DER STADT MARKTREDWITZ

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Transkript:

AMTS BLATT DER STADT MARKTREDWITZ Erscheint am letzten Werktag jeden Monats, Preis pro Nummer -.30, im Abonnement jährlich mit Zustellgebühr 21 Herausgeber: Stadtverwaltung Marktredwitz, Egerstraße 2, Zimmer 3, Telefon 501-110 Verantwortlich für die Redaktion: Verwaltungsrat Lothar Friedmann Nr. 5 Samstag, 31. Mai 2014 I N H A L T Nr. 30 Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz; Änderung und Erweiterung des in Kraft getretenen Bebauungsplanes Industriegebiet CeramTec, Gemarkung Marktredwitz; Einleitung des Verfahrens Nr. 31 Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz; Änderung und Erweiterung des in Kraft getretenen Bebauungsplanes Industriegebiet CeramTec, Gemarkung Marktredwitz; Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung an der Bauleitplanung Nr. 32 Vorbereitende Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der ehemaligen Hausmüll- und Bauschuttdeponie An der Haldenstraße, Gemarkung Marktredwitz/Lorenzreuth; Wirksamwerden der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 33 Verbindliche Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der ehemaligen Hausmüll- und Bauschuttdeponie An der Haldenstraße, Gemarkung Marktredwitz/Lorenzreuth; Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 34 Bekanntmachung über die Eintragung für das Volksbegehren Ja zur Wahlfreiheit zwischen G9 und G8 in Bayern Nr. 35 Ortssprecherwahlen 2014 Nr. 36 Vollzug der Bienenseuchen-Verordnung; Schutzmaßregeln gegen die Varroatose Nr. 37 Sprechtage im Juni 2014 Nr. 38 Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen in der Zeit vom 22.04. bis 18.05.2014 Nr. 39 Beschlüsse des Stadtrates und seiner Ausschüsse Nr. 30 Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz; Änderung und Erweiterung des in Kraft getretenen Bebauungsplanes Industriegebiet CeramTec, Gemarkung Marktredwitz; Einleitung des Verfahrens Um für zukünftige Betriebserweiterungen die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen, hat der Stadtrat der Stadt Marktredwitz am 25.03.2014 beschlossen, den in Kraft getretenen Bebauungsplan Industriegebiet CeramTec, Gemarkung Marktredwitz zu ändern und entsprechend dem Lageplan M. 1:1000 vom 10.03.2014 räumlich gekennzeichneten Geltungsbereich zu erweitern. Gemäß 2 Abs. 1 BauGB wird dies hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Zum räumlichen Geltungsbereich des geänderten und erweiterten Bebauungsplanes Industriegebiet CeramTec, Gemarkung Marktredwitz, wird auf den auf Seite 10 abgedruckten Lageplan vom 10.03.2014 hingewiesen. Marktredwitz, 27.05.2014 Stadt Marktredwitz gez. Weigel Oberbürgermeister Nr. 31 Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz; Änderung und Erweiterung des in Kraft getretenen Bebauungsplanes Industriegebiet CeramTec, Gemarkung Marktredwitz; Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung an der Bauleitplanung 1 Für die Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz zur Änderung und Erweiterung des in Kraft getretenen Bebauungsplanes Industriegebiet CeramTec, Gemarkung Marktredwitz, wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Die Unterlagen für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung der Bebauungsplanvorentwurf M. 1 : 1.000 vom 25.03.2014 einschließlich Begründung mit Umweltbericht und die Anlagen zur Begründung können in der Zeit vom 10.06.2014 bis einschließlich 14.07.2014 im Stadtbauamt Marktredwitz, Kraußoldstraße 18, Zimmer 109, während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag 08:00 Uhr 12:00 Uhr, Montag bis Mittwoch 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) eingesehen werden. Während dieser Zeit besteht allgemein Gelegenheit zur mündlichen und schriftlichen Äußerung sowie zur Erörterung. Erforderlichenfalls können unter Telefon Nr. 09231/501-161 auch andere Termine vereinbart werden. Zusätzlich können die Unterlagen unter www.marktredwitz.de, Bauen/Wohnen, Stadtplanung, Bebauungspläne, Aktuelle Bebauungsplanverfahren, Änderung und Erweiterung des in Kraft getretenen Bebauungsplanes Industriegebiet CeramTec, Gemarkung Marktredwitz, auch im Internet eingesehen werden. Es besteht die Möglichkeit gem. 4 a Abs. 4 BauGB Stellungnahmen auch online abzugeben. Über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Stadtrat der Stadt Marktredwitz informiert. Eine besondere Benachrichtigung hierüber erfolgt nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass während der späteren öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß 3 Abs. 2 BauGB die Möglichkeit besteht, Bedenken und Anregungen vorzubringen. Ort und Dauer der Auslegung werden zu gegebener Zeit ortsüblich bekannt gemacht.

