Das Qualitätszertifikat von Curaviva Kanton Zürich. Informations-Veranstaltung Zürich, 26. Oktober 2016

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Transkript:

Das Qualitätszertifikat von Curaviva Kanton Zürich Informations-Veranstaltung Zürich, 26. Oktober 2016

Qualität: Ausgangslage Heime erbringen Dienstleistungen, bei denen Menschen im Zentrum stehen. Anspruchsvolle Aufgaben für alle Beteiligten: Mitarbeitende, Führungsverantwortliche, etc. Die Qualität in den Alters- und Pflegeheimen wurde vom Vorstand von Curaviva Kanton Zürich im Jahr 2009 zu den Tätigkeitsschwerpunkten bestimmt. Diskussion wurde beschleunigt durch Vorfälle im PZ Entlisberg und durch die Aufforderung der Gesundheitsdirektion zur Regelung der Qualitätssicherung ebenfalls im 2009. Es liegt im Interesse der Branche, dass die Unternehmen qualitativ hochstehende Dienstleistungen erbringen.

Qualität: Leistungserbringer im Spannungsfeld Finanzierer fordern Kostentransparenz und Effizienz Steigende Ansprüche der Gesellschaft und des Staates: Höhere gesetzliche Anforderungen Steigender Raumbedarf Güte der Dienstleistungen Qualität der Pflege Stets genügend und entsprechend ausgebildetes Personal für Betreuung und Pflege Die Qualität soll systematisch und standardisiert erfasst und dargestellt werden können

Curaviva Kanton Zürich: Qualitätssicherungssystem Curaviva Kanton Zürich versteht die Qualität der Alters- und Pflegeheime in einem umfassenden Sinn: nicht nur Pflege- und Betreuungsqualität, sondern auch die Qualität des Wohnen und Leben in den Einrichtungen. In Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Qualitätsmanagement der Berner Fachhochschule und basierend auf deren Erfahrungen aus dem Kanton Aargau entwickelte Curaviva Kanton Zürich ein Qualitätssicherungssystem für die Leistungserbringer im Kanton Zürich. Das System soll einen einheitlichen Minimalstandard in den Pflegeheimen fördern und deren Qualitätsbemühungen aufzeigen.

Curaviva Kanton Zürich: Qualitäts-Reporting und Auditierung Mit dem Modell wird nicht ein einheitliches Qualitätsmanagementsystem vorgegeben, sondern ein Qualitätsstandard für die Einrichtungen. Die Methode bietet Benchmarking mit anderen teilnehmenden Betrieben im Kanton, unabhängig von den jeweils eingesetzten Qualitätsmanagementsystemen. Für Einrichtungen, welche noch nicht mit einem Qualitätsmanagementsystem arbeiten, kann das Qualitäts-Reporting jedoch einen guten Einstieg bilden. Die beiden tragenden Pfeiler des Systems sind Qualitäts- Reporting und Auditierung.

Qualitäts-Reporting: Nachweis der Qualitäts- und Leistungsfähigkeit Das Qualitäts-Reporting (QR) versteht sich als Synthese zwischen externen Vorgaben und den Anforderungen an die kontinuierliche Verbesserung (QM, Qualitätssicherung, Qualitätsentwicklung) sowie an Wirkungsüberprüfungen (Nachweisen, Messen). Das QR erfasst: Routinedaten, Strukturindikatoren, Prozessindikatoren, Ergebnisindikatoren. Das QR basiert auf dem Prinzip der Eigenverantwortung und Selbstbewertung. Das Modell stellt dafür fachlich unterlegte und wissenschaftlich anerkannte Kriterien und Indikatoren zur Verfügung.

