abs. 1 und Abs. 2, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LStDV 2 Abs. 2 Nr. 3

Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S.

Protokoll. Übersetzung 1

Geleitwort. Abkürzungsverzeichnis. Tabellenverzeichnis. A Problemstellung 1. B Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes 5

Nach den internationalen Besteuerungsregelungen der DBA steht Deutschland regelmäßig kein Besteuerungsrecht zu, wenn

Informationsveranstaltung zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen NL D

An das Bundesministerium der Finanzen Herrn MD Michael Sell Referat IV A 2 Wilhelmstraße Berlin. Düsseldorf, 20.

BFH Beschluss v IR34/13

Lebensmittelpunkt in Spanien

IM NAMEN DER REPUBLIK

DBA Dänemark 1995 (Aktuelle Fassung)

Entwurf. Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf Personengesellschaften

Neues DBA mit Australien

Neues aus der Rechtsprechung zum Internationalen Steuerrecht IFA-Jahrestagung RiBFH Dr. Peter Brandis

Tenor. FG München, Gerichtsbescheid v K 3653/12. Titel: (Besteuerungsrückfall wegen weißer Einkünfte)

DBA-Niederlande Art. 5 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 und 5, Art. 16, Art. 20 Abs. 2 Satz 1

Deutsch-amerikanisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-USA); Pensionsfonds im Sinne des Artikels 10 Absatz 11 DBA-USA

Berufungsentscheidung

Fragen zu Anwendung des Art 15 OECD-MA in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer nicht aktiv tätig ist

IX. Sonstige Vorschriften, Bußgeld-, Ermächtigungs- und Schlussvorschriften

Europäisches und internationales

Ausland: In den Niederlanden erzielte Einkünfte eines Belastingadviseurs unterliegen dem Progressionsvorbehalt

Merkblatt. Deutsch-dänisches Doppelbesteuerungsabkommen vom 22. November 1995 Stand: Mai 2017

BUNDESFINANZHOF. KStG 8 Abs. 3 Satz 2. Urteil vom 17. November 2004 I R 56/03

Personengesellschaften im Internationalen Steuerrecht

BFH Urteil v I R 68/14

Doppelbesteuerungsabkommen: DBA

Einkommensteuer/Doppelbesteuerung 50d Abs. 8 EStG 2002 (i.d.f. des StÄndG 2003) und zeitlich nachfolgendes DBA

Doppelbesteuerungsabkommen

Abfindungen Steueroptimierte Gestaltungen bei Abfindungen - Besteuerung von Abfindungen bei Wegzug in das DBA-Ausland

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kamerun zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: I R 40/01

Steuerrecht; Gesellschaftsrecht. verdeckte Gewinnausschüttung; Kfz-Nutzung; Gesellschafter-Geschäftsführer;

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2002 Ausgegeben am 20. August 2002 Teil III

Arbeitsgemeinschaft im Unternehmensteuerrecht. Besteuerung von Personengesellschaften

IM NAMEN DER REPUBLIK

Entgelt LSt SV. Beiträge des Arbeitgebers zu einer Rückdeckungsversicherung frei frei

Berufungsentscheidung

Checkliste Abgeltungssteuer

Negative Unterschiedsbeträge bei Wegen zwischen Wohnung und Betriebsstätte

Dr. Roland Wacker Richter am Bundesfinanzhof München, I. Senat

Gericht Entscheidungsdatum Geschäftszahl Verwaltungsgerichtshof /15/0035

Kindergeld i.s. des 33a Abs. 1 Satz 3 EStG umfasst auch nach ausländischem Recht gezahlte kindergeldähnliche Leistungen.

Berufungsentscheidung

Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater

Tenor. FG München, Urteil v K 2730/11

Rechtsprechung GmbHR 18/2012. Steuerrecht

Auswirkungen des neuen 50i EStG auf Umstrukturierungen Es besteht dringender Änderungsbedarf

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Steuerrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)

Doppelbesteuerungsabkommen: DBA

Handkommentar der wichtigsten DBA

IM NAMEN DER REPUBLIK

Neues zur Besteuerung von Abfindungen: So profitieren Sie von der Fünftelungsregelung!

Protokoll. Artikel I. 1. Artikel 10 (Dividenden) des bestehenden Abkommens wird aufgehoben und durch folgende Bestimmung ersetzt:

Protokoll. Artikel I. 1. Artikel 10 (Dividenden) des bestehenden Abkommens wird aufgehoben und durch folgende Bestimmung ersetzt:

OELERKING v.reden & PARTNER

Beispiele. Beispiele. 1. Nationale Einbringungen. Konzentrationseinbringung

62 Ungleiche Besteuerung von im Ausland eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Kapitel 6001 Titel , )

Konsultationsvereinbarungen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: I R 63/00

BUNDESFINANZHOF. EStG 10 Abs. 1 Nr. 1 a, 17, 20, 22 Nr. 1. Urteil vom 21. Juli 2004 X R 44/01

Aktuelle Probleme von Freistellungs und Anrechnungsmethode. Prof. Dr. Roland Ismer Vortrag vom 20. Juni 2013

BUNDESFINANZHOF. Urteil vom 4. Juni 2008 I R 62/06. Vorinstanz: FG Baden-Württemberg vom 24. Juli K 164/04 (EFG 2007, 167)

Doppelbesteuerung: Besteuerungsrecht für Zinsen (Sondervergütungen) bei Gesellschafterdarlehen aus den USA

1.3 Ausübung der Tätigkeit in Litauen HI

Europäisches und internationales

Erläuterungen. I. Allgemeiner Teil

Transkript:

Rechtsprechung zum Internationalen Steuerrecht Juristische Methodik am Beispiel aktueller Entscheidungen des I. BFH-Senats zu den Doppelbesteuerungsabkommen und den innerstaatlichen Vorschriften mit Auslandsbezug