Zum räumlichen Geltungsbereich des geänderten und erweiterten Bebauungsplanes Industriegebiet CeramTec, Gemarkung Marktredwitz, wird auf den Lageplan vom 10.03.2014 hingewiesen. Marktredwitz, 27.05.2014 Stadt Marktredwitz gez. Weigel Oberbürgermeister Nr. 32 Vorbereitende Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der ehemaligen Hausmüll- und Bauschuttdeponie An der Haldenstraße, Gemarkung Marktredwitz/Lorenzreuth; Wirksamwerden der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Die mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Marktredwitz vom 30.07.2013 festgestellte Flächennutzungsplanänderung für das Gebiet An der Haldenstraße, Gemarkung Marktredwitz/Lorenzreuth, nach dem Änderungsplan des Stadtbauamtes in der Fassung vom 29.07.2013, wurde von der Regierung von Oberfranken mit Bescheid vom 16.04.2014, Az.: 32-4621s- 1/2014, gemäß 6 BauGB genehmigt. Der Änderungsplan M. 1:5 000 vom 29.07.2013 einschließlich Begründung mit Umweltbericht kann vom Tag dieser Bekanntmachung an im Stadtbauamt Marktredwitz, Kraußoldstraße 18, 1. Stock, während der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung gemäß 6 Abs. 5 BauGB wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung wird durch den auf Seite 11 abgedruckten Lageplan vom 29.07.2013 kenntlich gemacht. Auf folgende Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) wird hingewiesen: 215 Abs. 1 BauGB: Unbeachtlich werden: 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und 2. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Marktredwitz unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind. Marktredwitz, 28.05.2014 Stadt Marktredwitz gez. Weigel Oberbürgermeister Nr. 33 Verbindliche Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der ehemaligen Hausmüll- und Bauschuttdeponie An der Haldenstraße, Gemarkung Marktredwitz/Lorenzreuth; Inkrafttreten des Bebauungsplanes Der Stadtrat der Stadt Marktredwitz hat in öffentlicher Sitzung am 30.07.2013 den Bebauungsplan Photovoltaikanlage Haldenstraße, Gemarkung Marktredwitz, gemäß 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan M. 1:1 000 vom 29.07.2013 einschließlich Begründung mit Umweltbericht kann vom Tag dieser Bekanntmachung an im Stadtbauamt Marktredwitz, Kraußoldstraße 18, 1. Stock, während der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft ( 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird durch den auf Seite 12 abgedruckten Lageplan vom 29.07.2013 kenntlich gemacht. Der Flächennutzungsplan der Stadt Marktredwitz wurde für das Gebiet Photovoltaikanlage Haldenstraße, Gemarkung Marktredwitz, im Parallelverfahren zum Bebauungsplan insoweit geändert, dass dieser Bereich gem. 11 Abs. 2 BauNVO als Sonstiges Sondergebiet Photovoltaik dargestellt wird (bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft, Altlastenverdachtsfläche, Grünfläche und Altdeponiefläche). Auf folgende Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) wird hingewiesen: 215 Abs. 1 BauGB: Unbeachtlich werden: 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Marktredwitz unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind. 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB: Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. 44 Abs. 4 BauGB: Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Marktredwitz, 28.05.2014 Stadt Marktredwitz gez. Weigel Oberbürgermeister 2

Nr. 34 Bekanntmachung über die Eintragung für das Volksbegehren Ja zur Wahlfreiheit zwischen G9 und G8 in Bayern Die Bekanntmachung ist auf den letzten drei Seiten dieses Amtsblattes abgedruckt. Nr. 35 Ortsprecherwahlen 2014 Zur Wahl der Ortssprecher werden folgende Ortsversammlungen einberufen: Thölau, 02.06.2014, Gemeindehaus Thölau Korbersdorf, 05.06.2014, Feuerwehrdepot Korbersdorf Die Ortsversammlungen beginnen jeweils um 20 Uhr. Wahlberechtigt bei den Ortssprecherwahlen sind alle in den betreffenden Stadtteilen ansässigen Gemeindebürger. Die Ortsversammlung wählt den Ortssprecher in geheimer Wahl aus ihrer Mitte. Nr. 36 Vollzug der Bienenseuchen-Verordnung; Schutzmaßregeln gegen die Varroatose Das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge erlässt folgende Allgemeinverfügung: I. Alle im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge gehaltenen Bienenvölker sind von den Bienenhaltern in der Zeit vom 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2014 gegen die Varroamilbe (Varroa destructor) zu behandeln. Zur Behandlung können alle zur Bekämpfung der Varroose der Bienen in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Präparate gemäß den Herstellerangaben im Rahmen der einschlägigen arzneimittelrechtlichen Vorschriften verwendet werden. II. Diese Allgemeinverfügung wird für sofort vollziehbar erklärt. III. Für diese Allgemeinverfügung werden Kosten nicht erhoben. IV. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gründe: I. Im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge besteht nach wie vor ein flächendeckender Befall der Bienenvölker mit der Varroamilbe. Durch eine regelmäßig und planmäßig jährlich durchgeführte Behandlung kann zwar keine Milbenfreiheit erreicht werden, aber zumindest verhindert werden, dass es zum klinisch manifesten Ausbruch der Varroatose (Varroose) kommt. II. 1. Das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge ist gemäß Art. 1 Abs. 1 Gesetz über den Vollzug des Tierseuchenrechts und 1 Abs. 1 der Verordnung zum Vollzug des Tierseuchenrechts zum Erlass dieser Allgemeinverfügung sachlich zuständig; die örtliche Zuständigkeit stützt sich auf Art. 3 Abs. 2 Nr. 4 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz. 2. Die Rechtsgrundlage für den Erlass dieser Allgemeinverfügung bildet 15 Abs. 2 Bienenseuchen-Verordnung. Danach kann die zuständige Behörde, soweit es zum Schutz gegen die Varroatose erforderlich ist, anordnen, dass in einem von ihr bestimmten Gebiet innerhalb einer von ihr bestimmten Frist alle Bienenvölker gegen Varroamilben zu behandeln sind; sie kann dabei die Art der Behandlung bestimmen. Die Entscheidung liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge macht nach Prüfung und Abwägung aller Umstände in der Weise Gebrauch, dass es die Behandlung aller Bienenvölker gegen Varroamilben im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge anordnet. Bei der Ermessensabwägung war das hohe Gut des Schutzes der im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge gehaltenen Bienenvölker vor einem klinisch manifesten Ausbruch der Varroatose und die Beeinträchtigung der Halter der Bienenvölker durch die angeordnete Behandlung zu berücksichtigen. Die Entscheidung ist auch verhältnismäßig, insbesondere berücksichtigt sie die Grundsätze des geringstmöglichen Eingriffs und der Angemessenheit. 