Armut soziale Sicherung Hartz IV

Ähnliche Dokumente
80,00 80,00 0,00 0,00 Erwerbseinkommen Zwischensumme

Alle Personen in der Familie erfüllen die altersmäßigen Voraussetzungen nach 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB II.

Zu berücksichtigendes monatliches Einkommen in Euro Gesamtbetrag 735D D D Einkommen aus Erwerbstätigkeit Brutto Netto

Regelsätze in der Sozialhilfe

1.1 Verfassungsrechtliche Grundlagen Das System der sozialen Sicherung...14

Inhalt Vorwort Grundsätzliche Fragen zum Arbeitslosengeld II und zur Sozialhilfe Die Leistungen der Sozialhilfe im Einzelnen

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion der Linkspartei.

B e r e c h n u n g s b o g e n

Information. zur Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld durch die Städte und Gemeinden. Vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II

Einsatz von Einkommen und Vermögen bei ALG II

Wie sichere ich meinen Lebensunterhalt?

Sie sind arbeitslos oder Sie brauchen Unterstützung. Sie sind hier richtig.

Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Bescheides kann auch in einem persönlichen Gespräch in der für Sie zuständigen Geschäftsstelle erfolgen.

Inhalt. Teil 1 Grundsicherung für Arbeitsuchende... 13

Inhalt. Vorwort... 9 Abkürzungen Cent-Regelung Sozialversicherung 58er-Regelung... 13

Die Neuordnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe durch Hartz IV

Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise

Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II

Anspruchsvoraussetzungen und Antragstellung (III)

Mehr-Bedarf. Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit

Schnellübersicht III VII. Findex 8. Seite Wer ist anspruchsberechtigt? 11. Rechte und Pflichten 19. Leistungen der Grundsicherung 27

Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II

Mein Anspruch auf Hartz IV und Arbeitslosengeld II

Zu prüfen ist im 2. Schritt, ob konkret Hilfebedürftigkeit besteht, d.h. ob der Lebensunterhalt aus Einkommen und Vermögen bestritten werden kann.

Grundmodul. SGB II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Modul 1. Autoren:

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen (s SGB 12) erfüllt sind, können folgende Positionen berücksichtigt werden:

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

Grundsicherung für Arbeitsuchende 51

Leistungen für Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch ( SGB XII)

Florian Gerlach (EFH Bochum)/Knut Hinrichs (HAW Hamburg)

Deutschland und Hartz IV Soziale Sicherung auf niedrigstem Niveau?

GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEIT- SUCHENDE

Christina Gersteuer Diakonisches Werk Schleswig- Holstein. Neukunden. Kunden ohne bisherigen Leistungsbezug (Alg I / Alg II): SOFORTANGEBOT

Arbeitshilfe zum Erkennen potentieller Fälle mit Anspruch auf Kinderzuschlag

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Grundlagen des Sozialrechts

Testbogen 1. zur Ermittlung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Regelbedarf gültig ab )

LEITFADEN BEI SCHWANGERSCHAFT UND GEBURT FÜR DIE STADT ESSEN ABGESTIMMT MIT DEM JOBCENTER ESSEN IM SEPTEMBER 2011

STATISTISCHES LANDESAMT

Telefon oder 28 SA. Wohnort der Bedarfsgemeinschaft Land Kreis Gemeinde Gemeindeteil

Die wichtigsten Neuerungen ab Oktober Information zum Kinderzuschlag

Hartz IV S O Z I A L R E P O R T. Sozialreport 5.0. Informationen und Hinweise zur Grundsicherung des SGB II. Kreisverband Stormarn

Wesentliche Änderungen 28. Rz 28.7: Klarstellung, dass Mehrbedarf gem. 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 nicht für Kinder unter 15 Jahre gewährt werden kann.

Grundlagen des Sozialrechts

Wohngeld ( 12 [6] WOGG-alt) Die Heizkostenpauschale in Höhe von beispielsweise von 26 für Alleisntehende wurde ersatzlos gestrichen.