Qualitäts-Reporting: Fokusfelder Fokusfelder sind ausgewählte Themenfelder (Kriterien), welche für die Erbringung der Qualität und der Arbeit im Qualitätsmanagement eine zentrale Bedeutung haben. Sie bilden die Grundlage für den Nachweis der Leistungs- und Qualitätsfähigkeit. Sie versuchen, relevante Elemente der Leistungserbringer abzubilden. Fokusfelder sind mit Kriterien, Indikatoren und Angaben zu den Erhebungsmethoden hinterlegt. Das Gesamtindikatorenset (QR ab 2013) umfasst 7 Fokusfelder

Qualitäts-Reporting: Fokusfelder des Gesamtindikatorensets 1. Steuerung und Profil der Dienstleistungen 2. Leistungserbringung 3. Mitarbeitende 4. Organisation und Führung 5. Sicherheit und Hygiene 6. Gastronomie und Ernährung 7. Kennzahlen Detaillierte Beschreibungen und Erläuterungen sind im Dokument Gesamtindikatorenset (Qualitäts-Reporting ab 2013) zu finden.

Qualitäts-Reporting: Ablauf und Ergebnis Die angemeldeten Leistungserbringer erfassen jährlich ihre Angaben via Online-Formular. Die Auswertung erfolgt durch das Kompetenzzentrum Qualitätsmanagement der Berner Fachhochschule. Alle Leistungserbringer erhalten eine individuelle Auswertung. Curaviva Kanton Zürich erhält eine anonymisierte Gesamtübersicht inkl. Pendenzenlisten zu den nicht erfüllten Indikatoren.

Auditierung: Das Audit-Konzept Audits sind eine begleitende Massnahme zum Qualitäts- Reporting zur Überprüfung der Qualitätsvorgaben. Das Audit stellt Konformität bzw. Nicht-Konformität fest. Es werden ausschliesslich die Vorgaben aus dem Qualitäts- Reporting geprüft. Das Audit-Team besteht aus mindestens zwei externen, unabhängigen Fachleuten: aus dem professionellen Auditor (Leitende/r Auditor/Auditorin) sowie einer Fachperson aus dem Bereich Langzeitpflege (Co-AuditorIn). Die fachlichen Voraussetzungen und Anforderungsprofile dieser Personen sind beschrieben im Audit-Konzept.

Auditierung: Das Qualitätszertifikat Die von Curaviva Kanton Zürich beauftragte externe Stelle ist sanacert. Der Audit-Bericht enthält Empfehlungen für teilweise erfüllte und Auflagen für nicht erfüllte Punkte. Auflagen werden terminiert und die Erfüllung wird überprüft. Sind mindestens 75% der Indikatoren des Qualitäts-Reportings erfüllt oder teilweise erfüllt, so gilt das Audit als bestanden und Curaviva Kanton Zürich erteilt der Institution das Qualitätszertifikat. Spätestens nach 5 Jahren muss ein Re-Zertifizierungs-Audit durchgeführt werden.

Kosten: Qualitäts-Reporting und Auditierung Für die Teilnahme am Qualitäts-Reporting erhebt Curaviva Kanton Zürich für die Dienstleistungen der Erhebungs- und Auswertungsstelle (Berner Fachhochschule) und die allgemeinen Dienstleistungen der Auditstelle (sanacert) von jedem teilnehmenden Betrieb CHF 850. pro Jahr. Für das Audit fallen alle fünf Jahre für die auditierten Institutionen zusätzliche Kosten von rund CHF 4'000. bis 5'000. an. Detaillierte Erläuterungen sowie sämtliche relevanten Dokumente finden Sie auf unserer Website: http://www.curaviva-zh.ch/fachinformationen/qualitaet/pzeqk/

Medizinische Qualitätsindikatoren (1) Gesetzliche Grundlage: Art. 22 und 59a KVG Umfassende Studie Universität Basel/Berner Fachhochschule als inhaltliche Grundlage Vernehmlassung zu 15 Indikatoren Für Pilot 6 Indikatoren ausgewählt zu Themen - Mangelernährung - Bewegungseinschränkende Massnahmen - Polymedikation - Schmerz Indikatoren sind in den neuesten Versionen von BESA und RAI abgebildet

Medizinische Qualitätsindikatoren (2) 6 Pilotindikatoren (2016) Q1: Prozentualer Anteil an Bewohner/innen mit einem Gewichtsverlust von 5% und mehr in den letzten 30 Tagen oder 10% und mehr in den letzten 180 Tagen. Q2: Prozentualer Anteil an Bewohner/innen mit täglicher Fixierung des Rumpfes oder mit Sitzgelegenheit, die die Bewohner/innen am Aufstehen hindern in den letzten 7 Tagen. Q 3: Prozentualer Anteil an Bewohner/innen mit täglichem Gebrauch von Bettgittern und anderen Einrichtungen an allen offenen Seiten des Bettes, welche Bewohner/innen am selbständigen Verlassen des Bettes hindern, in den letzten 7 Tagen.