3. Die Anordnung des sofortigen Vollzugs der Allgemeinverfügung stützt sich auf 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung. Die Anordnung des sofortigen Vollzugs war erforderlich, um einen klinisch manifesten Ausbruch der Varroatose, deren Bekämpfung im öffentlichen Interesse liegt, zu verhindern. Durch die Anordnung des sofortigen Vollzugs sollen die erforderlichen Behandlungsmaßnahmen, die für die Bekämpfung der Varroatose erforderlich sind, sofort durchgesetzt werden. Das private Interesse von Bienenhaltern bis zu einer unanfechtbaren Entscheidung tritt im vorliegenden Fall hinter die Interessen der Allgemeinheit zurück. Die Anordnung des sofortigen Vollzugs der Allgemeinverfügung ist daher im öffentlichen Interesse geboten. 4. Für diese Allgemeinverfügung waren nach Art. 7 Gesetz über den Vollzug des Tierseuchenrechts keine Kosten zu erheben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth in 95444 Bayreuth, Friedrichstr. 16 (Hausadresse) bzw. Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth (Postanschrift), schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 wurde das Widerspruchsverfahren im hier vorliegenden Rechtsbereich abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. - Die Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig. - Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweis 1. Durchgeführte Behandlungen mit apotheken- oder verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sind in das Bestandsbuch gemäß 2 der Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, einzutragen. Auch bei Anwendung freiverkäuflicher Arzneimittel wird das Führen entsprechender Aufzeichnungen dringend empfohlen. 2. Die Behandlung ist während der trachtfreien Zeit durchzuführen. 3

3. Ausnahmen vom allgemeinen Behandlungsgebot können auf Antrag zur Ermöglichung von Versuchen für Resistenzzuchten gewährt werden. gez. Unglaub Regierungsdirektor Nr. 37 Sprechtage im Juni 2014 Caritas Sozialberatung Das Kreis-Caritassekretariat hält am Mittwoch, 11.06.2014 in der Zeit von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Kath. Pfarramt St. Josef, Bahnhofstr. 9, Marktredwitz, eine Sprechstunde ab. Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung Der Prüfungsbeauftragte der Deutschen Rentenversicherung hält am Mittwoch, 04.06.2014 und Mittwoch, 25.06.2014 in der Zeit von 08.30 Uhr bis 11.50 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.20 Uhr im Nebengebäude des Verwaltungsgebäudes, Bahnhofstraße 16, einen Sprechtag ab. Zu diesem Sprechtag müssen Terminvereinbarungen unter Angabe der Versicherungsnummer getroffen werden. Dies erfolgt nur über die Stadt Marktredwitz, Amt für Sozial- und Versicherungswesen, Bahnhofstraße 14, Telefon 09231/501158. Um eine effektive Terminplanung zu ermöglichen, sollten die Termine möglichst frühzeitig vereinbart werden. Zum Beratungstermin sollten die Versicherungsunterlagen und der Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden. Nr. 38 Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen in der Zeit vom 22.04. bis 18.05.2014 Geburten Benedikt Rolf Alexander Ehrenhofer; Eltern: Richard Philipp Sebastian und Sonja Ehrenhofer geb. Heller, Höchstädt i.f., Am Wiesengrund 8. Emma-Sophie Anne Schwärzer; Eltern: Ekkehard Günther und Eve-Marie Adele Schwärzer geb. Höfer, Bischofsgrün, Am Hügelfelsen 5. Luzie Marie Mona Frohmader; Eltern: Werner Martin und Mona Irmgard Ulrike Frohmader geb. Wittek, Thiersheim, Lutherstr. 2. Jakob Ferdinand Nagengast; Eltern: Dr. Gregor Johann-Baptist und Dr. Ulrike Nagengast geb. Röhrich, Wunsiedel, Sigmund- Wann-Str. 28. Eren-Can Lichtblau; Eltern: Muhammet Hiltner und Corina Tanja Lichtblau, Marktredwitz, Dörflaser Hauptstraße 14. Felix Peter Schuster; Mutter: Lisa Andrea Schuster, Selb, Im Wiesengrund 57. Melina Amy Lutter; Eltern: Benjamin Sebastian Jürgen und Yvonne Lutter geb. Ottner, Marktleuthen, Hebanz 26. Max Bernd Bayreuther; Eltern: Matthias Edmund und Julia Carolin Bayreuther geb. Schmutzler, Höchstädt i.f., Schloßplatz 4. Philipp Gräber; Eltern: Stefan und Odett Gräber geb. Hensel, Selb, Friedrich-Ebert-Straße 27. 4 Fritz Wirkner; Eltern: Hagen Volker Wirkner und Marion Karin Rabenbauer, Selb, Christian-Höfer-Ring 6. Felina Leupold; Eltern: Werner Helmut Leupold und Stefanie Reinhold, Pechbrunn, Mitterteicher Str. 24. Mia Schulze; Eltern: Mario und Jasmin Emmi Schulze geb. Schreyer, Pechbrunn, Fliederstraße 1. Luck Jimmy Nehls; Mutter: Nicole Nehls, Arzberg, Bunzlauer Str. 11. Benn Brunner; Eltern: Alexander Martin Brunner und Helena Klein, Pechbrunn, Fichtenweg 1. Hanna Schieweck; Eltern: Dominik Harald Schieweck und Claudia Beck, Marktredwitz, Livingstonestr. 1. Fabian Fratzscher; Eltern: Kai Fratzscher und Mandy Schmidt, Thiersheim, Jahnstr. 17. Clemens Müller; Mutter: Christin Müller, Pechbrunn, Badstraße 6. Marlon Andreas Leypold; Eltern: Andreas Johannes Josef und Stephanie Maria Leypold geb. Pelka, Kemnath, Hohe Straße 19. Lukas Matthäus; Eltern: Yasir Cuauhtemoc Ayala Ibarra und Katrin Renate Matthäus, Weißenstadt, Kirchenlamitzer Str. 20. Amy Franziska Dick; Eltern: Daniel Klaus Bruckner und Nancy Dick, Tröstau, Eulenloher Str. 17. Tobias Schinner; Eltern: Thomas Reinhard und Sandra Erna Schinner geb. Köstler, Marktredwitz, Asamweg 10. Sterbefälle Harald Siegfried Jäckel, Marktredwitz, Strehlenbergstr. 8. Linda Hirsch geb. Schreyer, Marktredwitz, Wegenerstr. 16. Christa Margarete Rödel geb. Jeltsch, Marktredwitz, Filchnerstr. 1. Henriette Eckert geb. Armer, Marktredwitz, Wegenerstr. 16. Christian Curt Friedrich Zahn, Marktredwitz, Kösseinestr. 2. Rita Maria Schiffl geb. Miedl, Waldershof, Wolfersreuth 18. Heinrich Friedrich Pilz, Hohenberg a.d.eger, Zeunigweg 5. Adelheid Babette Steinhauser geb. Schraml, Friedenfels, Mühlstr. 26. Günther Erwin Rudi Kraus, Marktredwitz, Wunsiedler Str. 1. Wilhelmine Charlotte Luise Frieße geb. Mittelmeier, Marktredwitz, Martin-Luther-Str. 9. Ferdinande Christel Wilhelmine Muchow geb. Stodt, Marktredwitz, Am Burggut 5 B. Annelies Anzer geb. Staufer, Neusorg, Weihermühle 44. Hermann Hans Hartmann, Rehau, Dietrich-Bonhoeffer-Str. 18. Franz Josef Rickelhoff, Marktredwitz, Adam-Krafft-Str. 35. Erwin Johann Rückerl, Friedenfels, Schönfußstr. 6. Hannelore Berta Reinel geb. Panzer, Marktleuthen, Fischerweg 7. Renate Christel Anni Kern geb. Füllgraf, Wunsiedel, Am Luxbach 17. Hugo Hein, Marktredwitz, Wegenerstr. 16. Linda Henriette Reuß geb. Kanutschky, Arzberg, Siedlung 4. Günther Hans Kraus, Marktredwitz, Kaisersteinstr. 24. Margaretha Frauenholz geb. Kopp, Ebnath, Gartenstr. 5.