Wohnheime der Eingliederungshilfe Änderungen durch SGB II und SGB XII zum 1.Januar 2005

Der Kinderzuschlag. Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen. Wir helfen Familien

STATISTISCHES LANDESAMT

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

Mehr Geld in der Haushaltskasse: Zusätzliche Sozialleistungen ergänzend zum Lohn

Wesentliche Änderungen Seite 1 20

Klausurfall ALG II und Sozialgeld

Wesentliche Änderungen Seite 1 23

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

Finanzielle Hilfen vor und nach der Geburt

Einkommen nach SGB II

Das neue Arbeitslosengeld II (Alg II)

Grundlagen des Sozialrechts

Grundlagen des Sozialrechts

Informationsblatt über die wesentlichen Inhalte des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Arbeitslosengeld II)

Allgemeine Kennzahlen und Leistungen für die Grundsicherung im Landkreis Schaumburg. Entwicklung im III. Quartal 2014

SGB II Monatsbericht Juni 2017 Landkreis Peine Jobcenter

Anspruchsvoraussetzungen und Antragstellung (II)

Wesentliche Eckwerte zu den Leistungen zur. Sicherung des Lebensunterhalts nach dem. SGB II für das Jahr 2018

Grundlagen des Sozialrechts

Arbeitslosengeld II / Hartz IV. FAQ-Katalog zur Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses. Stand: Mai 2010.

SGB II (Hartz 4-Leistungen) Schwangere und Mütter mit Kindern

Fachliche Hinweise SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld

SGB-II-Leistungen für Auszubildende Übersetzung der gesetzlichen Grundlagen ( 7 Abs. 5 und 6, 27 SGB II)

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld

18 werden mit Behinderung - was ändert sich?

ANTRAG AUF WEITERGEWÄHRUNG DER LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTES NACH DEM ZWEITEN BUCH SOZIALGESETZBUCH (SGB II)

Das Arbeitslosengeld II dient der Sicherung des Lebensunterhaltes von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Es umfasst

Hartz IV Fördern und Fordern

Statistische Berichte

Mein Anspruch auf Hartz IV und Arbeitslosengeld II

Arbeitshilfe: Regelleistungen und Mehrbedarf im SGB II ab bis

Mindestsicherungsquote

Das Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz ist ein solches kommunales Jobcenter.

WAS WANN WO WIEVIEL BEMERKUNGEN. Zentrum Bayern, Familie und Soziales

Leitfaden. Schwangerschaft und Geburt

Jobcenter Darmstadt Wir stellen uns vor!

SGB II Monatsbericht März 2016 Landkreis Peine Jobcenter

Anspruchsvoraussetzungen und Antragstellung (I)

hilfesuchenden,-bedürftigen Person der Bedarfsgemeinschaft >> Grundlage für die Begrifflichkeit im SGB II Meyer-Höger 2

SGB II (Hartz IV)-Ratgeber 2015

Einsatz des Einkommens und Vermögens bei der Sozialhilfe

Ausbildung in Teilzeit

Rechtsinformation. Frauen in Frauenhäusern mit Anspruch auf ALG II nach dem SGB II Mai

60 Wann kann ich zusätzliche Leistungen erhalten?

Kranken- und Pflegeversicherung. Bezieher. von Arbeitslosengeld II

SGB II Monatsbericht März 2017 Landkreis Peine Jobcenter

SGB II Monatsbericht Januar 2017 Landkreis Peine Jobcenter


Häufige Fragen & Antworten

Alleinstehende/Alleinerziehende. für ein Kind vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres

Transkript:

Nr. 2 - Oktober 2016 (überarbeitet 7. Januar 2017) Armut soziale Sicherung Hartz IV Was ist eigentlich Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV In Deutschland sind die Systeme sozialer Sicherung und Unterstützung weit ausgebaut. Trotzdem gibt es zu viele Menschen, die arm oder von Armut bedroht sind. Im Jahr 2014 waren 16,2 % der nordrhein-westfälischen Bevölkerung von relativer Einkommensarmut betroffen. Damit lag die Armutsrisikoquote um 1,5 Prozentpunkte höher als im Jahr 2010. Kinder und Jugendliche waren im Alter von unter 18 Jahren mit 21,9 % zu einem überdurchschnittlich hohen Anteil betroffen. Nicht vernachlässigt werden darf die hohe Dunkelziffer bei der verdeckten Armut. Hier haben Menschen Anspruch auf Sozialleistungen, beantragen diese aber aus unterschiedlichen Gründen nicht. Nachfolgend unternehmen wir den Versuch, wesentliche Inhalte des deutschen Sozialhilfesystems gemäß des Sozialgesetzbuches II (SGB II) kurz und knapp darzustellen. Hierbei sind Lücken unvermeidbar. Gewisse Fehler werden sich aufgrund der Komprimierung nicht verhindern lassen. Deshalb ist die nachfolgende Beschreibung auch nur als Info-Text (ohne Rechtsverbindlichkeit) einzusetzen. Es gilt der Grundsatz Fördern und Fordern Das erklärte Ziel bei der Einführung des SGB II im Jahr 2005 war, Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Hierfür haben die JobCenter auch diverse Möglichkeiten zur Vorbereitung auf die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt von am Arbeitsmarkt benachteiligten Menschen. Seit Beginn wird intensiv darüber diskutiert, ob der Grundsatz des Förderns und Forderns ausgewogen Anwendung findet oder das Fordern zunehmend an erster Stelle steht. Antragsberechtigte sind und zur Bedarfsgemeinschaft gehören Arbeitslosengeld II (ALG II), auch unter dem Namen Hartz IV bekannt, erhalten erwerbsfähige Leistungsberechtigte zwischen 15 und 65 Jahren. Es bemisst sich nach dem individuellen Bedarf der leistungsberechtigten Person. Dieser setzt sich aus dem Regelbedarf, eventuellen Mehrbedarfen sowie den Bedarfen für Unterkunft und Heizung zusammen. Auch mit dem Antragsteller in einer Bedarfsgemeinschaft lebende Angehörige haben Anspruch auf Hartz IV, sofern sie ebenfalls bedürftig sind. Wenn bei arbeitenden Menschen das Erwerbseinkommen nicht ausreicht bzw. nicht durch Vermögen gedeckt werden kann, besteht grundsätzlich auch ein Anspruch auf ALG II ( Aufstocker ).

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören: Erwerbsfähiger Hilfebedürftiger (Antragsteller) Ehepartner/ eingetragener Lebenspartner (soweit nicht dauernd getrennt lebend) Partner in eheähnlicher Gemeinschaft Wird vermutet wenn Partner: - länger als ein Jahr zusammenleben, - mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, - Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen, - befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen - etc. Eigene, unverheiratete Kinder unter 25 Jahren ohne eigenes Einkommen und Vermögen Eine Bedarfsgemeinschaft hat zur Folge: Das Einkommen und Vermögen des gesamten Haushalts wird angerechnet, aus dem sich die Bedarfsgemeinschaft zusammensetzt Sozialgeld steht nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Grundsätzlich gelten Kinder unter 15 Jahren als nicht erwerbsfähig und sind demzufolge anspruchsberechtigt. Um Hartz IV beantragen zu können, muss die hilfebedürftige Person: erwerbsfähig sein also mehr als drei Stunden täglich arbeiten können sich in einer finanziellen Notlage befinden und eine Gefährdung des Existenzminimums vorliegen. Nicht anspruchsberechtigte Personen sind Keinen Anspruch auf das ALG II haben Personen, die Altersrente beziehen oder soweit erwerbsgemindert sind, dass sie keine drei Stunden am Tag arbeiten können. Diese erhalten die Grundsicherung im Alter bzw. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII. Für diese Menschen ist auch nicht das JobCenter zuständig. In unterschiedlicher Prägung hat das kommunale Sozialamt die Zuständigkeit. Ebenfalls von ALG-II-Leistungen ausgeschlossen sind auch Personen, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind, es sei denn, sie sind für voraussichtlich weniger als sechs Monate in einem Krankenhaus untergebracht, sie sind in einer stationären Einrichtung untergebracht, aber mindestens 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig

Hilfebedürftigkeit Hilfebedürftig ist derjenige, der seinen und den Lebensunterhalt der übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nicht oder nicht ausreichend bestreiten kann und keine erforderliche Hilfe von dritter Seite erhält. Das bedeutet insbesondere, dass der Lebensunterhalt nicht sichergestellt werden kann durch die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit, den Einsatz von Einkommen und Vermögen, die Unterstützung von Angehörigen oder anderen Sozialleistungsträgern. Beantragt werden können Im Vordergrund für die Antragsteller stehen die Hartz-IV-Leistungen, also der monatliche Betrag, der den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zusteht. Regelsatz bzw. -bedarf Dieser deckt den laufenden und einmaligen Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom (ohne Heizung) und für die Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch für Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben. Regelbedarf Übersicht ab 01.01.2017 Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende 409,00 (jeweils beide) volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft 368,00 Bedarf für unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern 327,00 Kinder von der Geburt bis 6 Jahre 237,00 Regelsatz für Kinder von 6 bis unter 14 Jahre 291,00 Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre 311,00 Mehrbedarfe Der Bezug des Regelbedarfs ist nicht zwingend Voraussetzung, um Mehrbedarfe oder Sonderbedarfe zu erhalten, diese Leistungen können durchaus unabhängig voneinander gezahlt werden. Selbiges gilt beispielsweise für Leistungen zur Erstausstattung der Wohnung, für Kleidung oder auch bei Schwangerschaft. Mehrbedarf für Schwangere Schwangeren Hilfebedürftigen steht ein Mehrbedarfszuschlag von 17 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs zu. Dieser wird bei werdenden Müttern ab der 13. Schwangerschaftswoche gezahlt. Allerdings ist hier nicht Umstandskleidung etc.

gemeint, diese kann separat über die Erstausstattung beantragt werden. Mehrbedarf für Alleinerziehende Alleinerziehende Elternteile können diesen Mehrbedarf erhalten, wenn sie sich ausschließlich alleine um die Pflege und Erziehung der Kinder kümmern. Dabei beträgt der Zuschlag mindestens 12 Prozent bei Kindern über sieben Jahren und 36 Prozent bei unter 7-jährigen. Bis maximal 60 Prozent des Regelsatzes kann als Mehrbedarf gewährt werden. Ausschlaggebend für die Höhe sind also das Alter und die Anzahl der Kinder. Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei (chronischer) Erkrankung Wird aufgrund von Erkrankungen besondere Kost verordnet, die in der Regel kosten aufwändiger ist, steht dem Hartz-IV-Empfänger ein zusätzlicher Bedarf zu, um diese erhöhten Kosten abzudecken. Beispielhaft für einen solchen Mehrbedarf wären Niereninsuffizienz, Zöliakie, Krebs, HIV, Laktoseintoleranz etc. Mehrbedarf für dezentrale Warmwasseraufbereitung (Warmwasser) Wird das Warmwasser in der Wohnung nicht über die Zentralheizung erwärmt, sondern zusätzlich (dezentral) durch einen Durchlauferhitzer, Boiler oder eine Gastherme etc., besteht ein zusätzlicher Anspruch auf den Mehrbedarf zur Deckung der zusätzlichen Kosten für Strom oder Gas. Unabweisbare, laufende besondere Bedarfe in Härtefällen Weiterhin stehen auch Mehrbedarfe bei regelmäßig wiederkehrenden und unabweisbaren Kosten zu, wie beispielsweise bei der Wahrnehmung des Umgangsrechts, der Anschaffung von ärztlich verschriebenen Pflegeprodukten etc. Sonderbedarfe Im Unterschied zu den Leistungen des Regel- und Mehrbedarfs sind weitere Leistungen nur in außergewöhnlichen Lebenslagen oder Notsituationen zur Deckung eines Sonderbedarfs vorgesehen: Erstausstattung für Wohnungen einschließlich Haushaltsgeräten (Darlehen) Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt (Zuschuss) mehrtägige Klassenfahrten (Zuschuss) Als Sonderbedarf hat die Rechtsprechung bei Teilnahme an einem Integrationskurs dagegen die Fahrtkosten zur Unterrichtsstätte eingestuft. Die Leistungen für die Erstausstattung werden in der Regel nur bedingt zur Anschaffung von neuen Möbeln oder Einrichtungsgegenständen ausreichen. Das JobCenter geht eher davon aus, dass diese Einrichtungsgegenstände auch gebraucht gekauft werden können. weitere Leistungen Zusätzlich zum Hartz-IV-Regelbedarf und gegebenenfalls. weiteren Bedarfen steht dem Leistungsempfänger bzw. der gesamten Bedarfsgemeinschaft die Übernahme der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (Unterkunft und Heizkosten KdU) zu.