Medizinische Qualitätsindikatoren (3) 6 Pilotindikatoren (2016) Q 4: Prozentualer Anteil an Bewohner/innen, die in den letzten 7 Tagen 9 und mehr Wirkstoffe einnahmen. Q 5: Prozentualer Anteil der Bewohner/innen, die in den letzten 7 Tagen mässige und mehr Schmerzen angaben (Selbsteinschätzung) Q 6: Prozentualer Anteil der Bewohner/innen, die in den letzten 7 Tagen mässige und mehr Schmerzen zeigten (Fremdeinschätzung)

Medizinische Qualitätsindikatoren (4) geplanter Ablauf Im Jahr 2017: - Auswertung Pilot und Schlussbericht - definitve Festlegung Indikatoren Im Jahr 2018: - Inkraftsetzung - Vorbereitung Arbeiten SoMed 2019 Im Jahr 2019: - Pflicht zur Lieferung der Daten für die Berechnung der Qualitätsindikatoren, erstmals mit SoMed-Erhebung 2019 (Termin 31.03.2019 für Daten 2018)

Mögliche Weiterentwicklung QR neues Rahmenkonzept QR Kt. Aargau

Mögliche Weiterentwicklung QR neues Rahmenkonzept QR Kt. Aargau Themenfeld 1 Themenfeld 2 Themenfeld 3 Themenfeld 4 Themenfeld 5 Themenfeld 6 Themenfeld 7 Themenfeld 8 Qualitätsentwicklung Autonomie /Rechte der Bewohnenden Hygiene Pflege und Betreuung Mitarbeitende /Human Ressources Dekubitus Sichere Medikation Demenz 3 Themenfelder obligatorisch, mind. 2 zusätzliche nach Wahl des LE

Mögliche Weiterentwicklung QR neues Rahmenkonzept QR Kt. Aargau Fazit für QR-20xy: Weniger ist mehr Verbesserung Benchmark Kompakte Auswertung

Was leistet ein Qualitätsreporting? Erkenntnisse gegen Innen: Aussagekräftige Standortbestimmung, Grundlagen für die kontinuierliche Verbesserung. Erkenntnisse für die Führung und Trägerschaft: Umfassenden Überblick über die Arbeiten im Qualitätsmanagement. Sicherheit und Vertrauen in die Leistungserbringung. Grundlagen für Interventionen. Erkenntnisse für Dritte: Transparenznachweis zur Fachlichkeit und Kundenzufriedenheit, abgestützte und vergleichbare Aussagen. Entscheidungsgrundlagen für Bewilligungen und Finanzierungen.

Qualitätsreporting ein Muss! Transparenz: Im Spannungsfeld zwischen den Forderungen der Finanzierer nach Kostensenkungen und den stetig steigenden Ansprüchen der Gesellschaft ist ein Nachweis der Qualität unabdingbar. Qualitätssicherung- und Qualitätsentwicklung: Das QR ermöglicht eine gezielte Selbstevaluation sowie regelmässige Stärke- und Schwächeanalysen Marktvorteil: Mit dem im Audit erlangten Qualitätszertifikat verfügen die Betriebe über einen sichtbaren Nachweis zur Qualitäts- und Leistungsfähigkeit.

Teilnahme am Qualitätsreporting 2016 Bisherige Betriebe: Im Nachgang zur heutigen Veranstaltung werden die Betriebe per Email orientiert zu den Grundlagen des Qualitätsreporting 2016 (unverändert gegenüber Vorjahren). Neue Betriebe: Ein Einstieg in das Qualitätsreporting 2016 ist möglich! Betriebe, welche sich zur Teilnahme entschliessen, zahlen für das QR 2016 einen Einstiegspreis von CHF 425.00 (statt CHF 850.00)