Annemarie Erika Gollner geb. Pröll, Schönwald, Bauvereinstr. 35. Roland Karl Schemm, Marktredwitz, Lohstr. 9. Hannelore Ingrid Else Wunderlich geb. Dressel, Marktredwitz, Brückenstr. 44. Eheschließungen Mohammad Tamo und Christina Eisele; Marktredwitz, Lucas- Cranach-Str. 2. Sebastian Bauer und Katharina Elfriede Weiß, Marktredwitz, Am Scherrweiher 2. Thomas Franz Jelsch und Simone Thea Stehbach, Marktredwitz, Karlstr. 4. Thomas Eberhard Loibl, Regensburg, Kleinfeld 7 A und Sabine Ingeborg Grimmer, Marktredwitz, Markt 11. Maxim Messer und Marina Kostjuk, Marktredwitz, Egerstr. 70. Nr. 39 Beschlüsse des Stadtrates und seiner Ausschüsse Öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 06.05.2014 1. Vereidigung des neuen Oberbürgermeisters Herrn Oliver Weigel durch den Senior des Stadtrats, Herrn Stadtrat Heinz Dreher, und Übergabe der Amtskette Der neugewählte Oberbürgermeister, Herr Oliver Weigel, wird durch den Senior des Stadtrats, Herrn Stadtrat Heinz Dreher, vereidigt und leistet den Eid gemäß Art. 27 Abs. 1 Satz 2 KWBG. 2. Einführung von Herrn Oberbürgermeister Oliver Weigel durch Herrn Regierungspräsidenten Wilhelm Wenning Die Einführung von Herrn Oberbürgermeister Oliver Weigel durch Herrn Regierungspräsidenten Wilhelm Wenning wird zur Kenntnis genommen. 3. Vereidigung der neugewählten Stadtratsmitglieder Die neugewählten Stadtratsmitglieder - Frau Brigitte Artmann - Herr Roland Biersack - Frau Alexandra Himmer - Herr Markus Kopatsch - Frau Sabine Schultheiß - Herr Robert Sroka - Herr Matthias Standfest - Herr Markus Thoma werden durch den Oberbürgermeister vereidigt und leisten den Eid gemäß Art. 31 Abs. 4 GO. 4. Grußwort des Ehrenbürgers Dr. Peter Gauweiler Das Grußwort des Ehrenbürgers Dr. Peter Gauweiler wird zur Kenntnis genommen. 5. Grußworte der Fraktionen Die Grußworte von - Frau Stadträtin Uta Siegle - Frau Stadträtin Gisela Wuttke-Gilch - Herrn Stadtrat Martin Gramsch - Frau Stadträtin Sabine Schultheiß - Frau Stadträtin Brigitte Artmann werden zur Kenntnis genommen. 6. Grußwort des Personalratsvorsitzenden Roland Sommer Das Grußwort des Personalratsvorsitzenden Roland Sommer wird zur Kenntnis genommen. 7. Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts i. d. F. vom 22.02.2006 (veröffentlicht im Amtsblatt, Sondernummer 2 a vom 28.02.2006), in Kraft getreten am 01.03.2006, gilt in unveränderter Form weiter. 8. Geschäftsordnung für den Stadtrat Die Geschäftsordnung für den Stadtrat Marktredwitz vom 22.02.2006 (veröffentlicht im Amtsblatt Sondernummer 2 a vom 28.02.2006), zuletzt geändert durch Beschluss des Stadtrats am 31.01.2012 (StR-Niederschrift, Beschluss Nr. 3/2012) i. d. F. vom 01.02.2012, gilt vorläufig in unveränderter Form weiter. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den Stadtratsfraktionen, die Geschäftsordnung zu überarbeiten und sie dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. 9. Wahl der weiteren Bürgermeister; a) Bildung eines Wahlausschusses Mit der Bildung des folgenden Wahlausschusses besteht Einverständnis: Vorsitzende weiteres weiteres Stadträtin Uta Siegle Stadträtin Ute Selhorst Stadtrat Kurt Rodehau Als Schriftführer soll Verwaltungsrat Lothar Friedmann fungieren. b) Wahl des/der 2. Bürgermeisters/in In geheimer Abstimmung wird Herr Stadtrat Horst Geißel zum 2. Bürgermeister gewählt. Auf ihn entfielen von 25 abgegebenen gültigen Stimmen 22 Stimmen. Stadtrat Horst Geißel nimmt die Wahl. c) Wahl des /der 3. Bürgermeisters/in In geheimer Abstimmung wird Herr Stadtrat Heinz Dreher zum 3. Bürgermeister gewählt. Auf ihn entfielen von 24 abgegebenen gültigen Stimmen 17 Stimmen. Ein Stimmzettel wurde leer abgegeben und als ungültig behandelt. Stadtrat Heinz Dreher nimmt die Wahl. d) Vereidigung Nachdem die gewählten 2. und 3. Bürgermeister die Wahl angenommen haben, werden sie gemäß Art. 27 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte von Oberbürgermeister Oliver Weigel vereidigt. 10. Schlusswort des Oberbürgermeisters Die Schlussworte des Oberbürgermeisters werden zur Kenntnis genommen. Öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 08.05.2014 1. Bekanntgabe von Fraktionsbildungen und Benennung der Fraktionsvorsitzenden und stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden 5

Die Bildung einer gemeinsamen Fraktion zwischen Freie Wähler und Junges Rawetz mit dem Namen Freie Wähler/Junges Rawetz dient zur Kenntnis. Die Benennung folgender Fraktionsvorsitzender und deren wird zur Kenntnis genommen: Vorsitzende/r /in CSU Siegle Uta Sroka Robert SPD Haussel Klaus Rodehau Kurt FW/JR Gramsch Martin Selhorst Ute 2. Benennung der Referenten Für die Wahlperiode 2014 bis 2020 werden gemäß 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung folgende Referenten benannt: Lfd. Nr. Referat Referent 1 Finanzwesen Dreher Heinz CSU 2 Hochbau Rupprecht Ernst CSU 3 Tiefbau Schlöger Werner SPD 4 Schulen, Kindertagesstätten und Kinderbetreuung Selhorst Ute FW/JR 5 Kultur Rodehau Kurt SPD 6 Sport Kopatsch Markus PRO MAK 7 Stadtwerke Meyer Thomas CSU 8 Verkehr Biersack Roland FW/JR 9 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 10 Feuerwehr und Katastrophenschutz 11 Wirtschaftsförderung, Liegenschaften und Wohnungswesen 12 