Kosten für den Haushalts-Strom müssen vom Hilfebedürftigen selbst aus der Regelleistung bestritten werden. Sollten die Wohnkosten nicht angemessen sein, besteht die Verpflichtung diese Kosten zu senken, gegebenenfalls auch durch einen Umzug in eine kleinere oder günstigere Unterkunft. Anrechnung von Einkommen und Vermögen Hartz IV wird unter der Anrechnung des eigenen Einkommens sowie des vorhandenen Vermögens gezahlt. Allerdings gibt es beispielsweise bei Erwerbseinkommen auch Freibeträge vom Einkommen sowie Pauschalen für Versicherungen. Auch das Vermögen wird nicht in voller Höhe angerechnet sondern ebenfalls unter Berücksichtigung von Freigrenzen, je nach Alter des Empfängers oder Art des Vermögens (z. B. Altersvorsorge). Als Einkommen zählen folgende Einkünfte: Einnahmen aus selbständiger Erwerbstätigkeit, Einkünfte aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit, Entgeltleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Unterhaltsleistungen (auch Unterhaltsvorschuss), Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Betreuungsgeld, Renten (Leibrente, Riester-Rente etc.), Steuererstattungen, Erstattung der Stromkosten etc. Anrechnungsfrei verbleiben weitere Beträge prozentual gestaffelt nach Einkommenshöhe: Bei einem Bruttoeinkommen zwischen 100,01 Euro und 1.000,00 Euro verbleiben 20 Prozent des maßgeblichen Regelsatzes und zwischen 1.000,01 Euro und 1.200,00 Euro nochmals 10 Prozent. Dieser Betrag erhöht sich von 1.200 Euro auf 1.500 Euro, wenn der Hilfeempfänger ein minderjähriges Kind hat oder mit einem minderjährigen Kind in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Mitwirkungspflichten und Leistungskürzungen Um Leistungskürzungen in Form von Sanktionen zu vermeiden, muss jeder Hilfeempfänger Pflichten erfüllen. Hierzu gehören: Bemühungen um Arbeitsaufnahme, Meldepflichten, in der Regel werden Betroffene auch vom JobCenter aufgefordert, eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) zu unterschreiben. etc.

SGB-II-Checkliste/Testbogen Wir haben für Sie einen SGB-II-Testbogen entwickelt. Stark vereinfacht lässt sich durch diese Checkliste die Höhe der Grundsicherung für Arbeitsuchende (gem. SGB II/Hartz IV) annäherungsweise ermitteln! U. a. kann diese Arbeitshilfe im Internet abgerufen werden unter: http://www.caritas-paderborn.de/beraten-helfen/armut-schulden/hartz-iv-kurzinfo-undcheckliste/hartz-iv-kurzinfo-und-checkliste Weitere Infos: http://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/sgb-ii-rechner/