I. Gewinnbeteiligung i.s. des Art. 11 Abs. 2 DBA-Österreich BFH-Urteil vom 26. August 2010 I R 53/09, BFHE 231, 63, IStR 2011, 74 Sachverhalt: Die Klägerin war Inhaberin von Genussscheinen einer deutschen Landesbank. Die Genussscheine sahen eine feste Verzinsung vor, die in Abhängigkeit des Bilanzgewinns bis auf Null herabgesenkt werden konnte. Art. 11 Abs. 2 DBA-Österreich: Einkünfte aus Rechten oder Forderungen mit Gewinnbeteiligung einschließlich der Einkünfte eines stillen Gesellschafters aus seiner Beteiligung als stiller Gesellschafter oder aus partiarischen Darlehen und Gewinnobligationen dürfen jedoch auch in dem Vertragsstaat, aus dem sie stammen, nach dem Recht dieses Staates besteuert werden. 2

I. Gewinnbeteiligung i.s. des Art. 11 Abs. 2 DBA-Österreich Stufen der DBA-Auslegung: 1. Wortlaut und Definitionen des Abkommens 2. Sinn und Vorschriftenzusammenhang innerhalb des Abkommens 3. hilfsweise: Begriffsbestimmungen des innerstaatlichen Rechts Leitsatz: Eine Gewinnbeteiligung i.s. des Art. 11 Abs. 2 DBA-Österreich 2000 kann bei der Übernahme von Genussscheinen einer Bank auch darin liegen, dass die vereinbarte Ausschüttung im Fall eines Bilanzverlusts der Bank unterbleiben soll. 3

II. Besteuerung von Ruhegehältern 1. BFH-Beschluss vom 8. Dezember 2010 I R 92/09, BFHE 232, 137, IStR 2011, 269 zu Art. 19 DBA-Schweiz 1971/1992 Versorgungsleistungen einer Schweizer Pensionskasse an einen vormals im Schweizer öffentlichen Dienst tätigen Arbeitnehmer, die auch auf Beitragsleistungen des Arbeitnehmers beruhen, unterfallen nicht dem Kassenstaatsprinzip des DBA-Schweiz 1971/1992. 2. BFH-Urteil vom 12. Januar 2011 I R 49/10, BFHE 232, 436, BStBl II 2011, 446 zu Art. 13 Abs. 8 DBA-Frankreich (1. Leitsatz) Bezüge, welche ein in Frankreich ansässiger Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber für eine in Deutschland ausgeübte nichtselbständige Arbeit während der Freistellungsphase nach dem sog. Blockmodell im Rahmen der Altersteilzeit erhält, sind keine Ruhegehälter, sondern nachträglicher Arbeitslohn, der als solcher in Deutschland zu versteuern ist. 4

1. BFH-Beschluss vom 8. September 2010 I R 74/09, BFHE 231, 84, IStR 2011, 32 Art. 12 Abs. 1 DBA-USA 1989 Lizenzgebühren, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person als Nutzungsberechtigter erzielt, können nur in diesem Staat besteuert werden. Leitsatz --Auszug-- Erhält ein in den USA ansässiger Gesellschafter einer deutschen Personengesellschaft Lizenzvergütungen für von ihm der Gesellschaft eingeräumte Rechte, so dürfen diese Vergütungen nach Art. 12 Abs. 1 DBA-USA 1989 a.f. nur in den USA und nicht in Deutschland besteuert werden. 5

50d Abs. 10 EStG i.d.f. des JStG 2009 Sind auf Vergütungen i.s. des 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz und Nr. 3 zweiter Halbsatz die Vorschriften eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anzuwenden und enthält das Abkommen keine solche Vergütungen betreffende ausdrückliche Regelung, gelten diese Vergütungen für Zwecke der Anwendung des Abkommens ausschließlich als Unternehmensgewinne. Abs. 1 Nr. 9 bleibt unberührt. 6

Folgen eines Treaty Override? Gosch, IStR 2008, 413 Heger, SWI 2011, 99 7

2. BFH-Beschluss vom 8. November 2010 I R 106/09, BFHE 231, 206, IStR 2011, 157 Die Pension, die der zwischenzeitlich in den USA ansässige ehemalige Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer inländischen KG für seine frühere Geschäftsführertätigkeit bezieht, kann nach Art. 18 Abs. 1 DBA-USA 1989 a.f. unbeschadet des 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz EStG 1997 nur in den USA besteuert werden. 50d Abs. 10 i.v.m. 52 Abs. 59a Satz 8 EStG 2002 i.d.f. des JStG 2009 ändert daran nichts. 8

3. FG Düsseldorf vom 7. Dezember 2010 13 K 1214/06 E, EFG 2011, 878 (nrkr. Rev. BFH I R 5/11) Die Anwendung des 50d Abs. 10 Satz 1 EStG wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass es sich um nachträgliche Einkünfte i.s. des 15 Abs. 1 Satz 2 EStG handelt. 50d Abs. 10 EStG ist insoweit analog anwendbar. (Auszug Orientierungssatz juris) 9

4. BFH-Urteil vom 9. Dezember 2010 I R 49/09, BFHE 232, 145, IStR 2011, 263 Sind deutsche Kapitalgesellschaften an einer gewerblich geprägten britischen Personengesellschaft beteiligt und erzielt diese Personengesellschaft Zinsen aus der Anlage von Mitteln aus der Vermietung von in Großbritannien belegenem Grundbesitz, so dürfen die auf die deutschen Beteiligten entfallenden Zinseinkünfte in Deutschland besteuert werden (Anschluss an das Senatsurteil vom 28. April 2010 I R 81/09, BFHE 229, 252). (2. Leitsatz) 10