Bauverwaltung, Stadtplanung und Stadtentwicklung 13 Sozial- und Gesundheitswesen und Integration Bayerl Hermann Artmann Brigitte Macht Sebastian Sroka Robert Wuttke-Gilch Gisela SPD GRÜNE SPD CSU SPD 14 Jugendpflege Bartmann Martina FW/JR 15 Fremdenverkehr und Naherholung 16 Technische Betriebe, Heizwerk, Bäder und städt. Grünanlagen 17 Umweltschutz und Energie Himmer Alexandra Gramsch Martin Standfest Matthias CSU FW/JR CSU 3. Besetzung der Ausschüsse nach 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts a) Hauptausschuss (gleichzeitig Ferienausschuss) b) Bauausschuss c) Werkausschuss d) Kulturausschuss e) Planungsausschuss a) Hauptausschuss (gleichzeitig Ferienausschuss) 10er-Ausschuss Dreher Heinz Meyer Thomas CSU Siegle Uta Mühlhöfer Hildegard Sroka Robert Rupprecht Ernst Thoma Markus Standfest Matthias Eisa Christine Wuttke-Gilch Gisela SPD Haussel Klaus Rodehau Kurt Macht Sebastian Schlöger Werner Geißel Horst Gramsch Martin FW/JR Selhorst Ute Bartmann Martina Schultheiß Sabine Kopatsch Markus PRO MAK b) Bauausschuss 10er-Ausschuss Meyer Thomas Himmer Alexandra CSU Siegle Uta Thoma Markus Standfest Matthias Mühlhöfer Hildegard Rupprecht Ernst Sroka Robert Rodehau Kurt Haussel Klaus SPD Bayerl Hermann Eisa Christine Schlöger Werner Macht Sebastian Gramsch Martin Biersack Roland FW/JR Selhorst Ute Bartmann Martina Kopatsch Markus Schultheiß Sabine PRO MAK c) Werkausschuss 10er-Ausschuss Meyer Thomas Dreher Heinz CSU Mühlhöfer Hildegard Siegle Uta Rupprecht Ernst Sroka Robert Thoma Markus Himmer Alexandra Schlöger Werner Macht Sebastian SPD Wuttke-Gilch Gisela Eisa Christine Bayerl Hermann Haussel Klaus Biersack Roland Gramsch Martin FW/JR Bartmann Martina Selhorst Ute Schultheiß Sabine Kopatsch Markus PRO MAK d) Kulturausschuss 8er-Ausschuss Himmer Alexandra Thoma Markus CSU Meyer Thomas Sroka Robert Mühlhöfer Hildegard Siegle Uta Rodehau Kurt Haussel Klaus SPD Macht Sebastian Schlöger Werner Eisa Christine Wuttke-Gilch Gisela Biersack Roland Geißel Horst FW/JR Bartmann Martina Selhorst Ute e) Planungsausschuss 8er-Ausschuss Mühlhöfer Hildegard Dreher Heinz CSU Sroka Robert Rupprecht Ernst Thoma Markus Siegle Uta Wuttke-Gilch Gisela Eisa Christine SPD Haussel Klaus Rodehau Kurt 6

Schlöger Werner Macht Sebastian Gramsch Martin Geißel Horst FW/JR Biersack Roland Bartmann Martina f) Rechnungsprüfungsausschuss Benennung der er 3er-Ausschuss Dreher Heinz Sroka Robert CSU Wuttke-Gilch Gisela Rodehau Kurt SPD Selhorst Ute Gramsch Martin FW/JR Bestimmung des Vorsitzenden Als Vorsitzende wird bestimmt: Wuttke-Gilch Gisela Bestimmung des s Als stv. Vorsitzende wird bestimmt: Selhorst Ute 4. Benennung der er für den Aufsichtsrat der Stadtentwicklungs- und Wohnungsbau GmbH (STE- WOG) Folgende er werden ohne benannt: er Siegle Uta Rupprecht Ernst Standfest Matthias Eisa Christine Macht Sebastian Haussel Klaus Geißel Horst Selhorst Ute CSU SPD FW/JR 5. Benennung der er für den Aufsichtsrat der Städt. Parkhaus GmbH Folgende er werden ohne benannt: er Himmer Alexandra Mühlhöfer Hildegard Standfest Matthias Wuttke-Gilch Gisela Schlöger Werner Rodehau Kurt Bartmann Martina Selhorst Ute CSU SPD FW/JR 6. Benennung der er und deren für den Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens Marktredwitz Folgende er und deren werden benannt: Dreher Heinz Mühlhöfer Hildegard CSU Meyer Thomas Thoma Markus Rupprecht Ernst Sroka Robert Schlöger Werner Macht Sebastian SPD Eisa Christine Wuttke-Gilch Gisela Bartmann Martina Gramsch Martin FW/JR 7. Bestellung der Verbandsräte und deren für die Verbandsversammlung des Zweckverbands Sparkasse Hochfranken Folgende er und deren werden benannt: Dreher Heinz Meyer Thomas CSU Sroka Robert Rupprecht Ernst Haussel Klaus Rodehau Kurt SPD Geißel Horst Biersack Roland FW/JR 8. Benennung der er und deren für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Klinikum Fichtelgebirge 6 der Satzung des Zweckverbandes: Die Verbandsversammlung besteht aus dem Landrat, dem Oberbürgermeister und je 5 weiteren Verbandsräten des Landkreises und der Stadt. Für die 5 Verbandsräte der Stadt ergibt sich folgende Sitzverteilung: Mühlhöfer Hildegard Dreher Heinz CSU Siegle Uta Thoma Markus Macht Sebastian Schlöger Werner SPD Eisa Christine Haussel Klaus Selhorst Ute Geißel Horst FW/JR 9. Benennung der er und deren für das Kuratorium der Egerland-Kulturhaus-Stiftung Nach der Stiftungssatzung benennt die Stadt Marktredwitz 3 er. Die er sollen im kulturellen Leben besonders erfahren sein. Für die 3 Kuratoriumsmitglieder der Stadt ergibt sich folgende Sitzverteilung: Siegle Uta Standfest Matthias CSU Haussel Klaus Rodehau Kurt SPD Selhorst Ute Gramsch Martin FW/JR 10. Benennung eines s und dessen für den Museumsbeirat des Zweckverbandes Fichtelgebirgsmuseum Nach der Geschäftsordnung des Zweckverbands benennt die Stadt Marktredwitz 1 für den Museumsbeirat. Der Museumsbeirat nimmt an den Sitzungen der Verbandsversammlung beratend teil Bisher waren Erwin Pinzer und Vertreter Klaus Haussel. Das erste Zugriffsrecht hat die CSU. Rodehau Kurt Selhorst Ute FW/JR 11. Festlegung des Turnus für die Sitzungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse Für die Sitzungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse wird folgender Turnus festgelegt: erster Dienstag im Monat: Bauausschuss 7

zweiter Dienstag im Monat: vierter Dienstag im Monat: Hauptausschuss Stadtrat Sitzungsbeginn ist grundsätzlich 17.00 Uhr. 12. Bestellung des Oberbürgermeisters Oliver Weigel zum Eheschließungsstandesbeamten für den Standesamtsbezirk Marktredwitz Herr Oberbürgermeister Oliver Weigel wird mit sofortiger Wirkung zum weiteren Standesbeamten des Standesamtsbezirks Marktredwitz bestellt. Der Aufgabenbereich bleibt auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt. Öffentliche Sitzung des Haupt-/Bauausschusses vom 20.05.2014 1. Haushalt 2014; Würdigung durch das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge Das Schreiben des Landratsamtes Wunsiedel i. Fichtelgebirge sowie die ergänzenden Ausführungen des Kämmerers dienen zur Kenntnis. 2. Gleichstrompassage Süd-Ost; Sachstandsbericht a) Vertretung durch die Kanzlei Meidert & Kollegen Rechtsanwälte Partnerschaft mbb, Augsburg/München b) Raumwiderstände auf dem Gebiet der Großen Kreisstadt Marktredwitz c) Stellungnahme (Konsultation) der Stadt Marktredwitz zum Netzentwicklungsplan Strom 2014 - Erster Entwurf vom 16.04.2014 d) Bürgereinwendungen (Konsultationen) zum Netzentwicklungsplan Strom 2014 - Erster Entwurf vom 16.04.2014 e) Stellungnahme der Stadt Marktredwitz zur strategischen Umweltprüfung 2014 der Bundesnetzagentur Der Sachstandsbericht dient zunächst zur Kenntnis. a) Von der Beauftragung der Kanzlei Meidert & Kollegen, Rechtsanwälte Partnerschaft mbb, Augsburg/München, zur Wahrnehmung der Interessen der Stadt Marktredwitz und weiterer sechs betroffener Kommunen im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge unter Federführung der Stadt Kirchenlamitz wird Kenntnis genommen. b) Die Raumwiderstände, die gegen die Trasse insbesondere auf dem Gebiet der Großen Kreisstadt Marktredwitz bestehen, sind der Rechtsanwaltskanzlei zur weiteren Sachbehandlung schriftlich mitzuteilen. Dies sind: Die in Rede stehende Trasse - verläuft im nordöstlichen Stadtgebiet durch FFH- Gebiete (Eger-Röslautal), - verläuft überwiegend im Landschaftsschutzgebiet, - betrifft Wasserschutzgebiete der Stadt Marktredwitz außerhalb des Stadtgebietes (siehe Stellungnahme der Stadtwerke Marktredwitz), - würde im Bereich Rathaushütte die Erweiterung von Gewerbe-/Industriegebieten einschränken, - würde das Baudenkmal Schloss Brand berühren, - würde im Bereich Haag, Neuhaag, Wölsauerhammer, Haingrün a) die Erweiterungsmöglichkeiten des Bebauungsplangebietes Haag-Ost nach Osten einschränken, b) den Bebauungsplan für das Baugebiet Wölsauerhammer tangieren, c) den Bebauungsplan Hammerberg berühren, 8 d) gesetzlich geschützte Biotope (13 d-flächen) im Bereich Haingrün tangieren, e) die historisch gewachsene Streusiedlung Haingrün berühren, - würde den Geltungsbereich der Bebauungsplangebiete Auf dem Bühl und Kaiserstein/Ost berühren, - würde das Naherholungsgebiet am Vierundzwanzig Örter Stein berühren. Folgende grundsätzliche Fragen stellen sich: - Verunstaltung der Landschaft durch die Trasse, - Gesundheitsgefährdung für Anwohner (Abstände zur Wohnbebauung), - Möglichkeiten zur Erdverkabelung sind zu prüfen, - Ist die Trasse grundsätzlich überhaupt notwendig? - Soll Kohlestrom grundsätzlich gefördert werden? - Trasse entlang der A9 wäre die finanziell günstigere Alternative. Stellungnahmen der Fachbehörden zu den Raumwiderständen sind einzuholen. c) Die Stadt Marktredwitz gibt eine Stellungnahme (Konsultation) zum Netzentwicklungsplan Strom 2014 - Erster Entwurf vom 16.04.2014 gegenüber der Fa. Amprion bis 28.05.2014 wie folgt ab: Die Stadt Marktredwitz erhebt wie folgt Einspruch gegen die Gleichstromtrasse Süd-Ost (D09): Landschafts- und Naturschutz: - Sensible Landschafts- bzw. Trinkwasserschutzgebiete sind bedroht. - Immense Waldvernichtung - Zerstörung von Naherholungsgebieten Regionale Entwicklungsmöglichkeiten und Wertschöpfung: - Negativer Einfluss auf den Tourismus. - Negativer Einfluss auf die Landwirtschaft. - Schwächung der Entwicklung regionaler und dezentraler Energieerzeugung. - Schwächung der Stadtentwicklung, z.b. beim Zuzug junger Familien. - Durch den europaweiten Stromtransit tragen die betroffenen Kommunen und deren Menschen die Lasten der Energiewende überproportional. Gesundheit: - Es finden sich im NEP2014 keine Aussagen über potentielle Gesundheitsgefährdungen. - Es gibt keine Abstandsregelung zur Wohnbebauung wie z.b. bei Windkraftanlagen in Bayern - Die erlaubten Grenzwerte für die Belastung durch elektromagnetische Felder sind in Deutschland sehr viel höher als in anderen EU-Staaten. Nachhaltigkeit der Energiewende: - Es soll bis 2034 über die Trasse D09 (Lauchstätt- Meitingen) überwiegend Braunkohlestrom mit der schlechtesten CO2-Bilanz transportiert werden. Wertverlust von Immobilien und Grundstücken: - Ein erheblicher Wertverlust von Grundstücken und Immobilien ist zu erwarten. - Transeuropäischer Netz/Stromtransit (ENTSO-E): den laut NEP2014 zu erwartenden volkswirtschaftlichen Nutzen zahlen die betroffenen Kommunen und deren Einwohner. - Vorzeitige Besitzeinweisung und nachfolgende Enteignung ist möglich, d.h. es kann gebaut werden, bevor enteignet wird.

Gesellschaftspolitisch: Die Energiewende ist ein Projekt der gesamten Gesellschaft. Höhere Kosten, z.b. der (Erd-)Verkabelung müssen alle Bürger tragen. Freileitungen können nicht akzeptiert werden. Die Einwendungen sind jeweils zu begründen. d) Alle Interessierte werden aufgefordert, Einwendungen an die Fa. Amprion (ÜNB) fristgerecht bis zum 28.05.2014 gegen den Netzentwicklungsplan Strom 2014 - Erster Entwurf vom 16.04.2015 zu erheben. Nähere Informationen sind der Homepage der Stadt Marktredwitz zu entnehmen oder können im Stadtbauamt Marktredwitz Zimmer 109 eingeholt werden. e) Seitens der Stadt Marktredwitz wird der Bundesnetzagentur bis spätestens 28.05.2014 Folgendes schriftlich mitgeteilt: Für die Gleichstromtrasse Süd/Ost wird keine Notwendigkeit gesehen. Unter Einbeziehung von Möglichkeiten zur regionalen Energieversorgung durch z.b. Gaskraftwerke in Südbayern sind Alternativen zu prüfen. Im Übrigen Ausführungen wie unter c). Die Verwaltung wird beauftragt, die genannten Schriftsätze zu erstellen. 3. Bauvoranfrage; Umnutzung des bestehenden Logistikzentrums in eine Produktionshalle, Nähe Güterbahnhof, Bahnhofsplatz 9, 95615 Marktredwitz; Der Inaussichtstellung der Baugenehmigung wird zugestimmt unter dem Vorbehalt, dass a) keine begründeten Nachbareinwendungen erhoben werden, b) den Forderungen der Träger öffentlicher Belange Rechnung getragen werden kann und c) die bauordnungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Die natürliche Belichtung der geplanten Produktionshalle ist mit dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt abzuklären, insbesondere hinsichtlich der aktuell gültigen Maßgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A 3.4). 4. VOF-Verfahren zur Vergabe von Planungsleistungen für die städtebauliche Planung des Bauquartiers Kraußold-/ Dürnberg-/Martin-Luther-Straße und den Neubau einer Einfachsporthalle mit Freianlagen in der Stadt Marktredwitz; Ergebnis der Besprechung mit - DÖMGES Architekten AG, Architekt Kuchenreuther, Landschaftsarchitektin Schlichtiger am 12.05.2014 - Architekturbüro Grellmann Kriebel Teichmann, Landschaftsarchitekt Brenner am 13.05.2014 Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Hinblick auf die Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau einer Einfachsporthalle mit Freianlagen seitens der Stadt in der vergangenen Woche Gespräche - mit DÖMGES Architekten AG, Architekt Kuchenreuther, Landschaftsarchitektin Schlichtiger am 12.05.2014 und - mit dem Architekturbüro Grellmann Kriebel Teichmann, Landschaftsarchitekt Brenner, am 13.05.2014 geführt wurden. Die DÖMGES Architekten AG akzeptieren das Ergebnis des VOF-Verfahrens. Damit wird dem Beschluss des Stadtrates vom 30.07.2013 Rechnung getragen und der Entwurf des Architekturbüros Grellmann Kriebel Teichmann, Würzburg, mit lab landschaftsarchitektur brenner, Landshut, kann realisiert werden. Die beteiligten Architekturbüros werden die Auftragsaufteilung der Leistungsphasen 2 bis 9 HOAI 2013 abstimmen. Die Stadtverwaltung wird in den nächsten Wochen die Vergabe/Verträge für den Neubau einer Einfachsporthalle mit Freiflächenanlagen - Leistungsphasen 2 bis 9 HOAI 2013 - vorbereiten. Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge, im Einvernehmen mit der Regierung von Oberfranken zum entsprechend zu stellenden Einzelgenehmigungsantrag bzgl. der Beauftragung für die Architektenleistungen. Stadt Marktredwitz Weigel Oberbürgermeister 9

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Anlage 21 (zu 79 Abs. 1) BEKANNTMACHUNG über die Eintragung für das Volksbegehren Kurzbezeichnung Ja zur Wahlfreiheit zwischen G9 und G8 in Bayern von 03.07.2014 bis 16.07.2014 Zutreffendes bitte ankreuzen oder in Druckschrift ausfüllen X 1. Die Gemeinde bildet einen Eintragungsbezirk. Zahl Die Gemeinde ist in Eintragungsbezirke eingeteilt. Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten: Eintragungsbezirk Nr. Abgrenzung Bezeichnung und genaue Anschrift 1 Gesamtes Stadtgebiet Einwohnermeldeamt, Bahnhofstraße 14, 96515 Marktredwitz, EG, Zimmer Nr. 6 Eintragungsraum Öffnungszeiten Montag Freitag 08.00 Uhr 12.00 Uhr Montag Mittwoch 13.00 Uhr 16.00 Uhr barrierefrei ja / nein ja Besondere Eintragungsräume für stimmberechtigte Personen, die sich in einer der nachfolgend aufgeführten Einrichtung befinden und in keinem der allgemeinen Eintragungsräume erscheinen können: Altenzentrum Martin-Schalling-Haus, Martin-Luther-Straße 9, 95615 Marktredwitz Bibliothek Seniorenpark Siebenstern, Wegenerstraße 16, 95615 Marktredwitz Festsaal K & S Seniorenresidenz, Kraußoldstraße 5, 95615 Marktredwitz Ergoraum Klinikum Fichtelgebirge Marktredwitz Schillerhain 1, 95615 Marktredwitz Vorraum zu Konferenzraum 1 zusätzlich: Donnerstag, 10.07.2014 13.00 Uhr 20.00 Uhr Samstag, 12.07.2014 10.00 Uhr 12.00 Uhr Montag, 07.07.2014 09.00 Uhr 11.00 Uhr Montag, 07.07.2014 14.00 Uhr 16.00 Uhr Dienstag, 08.07.2014 14.00 Uhr 16.00 Uhr Mittwoch, 09.07.2014 14.00 Uhr 16.00 Uhr ja ja ja ja 2. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sich nur in einem Eintragungsraum des Eintragungsbezirks eintragen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie geführt wird. Die Stimmberechtigten haben ihren Personalausweis oder Reisepass zur Eintragung mitzubringen. 3. Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen, können sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen. R:\REICHEL\Wahlen\Volksbegehren\2014_VB G 9\Bek_Eintragungsbekanntmachung.doc 13

4. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Stellvertretung ist unzulässig; es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung brieflich zu erklären. Die Eintragung kann nicht zurückgenommen werden. 5. Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis des Volksbegehrens herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 in Verbindung mit 108d des Strafgesetzbuchs). 6. Abdruck der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern nach Art. 65 LWG: 1) Zulassung des Volksbegehrens Mehr Zeit zum Lernen Mehr Zeit zum Leben! Neunjähriges Gymnasium (G 9) als Alternative anbieten. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 2. April 2014 Az.: IA1-1365.1-87 I. Am 28. Februar 2014 wurde beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr die Zulassung des Volksbegehrens Mehr Zeit zum Lernen Mehr Zeit zum Leben! Neunjähriges Gymnasium (G 9) als Alternative anbieten. (Kurzbezeichnung: Ja zur Wahlfreiheit zwischen G 9 und G 8 in Bayern ) beantragt. Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat dem Zulassungsantrag stattgegeben und macht den Gegenstand des Volksbegehrens nach Art. 65 Abs. 1 und 2 des Landeswahlgesetzes, 88 Abs. 1 der Landeswahlordnung bekannt: II. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Art. 9 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-K), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2013 (GVBl S. 465), wird wie folgt geändert: 1. Die Abs. 1, 2 und 4 erhalten folgende Fassung: 1 (1) Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern die vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium vorausgesetzt wird; es schafft auch zusätzliche Voraussetzungen für eine berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule. (2) 1 Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 13 sog. neunjähriges Gymnasium (G 9) bzw. 5 bis 12 sog. achtjähriges Gymnasium (G 8). 2 Es baut auf der Grundschule auf, schließt mit der Abiturprüfung ab und verleiht die allgemeine Hochschulreife. (4) Für die Oberstufe gelten folgende Bestimmungen: 1. Die Oberstufe umfasst die Jahrgangsstufen 11 bis 13 (G 9) bzw. 11 und 12 (G 8). 2. Die Leistungsbewertung wird durch Noten und durch ein Punktesystem vorgenommen. 3. Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wird ermächtigt, das Nähere in der Schulordnung zu regeln; dies betrifft insbesondere die Gliederung in Einführungs- und Qualifikationsphase, die Einrichtung von Fächern und Seminaren, das Fächerangebot einschließlich der Wahlmöglichkeiten und Belegungsgrundsätze, die Leistungserhebung und -bewertung, die Voraussetzungen der Zulassung zur Abiturprüfung, die Bildung der Gesamtqualifikation und die Voraussetzungen für die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife. 1) Bei geringerem Umfang der Bekanntmachung nach Art. 65 LWG, Nichtzutreffendes streichen. 14

2. Es wird folgender Abs. 5 angefügt: (5) 1 Die Entscheidung darüber, ob ein Gymnasium ausschließlich als achtjähriges oder neunjähriges Gymnasium geführt wird, oder ob beide Formen parallel an einer Schule angeboten werden, trifft das Schulforum des jeweiligen Gymnasiums. 2 Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst regelt das Nähere durch Rechtsverordnung. Dieses Gesetz tritt am in Kraft. 2 Begründung: Durch das Volksbegehren soll Art. 9 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) dahingehend geändert werden, dass neben der seit 2003 bestehenden achtjährigen Gymnasialzeit (G 8) auch die Möglichkeit einer neunjährigen Gymnasialzeit (G 9) in Bayern eingeführt wird. Die vergangenen zehn Jahre haben gezeigt, dass das sog. G 8 eklatante Schwächen aufweist. Nicht wenige Eltern und Schüler klagen über eine zu starke Verdichtung der Lerninhalte. Das G 8 soll zwar weiterhin erhalten bleiben, die Schulen sollen aber die Möglichkeit bekommen, nach einer Entscheidung des jeweiligen Schulforums wieder zu einer neunjährigen Gymnasialzeit zu wechseln oder beides (G 8 und G 9) an einer Schule anbieten zu können. Das neue G 9 soll eine Weiterentwicklung und nicht eine Rückkehr zum früheren neunjährigen Gymnasium sein. Es soll Mut zum Lernen machen. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, den Stoff bis zum Abitur entschleunigt zu verinnerlichen. Es soll die Gelegenheit zu mehr individueller Förderung, besseren Wahlmöglichkeiten, nachhaltigem Lernen, aber auch mehr Raum für außerschulische Aktivitäten gegeben werden. So gibt es einen weiteren erfolgversprechenden Weg zum Abitur. Mehrere Optionen zu haben, ist für Schüler, Eltern und Lehrer gut. Datum Marktredwitz, 27.05.2014 Unterschrift gez. Weigel Weigel, Oberbürgermeister 15